Ich bin für fleischlose Nahrung | Mon Sep 14 00:28:41 CEST 2015 - Mon Sep 14 00:28:41 CEST 2015

Zitat "Obwohl ich gleich beim Umschalten auf Grün los trabte und dabei rund 10 km/h drauf hatte, schaffte ich als Fußgänger in der Fußgängerfurt keine der beiden Fahrspuren innerhalb der Grünphase. Bin ich jetzt zu langsam?"

Das Prinzip ist ganz einfach: Zugunsten eines zügigen Verkehrsflusses werden schon fast überall in grösseren Städten bei viel befahrenen Straßen die Grünphasen für Fußgänger und Radfahrer ganz bewußt und vorsätzlich derart verkürzt, daß ein Erreichen der gegenüberliegenden Straßenseite NIE während einer kompletten Grünphase möglich ist.

Allein aufgrund dessen ist diese Petition völlig wirklichkeitsfern !

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fghpw | Tue Sep 08 18:40:27 CEST 2015 - Tue Sep 08 18:40:27 CEST 2015

Zitat: von Nutzer1909254
Es geht nicht um die Geschwindigkeit sondern um die doch recht hohe Wahrscheinlichkeit, dass nach Grün Rot folgt und man auch bei Grün nicht einfach fahren darf wenn man so langsam und unsicher fährt, dass man die Strasse nicht bei Grün vollends überquert.


Ich musste heute ein wenig in HH einkaufen, da kamen rund 45 km zusammen, bei 6 Ampeln die ich queren musste, hatte ich erst ab 20 m vor der Kreuzung freie Sicht auf das für mich relevante Lichtsignal, was etwa jeder fünften Ampelanlage entsprach. Da nicht mitgezählt sind jene, wo ich abbiegen musste, da hat man in der Regel nur die freie Sicht wenn man die Radwegfurt erreicht hat. Diese 6 Ampeln waren ausschließlich 2 farbige kombinierte Fußgänger-Radfahrer-Ampeln. Bei rund 15 km/h kann man da die Ampel knapp 5 Sekunden lang beobachten.

In Bezug auf die Sorgfaltspflicht muss man auch bedenken, dass ein grundloses Abbremsen vor einer Grünen Ampel auch zu einem Auffahrunfall führen kann. Die Wahrscheinlichkeit dass dies passiert, mag gering sein, aber meiner Erfahrung nach ist sie um ein Vielfaches höher, als bei einem unqualifizierten Rotlichtverstoß von der Polizei erwischt zu werden. Das eine mag 45 Euro und ein Punkt in Flensburg kosten, das andere wird im Falle einer Teilschuld um ein vielfaches teurer, wenn sich jemand dabei ernsthaft verletzt. Wenn ich mit der Begründung komme, dass ich auf Grund der Kürze nicht abschätzen konnte, ob die Ampel gleich auf Rot schaltet und deshalb lieber die nächste Grünphase abwarten wollte, werde ich mit Sicherheit einige Lacher und eine Teilschuld kassieren, besonders dann wenn die Grünphase noch 10 Sekunden oder länger dauerte. So mancher Fahrlehrer oder auch Verkehrsrichter nennt dies zum Verkehrshindernis werden!

Bei der Ampelkreuzung Langenhorner Chaussee - Krohnstieg, hatte ich mein Rad hinüber geschoben, weil ich an der Kreuzung nicht bergauf aufsteigen wollte. Obwohl ich gleich beim Umschalten auf Grün los trabte und dabei rund 10 km/h drauf hatte, schaffte ich als Fußgänger in der Fußgängerfurt keine der beiden Fahrspuren innerhalb der Grünphase. Bin ich jetzt zu langsam? Was ist mit all denen die nicht mehr rennen können? Hausarrest, weil man nicht mehr schnell genug die Straße überqueren kann?

Was sie da schreiben, mag vielleicht in ihrer Umgebung funktionieren, für hamburger Verhältnisse ist das ein schlechter Witz, der wohl eher dazu dient, die Schuld auf die bösen Radfahrer zu schieben!

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fghpw | Sun Sep 06 18:21:19 CEST 2015 - Sun Sep 06 18:21:19 CEST 2015

Zitat: von Nutzer1909254
Grün-Gelb ist nicht Grün sondern Gelb. Gibt es überhaupt die Folge Grün/Gelb - Gelb ??
Und Gelblichtverstoss wird zwischen 10-20 € zzgl Gebühren "belohnt".

Im Prinzip war Grün-Gelb in der DDR nicht viel anderes als heute Gelb, das gab es aber zusätzlich. Die Gelbphase war also noch mal unterteilt. Dauerte aber insgesamt aber nicht viel länger. Ich hatte aber den Eindruck dass Grün-Gelb in den neuen Bundesländern noch etwas länger gab.
Wenn die Fahrbahnmarkierung noch gestrichelt war, musste man bei Grün-Gelb man vor der Ampel bremsen! War die Fahrbahnmarkierung vor der Ampel schon durchgehend, durfte man noch über die Ampel fahren, ohne abbremsen zu müssen. Je nach zulässiger Höchstgeschwindigkeit war die Fahrbahn vor der Ampel entsprechend weit markiert. Man musste nicht extra durchrechnen!

Nur keine Panik, ich war nur dann bei der gelben Radfahrampel weitergefahren, wenn ich beim Bremsen nicht mehr rechtzeitig zum Stehen gekommen wäre. So gesehen habe ich mich dann doch wohl gesetzeskonform verhalten. ;-) In den Busgeldkatalog-Ausschnitten, welche ich in letzter Zeit zum Thema Fahrrad gesehen hatte, gab es kein Gelb-Licht-Verstoß.

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Nutzer1909254 | Sun Sep 06 15:43:07 CEST 2015 - Sun Sep 06 15:43:07 CEST 2015

Zitat: von wst0312
Und ob es nun genau diese, oder eine angepasste Formel ist, irgendeine muss und wird es geben. Ansonsten wird man das niemals "gerichtsfest" ahnden können.

Ich hatte vor kurzem extra an mehreren dreiphasigen Radampeln bei Radwegen direkt an der Strasse mehrere Phasen abgewartet, es war lediglich "eine Sekunde" Gelb, auch vollkommen egal ob von Rot auf Gelb oder von Grün auf Gelb. Das genügt vollkommen da es sowieso unnötig ist.

Zweiphasige kombinierte Rad/Fiuss-Ampeln haben selbstverständlich kein Gelb aber den positiven Nebeneffekt, dass gerade in der Stadt ein Knopf für Blinde vorhanden ist und man nicht ständig auf die Ampel starren muss sondern gemütlich hört wenn es Grün oder Rot ist.
Eine Gelbe Tonfrequenz für Blinde Fussgänger wäre mir nicht bekannt.

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Nutzer1909254 | Sun Sep 06 15:27:15 CEST 2015 - Sun Sep 06 15:27:15 CEST 2015

Zitat: von fghpw
Es geht um das Grün-Gelb, welches anzeigt, dass ein Umschalten auf Rot unmittelbar bevorsteht. Das kann unbeabsichtigte Rotlichtverstöße von Radfahrern verhindern helfen!

In der BRD gibt es laut StVO kein Gelb-Grün, das gab es laut dem Video weiter unten in der DDR !!
In der BRD ist die Reihenfolge:
- Grün
- Gelb
- Rot

- Rot
- Rot-Gelb
- Grün

"(2) Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün - Gelb - Rot - Rot und Gelb (gleichzeitig) - Grün. Rot ist oben, Gelb in der Mitte und Grün unten." (§ 37 Abs. 2 StVO)
"3. Lichtzeichenanlagen können auf die Farbfolge Gelb-Rot beschränkt sein." (§ 37 Abs. 2 StVO)
"Für zu Fuß Gehende ist die Farbfolge Grün-Rot-Grün; für Rad Fahrende kann sie so sein." (§ 37 Abs. 2 StVO)

---- youtube = bznLyIHX7nA ----
6 verschiedene Lichtfolgen
Veröffentlicht am 02.09.2013 - AmpelfreakLinkskurven

Welche gefällt euch am besten?

1. Deutschland
2. DDR
3. Österreich
4. England Standard
5. England Fußgängerampel
6. USA
--------

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wst0312 | Sun Sep 06 15:18:56 CEST 2015 - Sun Sep 06 15:18:56 CEST 2015

Zitat: von Nutzer1828106
Zur Gelbphase kenne ich folgende Regel: Zeigt die Ampel Gelb, darf noch ausnahmsweise weitergefahren werden, aber lediglich dann, wenn mittleres Bremsen das Fahrzeug nicht mehr vor der Haltlinie zum Stehen brächte.

Was ist bitte "mittleres Bremsen"??? gibt es dafür auch eine Definition?
Zitat: von Nutzer1828106
Bei dem von Ihnen angesprochenen Gelblichtverstoß geht es um Fälle, in denen meist beschleunigt wurde oder problemlos hätte gehalten werden können.


Nein, dort geht es um ganz klare und logisch nachvollziehbare Definitionen. Ich weiß nicht ob es alle Gerichte so sehen... Es wird halt noch viel zu wenig verfolgt.

Was ich dazu gefunden habe:
--- Zitat ---
Die Dauer der Gelbphase beträgt laut StVO-Vorschrift rund drei Sekunden bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h, vier Sekunden bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 60 km/h und fünf Sekunden bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 70 km/h. Bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h muss somit jedes Fahrzeug, welches mindestens 40 Meter von der Haltelinie entfernt ist, vor der gelben Ampel anhalten, andernfalls wird ein Gelblichtverstoß begangen. Bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 60 km/h bleiben laut der Faustformel für den Anhalteweg (Geschwindigkeit in km/h / 10) * (Geschwindigkeit in km/h / 10) + (Geschwindigkeit in km/h / 10) x 3 rund 54 Meter zum Anhalten und bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 70 km/h kann innerhalb von 70 Metern angehalten werden. Ist nicht ausreichend Strecke bis zur Haltelinie vorhanden, kann die gelbe Ampel überfahren werden.
--- Zitatende ---

Dies müsste man natürlich für Radfahrer anpassen, da die Geschwindigkeiten ja andere sind. Aber das ist ja relativ simple, da die Formel ja schon mitgeliefert wird...

Wenn wir also von einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 20 Km/h ausgehen würde das heißen:
((20 / 10) * (20 / 10)) + ((20 / 10) * 3) = 10m

Und ob es nun genau diese, oder eine angepasste Formel ist, irgendeine muss und wird es geben. Ansonsten wird man das niemals "gerichtsfest" ahnden können.

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Nutzer1909254 | Sun Sep 06 15:13:38 CEST 2015 - Sun Sep 06 15:13:38 CEST 2015

Zitat: von Nutzer1828106
Zum Glück steht das in keinem Gesetz.

"Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten". (§ 37 Abs. 2 StVO)

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Nutzer1909254 | Sun Sep 06 15:06:51 CEST 2015 - Sun Sep 06 15:06:51 CEST 2015

Zitat: von wst0312
Das ist der grundlegende Irrtum, und vermutlich die eigentliche Motivation für diese Petition.
Der "Gelblichtverstoß" wird sehr wohl mit einem Bußgeld quittiert. Einfach mal googlen...

Ist auch deutlich billiger, aber wenn wir noch etwas abwarten kommt bestimmt bald die erste Petition die hierfür hohe Geldstrafen, Punkte, Fahrverbote und Verwertung des Fahrzeugs fordert;-)
Das kommt hiermit ;)
Bei einer verpflichtenden Gelb-Phase sollte dann auch der Bussgeldkatalog für Radfahrer angepasst werden.
Mind. 60 € bei Überfahrt von Gelb, sollten ähnliche Begründungen folgen wie zB, dass man noch auf das ergonomische überfahren des Randsteins achten musste und deshalb Gelb nicht sehen konnte, auf 120 € erhöhen ;)
Zitat: von fghpw
Ob jemand hier sich an das Radfahrer-Gelb hält oder nicht, ist doch erst wirklich interessant, wenn man wegen einem Rotlichtverstoß <1 Sekunde ein Bußgeld bekommt.
Mit einer angemessen kurzen Gelbphase wird es keinerlei Ausreden mehr vor Gericht geben sondern entsprechende "einfache" und "qualifizierte Rotlichtverstösse".
Zitat:
http://www.rote-ampel-ueberfahren.de/bussgeldkatalog/
Rotlichtverstoß: Aktueller Bußgeldkatalog 201515. Januar 2015, Lennart
(...)
Unterschied zwischen einem einfachen und qualifizierten Rotlichtverstoßes

Die Höhe des Bußgeldes unterscheidet sich laut Straßenverkehrsordnung zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß.
Ein einfacher Rotlichteverstoß liegt vor, wenn die Dauer der Rotphase eine Sekunde zuzüglich Toleranz nicht überschreitet. Sollte diese Grenze überschritten worden sein, wird von einem qualifizierten Rotlichtverstoß geredet, wodurch sich das Bußgeld deutlich erhöht und ein Fahrverbot verhängt wird. Während ein einfacher Verstoß nur mit 90 Euro Strafe und einem Punkt in Flensburg geahndet wird, werden beim qualifizierten Verstoß mindestens 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot fällig. Das Bußgelder und die Sanktionen hängen von der jeweiligen Situation ab. Sollte eine Gefährdung oder ein Unfall verursacht worden sein, fällt die Straße deutlich höher aus. Die exakte Höhe der Strafe kannst du dem nachfolgenden Bußgeldkatalog entnehmen.
(...)

Zitat: von fghpw
Bei Gelb noch rüber zu brettern, mag zwar nicht erlaubt sein, aber da es nicht mit einen Bußgeld belegt ist, ist es rechtlich irrelevant, im Interesse der eigenen Sicherheit sollte man es jedoch nicht tun! Grün-Gelb ist immer noch Grün, jedoch mit dem Hinweis dass die Ampel gleich auf Gelb umschalten wird! Dies sollten wir hier nicht vergessen!
Grün-Gelb ist nicht Grün sondern Gelb. Gibt es überhaupt die Folge Grün/Gelb - Gelb ??
Und Gelblichtverstoss wird zwischen 10-20 € zzgl Gebühren "belohnt".
Zitat: von --
https://www.berlin.de/special/auto-und-motor/recht-und-urteile/56047-44852-4a422dca.html

(...)
Gefährdung des Straßenverkehrs
Zwar sehe der Bußgeldkatalog für den reinen Gelblichtverstoß keinen Regelsatz vor. Allerdings können Bußgeldstellen und Gerichte dem ACE zufolge nach eigenem Ermessen Bußgelder verhängen.

Auch wenn es infolge der Gelblichtfahrt kracht, hätten die Verkehrssünder bei der Regulierung des Unfallschadens schlechte Karten: Sie müssten mit einer Mitschuld rechnen. Im schlimmsten Fall drohe ihnen sogar eine Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, warnt der ACE.

Quelle: dpa
Aktualisierung: Mittwoch, 24. Juni 2009 15:44 Uhr

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Nutzer1828106 | Sun Sep 06 15:00:16 CEST 2015 - Sun Sep 06 15:00:16 CEST 2015

Zum Glück steht das in keinem Gesetz.
Denn wenn es zu wäre, käme der Verkehr in unseren Großstädten noch mehr zum erliegen.

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Nutzer1828106 | Sun Sep 06 14:53:41 CEST 2015 - Sun Sep 06 14:53:41 CEST 2015

Zur Gelbphase kenne ich folgende Regel: Zeigt die Ampel Gelb, darf noch ausnahmsweise weitergefahren werden, aber lediglich dann, wenn mittleres Bremsen das Fahrzeug nicht mehr vor der Haltlinie zum Stehen brächte.
Bei dem von Ihnen angesprochenen Gelblichtverstoß geht es um Fälle, in denen meist beschleunigt wurde oder problemlos hätte gehalten werden können.

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