Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...
dass die Annahme von Geschenken und Gelder von der Pharmaindustrie, Herstellern von Medizintechnik sowie der Vertreter der vorgenannten Einrichtungen bei wirksamer Sanktionierung analog dem öffentlichen Dienst verboten wird.
Begründung
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Große Strafsenat des Bundesgerichtshofes entschied in einem Grundsatzurteil (AZ: GSST 2/11) auf Grund fehlender Straftatbestände, dass Ärzte Geschenke und Gelder der Pharmaindustrie und ihrer Vertreter dafür annehmen dürfen, wenn Arzneimittel der betreffenden Hersteller an Patienten verschrieben werden.
Damit wird die hippokratische Forderung als Bestandteil ärztlicher Ethik verletzt, einer weiteren Kommerzialisierung mit entsprechendem Profitstreben in der Medizin befördert und der Korruption legale Wege geöffnet!
Das therapeutische Wirken des Arztes zum Wohle des Patienten ist damit nachhaltig gefährdet und der Staat in seiner Fürsorgepflicht gefordert.
Der Gesetzgeber ist somit in der umgehenden Pflicht, eine verbindliche und auch sanktionierbare Regelung zu schaffen, welche die bestehende Gesetzeslücke schließt.
Deshalb bitte ich Sie, entsprechende Initiativen zu befördern und mir Ihren Standpunkt und Ihre Aktivitäten mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Müller