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Petition 41894

Einkommensteuer

Aufhebung der rückwirkenden Besteuerung deutscher Renten für in Österreich Ansässige vom 23.04.2013

Text der Petition

1.) Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die rückwirkende Besteuerung von 2005 bis 2011 auf deutsche Renten für in Österreich ansässige Bezieherinnen und Bezieher aufzuheben.

2.) Für den Fall, dass es zu keiner Aufhebung der Besteuerung im Sinne des Punktes 1 kommt, möge der Deutsche Bundestag zumindest beschließen, auf den für Ratenzahlungen von rückwirkenden Steuerschulden festgesetzten Zinssatz in Höhe von 6 Prozent zu verzichten.

Begründung

Rund 150.000 österreichische Pensionistinnen und Pensionisten, die aus Deutschland eine Rente beziehen, werden seit einigen Monaten aufgefordert, eine Steuererklärung rückwirkend ab 2005 in Deutschland abzugeben. Aufgrund des rückwirkenden Vollzugs der Steuerpflicht ist dieser Personenkreis mit teils massiven Nachzahlungen konfrontiert.

Die Deutschen Behörden haben nach Ansicht des Österreichischen Seniorenrates, der gesetzlich anerkannten Interessenvertretung aller älteren Menschen in Österreich, ihre Informationspflicht klar vernachlässigt.

Es ist Pensionisten, welche in Österreich leben und österreichische Staatsangehörige sind, nicht zumutbar, sich mit dem deutschen Steuerrecht und dessen Konsequenzen zu beschäftigen. Es wäre für die deutschen Behörden (Rentenversicherung und Steuerbehörden) zwingend erforderlich gewesen, die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen im Steuerrecht den Pensionisten und Pensionistinnen so rechtzeitig und verständlich mitzuteilen, dass sie in finanzieller Hinsicht hätten Vorsorge treffen können. Dies hätte sofort nach der Beschlussfassung im Deutschen Bundestag durch die Rentenversicherung – und dies mehrmals – erfolgen müssen.

Die rückwirkende Versteuerung der deutschen Renten verstößt unserer Ansicht nach auch gegen den Vertrauensschutz. Der betroffene Personenkreis hat mit dieser Neuregelung nicht rechnen müssen und sich auf die (bis 2005) bestehende Rechtslage verlassen.

Für die teils massiven Rückzahlungen wird zwar vom zuständigen Finanzamt Neubrandenburg die Möglichkeit von Ratenzahlung eingeräumt, allerdings sind jährlich 6% Zinsen fällig, was in Anbetracht der überraschenden Nachforderung als jedenfalls ungerechtfertigt zu betrachten ist.

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