GudiB | Wed Oct 21 22:16:13 CEST 2015 - Wed Oct 21 22:16:13 CEST 2015

Bär, Luchs und Wolf würden jede Jagd überflüssig machen. Ziel sollte vielmehr sein, die natürlichen Jäger wieder in ihrer ursprünglichen Heimat anzusiedeln und sie nicht als "gefährlich" einstufen und zu bejagen.

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Bonna Jaga | Wed Oct 07 14:49:26 CEST 2015 - Wed Oct 07 14:49:26 CEST 2015

Zitat: von Nutzer1094260
Zitat: von --
A propos, das mit den Anerkennungen gibts ja auch in anderen Bereichen. Bei den Führerscheinen weiß ich gerade nicht, wie es da läuft. Ich hatte es noch nie nötig, auf einen anderen Führerschein auszuweichen.


Anerkennung des im Ausland erworbenen Führerscheins ja, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Beispielsweise muss der Deutsche, der im EU-Ausland den Führerschein macht, dort mindestens 6 Monate seinen Hauptwohnsitz haben. Anders ausgedrückt: Er muss mindestens 180 Tage dort gelebt haben.
Liegt das so nicht vor, muss der Führerschein in Deutschland nicht anerkannt werden.

Eine analoge Vorgehensweise für den Jagdschein erscheint mir durchaus denkbar.



Damit könnte ich auch gut leben ;-)

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Nutzer1094260 | Wed Oct 07 12:02:14 CEST 2015 - Wed Oct 07 12:02:14 CEST 2015

Zitat: von --
A propos, das mit den Anerkennungen gibts ja auch in anderen Bereichen. Bei den Führerscheinen weiß ich gerade nicht, wie es da läuft. Ich hatte es noch nie nötig, auf einen anderen Führerschein auszuweichen.



Anerkennung des im Ausland erworbenen Führerscheins ja, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Beispielsweise muss der Deutsche, der im EU-Ausland den Führerschein macht, dort mindestens 6 Monate seinen Hauptwohnsitz haben. Anders ausgedrückt: Er muss mindestens 180 Tage dort gelebt haben.
Liegt das so nicht vor, muss der Führerschein in Deutschland nicht anerkannt werden.

Eine analoge Vorgehensweise für den Jagdschein erscheint mir durchaus denkbar.

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Bonna Jaga | Wed Oct 07 12:00:41 CEST 2015 - Wed Oct 07 12:00:41 CEST 2015

Hallo StefaJ,

die Jagdpachtfähigkeit ergibt sich ja bereits aus dem Gesetz......nach 3 Jahren (Jahresjagdscheinen) wäre man jagdpachtfähig.....ob man mit 3 Auslandsjahresjagdscheinen jagdpachtfähig ist, dass weiß ich nicht. Gibt es Gründe die dagegen sprechen? Sehr viele Deutsche haben in Österreich eine Jagd gepachtet.......

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UlLöwe | Tue Oct 06 23:27:54 CEST 2015 - Tue Oct 06 23:27:54 CEST 2015

.. ja, und was GENAU sind das für Listen - was steht da, im Einzelnen, drinn .?..


Meiner Meinung nach sollte es sogar - also im Gegenteil - wieder verboten werden in der BRD ohne BRD Jagdschein zu Jagen ! !

KEINE Mitzeichnung -
und solche Jäger welche sich hier in der BRD "mal eben" ein paar Hektar Wald zum Jagen "Ausleihen" können - haben ganz sicher auch genügend "Kleingeld" um VORHER hier in der BRD auch erst einmal den Jagdschein (neu) zu machen ! ! !
(Das fördert zudem Arbeitsplätze UND bringt neue Steuereinnahmen .. // und bei einem Land wie Österreich oder der Schweiz = wo die Bestimmungen und Richtlinien für einen Jagdschein sicher ähnlich hoch wie in der BRD sind kann man sicher eine Ausnahme machen - oder eine Zusatzprüfung entsprechend dem Unterschied zum BRD-Standard Einführen!!)

Oder dürfen Deutsche Polizisten demnächst dann in Mexiko ihren "Polizeischein" machen .?..

Wohl eher AUCH nicht !

;-)

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Bonna Jaga | Tue Oct 06 12:04:56 CEST 2015 - Tue Oct 06 12:04:56 CEST 2015

Es ist richtig, dass die Jägerprüfung in den jeweiligen Bundesländern geregelt ist. Wenn Du in Bayern aber die Prüfung absolvierst, kannst Du auch in Niedersachsen jagen......oder in jedem anderen Bundesland.
Das BundesjagdGesetz ist da schon der richtige Ansatz, den es ist die Grundlage der Ländergesetzgebung.......

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Der_Max | Mon Oct 05 21:30:24 CEST 2015 - Mon Oct 05 21:30:24 CEST 2015

Ich denke, dass die Petition beim Bundestag falsch angesiedelt ist. Die Jägerprüfung ist Ländersache.

Dabei wäre ich durchaus dafür offen, dass Bayern auch die Prüfung aus Österreich anerkennt. Aber das könnte in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein auch wieder anders sein.

Insofern wäre es Ländersache, inwieweit ein Bundesland auch Prüfungen von woanders anerkennt - und dieses möglicherweise auch auf Gegenseitigkeit vereinbart.

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StefanJ-- | Mon Oct 05 19:31:13 CEST 2015 - Mon Oct 05 19:31:13 CEST 2015

... da wäre noch die Frage, darf der EU-Ausländer mit heimischem Jadgschein bei uns alleine auf die Jagd? Oder nur in Begleitung? Darf er eine eigene Jagd pachten?

A propos, das mit den Anerkennungen gibts ja auch in anderen Bereichen. Bei den Führerscheinen weiß ich gerade nicht, wie es da läuft. Ich hatte es noch nie nötig, auf einen anderen Führerschein auszuweichen.

Aber bei den Pilotenscheinen gibt es nur noch EU-Scheine. Gegenseitig anerkannt. Aber, (und das ist ein ganz großes Aber), das Luftrecht Bundesrecht. Und das ist sowieso egal, weil inwzischen ist das Luftrecht zu 100% europäisch, alle Pilotenscheine unterliegen EU- (EASA-) -weit den gleichen Standards, welche wiederum auf internationalen ICAO-Standards beruhen. Eine nationale Gesetzgebung gibt es da nicht mehr, höchstens noch nationale Durchführungsbestimmungen (wobei die deutsche Ministerialbürokratie regelmäßig durch Verschleppung, Inkompetenz, falsche bis regelwidersprechenden Interpretationen und maximalstrestiktive Nutzung von Spielräumen glänzt). Und auf EU-Ebene wird alles über den Kamm der gewerblichen Luftfahrt geschoren. A380 oder Segelflugzeug, alles gleich für die Eurokraten. Für jeden Schritt vor gibts zwei zurück.

Das wird beim Jagdrecht nicht so sein, nehme ich an. Ob die deutsche Jägerschaft es da wirklich den Fliegern nachmachen will?

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Bonna Jaga | Mon Oct 05 14:52:14 CEST 2015 - Mon Oct 05 14:52:14 CEST 2015

Hallo StefanJ,

diese Anerkennung bezieht sich auf ausländische EU-Staatsbürger mit einer ausländischen Jagdprüfung, Inländer (Deutsche) sind hiervon ausgenommen.

zB. Als Österreicher darf ich in Deutschland zur Jagd, als Deutscher mit österreichischer Jagdprüfung nicht....

Aus diesem Grunde soll das BJagdG entsprechend geändert werden.

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StefanJ-- | Fri Oct 02 19:53:50 CEST 2015 - Fri Oct 02 19:53:50 CEST 2015

... wenn es solche Anerkennungen schon gibt, warum dann die Petition?

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