Der Verfahrensbeistand ist eine Fehlkonstruktion die es noch gar nicht so lange gibt.
Der Richter ist sein Arbeitgeber. So nimmt der Verfahrensbeistand die Stimmung des Richters auf, und bläst selbstsicher und mit geschwollener Brust in dessen Horn. Dafür lügt er sogar, es passiert ihm nichts. Er / sie kann auch sagen, er / sie hat "den Eindruck" dass... Muss nicht fundiert sein, Scheiße quasseln reicht. 55o Euro ist der Judaslohn. Aktenanalyse - wozu denn ? Der Judaslohn ist ihm auch so sicher. Das Kind ist egal. Die Aussagen des Kindes gegenüber den VerfahrensbeistandInnen werden von denen nach Laune verdreht.
So wie Diktatoren wie Chauchesco nur noch Speichellecker um sich hatten, die ihnen ihre eigenen Worte nachplapperten, so scharen deutsch FamilienrichterInnen VerfahrenbeiständInnen um sich und leben ungeniert ihre Willkür gegen Kinder, Geschlechterdiskriminierungen gegen männliche Elternteile und ihre sonstigen Launen nach Tageslaune aus.
Erwachsene AnwältInnen oder andere SchulfreundInnen von RichterInnen mit Lizens für Lug und Trug gegen Kind - das Kind hat nicht den Hauch einer Chance.
Geholt wird das Geld von den beteiligten Elternteilen, am Ende dann nur zumeist nur noch von den männlichen Elternteilen weil man denen die Beschwerdeinstanzen kostenpflichtig verlieren lässt. (zu 90%. Soll man sich freuen, dass es auch 10 Prozent weibliche Elternteile erwischt ? Wohl kaum.)
Egal ob Union oder SPD - wer die Schleussen für Rechtsbeugung und Willkür dermassen öffnet, darf keine Stimme mehr bekommen. Nur die dümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber. Nicht auf die Medien warten. Weitersagen. Diese kriminellen Vereinigungen müssen weg. Im Dritten Reich hat es auch mit solchen Entwicklungen angefangen.
Shame on you, Angela Merkel. Shame on you, Mr. Maas.
Mit denen wird es nicht anders werden. Wer es besser macht ? Wir wissen es nicht. Es ist aber auch egal: Keine Stimme mehr denen, die unsere Kinder zu Freiwild machen und uns ruinieren lassen. Sie müssen weg. Ohne Diskussion. Wie der Verfahrensbeistand.
Unserer Kinder wegen. Wir sind es Ihnen schuldig.
Das ist eine sehr gute Petition. Es gibt nach meiner Beobachtung nur eine winzige Zahl an kompetenten und engagierten Verfahrensbeiständen. Solange dies so ist, sollte es dem Richter frei stehen, auch von einer Bestellung ganz abzusehen. Mittelfristig sollten sich der Richter selbst so gut qualifizieren, dass der Verfahrensbeistand komplett überflüssig wird. Es ist die Aufgabe des Richters, sich ein Bild vom Geschehen zu machen, sich fortzubilden, die kann weder an Jugendamt noch Gutachter noch an einen Verfahrensbeistand vernünftig delegiert werden.
Nö, das ist schlicht Unsinn, was Sie schreiben, Heinz.
Peti Otext: „Mit der Petition wird gefordert, dass der Verfahrensbeistand in familiengerichtlichen Verfahren nicht obligatorisch sein soll.“
Anmerkung: In familiengerichtlichen Verfahren ist es überhaupt nicht obligatorisch, dass ein Verfahrensbeistand bestellt wird. Es sei denn, dass die Sachlage es erfordert.
§ 158 geht auf die Erfordernisse im Besonderen ein:
- wenn das Interesse des Kindes zu dem seiner gesetzlichen Vertreter in erheblichem Gegensatz steht,
- in Verfahren nach den §§ 1666 und 1666a des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wenn die teilweise oder vollständige Entziehung der Personensorge in Betracht kommt,
- wenn eine Trennung des Kindes von der Person erfolgen soll, in deren Obhut es sich befindet,
- in Verfahren, die die Herausgabe des Kindes oder eine Verbleibensanordnung zum Gegenstand haben, oder
- wenn der Ausschluss oder eine wesentliche Beschränkung des Umgangsrechts in Betracht kommt.
Also gibt es gute Gründe für das Gericht einen Verfahrensbeistand zu bestellen. Allein schon deshalb, um Interessengegensätze Kind --- Erziehungsberechtigte auszuschließen. Wenn die Erziehungsberechtigten, dass aus welchen Gründen auch immer nicht leisten können, muss und sollte eine Drittperson tätig werden. Zudem sollte diese Entscheidung im zu betrachtenden Einzelfall vom Gericht getroffen werden und nicht per Gesetz eine allgemeingültige Pauschalregelung getroffen werden.
Peti Otext: “Mit der Bestellung des VB wird auch massiv in elterliche Rechte eingegriffen.“
Anmerkung: Unter Umständen ist das ja gerade Zweck eines Verfahrensbeistandes.
Peti Otext: “Oft wird mit § 158 (2-1) unterstellt, dass kein Elternteil in der Lage sei, die Wünsche des Kindes zu erkennen und anzunehmen. Dies ist eine bösartige Unterstellung, die keineswegs berechtigt ist. Meist haben Eltern in der Trennung nur verschiedene Vorstellungen von der Zukunft ihres Kindes, was zu Streit führt. Dies ist aber in keinster Weise ein Beleg, dass es den Eltern nicht (mehr) um das Wohlergehen ihres Kindes ginge.
Anmerkung: Ob dies eine bösartige Unterstellung ist, sei dahingestellt. Aber offensichtlich können sich die Eltern nicht über „die Zukunft des Kindes“ einigen. Also sollte ein Unparteiischer hier die Sache sondieren und seine Ansicht dem Gericht unterbreiten. Das sollte übrigens ein Laie sein, und nicht wie gefordert (es hat hier niemand etwas zu fordern, höchstens um Mitzeichnung zu bitten) ein spezielle Fachkraft. Auch Eltern sind in den wenigsten Fällen Psychologen oder Pädagogen.
Was im konkreten Einzelfall die beste Lösung für das Kind sein könnte und die Feststellung was die beste Lösung ist, entscheidet immer noch das Gericht, und da bin ich der Überzeugung, dass Sach- u. Fachkompetenz vorliegt,- auch wenn Verfahrensbeteiligte das nicht erkennen können oder wollen.