Zitat: von Heinz 55
Meine Frage an Petent:
Muss Polizei oder ähnlicheres Berufe Dienstwaffen in ihrer Diensstellen abgeben oder dürfen diese Berufsgruppe mit nehmen nach Dienstende?? Würden Sie mir diese Frage beantworten.
Ich bin zwar nicht der Petent, kann aber trotzdem antworten.
Der Polizist darf die Dienstwaffe auch ausserhalb des planmässigen Dienstes führen, muss sie also nicht nach Dienstende in der Dienststelle abgeben sondern kann sie mit nach Hause nehmen. Der Polizist unterliegt in dieser Eigenschaft mit seinen dienstlich gelieferten bzw. zugelassenen Waffen nicht dem Waffengesetz.
Allerdings muss auch er zuhause für eine sichere Aufbewahrung sorgen. Nicht nach waffenrechtlichen Vorschriften, aber nach dienstrechtlichen Vorschriften.
Für Sicherheitsdienste gelten dahingehend andere Regeln. Grundsätzlich werden für Beschäftigte im Sicherheitsdienst auch keine persönlichen Waffenscheine mehr ausgestellt, es erfolgt lediglich - sofern die allgemeinen Voraussetzungen gegeben sind - die Erlaubnis, auf den Firmenwaffenschein die Waffe zur Erfüllung der jeweiligen Aufgaben die Schusswaffe zu führen.
Der Sicherheitsmitarbeiter empfängt die Schusswaffe zu Dienstbeginn und gibt sie bei Dienstende wieder ab, sie darf grundsätzlich nicht mit nach Hause genommen werden.
Zitat: von Petent
WER kann auch nur einen einzigen so wichtigen Grund nennen, der berechtigt, auch nur eine einzige Schusswaffe in privaten Besitz zu halten?
Meine Reaktion:
Wie sollte man sein Hab und Gut verteidigen ohne Schusswaffen, aber dass sollte Gesetzgeber entscheiden JA / NEIN " Verbot des privaten Waffenbesitzes in Deutschland ".
Wer muss sich in Deutschland zur Verteidigung seines Lebens eine Schusswaffe zulegen?
Meine Reaktion:
In jetzigen Zeit ist Einbruch in Wohnungen / Geschäften erhöht. Wie viele Überfälle auf Bürgern ist geschehen. Ob das dies der Grund ist " Verbot des privaten Waffenbesitzes in Deutschland " zu verschärfen kann nur Gesetzgeber beschließen.
17 500 verschwundene Waffen, bedeuten für mich 17 500 potenzielle Personen mehr, die sich bewaffnet gegen Polizei, Flüchtlinge, friedliebende Bürger oder unbeliebte Wirtschaftsbosse aber auch gegen Politiker stellen können.
Meine Reaktion:
- Dass ist die Aufgabe Polizei für Ordnung zu sorgen, die verschwundenen Waffen wieder zu finden.
- Wenn widerrechtlich jemand diese Waffen besitzt muss härter bestraft werden.
Das hat mit Demokratie, Recht und Freiheit nichts mehr zu tun.
Meine Reaktion:
Dies kann unser Ausschuss / Regierung beantworten, warum mit Waffenschein Schusswaffen in privaten Besitz befindet, ich habe meine Zweifel, dass in dieser Richtung Antwort erhalten wird.
Der Gesetzgeber MUSS hier handeln, schnell und ohne auch nur den geringsten Spielraum für Ausnahmen zu lassen.
Meine Reaktion:
Teilweise gebe ich Ihnen Recht, aber gesetzlich wurde entschieden, dass bestimmte Gruppen für privaten Zwecke Schusswaffen mit Waffenschein besitzen dürfen.
Meine Frage an Petent:
Muss Polizei oder ähnlicheres Berufe Dienstwaffen in ihrer Diensstellen abgeben oder dürfen diese Berufsgruppe mit nehmen nach Dienstende?? Würden Sie mir diese Frage beantworten.
Mein Vorschlag:
- Schusswaffen die dienstlich oder Verein mäßig benutz wird, sollten auch in deren Gebäuden nach Dienstende / Verein Übungen bleiben, dass heißt dies sollte nicht mit nach Hause genommen werden, dann brauchen wir kein " Verbot des privaten Waffenbesitzes in Deutschland ".
- Wer auf andere Weise Schusswaffen besorgt und erwischt wird, sollte Verkäufer und Bürgern härter bestraft werden, dass ist die Aufgabe der Regierung schärfere Gesetze anzuordnen.
- Gesetzlich sollte Bürgern besser gegen Einbruch in Wohnungen / Überfälle mit Sexuale Angriffe / Terror gegen Terroristen usw geschützt werden, dann würde sicher Schusswaffen kaufen der Bürgern nicht so hoch sein, da die Bürgern auf ihre Weise verteidigen wollen. Darüber müsste die Regierung nachdenken, wie man dies in Griff bekommen kann, aber nein unsere Regierung schiebt das weiter Richtung Polizei, weil deren Aufgabe ist in Griff zu bekommen.
Zum Schluss meiner Seite:
Wäre Kriminalität in BRD nicht so hoch, dann bräuchten wir nicht über " Verbot des privaten Waffenbesitzes in Deutschland " diskutieren, da viele Bürgern in heutigen Zeit mehr Angst haben ums eigenen Leben / ums Hab und Gut zu verteidigen mit oder ohne Schusswaffen / Pfeffer Spray / andere Waffen. Die Zeiten haben sich geändert, wo in BRD die Bürgern nicht mehr sicher fühlen. Darüber sollte unsere Regierung überlegen und richtigen Gesetze gegen hohen Kriminalität entscheiden, aber nein dies wird an Polizei abgeschoben, weil dies die Aufgabe der Polizei ist laut Regierung. .
Das war keine Unterstellung, nur die logische Schlussfolgerung Ihrer Worte:
Zitat:
Immer wieder sehen wir, dass bei Waffengewalt mit illegalen Waffen stundenlang deeskaliert und dem Täter viel Zeit gelassen wird, wer übernimmt aber die Verantwortung für die hierbei entstehenden Deeskalationsopfer? Was steht im Gesetz?
Was soll man sonst unter diesen Worten verstehen wenn nicht den umgehenden Einsatz von (tödlicher) Gewalt gegen die Täter?
Davon abgesehen:
Natürlich stellen nicht die legalen Waffen die tatsächliche Gefahr dar.
Aufs äusserste zugespitzt stellen noch nicht mal Schusswaffen allgemein in Deutschland eine übermässige Gefahr dar - egal ob legale oder illegale Schusswaffen.
Die Zahlen des BKA sind da recht deutlich, und jene habe ich bereits in einem anderen Beitrag genannt.
Wie üblich, wenn jemand ein Problem anspricht oder die rechtlichen Auslegungen hierzu, wird sofort versucht, die Person in eine ungute Ecke zu stellen, deshalb habe ich auch dazu nicht mehr geantwortet..... Wo habe ich etwas von dem finalen Rettungsschuß geschrieben ? Was soll diese Unterstellung ?
Aber nun hat der Lauf der Zeit doch wieder einiges gezeigt, was zum Denken anregen sollte. Die Terroristen haben illegale Kriegswaffen, die sie ohne zu Zögern gegen wehrlose Opfer einsetzen und danach flüchten. Denken wir nur einmal an Paris, Brüssel.... Nach dem Überfall werden plötzlich die Menschenansammlungspunkte mit bewaffneter Polizei/Militär gesichert, damit nicht weiteres durch Terroristen passieren kann....
Damit wurde schon von offizieller Seite die Antwort gegeben, denn es werden immer von Ganoven bzw. Terroristen die wehrlosesten Opfer gesucht. Und wenn das Opfer oder die Aufpasser nicht mehr so wehrlos sind, ist der Erfolg der Täter fraglich, eine Tat wird nicht ausgeführt.
Warum hatten eigentlich die Schweizer nach ihrer Militärausbildung ihre Waffe oft zuhause ? Deshalb nicht die erwiesen zuverlässige Bevölkerung wehrlos machen und entwaffnen sondern wieder einen Katastrophenschutz aufbauen.
Zitat: von fghpwZitat: von CYBERYOGI =CO=Windler
Mit Klinge oder Baseballschläger tötet niemand leicht mal eben zig Menschen pro Minute, ohne dass ihn sein Mitmenschen überwältigen können. Mit Schusswaffe ist dies technisch kein Problem.
Mal überlegen, da war doch was???
So manches alliierte Lazarett wurde während Pazifikkrieges bis 1945 durch die Japaner mit Samurai-Schwertern und aufgepflanzten Bajonetten aufgelöst. Vielleicht lebt noch einer, der sagen kann wie leicht bzw. schnell dies ging! Wenn die Opfer weder wegrennen, noch sich wehren können, sollte auch dies kein Problem sein!
...
Waffensammler braucht man nicht unbedingt. Nur welche Gefahr z.B. von einige hunderte Jahre alten Vorderlader ausgeht, entzieht sich auch meiner Logik. Die meisten Schusswaffen in Sammlungen, sollten Einsatz-Untauglich (Demilitarisiert) gemacht worden sein.
Jäger, wenn man die Waffen nicht an anderer Stelle sicherer unterbringen kann, muss man alles beim alten belassen.
Bei Gewalttaten geht es nicht um Beherrschung der jeweiligen Tatwaffe sondern die charakterliche Eignung scharfe Schusswaffen zu besitzen. Offensichtlich dauerhaft funktionsunfähig gemachte oder nur sehr langsam bedienbare Sammlerwaffen (ohne Patronen, Luntenschloss etc.) sollten vom Verbot ausgenommen sein. Wer als Jäger wegen Verstoß seinen Job nicht mehr ausüben kann hat halt Pech gehabt. Beim Trucker der nach Trunkenheitsfahrt den Führerschein verliert oder Lehrer der Schüler vergewaltigt ist das nicht anders.
Ich lehne diese Petition ab, es gibt immer wieder Personen die warum auch immer gegen den Besitz einer Waffe sind . Ich respektiere diese Meinung, aber man sollte nicht jede Plattform nutzen gegen den legalen Waffenbesitz Stimmung zu machen.
Jeder Gegenstand kann in der Hand eines durchgeknalten zu einer Waffe werden die andere in den Tod reißt aber deshalb alles zu verbieten halte ich für übertrieben.
Zitat: von Nutzer1094260
Die Sprösslinge oder auch Partner der Sportschützen?
Wenn die es schaffen, Waffen des Erlaubnisinhabers zu nehmen mag es zwar ggf. Versäumnisse des Erlaubnisinhabers gegeben haben,
trotzdem sind die Waffen dann nicht im legalen Besitz der Sprösslinge bzw. Partner.
Somit können diese auf jeden Fall in dieser Diskussion hier aussen vir bleiben. Wir reden ja über legalen Waffenbesitz.
- eigentlich wollte ich ja nicht mehr -
Wie ich schon schrieb: jede Menge Petitionen, Diskussionen, zweifelhafte Argumente (auch ein Messer...., auch ein Hammer ...).
Trotzdem noch dies zu "dann nicht im legalen Besitz": Sie waren im noch legalen Besitz des Erlaubnisinhabers. Wären sie es nicht gewesen, hätte der Nicht-Erlaubnisinhaber sie nicht verwenden können ......
Aber lassen wir es!
Gruß
Was wurde denn aus Artikel 13 des Grundgesetzes? Das ja hier gerne mal für jeden noch so abstrusen Mist als "Grundrechte" angeführt wird?
Wir erinnern uns,
Zitat:
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
Und das wird nur außer Kraft gesetzt bei
Die Sprösslinge oder auch Partner der Sportschützen?
Wenn die es schaffen, Waffen des Erlaubnisinhabers zu nehmen mag es zwar ggf. Versäumnisse des Erlaubnisinhabers gegeben haben,
trotzdem sind die Waffen dann nicht im legalen Besitz der Sprösslinge bzw. Partner.
Somit können diese auf jeden Fall in dieser Diskussion hier aussen vir bleiben. Wir reden ja über legalen Waffenbesitz.
Zitat: von berndrf
Der Waffenbesitz ist in Deutschland schon streng geregelt, so eine Petition ist überflüssig.
Das sehe ich ganz genau so.
Deutschland hat eins der strengsten Wafengesetze der Welt, und auch heute bekommt man schon keine Erlaubnis zum Waffenbesitz ohne das hinreichend zu begründen. Und einen Waffenschein zum Führen einer Waffe bekommt man schon gar nicht ohne triftigen Grund.
Wenn noch Verbesserungsbedarf besteht, dann nicht in weiteren Verboten, sondern (wie bei sooooooo unendlich vielen anderen Dingen) in mehr Kontrolle. Die Waffenbesitzer müssen halt öfters (auch ohne konkreten Anlass) mal Besuch vom Ordnungsamt bekommen, und dann den ordnungsgemäßen Umgang nachweisen (Aufbewahrung, Sicherung, Bestandskontrolle, etc.).
Aber im Gegensatz zu irgendwelchen Verbotsgesetzen, die i.d.R. maximal Kosten für den Druck verursachen, kosten die Kontrollen wirklich Geld ... und DAS bringt so leicht keiner im Haushalt durch.