Man darf nicht ausser acht lassen, daß in den SG zunehmend Richter auf Probe eingesetzt werden. Viele von denen haben das SGB nur als Randaspekt der juristischen Ausbildung kennen gelernt. Außerdem müssen sie sich, wie viele SB in JC, um ihre Festanstellung sorgen, falls es eine negative Beurteilung gibt. Die Menge der zu bewältigenden Fälle wäre schon erfahrenen Juristen nicht zu bewältigen. Also wird alles getan, um möglichst schnell möglichst viele Verfahren vom Tisch zu kriegen. Ein Weg dazu ist es, auf eine aussergerichtliche Einigung hin zu wirken, meist zum Nachteil der Kläger, weil die JC kein Stück von ihrer Position abweichen und es ihnen wurscht ist, ob der Kläger erst in letzter Instanz Recht bekommt.
Das ist auch in Sachen Prozesskostenhilfe zu beobachten, wo mit wachsender Häufigkeit zumindest angedeutet wird, daß dem Klagebegehren keine oder geringe Aussicht auf Erfolg zugesprochen wird, auch, wenn die Sachlage eigentlich eindeutig ist. Zunehmend müssen Kläger schon die Prozesskostenhilfe auf dem Rechtsweg durchsetzen. Dann wird sie fast immer gewährt. Es ist eine Schande für den Rechtsstaat unserer Republik, daß auf diesem Wege die Waffengleichheit ausgehebelt wird, nur, um die Anzahl der Verfahren zu verringern.
Dies wäre auch zu erreichen, in dem die Beklagten finanziell in die Pflicht genommen werden, wenn ihre Entscheidungen offensichtlich rechtswidrig waren, und wenn die Verantworlichen von provozierten Verfahren, also oft vorsätzlicher Rechtsbeugung, auch personelle Konsequenzen zu befürchten hätten, wie das in anderen Behörden und der freien Wirtschaft selbstverständlich ist.
Ja die richterliche Unabhängigkeit, Gestaltungsfreiraum, Auslegung... sind Beispiele wo ich mich manchmal schäme, dass das Ende damit beginnt "im Namen des Volkes". Das sind Momente wo ich mir sage... halt mich da raus, streicht mich aus der Liste.
Zitat: von weisse_lilie
... Und da verweisen hier Gegner auf die Möglichkeit zu Klagen hin.
Aver auch das hier geschildetewird wieder ein bedauernswerter Einzelfall sein. Wetten?
Es scheint bundesweit auch einige SozialrichterInnen zu geben, die, egal wie die Rechtslage, Urteile des BSG, ... sind, idR immer für die Jobcenter entscheiden. Bestimmt keine Einzelfälle, aber auch nicht selten.
Da kommt dann idR die "richterliche Unabhängigkeit" ins Spiel, und solange kein Vorsatz nachweisbar ist ...
Wie werden nochmal RichterInnen vorgeschlagen und berufen?
< bis zur Moderation könnte man die Zeit sinnvoll nutzen und noch etwas reimen>
"Wes' Brot ich ess', dess' Lied ich sing'"
D'rum werf' ich ihm Sanktionen hin
Und kommt der Anwalt angebraust
Was soll's, Begründung wird zerzaust
Berufung schreit er? was ein Pack!
Sanktion und Schlusss, du Fauler Sack!
Im Nam' des Volkes wird gesproch'n
Du hast's SGB zwo gebroch'n
Du bist, ganz klar, ein Bösewicht
für Dich zähl'n GrundGesetze nicht
Der_Max und '_Musikus, egal
die sind, ganz klar, Marktradikal
Das LSG, du wirst's schon seh'n
lässt dich nicht im Regen steh'n
Begründung und Gesetzestexte
sind auch hier das Allerbeste
Hat der Anwalt was vergessen?
herjemine, das tut weh
stehst du später vor dem BSG
Das habe ich auch gestern gelesen und bin erschüttert was da abgeht. Und da verweisen hier Gegner auf die Möglichkeit zu Klagen hin.
Aver auch das hier geschildetewird wieder ein bedauernswerter Einzelfall sein. Wetten?
Zitat
Der Kläger bestätigte, was der Richter längst aus den Akten wusste: natürlich war er nicht mit der Weitergabe seiner Daten durch das Gericht einverstanden. „Ein unglaublicher Vorgang,“ findet Brigitte Vallenthin. „Eigentlich hätte doch ein Sozialrichter wissen müssen, dass er zur Weitergabe von geschützten Daten nicht nachher sondern vorher das Einverständnis hätte einholen müssen.“ Und am Ende weigert er sich sogar die Gesundheitsdaten bei seiner Urteilsfindung zu berücksichtigen, weil er sie offiziell nicht hätte weitergeben dürfen, und entscheidet am 11.11. zugunsten des Jobcenters.
Inzwischen blieb dem Betroffenen keine andere Wahl, als gegen den vorsitzenden Richter der 15. Kammer einen 2. Befangenheitsantrag zu stellen. Auffällig: der wurde allerdings nicht wie im Geschäftsverteilungsplan des Gerichts vorgesehen anderen Richtern und zwar denen der 16. Kammer zur Entscheidung zugewiesen. Der Direktor des Sozialgerichts Magdeburg erklärt das so:
„Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts können Richter über ein Ablehnungsgesuch, das gegen sie gerichtet ist, selbst entscheiden, wenn es offensichtlich missbräuchlich ist.“
„Ferner hat der Richter (…) zu prüfen, ob er das Gesuch für begründet hält.“
Und jetzt hat der Richter auf Probe obendrein noch ein Anhörungsrüge-Verfahren gegen sich auf dem Tisch, in dem Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt wird, das er ohne Anhörung und Würdigung des Gesundheitszustandes des Klägers im Interesse des Jobcenters und mit seinem OK für die 60%-Sanktion beendet hatte.
Mit dieser Rückenstärkung des Sozialgerichts Magdeburg verschärft die Hartz IV-Behörde noch einmal den Druck auf seinen „Kunden“, legt abermals eine Schweigepflicht-Entbindung zur Unterschrift vor und droht:
„Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass wenn Sie ihrer Mitwirkungspflicht (…) nicht nachkommen (den beigefügten Vordruck vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen), die Leistung (…) versagt werden kann.“
Nachdem er durch die Hartz4-Plattform Kenntnis von dem skandalösen Umgang des Jobcenters Harz erlangt hatte, hat mittlerweile der für die Vorfälle zuständige Landesdatenschutzbeauftragte von sich aus bei der Behörde interveniert. Er stellt genau das Gegenteil der bislang vom Sozialgericht Magdeburg unterstützten Rechtsauffassung fest. Neben einer grundsätzlichen Rüge teilt er der Hartz IV-Verwaltung mit, dass sie selbst eine Verweigerung der Schweigepflichtentbindung gegenüber einem Amtsarzt akzeptieren müsse. Denn wenn diese Erklärung mit Recht nicht abgegeben werde, „hat der (…) (Amts-)Arzt ggf. auf die Beiziehung entsprechender Vorbefunde zu verzichten und muss das Leistungsvermögen des (…) Leistungsbeziehers durch eigene Untersuchungen ermitteln.“
Unmissverständlich deutlich wird der Datenschutzbeauftragte zum Schluss seines Schreibens an das Jobcenter Landkreis Harz und gleichzeitig indirekt gegenüber dem Vorsitzenden der 15. Kammer des Sozialgerichts Magdeburg, Richter Hausmann:
„Demnach wäre es bedenklich, mit einer Leistungsverweigerung zu drohen, wenn eine gewünschte Schweigepflichtentbindung nicht erteilt wird.
Ich bitte, die Hinweise zukünftig zu berücksichtigen, um den Eindruck zu vermeiden, Schweigepflichtentbindungen sollten mit unangemessenem Druck abgefordert werden.“
Das Jobcenter zumindest scheint zunächst weiterhin uneinsichtig und teilt seinem Kunden daraufhin mit, dass von ihm die Auffassung des Landesdatenschutzbeauftragten “nicht vollinhaltlich geteilt wird“ – nach dem Motto: was scheren uns Grundgesetz und Datenschutz-Recht: wir machen weiter so und das Sozialgericht Magdeburg hilft uns dabei.
Zitat Ende
Man stelle sich vor: die Datenschutzbeauftragen (die der Länder sind bei Optionskommunen zuständig, die des Bundes für JC der Arbeitsagentur) stellt die Rechtslage unmißverständlich klar, woraufhin die Sozialbehörde feststellt, diese Ansicht nicht zu teilen!
Man stelle sich vor, ähnliches spielte sich an anderen Behörden, etwa beim Finanzamt ab!
Zitat
„Wir sind gespannt,“ so die Hartz4-Plattform-Sprecherin, „ob der Richter in Probezeit sich weiterhin über das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und dessen Bekräftigung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz hinweg setzt – und ob seine Richterkollegen beim Sozialgericht Magdeburg sich dabei weiterhin hinter ihn stellen werden? Die Kläger jedenfalls sind entschlossen, um ihre Rechte bis zum Bundessozialgericht zu kämpfen. Und wir werden sie dabei unterstützen“, so Brigitte Vallenthin.
Zitat Ende
Quelle: http://www.hartz4-plattform.de/index.php/hartz-iv-skandal-sozialgericht-magdeburg-und-jobcenter-harz-datenschutz-freie-zone/
Man braucht Unterstützung, wenn das Existenzminimum widerrechtlich um 60% gemindert wird, allein schon, um den Schriftwechsel mit dem SG aufrecht zu erhalten.
Und wenn man nicht irgendwann verreckt ist, kriegt man - vielleicht - auch mal irgendwann recht.
Die Abschaffung der Sanktionen ist der erste Schritt dazu, die Sozialbehörden zu rechtmäßigem Handeln zu veranlassen. Bis dahin wird weiterhin jedes noch so anrüchige Mittel genutzt, um Leistungsansprüche zu versagen, Sanktionierbarkeit zu konstruieren und hilfsbedürftige Mitbürger zu entrechten.
MITZEICHNEN!
Dies ist die Überschrift eines aktuellen Artikels der Hartz4-Plattform.
Zitat
Auf Anfrage der Hartz4-Plattform hatte der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt gegenüber der Arbeitsloseninitiative bestätigt, dass das Erzwingen einer ärztlichen Schweigepflicht-Freigabe unter Androhung von Leistungssperre nicht rechtmäßig ist. Ohne von dem Betroffenen selber zur Intervention bei der Hartz IV-Behörde gebeten worden zu sein, hat die Datenschutzbehörde dem Jobcenter Landkreis Harz (KoBa) jetzt von sich aus eine entsprechende Rüge erteilt. Man kann wohl davon ausgehen, dass dem Datenschutzbeauftragten buchstäblich der Kragen geplatzt ist. Immerhin liegt seinem Hause bereits seit Juli diesen Jahres ebenfalls eine Anfrage der Hartz4-Plattform vor wegen des Versuch, bei demselben Jobcenter-„Kunden“ schon einmal mit massivem Druck die Unterschrift unter eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht zu erzwingen. In dem Falle kam der Erzwingungsversuch allerdings nicht aus der Hartz IV-Behörde sondern vom Sozialgericht Magdeburg.
Zitat Ende
Nun gibt es einen Unterschied zwischen der Androhung der Leistungseinstellung und einer Sanktionsandrohung, aber beides sind gänge Mittel, unrechtmäßiges Begehren durchzusetzen, ob es nun um unrechtmäßige Datenerhebung geht oder um das Erzwingen von Unterschriften unter eine Eingliederungsvereinbarung.
Das ist leider die Realtiät im Rechtsbereich des SGB, und Betroffene finden nur bei den völlig überlasteten Sozialgerichten Abhilfe. Oft zu spät, bei Leistungseinstellung und Sanktionen ist jeder Tag, jede Woche, jeder Monat und erst recht jedes Jahr des Wartens existenzbedrohend. Und dieses Beispiel zeigt, daß selbst Richter immer wieder Einfluß auf den Rechtsweg nehmen und die Interessen der JC favorisieren.
Zitat
Seit mindestens zwei Jahren, versucht ein an Diabetes erkrankter 62-jähriger „Kunde“ des Jobcenters im Landkreis Harz sein nach dem Grundgesetz geschütztes Recht auf Informationelle Selbstbestimmung gegenüber der Hartz IV-Behörde zu verteidigen. Inzwischen füllt sein Kampf um die vom Gesetzgeber ausdrücklich beabsichtigte Verweigerung einer Freigabe der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber Jobcenter, Amtsarzt und dem Vorsitzenden der 15. Kammer dicke Akten und mehrere Klagen beim Sozialgericht Magdeburg. Die Sache eskalierte, nachdem der aufstockende Selbständige im Januar Rechtsmittel gegen eine Sanktion und dreimonatige Leistungskürzung um 60% eingelegt hatte.
Im Mai zog sich die Eilklage mittlerweile 4 Monate hin. Nachdem der Kläger im Rahmen des Verfahrens erklärt hatte, er sei wegen mehrerer chronischer Erkrankungen nicht mehr voll arbeitsfähig, stellte der Vorsitzende der 15. Kammer, Richter Hausmann, plötzlich eine neue Hürde auf. Mit massivem Druck versuchte er, eine Blanko-Erklärung zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht und damit vollständige Offenbarung sämtlicher, auch zurückliegender Gesundheitsdaten zu erzwingen. Dabei schreckte der Vorsitzende Richter der 15. Kammer auch nicht vor einem als mutmaßliche Nötigung zu empfindendem Hinweis zurück:
„Die (…) Erklärung benötigt das Gericht unbedingt, um Auskünfte einholen zu können (…). Diese Auskünfte (…) sind unverzichtbar. Ohne diese Erklärung kann das Verfahren nicht weiterbetrieben werden.“
Das vom Sozialgericht für unverzichtbar erklärte Nackt-Machen des Klägers sah dann so aus dass er sein Einverständnis dafür erklären sollte:
„dass alle vom Gericht (…) für erforderlich gehaltenen Unterlagen beigezogen werden“ – ohne zu wissen um welche Unterlagen im Einzelnen und aus welchen Quellen.
„Ich befreie die zu ersuchenden Stellen von ihrer Geheimhaltungspflicht“ – ohne zu allerdings wissen, wen er damit tatsächlich von der Geheimhaltung befreien würde.
„Soweit diese Unterlagen ärztliche Gutachten und sonstige Vorgänge medizinischer Art enthalten, erteile ich zugleich die Entbindung von der Schweigepflicht“ – ohne zu wissen, welche ihm nicht bekannten Gutachter und Ärzte er bezüglich welcher Unterlagen von einer Schweigepflicht befreien sollte.
„… und entbinde die Ärzte, bei denen ich in Behandlung bin, war oder während des Verfahrens sein werde sowie die vom Gericht beauftragten medizinischen Sachverständigen von ihrer Schweigepflicht“ – also ein Blanko-Verzicht auf jeglichen Schutz seiner Gesundheitsdaten gegenüber allen und jedem.
Die merkwürdige Rechtslage verbot es zwar dem auch in dieser Sache von der Hartz4-Plattform angerufenen Landesdatenschutzbeauftragten beim Sozialgericht zu intervenieren, denn, so teilte der mit:
„Aus dem Fragebogen ist erkennbar, dass das Sozialgericht diesen im Rahmen von Gerichtsverfahren verwendet. Leider ist mir nicht möglich, Angelegenheiten, die Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sind, datenschutzrechtlich zu bewerten. Gemäß § 22 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes Sachsen-Anhalt (DSG LSA) unterliegen die Gerichte der Kontrolle durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz nur, soweit sie in Verwaltungsangelegenheiten tätig werden.“
Im Gespräch mit Hartz4-Plattform-Sprecherin, Brigitte Vallenthin, bestätigte er jedoch, dass die Freigabe der ärztlichen Schweigepflicht grundsätzlich freiwillig sei, nicht erzwungen werden und schon gar nicht mit einer Kürzung von Sozialleistungen verbunden werden könne.
Zitat Ende
Derartiges Vorgehen ist eine Schande für die Rechtsstaatlichkeit unserer Republik. Aber es geht noch weiter. Wer wirklich meint, im Rechtsbereich des SGB würde berechtigt, rechtskonform und nur dann sanktioniert, wenn Leistungsberechtigte ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, verschließt sich der Realität, der viele Millionen unserer Mitbürger ausgesetzt sind.
Zitat
Zwischenzeitlich sah sich der Kläger gezwungen, Befangenheitsantrag gegen den Richter für mehrere Verfahren einzureichen. Das Sozialgericht Magdeburg brauchte neun Monate, um wie zu erwarten zugunsten des Richters im eigenen Hause zu entscheiden. Von all dem offensichtlich gänzlich unberührt schickt der Richter dem Jobcenter ein hausärztliches Gesundheitsgutachten – obwohl dies ausdrücklich vom Kläger mit einem „Streng-vertraulich“-Vermerkt versehen war und nur zur Gerichtsakte übergeben war. Da klang es für den Kläger nur noch wie Hohn – nachdem die Hartz IV-Behörde auf dem Umweg über das Sozialgericht an Gesundheitsdaten gelangte, die ihm nach Aktenlage ausdrücklich verweigert worden waren – dass der Richter am 5. November im Nachhinein schrieb: Es „bestehen hier Zweifel, ob Sie damit einverstanden gewesen sind, dass das Gericht dem Jobcenter das vollständige Gutachten(…) übermittelt hat. Sie werden (…) um kurzfristige Mitteilung gebeten, ob Sie damit einverstanden gewesen sind oder nicht.“
Zitat Ende
Nun addiere man die Zeiträume dieser gerichtlichen Abläufe (bei einem Eilantrag und einer Sanktion des Existenzminimums von 60% ohne Rechtsgrundlage!!!)
Aber es geht ja noch weiter:
Daß die Stellungnahme einer Rechtsanwältin zur nachweisbaren Rechtsbeugung durch ein konkretes JobCenter nichts mit dem Petitionstext zu tun haben soll, mag sich dem Moderator erschließen, der den Beitrag gelöscht hat.
Anderntags wurde der (beinahe) gleiche Beitrag von einem anderen Moderator lediglich verschoben. Warum, erschließt sich mir auch nicht wirklich, aber der Zusammenhang zur Petition war diesem Moderator immerhin ersichtlich.
Dieser Beitrag befindet sich jetzt im Diskussionszweig: 2 Folterfälle seitens des Jobcenters durch Sanktionen
Alle Informationen, die Bürgern nachvollziehber und belegbar vor Augen führen, welche Folgen und welche Formen die gegenwärtige Sanktionspraxis hat, stehen durchaus in direktem Zusammenhang zum Petitionstext.
Es wäre zu begrüßen, diese Fakten auch den Diskussionsteilnehmern zugänglich zu lassen. Übermässiges Löschen ist der Diskussion keinesfalls zuträglich.
Der Beitrag wurde vom Moderator gelöscht, da Links (URLs) auf andere Webseiten nicht zugelassen sind. Links (URLs) sind nur als Quellenangabe für ein Zitat erlaubt.
Bitte beachten Sie die Richtlinie.
Es liegt mit Sicherheit an unserer Demokratie. Die Parteien haben ja ALLE Macht. Wir machen alle paar Jahre unser Kreuz, dann hat die Politik auch schon vergessen, was man uns versprochen hat.
Eigentlich heißt Demokratie "Macht des Volkes". Wir haben allerding nur die repräsentative Demokratie (siehe Absatz 1) und nicht die direkte Demokratie (was da heißt "Volksabstimmungen").
Aber, die Sanktionen bei H4 widersprechen klar dem Grundgesetz, den allgemeinen Grundrechten der UN und der EU.
P.S.: Nicht nur der Staat schnüffelt im Internet, dies tun auch 80 % der AG. Auch deshalb finden viele junge Leute, die viel in den Social Networks unterwegs sind, keinen Job. Und was Hacker herausfinden können, möchte ich nicht wissen. Meines Wissens vergisst das Internet nichts.
Dies ist mit Sicherheit verantwortungslos, aber die Sachbearbeiter müssen nicht jedes Schreiben mit der Sanktionsandrohung herausschicken, sie haben dabei die Wahl, mit oder ohne, da ist das Menschenverarbeitungssystem (hier von meiner Seite EDV genannt) flexibel. Es gibt lediglich die Standardschreiben, die man mit oder ohne Sanktionsandrohung verschicken kann.
Diese Schreiben sind in jeder Behörde und jedem Konzern die Normalität und können in vielen Fällen angepasst werden.
Also sind diese Sanktionsandrohungen keine maschinell nicht überwindbare Hürde.