Der_Max | Thu Apr 23 15:00:21 CEST 2015 - Thu Apr 23 15:00:21 CEST 2015

Zitat: von Nutzer1106666
(...)Ich müsste also das Parklicht auf Verdacht an lassen.
OK; LED-Lampen tun der Batterie nicht weh…
(...)
Das kapiert keiner, da wird auch zwischen zwei Lampen ohne Licht geparkt und das tarnt das Auto ziemlich gut.

Parklichtpflicht ginge in Ordnung wenn nicht ggf. dieses Parklicht mehr verbraucht (direkt und indirekt) als die Straßenbeleuchtung. Wo stehen wir? Mir wäre er Zwang zur Dauerbeleuchtung der Autos nur recht.



Mein Auto steht öfter mal eine Woche - mit Parklicht wäre dann die Batterie überfordert. Und es steht auch gerne mal nicht direkt unter, sondern zwischen zwei Laternen, weil die Gemeinde akribisch ausgerechnet hat, wo die Leuchten stehen müssen, um ausreichend Licht zu streuen.

Sagen wir mal, dass jedes Parklicht pro Stunde 3 Watt verbraucht, bei 10 Autos also 30 Watt - den ganzen Tag über also 720 Wattstunden. Da ist die Laternenbeleuchtung, die nur nachts brennt, deutlich ökologischer, selbst wenn sie auch in der Zeit brennt, in der fast niemand unterwegs ist.

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Nutzer1106666 | Wed Apr 22 18:11:07 CEST 2015 - Wed Apr 22 18:11:07 CEST 2015

Tja… Im Grunde sollte ja der arme Laternenparker wissen ob ihm die Erleuchtung abhold geht oder nicht.

Blöd ist - auch wenn ich vom Abschalten generell weiß (wiederum; als Anwohner wäre ich eh im Bilde) dann weiß ich nicht wanns dunkel wird. Ich müsste also das Parklicht auf Verdacht an lassen.
OK; LED-Lampen tun der Batterie nicht weh…

Nur sagt die StVO, dass ich unter eine Lampe auf Licht verzichten könnte, nicht aber zwischen zwei Lampen. Und was sagt die Beobachtung? Das kapiert keiner, da wird auch zwischen zwei Lampen ohne Licht geparkt und das tarnt das Auto ziemlich gut.

Parklichtpflicht ginge in Ordnung wenn nicht ggf. dieses Parklicht mehr verbraucht (direkt und indirekt) als die Straßenbeleuchtung. Wo stehen wir? Mir wäre er Zwang zur Dauerbeleuchtung der Autos nur recht.

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Der_Max | Mon Apr 20 15:44:39 CEST 2015 - Mon Apr 20 15:44:39 CEST 2015

Nee, keine gute Idee! In Wohngebieten sollten die Straßen und Gehwege durchgehend beleuchtet bleiben.
Die Laternenringe findet man heute vorwiegend an Zubringerstraßen oder Verbindungswegen, in Gewerbegebieten usw... Also dort, wo nachts normalerweise sowohl kaum Kraftverkehr, als auch so gut wie nie Fußgänger unterwegs sind.

So weit kommts noch: die Anwohner drücken Geld ohne Ende für "Erschließungskosten" ab, und dann schaltet die Gemeinde ihnen die Laterne ab.

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-- | Mon Apr 20 12:55:07 CEST 2015 - Mon Apr 20 12:55:07 CEST 2015

Zitat: von Jedermann
Opa fährt nach einer etwas längeren Skatrunde um halb 2 nach Hause. Er übersieht den SUV auf der für ihn linken Seite der Straße (vorn hat der heine Katzenaugen - und semmelt voll dagegen.[...]Wenn die Laternenringe wegfallen, müsste mindstens jedes nicht vollkommen ausserhalb der Fahrbahn abgestellte Fahrzeug generell das Parklicht brennen lassen auch wenn die Laternen an bleiben ... und das würde die Energieersparnis der abgeschalteten Laternen konterkarrieren.



obwohl ich die Petition so wie gestellt auch ablehne, denke ich, dass hier durchaus Lösungspotential vorhanden ist. In ausgewiesenen Tempo-30-Zonen und Verkehrsberuhigtem Bereich ("Spielstrassen") wäre es sehr gut denkbar, pauschal sowohl die Möglichkeit der Abschaltung der Straßenbeleuchtung vorzusehen, als auch gleichzeitig die Verpflichtung, dann das abgestellte Fahrzeug durch Parklicht kenntlich zu machen zu beseitigen.
In diesen Bereichen ist jeder Verkehrsteilnehmer zu jeder Uhrzeit, also auch nachts, zu langsamer, vorsichtiger Fahrt und zu besonderer Vorsicht und Aufmerksamkeit verpflichtet! Also sollte man da auch ein unbeleuchtet parkendes Fahrzeug rechtzeitig erkennen können, es besteht also bezogen auf diese Bereiche weder für Straßenbeleuchtung noch für Parklicht am Fahrzeug wirklich Notwendigkeit.

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Jedermann | Fri Apr 17 09:50:53 CEST 2015 - Fri Apr 17 09:50:53 CEST 2015

Zitat: von dickeRobbe
Laternen existieren haupsächlich für Fußgänger, denn Autos haben fest installierte Lampen.



OK - ein Beispiel.

Der Fahrer eines dieser hippen SUVs, matt lackiert in Matschgraubraungrün parkt nachmittags am Straßenrand einer eher schmalen Straße unter einer Laterne für die Nacht. Die Gemeinde schaltet das Licht in der Straße nachts von 1 bis 4 aus. Opa fährt nach einer etwas längeren Skatrunde um halb 2 nach Hause. Er übersieht den SUV auf der für ihn linken Seite der Straße (vorn hat der heine Katzenaugen - und semmelt voll dagegen.

Mit Laternenring trüge der SUV-Fahrer mindestens Mitschuld ... er hätte lt. StVO das Parklich anlassen müssen. Ohne Laternenring konnte er das nicht wissen und kommt so davon. Und die Gemeinde steht ggf. mit in der Haftung.

Wenn die Laternenringe wegfallen, müsste mindstens jedes nicht vollkommen ausserhalb der Fahrbahn abgestellte Fahrzeug generell das Parklicht brennen lassen auch wenn die Laternen an bleiben ... und das würde die Energieersparnis der abgeschalteten Laternen konterkarrieren.

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dickeRobbe | Wed Apr 15 22:24:51 CEST 2015 - Wed Apr 15 22:24:51 CEST 2015

Laternen existieren haupsächlich für Fußgänger, denn Autos haben fest installierte Lampen.
Laternen unter der Woche zwischen 1 und 4 laufen zu lassen ist pure Energieverschwendung. Ansonsten sollten Sie natürlich leuchten. Wo ist da etwas Unlogisches dran? Nur weil es bestimmte uralte Vorschriften gibt, muss man sich doch nicht bis zum Ende aller Zeiten dran halten?

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Jedermann | Wed Apr 15 10:26:54 CEST 2015 - Wed Apr 15 10:26:54 CEST 2015

Zitat: von Der_Max
Die Alternative wäre das Verfügen eines Halteverbots überall dort, wo nachts Laternen abgeschaltet werden. Aber auch diese Schilder kosten Geld.



Uns zwar weitaus mehr, als der popelige Laternenring (der i.d.R. ein simpler Aufkleber ist). Noch mehr wenn man es auf die Nachtstunden beschränkt (Zusatzschild). Insofern wäre das Halteverbot ein Schildbürgerstreich im allerwahrsten Sinn des Wortes ;-))

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Der_Max | Tue Apr 14 20:01:39 CEST 2015 - Tue Apr 14 20:01:39 CEST 2015

Zitat: von dickeRobbe

--> Wenn es generell bekannt und in der StVO vorgesehen wird, dass man nachts auf Ortschaften ohne Straßenbeleuchtung treffen kann, dann gibt es da keine Mithaftung. Ich muss auch beim Spurwechsel selbst darauf achten, dass dort kein anderes Fahrzeug ist.



Wie wäre es mal mit nachdenken? spielen wir die einzelnen Szenarien mal durch, die sich ohne Laternenring ergeben können:
1.) § 17 StVO bleibt unverändert: Also müsste man immer und überall nachts im Auto das Parklicht anlassen. Man weiß ja nicht, ob die Gemeinde die Laterne anlässt. Energieersparnis = Null, weil die einzelnen Parkleuchten der autos mehr Saft brauchen (und beim Wiederaufladen der Batterie mit höheren Spritverbrauch verbunden sind)
2.) § 17 StVO wird dahingehend geändert, dass man nachts innerorts ohne Licht parken darf, egal ob Licht brennt oder nicht. Damit wird den Gemeinden ein Teil der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht abgenommen und die logische Folge ist, dass viel mehr Laternen abgeschaltet (oder gar nicht erst aufgestellt, bzw abmontiert) werden. Dann stellt sich nämlich ruckzuck die Frage, wozu überhaupt Straßenbeleuchtung - wenn die Gemeinde dochkeine Verkehrssicherungspflicht mehr hat?

Der Laternenring enfacht seine Bedeutung also weit über den Autoverkehr hinaus. Die StVO ist eben nicht nur eine Autoverkehrsordnung ...

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dickeRobbe | Tue Apr 14 17:37:22 CEST 2015 - Tue Apr 14 17:37:22 CEST 2015

"Ohne Laternenring kann das aber der ortsunkundige Fahrer nicht wissen - böse Falle, bis hin zu Mithaftungstatbeständen"

--> Wenn es generell bekannt und in der StVO vorgesehen wird, dass man nachts auf Ortschaften ohne Straßenbeleuchtung treffen kann, dann gibt es da keine Mithaftung. Ich muss auch beim Spurwechsel selbst darauf achten, dass dort kein anderes Fahrzeug ist.

"Aus Sicht des Bundes, als Verordnungsgeber zu StVO und StVZO kann das Zeichen nicht entfallen, ohne völlib neue Probleme im Aufbau des Straßenverkehrsrechts zu schaffen."
--> Können Sie denn Beispiele hierfür nennen? Ist doch ein wenig zu pauschal.

Außerdem: in der StVO steht auch in §1:

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Wir hatten in der Gemeinde nachts das Licht auch aus, bis eben jemand auf die Problematik mit den Ringen kam. Das war bis dahin auch kein Problem...

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