Wenn man nicht den Willen oder die Geduld hat die ganze Diskussion zu lesen sollte man sich auch verkneifen Kommentare dazu abzugeben.
...was können andere dafür, dass du in die Suchtfalle getreten bist, somit willst du kranken Menschen den Zugang zu wirksamen Medikamenten verwehren obwohl es vielleicht keine andere Möglichkeit zudem gibt. Du hättest die Wahl gehabt erst gar nicht anzufangen und anderen verwehrst du die Möglichkeit zur Hilfe...
... und Sie haben sich Ihr Wissen um Canabis ehrlich erraucht? Oder was wollen Sie uns damit sagen?
Wobei Sie immr noch das eigentliche Thema vermeiden wie der Teufel das Weihwasser - wieso sollten die canabisbasierten Medikamente deutlich billiger werden, wenn sie jetzt schon bei uns im Vergleich zum Ausland ähnlich bepreist sind wie allerhand andere Medikamente? Von daher ist der Wunsch nach "billig(er)en" Medikamenten dieser Art ausgesprochn unrealistisch.
Tach auch,
Empathie ist ja was schönes - aber bloß nicht für die Drogengebraucher ohne medizinische Indikation?
"Ich bin weder Mediziner und auch kein Biologe. Doch ich kann aus Erfahrung sagen dass ich mir heute wünschen würde, dass schon vor 30 Jahren in Deutschland auch Tabakprodukte nur auf Rezept erhältlich gewesen wären."
Dann lassen wir mal den Mediziner sprechen:
"LSD, Ecstasy und Cannabis seien ungefährlicher als Alkohol und Tabak, hatte der Drogenbeauftragte David Nutt Berichten zufolge in einer Vorlesung am renommierten Londoner King's College gesagt."
Fundstelle: http://www.aerztezeitung.de/panorama/article/573703/grossbritannien-drogenbeauftragter-wegen-lsd-verharmlosung-entlassen.html
Womit Dein Argument den Tabak betreffend wohl nicht falsch wird, aber auf Cannabis nicht zutrifft.
Und – bei dieser Gelegenheit – abschweifend und nebenher gesagt:
a) Ein "Recht auf Rausch", hat das Bundesverfassungsgericht mit höchstrichterlichem, aber dennoch falschem Beschluss verneint:
Fundstelle: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv090145.html:
Abweichende Meinung des Richters Sommer, Abs. 225:
"Androhung, Verhängung und Vollziehung von Strafe als Sanktion von besonderem Ernst ... bringen den Vorwurf zum Ausdruck, der Täter habe "elementare Werte des Gemeinschaftslebens" ... verletzt. Strafnormen sprechen durch das in ihnen enthaltene sozialethische Unwerturteil über ein bestimmtes Verhalten den Bürger in seinem Person-Sein, in seiner Ehre an und weisen daher auch einen engen Bezug zur Würde des Menschen ... auf ... . In diesem maßstäblichen Ansatz sehe ich mich mit dem Senat im Ergebnis einig."
und gesamter Senat Abs. 121:
"Art. 2 Abs. 1 GG schützt jede Form menschlichen Handelns ohne Rücksicht darauf, welches Gewicht der Betätigung für die Persönlichkeitsentfaltung zukommt ... . Absolut geschützt und damit der Einwirkung der öffentlichen Gewalt entzogen ist allerdings nur ein Kernbereich privater Lebensgestaltung ... . Dazu kann der Umgang mit Drogen, insbesondere auch das Sichberauschen, aufgrund seiner vielfältigen sozialen Aus- und Wechselwirkungen nicht gerechnet werden. ... . Ein "Recht auf Rausch", das diesen Beschränkungen entzogen wäre, gibt es mithin nicht."
Zu diesem Schluss könnte man auch hinsichtlich der Sexualität aufgrund ihrer "vielfältigen sozialen Aus- und Wechselwirkungen" kommen – oder?
Und damit wäre erst mal jegliche sexuelle Betätigung grundsätzlich verboten und es würde allenfalls bei gelegentlicher Eigenbetätigung von der Verfolgung abgesehen werden.
Oder auch:
b) das "Recht auf Rausch " ist "aus dem Untertanengeist" geboren – siehe https://gegen-kapital-und-nation.org/kiffen-macht-spie%C3%9Fig :
"Eben jene Instanz, den autoritären Staat nämlich, wiederum zum Richter über den Rausch zu machen und damit über diesem immer die Maßregel des Allgemeinwohls und der Volksgesundheit schweben zu lassen, statt zu fordern, er möge zumindest daraus die Finger lassen, zeigt nur einmal mehr, wie weit in Deutschland die besinnungslose Verstaatsbürgerung der Individuen gelungen ist. Die Kifferverbände aber übertreffen in staatsbürgerlich – autoritärer Gesinnung noch ihren Mentor Neskovic, der es wenigstens gut meinte. Statt die Moralisierung des Rechts, wie es Ausdruck im Betäubungsmittelgesetz findet, zu kritisieren, bejammerten verschiedene Hanfverbände in einer gemeinsamen Presseerklärung nach dem BVG-Entscheid, dieser sei so seelenlos gewesen - als sei es nicht die Crux der Drogenpolitik, dass so viel Empfinden und so wenig Vernunft in ihr steckt. Und im Ersuchen, der Staat möge endlich ihr heißgeliebtes Kraut unter seine ausdrückliche Zustimmung stellen, ist ihnen kein Argument je zu schade gewesen, ihre Harmlosigkeit und Bereitschaft, zum reibungslosen Verlauf dieser Gesellschaft zu wirken, unter Beweis zu stellen. Da wird stets behauptet, Kiffer hätten nichts mit Kriminellen zu tun - als gäbe es eine wesenhafte Kriminalität jenseits jener, die der Gesetzgeber nun mal definiert."
mg
f
PS an den Moderator: hab ich das mit den Zitier - URLs jetzt richtig gemacht?
Die Katze soll ja im Sack bleiben, dass ist doch der Punkt der Gegner. Diese Leute, wenn nicht komplett naiv ungebildet und ignorant kennen ja die Argumente und wissen auch das die Gegenargumente Nonsens sind. Aber es stehen wirtschaftliche Interessen dahinter, deswegen kann man sich auch tot argumentieren, es wird sie nicht "überzeugen". Es ist die blanke Gier und Angst vor Millonenverlusten der Pharma, Alkohol und Holz/Textilindustrie. Die Katze gehört in den Sack da sie wenn einmal frei einen Dominoeffekt erzeugen wird der jetzt schon anlief siehe USA. Und Patienten müssen deswegen leiden. Dies alles ist eine Farce. Die Gegner haben bereits verloren und kämpfen den letzten Kampf mit allen Mitteln. Es ist doch nicht mehr die Frage ob es legal wird nur wann. Und jedes Jahr der weitergeführten Repression heisst mehr Einnahmen für die Industrie die mit Hanfprodukten konkuriert. Eine andere Erklärung für derart propagandistische unsinnige und in jedem Fall widerlegbare negative Argumentation gegen die Nutzung von Cannabispflanzen gibt es einfach nicht. Holen wir die Katze raus und stecken die schädlichen Lügner in den Sack. Das wäre eine bessere Welt für uns alle.
Danke für diese klaren sinnvollen und vorurteilsfreien Worte. Trittbrettfahrer oder nicht die Aussage der Petition ist eindeutig ich sehe demnach auch nicht inwiefern die Ansicht eines erforderlichen legalen Cannabisumgangs von Mitzeichnern die Aussage der Petition umgeht.
Tabak auf Rezept? Welchen gesundheitlichen Nutzen hätte dies? Die Gründe zum zeichnen einer Petition ändern nichts an dem Inhalt der selbigen. Es geht hier um eine moralische Frage.
Zitat: von --Ich bin nach einem Glas Wein bereits betrunken, ansonsten merkt man, dass sie bzgl. Cannabis keine Ahnung haben.
... tja, ein Glas Wein macht noch nicht betrunken. Aber ich habe noch niemanden getroffen, der behauptet, ein Joint würde nicht high machen.
Zitat: von --
Zwei Flaschen Wein machen dann durchaus betrunken. Ich nehme aber einfach mal an, dass ab dem dritten Joint keine Steigerung mehr möglich ist.
Bei 2 Flaschen Wein hätte ich schon lange erbrochen, ansonsten merkt man, dass sie bzgl. Cannabis keine Ahnung haben.
Zitat: von --
... oh, mit "Kiffen" meine ich den freizeitmäßigen Konsum. Nicht den medizinisch indizierten und sanktionierten Konsum. ...
Aber wo steht was von Hanf als Genuss- (naja) und Rauschmittel?
Wie gesagt, als ärztlich verordnete Medizin, gerne.
Hmmm, diese scharfe Trennung gab es früher vermutlich gar nicht. Siehe die Bade-"Riten" der Skythen und meine genannten Quellen wie "Donnerstag, 29. Oktober 2009 Hanf - Cannabis sativa - Die Geschichte" auf cannabismedizin dot blogspot dot de oder (ergänzt) "Hanf als Heilmittel" von Christian Rätsch 1998.
Zunächst war Wilhelm Busch's Krischan mit der Piepe wieder verschwunden
Zitat: von --Zitat: von wolf.gangTja, "ekstatische Zustände" klingt für mich wie kultische Einbindung, und nciht wie "jeder darf dran ziehen wann und wie er will".
"Von den Skythen berichtet Herodot (Buch VI, 65) ebenfalls, dass sie Hanf für ekstatische Zustände nutzten"...
Zitat:Zitat:OK. Aber das ist ein Fund unter wie vielen?
"Als das unscheinbare „Harzstück“ 2004 bei einer Ausgrabung in Unterkwalmitz, einem kleinen Weiler bei Grashof (Lkr. Stendal), zum Vorschein kam, war die Aufregung groß...
Tja dann müssten Sie auch den ganzen Artikel lesen: "April - Da rauchten die Köpfe": Neues zum Thema Neanderthaler vom Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt - Fund des Monats April 2005.
Und hier noch eine Sammelseite, deren Quellen allerdings nicht belegt sind: cannabismedizin dot blogspot dot de Donnerstag, 29. Oktober 2009 Hanf - Cannabis sativa - Die Geschichte, Beispiel: "19.Jhdt. In der Schweiz hat praktisch jeder Bauernhof seinen Hanfplätz, Cannabis wird nicht nur als Tabakersatz und Faserlieferant, sondern auch auch medizinisches Hausmittelchen geschätzt und angepriesen: Harnleiden, Hühneraugen, Entzündungen, Augenleiden, Husten, Geschwülste, Brandwunden, Verbrühungen usw." usw. ... bis 1937 bestehen praktisch alle auf dem Weltmarkt erhältlichen Hühneraugenpflaster, Muskelpackungen und Rheumasalben aus Haschischzubereitungen ... In der konservativen Schweiz kann sich die Anwendung von Cannabis für medizinische Zwecke länger halten, als im überigen Europa. Bis in die 1950er hinein beschreiben immer neue Bücher die mannigfaltigen Anwendungen. Bis Mitte der 50er des 20. Jahrhunderts gibt es Cannabispräparate in allen Apotheken. Probleme gibt es keine damit, im Gegensatz zum Mohnsaft mit dem Mütter schreiende Babies zu beruhigen. Im Thurgau, im Emmental und im Graubünden entwickeln sich regelrechte Hanfkulturen, wovon heute nur noch Strassen- und Hofbezeichnungen zeugen, vor allem in der Ostschweiz." Dr. Müller-Schwefe: "Cannabis war Volksmedizin" (frontal21 Jan. 14)