Wir sprechen hier eben nicht vom Klageweg, sondern von einem Schlichtungsverfahren.
Wir erwarten eine zügige Abwicklung, das bedeutet, dass ein gestellter Antrag nicht Monate brauchen darf, bis er in das IT-System eingepflegt ist. Dann dauert es nochmal Monate bis er an der Reihe ist, dann nochmal Monate bis der von Ihnen beschriebene Weg zur Entscheidung zurückgelegt ist. Wer hier keine Beschleunigung für notwendig hält, na denn.
Mehr Personal, alleine bei der Dateneingabe, wäre schon mal hilfreich. Aber jeder Flaschenhals muss vermieden werden im gesamten Prozessablauf.
Und Zinsverlust tritt regelmäßig dann ein, wenn bei negativem Bescheid nach, wie bei mir nahezu 9 Monaten, das Geld auf einem unvezinsten Sammelkonto bei der Bausparkasse herumliegt.
Im Übrigen soll die freiwillige Schlichtung den Klageweg ja obsolet machen.Auch stehen die Kosten des Rechtsweges in keinem Verhältnis zum Zinsertrag, da es in der Mehrzahl der Widersprüche um geringe Bausparsummen geht und der sogenannte "Kleine Mann" betroffen ist.
DOPPELPOST
Der Beitrag wurde vom Moderator gelöscht, da "Doppelpost" (d. h. ein gleichlautender Beitrag wurde nochmals eingestellt.)
Bitte vermeiden Sie das Einstellen gleichlautender Beiträge.
Vielen Dank. Ihr Moderatorenteam
Den Humor sollte man nicht verlieren. In diesem Sinne Werte ich Ihr Zitat und ihre Antwort zu St. Nimmerlein. Viele Bausparer wären froh, wenn bis zum eben vergangenen Allerheiligentag schon mal was entschieden wäre!
Diese Forderung einer verbindlichen Vorgabe an die Verfahrensdauer ist nicht umsetzbar.
Ggfls. müssen Gutachten herbeigeholt, Verfahrensbeteiligte angehört werden, es können Verfahrensbeteiligte erkranken, es können organisatorische Probleme auftreten bis hin zum Streik. Niemand könnte hier eine qualifizierte Frist vorgeben.
Peti Otext: „Die mehrere Monate dauernden Bearbeitungszeiten der Vorprüfung verhindern eine zeitgerechte Schlichtung (...)“
Wieso? Ist die Vorprüfung nicht bereits Gegenstand der Schlichtung?
Peti Otext: (...) „dadurch entstehen bei negativem Bescheid für den Vertragsnehmer Zinsausfälle.“
Wieso entstehen hierdurch Zinsausfälle? Und wenn ich mit dem Schlichtungsergebnis nicht einverstanden bin, ist immer noch der Klageweg offen, bei dem ich auch mögliche entstandene Zinsausfälle geltend machen kann.
Auch ein Zinsverlust tritt nicht ein, wenn der Schlichterspruch zu Gunsten des Verbrauchers ausfällt.
Übrigens: St. Nimmerleinstag wäre, in Ermangelung eines anderen Termins, an Allerheiligen
Zitat:
Vom Amtsgericht Bad Tölz wurde im Jahre 1920 festgelegt, da der »Heilige Nimmerlein« nicht im Kalender verzeichnet sei, müsse für seinen Namenstag der Tag »Allerheiligen« (1. November) anzusehen sein, der für alle die Heiligen, die keinen eigenen Namenstag haben, begangen wird.
aus: http://www.cosmiq.de/qa/show/3718554/Was-ist-der-Sankt-Nimmerleinstag/
Wenn sich der Ombudsman mit seiner Entscheidung zu lange Zeit lässt, läuft er selbst Gefahr, sich zu entwerten. Also einfach mal ihm drohen, ihn "aus dem Spiel zu nehmen", indem man seine Beschwerde an die BAFin richtet oder gerichtlich klagt ...
Mit der Gegenfrage: Was ist eine freiwillige Vereinbarung zur Schlichtung wert, wenn die Entscheidung am St. Nimmerleinstag erfolgt. Es geht hier um die Bereitstellung des erforderlichen Personals bei den Schlichtungsstellen, damit die Verfaherensdauer abgekürzt wird. Nach Festlegung einer Maximaldauer der Verfahren zur freiwilligen Schlichtung wird eine zeitnahne Bearbeitung sichergestellt und der Verbraucher hat dann keine übergebührlichen Nachteile, hier Zinsverlust, nicht Rechtsverlust. Siehe Volltext der Petition.
Ombudsman und derartige Institutionen sind Einrichtungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit und finanziert durch Mitgliedsbeiträge der jeweiligen Branchen. Ob und inwieweit es sie gibt, ist keine staatliche Angelegenheit.
Zumal ja auch die Schiedssprüche den Verbraucher nicht binden. Er kann immer noch vor Gericht ziehen oder sich bei irgendeiner Aufsicht beschweren. Und sobald eine staatliche Stelle eingeschaltet ist, hat der Ombudsman sowieso nichts mehr auszurichten.
Somit entsteht aus einer langen Verfahrensdauer auch kein Rechtsverlust für den Verbraucher.
Von daher verstehe ich nicht so ganz, warum sich jetzt der Staat in diese Form freiwilliger Gerichtsbarkeit einschalten soll.