Der_Max | Mon Jan 11 12:16:58 CET 2016 - Mon Jan 11 12:16:58 CET 2016

Zitat: von someonesomewhere
(...)Und da wundern Sie sich, dass jemand, der womöglich genau solche Erfahrungen gemacht hat, solch eine Petition startet?
Ich habe gerade für meine Eltern (Vermieter) 2 Monate lang eine Wohnung saniert, die in unsäglichem Zustand von einer solchen Familie hinterlassen wurde - damit meine Eltern dann nicht auf noch mehr Geld sitzen bleiben als ohnehin schon. Ja ich weiß, dass nicht jeder Empfänger von Sozialleistungen sich so verhält, aber man kann Menschen auch leider nur vor den Kopf sehen und gerade "Kleinvermieter" gehen da ein u.U. ziemlich hohes Risiko ein. Ist das dann etwa fair???



Deshalb brauchen wir dringend ein anderes Mietrecht, das von Anfang an zwischen gewerblichen Vernietern / Wohnbaugesellschaften und Kleinvermietern unterscheidet - und damit letztlich die Umsetzung dessen, dass im bürgerlichen Recht schon seit vielen Jahren, selbst unter privaten Handelspartnern, zwischen Verbrauchern und Unternehmern unterscheidet.

Aber zur "soziokulturellen Teilhabe" zu unserer Gesellschaft gehört nunmal, dass man seine Rechnungen auch selbst bezahlt. Insofern ist es richtig und wichtig, dass auch ALG2- / Hartz-IV-Bezieher "grundsätzlich" auch ihre Miete und die Nebenkosten selbst bezahlen und Sozialhilfe / Wohngeld hierbei nur als Einkommensersatz fungiert.

Wer das nicht macht, stelllt sich selbst neben den Tellerand dieser Gesellschaft und sollte dann auch grundsätzlich anders behandelt werden, indem nicht nur die Wohnung, sondern auch andere Güter als Sachleistung gewährt werden.

Insofern keine Mitzeichnung der Petition.

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someonesomewhere | Mon Jan 11 11:59:56 CET 2016 - Mon Jan 11 11:59:56 CET 2016

Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen sagen: schuldet ein ALG II Empfänger dem Vermieter Geld, dann sieht man es nie wieder. Und sicher kann man freiwillig das Geld direkt überweisen lassen - das kann dann aber auch jederzeit vom Leistungsempfänger widerrufen werden.
Dazu kommen dann noch Kosten für Kündigung, Kündigungsdurchsetzung (ggf. vor Gericht), Räumung usw. ... In aller Regel gehen solche Rechtsstreitigkeiten mit einem Vergleich aus - also teuer. Der Vorgang ist extrem langwierig - also fehlt einem am Ende VIEL Geld. Und das beste: zahlt der Mieter z.B. Wasser/Strom/Gas nicht direkt an den Versorger sondern über den Vermieter, dann muss der Vermieter weiter zahlen (!) auch wenn er kein Geld erhält und darf nichts abdrehen lassen! Würde direkt an den Versorger gezahlt, dürfte der Abstellen lassen... Und da wundern Sie sich, dass jemand, der womöglich genau solche Erfahrungen gemacht hat, solch eine Petition startet?
Ich habe gerade für meine Eltern (Vermieter) 2 Monate lang eine Wohnung saniert, die in unsäglichem Zustand von einer solchen Familie hinterlassen wurde - damit meine Eltern dann nicht auf noch mehr Geld sitzen bleiben als ohnehin schon. Ja ich weiß, dass nicht jeder Empfänger von Sozialleistungen sich so verhält, aber man kann Menschen auch leider nur vor den Kopf sehen und gerade "Kleinvermieter" gehen da ein u.U. ziemlich hohes Risiko ein. Ist das dann etwa fair???

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Heinz 55 | Sat Jan 09 16:01:31 CET 2016 - Sat Jan 09 16:01:31 CET 2016

Information meiner Seite

Richtwerte des Flensburger Jobcenter für die Leistungen für Unterkunft und Heizung

- Für Empfänger von Grundsicherung („Hartz IV“) wurden die Mietobergrenzen in der Stadt Flensburg das letzte Mal zum 1.8.2015 angehoben. Eine neuerliche Anpassung bzw. Erhöhung wird es voraussichtlich wieder zum August 2017 geben.
Mietobergrenzen in Flensburg zu niedrig – Stadt spart zum Nachteil von Erwerbslosen und Rentnern bei den Kosten der Unterkunft (KdU)
Quelle: AKOPOL Arbeitskreis Kommunalpolitik ( Rest kann man nachlesen )

Zieht ein Hartz 4 Bezieher in eine neue Wohnung um, die nicht größer aber teurer als die alte Wohnung ist, bezahlt das Jobcenter die Miete nur noch in Höhe der alten Miete.
Quelle: Datentransfer / Recht - Gesetze - Urteile

Anmerkung meiner Seite für Ursula 1955 Beiträgen:
- Da " Direktüberweisung an den Vermieter " ( Siehe mein Beitrag 29.12.2015 um 13:34 ) gesetzlich geregelt ist, kann ich nicht mitzeichnen .
- Da letze Miete am 1.8.2015 gesetzlich angepasst wurde und voraussichtlich August 2017 neuerliche Anpassung bzw. Erhöhung geben wird, dass heißt, Vermieter erhöht die Miete in dieser Zeit bleibt den Arbeitslosen auf erhöhten Miete sitzen, weil gesetzlich geregelt wurde.
- Wenn Vermieter den Mieter kündigt bzw Räumungsklage anstrebt oder Mieter selbst andere gleiche Wohnung sucht und vielleicht findet, dann wird höhere Miete für neue Wohnung von Jobcenter nicht übernommen- Das heißt, Arbeitslosen müssen Differenzbetrag selbst übernehmen, so ist gesetzlich geregelt.

Zum Schluss:
- Da diese Petition um " Überweisung der Kosten für Unterkunft und Heizung direkt an den Vermieter " geht und laut Gesetz diese Regelung " Direktüberweisung an den Vermieter " gibt, wäre diese Petition hinfällig, wo ich nicht mitzeichnen kann.
- Wegen Mieterhöhungen von Vermieter bzw Kündigungen / Räumungsklage an Mieter, sind die Arbeitslosen machtlos, weil Jobcenter zwischen Mieter / Vermieter nicht einmischen dürfen. Letze Miete Anpassung war 1.8.2015, muss Jobcenter daran halten, weil eventuell voraussichtlich August 2017 von Regierung neu geregelt wird. Das heißt Arbeitslosen werden wahrscheinlich mehr unter der Brücke bzw auf der Strasse leben müssen, weil überhöhte Miete nicht mehr aufkommen können .

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IxBus | Sat Jan 09 09:10:16 CET 2016 - Sat Jan 09 09:10:16 CET 2016

Wer Wohngeld bezieht, gibt beim Leistungsgeber das Konto des Vermieters an und fertig ist die Nummer. Es ist ein simpler Dauerauftrag - einfach geht es nicht. Mit Offenlegung persönlicher finanzieller Verhältnisse hat das herzlich wenig zu tun.

Die Petition ist gut und sinnvoll!

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Ursula1955 | Wed Jan 06 23:24:03 CET 2016 - Wed Jan 06 23:24:03 CET 2016

Zitat: von Dorian_Gray
Das beantwortet meine Frage nicht: Wie viele Fälle gibt es denn tatsächlich, in denen Hartz4-Empfänger ihre Miete nicht bezahlt haben, und wie viele Fälle im Gesamtdurchschnitt?


Ich kenne die Zahl auch nicht und bin zu faul zum Recherchieren (Das wäre m.E. auch Aufgabe des Petenten gewesen!)

Ohne jede Recherche weiß ich allerdings eins: Die Angst der Vermieter besteht nicht darin, dass "Hartzer" öfter als andere ihre Miete nicht zahlen.
In diesem Punkt dürfte die Statistik sogar eher für die Hartzer sprechen.

Das Problem ist eher die Tatsache, dass Vermieter zu Recht denken: Wenn ein Beschäftigter oder ein Rentner bei mir
Miet-Schulden hat, dann habe ich eine gute Chance, das Geld irgendwann wiederzusehen. Denn schließlich habe ich einen "Titel", der mir 30 Jahre lang ermöglicht, mein Geld wiederzubekommen, wenn mein Mieter finanziell wieder "flüssig" ist.

Aber beim "Hartzer" geht man (leider meist auch zu Recht!) davon aus, dass Langzeitarbeitslose nie wieder einen vernünftig gezahlten Job bekommen und damit nie wieder finanziell "flüssig" werden.
Und damit sehen Vermieter Mietschulden von "Harzern" als viel schlimmer an als Mietschulden von ... z.B. einem Studenten. Denn der Student verdient vermutlich bald gut und kann dann seine Miet-Schulden zurückzahlen.

Und wenn "Hartzer" unbedingt darauf bestehen, die Miete selbst überweisen zu wollen, dann schaden sie sich am Ende selbst und nehmen sich die Chance auf einen Großteil der Wohnungen. Das gilt jedenfalls für Leute, die neu eine Wohnung suchen.

Für Mieter, die schon (möglicherweise als langjährige Mieter) eine Wohnung bereits haben, wenn sie langzeitarbeitslos werden, stellt sich m.E. die Lage anders dar. Da macht es Sinn, dass der Vermieter nicht über die Langzeitarbeitslosigkeit seines Mieters informiert wird.

Aus diesem Grund stimme ich der Petition auch nicht zu.

Aber ich finde es wichtig, dass die Möglichkeit "Miete geht direkt an den Vermieter" gestärkt und als Chance dargestellt wird. Es wäre fatal, wenn in der Diskussion um die vorliegende Petition dieser Weg "schlecht geredet" wird,
Die Opfer einer solchen Entwicklung wären meist nicht die Vermieter (die meist außer "Hartzern" auch viele andere Bewerber haben). Das Opfer wären die "Hartzer" selbst.

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Ursula1955 | Wed Jan 06 21:57:57 CET 2016 - Wed Jan 06 21:57:57 CET 2016

Zitat: von fghpw
Zitat: von Ursula1955

Wenn der Vermieter aber weiß, dass er einen Langzeitarbeitslosen vor sich hat, dann wird er sicher nicht wegen der zehn Euro mehr einen Mieterwechsel haben wollen. Er wird eher mit 300 Euro zufrieden sein. ...
Da haben sie aber die Rechnung ohne das Jobcenter gemacht. Ob die Miete zu hoch ist erfahren sie meist nur mit der Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten. Das wird irgendwie von irgendwem irgendwann errechnet. Wenn die Miete um 10 Euro erhöht wird, könnte diese dann plötzlich um 60 Euro zu hoch sein. Kurz der Mieter muss sich dann ohnehin etwas neues suchen und wenn mit dem Verzicht auf die Mieterhöhung nichts erreichen kann, wird der Vermieter auch nicht darauf verzichten wollen.


Ich weiß nicht, ob es irgendwo im Lande ein Jobcenter gibt, das so willkürlich und ohne nachvollziehbare Regeln handelt. Ich kann mir das nicht vorstellen!

Normalerweise hat jede Gemeinde feste Beträge, bis zu denen eine Wohnung vom Amt bezahlt wird. Und die kann man als Vermieter auch nachfragen bzw. im Internet nachschauen.

Dass eine Mieterhöhung von zehn Euro dazu führt, dass die Miete dann "plötzlich" fürs Amt um 60(!) Euro zu hoch ist, kann ich mir nur unter einer Voraussetzung vorstellen:
Die Behörde hat dem ALG2-Empfänger schon mehrfach mitgeteilt, dass man aus Kulanzgründen (d.h. ausnahmsweise) mehr zahle, als rechtlich vorgesehen ist. Und irgendwann ist dann die "Kulanz" des Amtes auch am Ende!
Bei einer eigentlich vorgesehenen Miete von 300 Euro konnte der Mitarbeiter am Amt vielleicht die 310, 320, 330,340, 350 Euro Miete noch ausnahmeweise(!!!) akzeptieren. Aber wenn dann mit der Erhöhung auf 360 Euro die erlaubte Miete um 60 Euro überschritten wird, dann muss der Mitarbeiter am Amt irgendwann mal "die Reißleine ziehen".

Und wenn der Mieter/ der Kunde des Jobcenters die Lage bewusst(!) fasch darstellen will, dann kann er natürlich so tun, als werde ihm/ihr wegen zehn Euro Miete mehr die Wohnung gekündigt.

Aber im realen Leben bekommt der Arbeitslose mehrfach Signale, die im sagen: "Wir zahlen nur noch aus Kulanz bestimmte Summen. Kümmere dich also um eine preisgünstigere Wohnung!"

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fghpw | Tue Jan 05 22:12:58 CET 2016 - Tue Jan 05 22:12:58 CET 2016

Zitat: von Ursula1955

Wenn der Vermieter aber weiß, dass er einen Langzeitarbeitslosen vor sich hat, dann wird er sicher nicht wegen der zehn Euro mehr einen Mieterwechsel haben wollen. Er wird eher mit 300 Euro zufrieden sein. ...

Da haben sie aber die Rechnung ohne das Jobcenter gemacht. Ob die Miete zu hoch ist erfahren sie meist nur mit der Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten. Das wird irgendwie von irgendwem irgendwann errechnet. Wenn die Miete um 10 Euro erhöht wird, könnte diese dann plötzlich um 60 Euro zu hoch sein. Kurz der Mieter muss sich dann ohnehin etwas neues suchen und wenn mit dem Verzicht auf die Mieterhöhung nichts erreichen kann, wird der Vermieter auch nicht darauf verzichten wollen.

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Robert Z. | Tue Jan 05 00:10:30 CET 2016 - Tue Jan 05 00:10:30 CET 2016

Sollte ich meinen Job verlieren wäre das letzte was ich wollen würde, dass mein Vermieter erfährt dass ich ggf ALG2 beziehe .... dann könnte ich nämlich gleich neben einem neuen Job noch nach einer neuen Unterkunft suchen.

Sie können auch gleich Beantragen alle ALG2 Empfänger direkt entmündigen zu lassen.

Strikte Ablehnung!

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Heinz 55 | Tue Dec 29 22:24:22 CET 2015 - Tue Dec 29 22:24:22 CET 2015

Guten Abend Ursula 1955

Danke für ihr heutigen langen Beitrag um 19:39

Ihre Worte:
Ich bin zwar nicht der Petent, versuche aber Ihnen die Fragen zu beantworten.
Ich weiß auch nicht, ob ALG2-Empfänger die schlechtere Zahlungsmoral haben. Ich persönlich glaube das nicht.
Das Problem ist m.E. ein ganz anderes:

Bei einem Großteil der Langzeitarbeitslosen ist die Chance je wieder einen Job zu finden, der mehr als den Mindestlohn einbringt, quasi null. D.h. Wer einen "Hartzer" als Schuldner hat, wird sein Geld nie wiedersehen! Und das macht den Unterschied zwischen dem "Hartzer" und anderen säumigen Mietern!

Meine Reaktion:
Da kann ich Ihnen nicht widersprechen.


Ihre Worte:
Meine Bekannte hat einen "Harzer" in ihrer Mietwohnung - den Sie nicht genommen hätte ohne die Direkt-Überweisung der Miete.
Mieterhöhungen verlaufen so: Der Mieter erhält vom Vermieter ein Schreiben, dass die Miete erhöht wird. Das Schreiben kann der Mieter dann unterzeichnen - oder er lässt es bleiben. Wenn der Mieter es nicht unterzeichnet, die Mieterhöhung aber berechtigt war (Mietspiegel, Vergleichswohnungen, Inflationsrate) dürfte er eine Kündigung bekommen. Gegen die kann er dann via Anwalt vorgehen, wie jeder andere Mieter auch. Die Frage, wie nun die Miete überwiesen wird, spielt dabei keine Rolle.

Wenn der Vermieter halbwegs schlau ist und mit seinem Mieter zufrieden, dann erkundigt er sich im Vorfeld der Mieterhöhung, was in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde "Hartzern" an Wohnkosten bezahlt wird. Und dann bleibt er mit seiner Mieterhöhung knapp (ein Euro reicht) drunter. In der Regel (Ich schätze zu 99%) wird das Jobcenter der Mietererhöhung dann auch zustimmen. Und so funktioniert das im Dreieck Vermieter - Mieter - Jobcenter recht gut.
Eine win-win-win-Situation!

Meine Reaktion:
- Es ist richtig, was Sie beschrieben haben wegen Schreiben von Vermieter an Mieter über Mieterhöhung.Es ist auch richtig, der Mieter kann unterzeichnen. Verweigert der Mieter dies zu unterzeichnen, wird dann Räumungsklage bzw Kündigung angedroht, damit Vermieter die Wohnung an andere Vermieter teuere Miete verlangen kann ( Ich erlebe jedes zweites Jahr wegen Mieterhöhung ). Es ist auch richtig, dass man dagegen klagen kann.
- Meisten Vermieter denkt an Gewinne, denn Sie wissen ja auch, wenn der Vermieter gewisse Mieter aus der Wohnung kündigen kann und dafür " besondere Mieter mit Zuschuss von Vater Staat " die Wohnung neu vermietet mit erhöhten Miete ( in meiner Umgebung sind mehrere Fälle aufgetaucht, so wie ich beschrieben haben. Sogar welche Mieter waren über 20-30 Jahre in der gemietete Wohnung ) das ist die Realität, wo uns die Regierung eingebrockt hat, also nur Vermieter Win Situation und Mieter haben verloren


Ihre Worte:
Ich frage mich, worin die Nachteile einer direkten Überweisung denn bestehen sollen. Ich sehe da eher Vorteile!
Wenn der Vermieter nicht weiß, dass man arbeitslos ist, wird er die Miete möglicherweise von 270 auf 310 Euro erhöhen, während in der Gemeinde für Single-Hartzer die Höchstgrenze von 300 Euro gilt. Wenn der Vermieter aber weiß, dass er einen Langzeitarbeitslosen vor sich hat, dann wird er sicher nicht wegen der zehn Euro mehr einen Mieterwechsel haben wollen. Er wird eher mit 300 Euro zufrieden sein. Wie heißt es doch so schön: "Nur wer´s Maul aufmacht, dem kann geholfen werden!"
Wenn der Vermieter aber nicht weiß, dass er mit einem Langzeitarbeitslosen zu tun hat, dann kann er diesem auch nicht entgegenkommen!

Am Ende ein persönliches Wort von mir in meiner Eigenschaft als selbst Langzeitarbeitsloser:
Ich finde es schlimm, wenn Leute glauben, es sei ein Vorteil für sie, ihre Langzeitarbeitslosigkeit vor ihrem Umfeld zu verstecken. Wer so denkt, sollte mal in Erwägung ziehen, psychologische Beratung in Anspruch zu nehmen.

Meine Reaktion:
- Für mich wäre Nachteil, wenn direkte Überweisung über Jobcenter an Vermieter geht.
A. Ich möchte selbst verantwortlich sein durch Dauerauftrag an Vermieter die Miete und Nebenkosten zu überweisen.
B. Bei Mieterhöhungen müsste ich jedesmal Jobcenter bekannt geben, so dass Jobcenter zusätzliche Änderungen in ihren Überweisung eingeben müsste.
C. Trotz Mieterhöhungen wird mir Jobcenter nicht unterstützen, ob von Vermieter diese Mieterhöhung berechtigt ist, also wenn ich Klage einreicht, welche Miete muss Jobcenter eigentlich an Vermieter direkt überweisen.
D. Wegen Klage gegen Mieterhöhung würde ich gekündigt bzw. Räumungsklage von Vermieter erhalten, wie sollte dann Jobcenter sich verhalten.
- Wie bereit beschrieben, der Vermieter wird andere " besondere Mieter mit Zuschuss von Vater Staat " die Wohnung vermitteln zu seinen Mietpreisen, wenn ich vor Gericht nicht Recht bekomme wegen Klage gegen Kündigung bzw Räumungsklage.Also wird der Vermieter mit 300 Euro Miete nicht zufrieden geben, dass hat unsere Regierung eingebrockt ( 1992 zahlte ich 250 DM Miete kalt / heute zahle ich 350 Euro Miete kalt pro Monat für gleiche Wohnung = ca. 650 DM Zeit Miete )
- Wie ich arbeitslos war habe ich mich nicht versteckt, sondern ich habe darauf reagiert, wenn man mich deswegen gefragt haben von gewissen Leuten in meine Umgebung. Geholfen hat man in dieser Hinsicht keiner, das war 1980-1985. Wie die anderen Langzeitarbeitslosen sich verhalten kann ich nicht beurteilen. Ich habe keine psychologischen Beratung gebraucht und ich habe mich nicht versteckt bzw verstecken lassen. Die meisten Mitmenschen haben negative Einstellungen gegen Langzeitarbeitslosen ohne zu wissen mit welcher Begründung man solange arbeitslos ist. Außerdem bei Behördengänge musste ich ja Arbeitslosigkeit angeben und bei Vorstellung Arbeitgeber wusste man, dass ich arbeitslos bin, also da gibt kein Versteckspiel in dieser Richtung. Oder sind sie andere Meinung??

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Ursula1955 | Tue Dec 29 19:39:19 CET 2015 - Tue Dec 29 19:39:19 CET 2015

Zitat: von Heinz 55

Fragen an Petent:
- Haben Sie Statistik " wie viel Fällen es gibt ?? ", denn nach meiner Meinung überwiesen die meisten Harz IV Empfänger die Kosten für Unterkunft und Heizung pünktlich durch Dauerauftrag."

Ich bin zwar nicht der Petent, versuche aber Ihnen die Fragen zu beantworten.
Ich weiß auch nicht, ob ALG2-Empfänger die schlechtere Zahlungsmoral haben. Ich persönlich glaube das nicht.
Das Problem ist m.E. ein ganz anderes:

Bei einem Großteil der Langzeitarbeitslosen ist die Chance je wieder einen Job zu finden, der mehr als den Mindestlohn einbringt, quasi null. D.h. Wer einen "Hartzer" als Schuldner hat, wird sein Geld nie wiedersehen! Und das macht den Unterschied zwischen dem "Hartzer" und anderen säumigen Mietern!
Zitat: von Heinz 55

- Sie wissen auch, dass bestimmte Qm Wohnungen laut Gesetz für Harz IV Empfängern von Jobcenter bezahlt werden. Bei Mieterhöhungen von Vermieter sollte nach ihrer Meinung von Jobcenter direkt überwiesen werden. Meine Frage dazu " Kann Jobcenter auch gegen Mieterhöhungen dagegen steuern zu Gunsten Harz IV Empfängern, da ja direkt überwiesen werden sollte von Jobcenter an Vermieter ?? "].

Meine Bekannte hat einen "Harzer" in ihrer Mietwohnung - den Sie nicht genommen hätte ohne die Direkt-Überweisung der Miete.
Mieterhöhungen verlaufen so: Der Mieter erhält vom Vermieter ein Schreiben, dass die Miete erhöht wird. Das Schreiben kann der Mieter dann unterzeichnen - oder er lässt es bleiben. Wenn der Mieter es nicht unterzeichnet, die Mieterhöhung aber berechtigt war (Mietspiegel, Vergleichswohnungen, Inflationsrate) dürfte er eine Kündigung bekommen. Gegen die kann er dann via Anwalt vorgehen, wie jeder andere Mieter auch. Die Frage, wie nun die Miete überwiesen wird, spielt dabei keine Rolle.

Wenn der Vermieter halbwegs schlau ist und mit seinem Mieter zufrieden, dann erkundigt er sich im Vorfeld der Mieterhöhung, was in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde "Hartzern" an Wohnkosten bezahlt wird. Und dann bleibt er mit seiner Mieterhöhung knapp (ein Euro reicht) drunter. In der Regel (Ich schätze zu 99%) wird das Jobcenter der Mietererhöhung dann auch zustimmen. Und so funktioniert das im Dreieck Vermieter - Mieter - Jobcenter recht gut.
Eine win-win-win-Situation!
Zitat: von Heinz 55

- Wollen Sie alle Harz IV Empfängern auf diese Weise Nachteile schaffen, nur weil gewisse Prozentzahl betroffenen Personen ihre Miete und Heizkosten nicht bezahlen wollen bzw nicht können. Ich möchte das nicht.


Ich frage mich, worin die Nachteile einer direkten Überweisung denn bestehen sollen. Ich sehe da eher Vorteile!
Wenn der Vermieter nicht weiß, dass man arbeitslos ist, wird er die Miete möglicherweise von 270 auf 310 Euro erhöhen, während in der Gemeinde für Single-Hartzer die Höchstgrenze von 300 Euro gilt. Wenn der Vermieter aber weiß, dass er einen Langzeitarbeitslosen vor sich hat, dann wird er sicher nicht wegen der zehn Euro mehr einen Mieterwechsel haben wollen. Er wird eher mit 300 Euro zufrieden sein. Wie heißt es doch so schön: "Nur wer´s Maul aufmacht, dem kann geholfen werden!"
Wenn der Vermieter aber nicht weiß, dass er mit einem Langzeitarbeitslosen zu tun hat, dann kann er diesem auch nicht entgegenkommen!

Am Ende ein persönliches Wort von mir in meiner Eigenschaft als selbst Langzeitarbeitsloser:
Ich finde es schlimm, wenn Leute glauben, es sei ein Vorteil für sie, ihre Langzeitarbeitslosigkeit vor ihrem Umfeld zu verstecken. Wer so denkt, sollte mal in Erwägung ziehen, psychologische Beratung in Anspruch zu nehmen.

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