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Petition 16333

Strafverfahren

Anerkennung der Urteile der Nürnberger Prozesse vom 31.01.2011

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Urteile der Nürnberger Prozesse aus den Jahren 1945-1949 von der Bundesrepublik Deutschland anerkannt werden.

Begründung

Während den "Nürnberger Prozessen" von 1945-1949 wurden die Hauptkriegsverbrecher des sog. "Dritten Reiches" vor das alliierte Kriegstribunal gestellt und für Ihre unmenschlichen Verbrechen zur Rechenschaft gezogen.
Mit diesem Tribunal wurden grundlegende "Meileinsteine" gesetzt, um auch in Zukunft Kriegsverbrecher verfolgen zu können (UN-Kriegsverbrecher-Tribunal).
Bis zur deutschen Wiedervereinigung im Jahre 1990 hatte die Bundesrepublik keine Möglichkeit, Beschlüsse oder Gerichtsurteile der Alliierten auf zu heben oder zu ändern.
Mit Erlangung der Wiedererlangung der staatlichen Souveränität durch die Wiedervereinigung, wurde mit den Alliierten vereinbart, daß die Bundesrepublik ohne Unterschied allierte und bundesdeutsche Beschlüsse aufheben oder ändern kann.
Von diesem Recht hat die Bundesrepublik in Bezug auf die Nürberger Urteile keinen Gebrauch gemacht.
Allerdings hat die Bundesrepublik Deutschland diese Urteile auch bisher noch nicht anerkannt.

Diese Petition soll erreichen, daß die Bundesrepublik Deutschland die Urteile aus den Jahren 1945-1949 als Recht anerkennt und gleichzeitig damit aufzeigen, daß sich Deutschland gegen solche Menschen verachtende Diktaturen und Verbrechen ausspricht, wie es in den Jahren 1933 bis 1945 auf deutschem Boden geschehen ist.

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