Heinz 55 | Fri May 13 15:56:34 CEST 2016 - Fri May 13 15:56:34 CEST 2016

Zitat: von Nutzer1882
Auch das ist nicht ganz richtig, denn der Mindestlohn gilt auch für geringfügige Beschäftigungen. Von daher gibt es hier keine besondere Form der Ausbeutung. Alles was unterhalb des festgesetzten Mindestlohnes gezahlt wird ist gesetzwidrig. Übrigens sollte dies auch von den Jobcentern geprüft werden. Inwieweit das in der Praxis stattfindet, entzieht sich jedoch meiner Kenntnis.



Noch einmal bei Arbeitslosengeld II - 1. wenn Sie nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienen.
Eine Begrenzung der Stundenzahl gibt es nicht. .

Bei Arbeitslosengeld I = 15 Arbeitsstunden pro Woche begrenzt.

Stimmt nicht ganz Mindestlohn, hier der Beweis

Für wen gilt der allgemeine Mindestlohn?
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer über 18 Jahren. Um Langzeitarbeitslosen
den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern, kann lediglich bei
ihnen in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung vom
Mindestlohn abgewichen werden.


Was gilt für Langzeitarbeitslose?
Bei Beschäftigten, die zuvor über ein Jahr arbeitslos waren, kann
der Arbeitgeber in den ersten sechs Monaten nach Wiedereinstieg
in den Arbeitsmarkt vom Mindestlohn abweichen
. So soll Langzeitarbeitslosen
die Rückkehr in den ersten Arbeitsmarkt erleichtert
werden. Zum 1. Juni 2016 wird die Bundesregierung darüber
berichten, inwieweit diese Regelung die Wiedereingliederung von
Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt gefördert hat, und eine
Einschätzung dazu abgeben, ob sie fortbestehen soll.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Stand August 2015 ( den Rest kann man nachlesen, wo ich gerne bereit bin Ihnen den Link auf ihren private Nachricht zu senden, denn es steht auch genau beschrieben über " Was gilt für Personen mit einem Minijob? " )

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Nutzer1882 | Sat May 07 12:01:59 CEST 2016 - Sat May 07 12:01:59 CEST 2016

Auch das ist nicht ganz richtig, denn der Mindestlohn gilt auch für geringfügige Beschäftigungen. Von daher gibt es hier keine besondere Form der Ausbeutung. Alles was unterhalb des festgesetzten Mindestlohnes gezahlt wird ist gesetzwidrig. Übrigens sollte dies auch von den Jobcentern geprüft werden. Inwieweit das in der Praxis stattfindet, entzieht sich jedoch meiner Kenntnis.

42 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Heinz 55 | Sat May 07 11:13:44 CEST 2016 - Sat May 07 11:13:44 CEST 2016

[quote beitrag=358416]

Zitat:
Was ich ungerecht finde, dass Arbeitslosengeld I für 450 Euro monatliche Arbeitsentgelt 15 Arbeitsstunden begrenzt ist, aber für Arbeitslosengeld II keine Arbeitsstunden Begrenzung gibt[\quote]

Die Begrenzung hat eine ganz andere Grundlage. Bei einer höheren Arbeitszeit als 15 h / Woche gilt man nicht mehr als arbeitslos / arbeitssuchend und hebelt damit bei einem Mini-Job der mehr als 15 h / Woche gehen würde den Anspruch auf die ALG-I-Leistung aus. Hier _darf_ nicht mehr als 15 h / Woche nebenher gearbeitet werden.

Meine Rektion:
Das wusste ich bereit.


Die Grenze der Erwerbsfähigkeit wird im SGB II (also für ALG II) mit 3 h / Tag respektive 15 h / Woche angegeben. Das ist die andere Grundlage. Eine Anrechnung des Einkommens wird hier _unabhängig_ von der geleisteten Stundenanzahl / Woche vorgenommen.

Meine Reaktion:
Nicht ganz, denn

Als „geringfügig beschäftigt“ gelten Sie nach dem Sozialgesetzbuch,
1. wenn Sie nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienen.
Eine Begrenzung der Stundenzahl gibt es nicht.

Quelle: Stadt Regensburg Stand Dezember 2015

Dass nenne ich Ausbeutung an Arbeitslosen, denn es müsste genauso an Arbeitslosengeld I Regelung angepasst werden, damit Arbeitgeber auf diese Weise keine billige Arbeitskräfte erschleichen kann.


Das ist der Unterschied, der oft nicht bedacht wird.

Meine Reaktion:
Der Unterschied wurde nicht von der Regierung bedacht, dass dadurch Arbeitgeber auf diese Weise Vorteil gesetzlich geschafft wurde. Verliererstraße ist Arbeitslosen, da bleibe ich dabei. deswegen kann ich diese Petition nicht mitzeichnen.

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Nutzer1882 | Fri May 06 23:31:13 CEST 2016 - Fri May 06 23:31:13 CEST 2016

[quote]Was ich ungerecht finde, dass Arbeitslosengeld I für 450 Euro monatliche Arbeitsentgelt 15 Arbeitsstunden begrenzt ist, aber für Arbeitslosengeld II keine Arbeitsstunden Begrenzung gibt[\quote]

Die Begrenzung hat eine ganz andere Grundlage. Bei einer höheren Arbeitszeit als 15 h / Woche gilt man nicht mehr als arbeitslos / arbeitssuchend und hebelt damit bei einem Mini-Job der mehr als 15 h / Woche gehen würde den Anspruch auf die ALG-I-Leistung aus. Hier _darf_ nicht mehr als 15 h / Woche nebenher gearbeitet werden.

Die Grenze der Erwerbsfähigkeit wird im SGB II (also für ALG II) mit 3 h / Tag respektive 15 h / Woche angegeben. Das ist die andere Grundlage. Eine Anrechnung des Einkommens wird hier _unabhängig_ von der geleisteten Stundenanzahl / Woche vorgenommen.

Das ist der Unterschied, der oft nicht bedacht wird.

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Heinz 55 | Thu May 05 09:34:06 CEST 2016 - Thu May 05 09:34:06 CEST 2016

Zitat: von --
Das sehe ich ebenso.

Die Grundproblematik besteht, keine Frage, aber die hier vorgeschlagene Lösung wäre eine unzumutbare Belastung für die derzeitigen Steuer- und Sozialversicherungsbeitragszahler.
Zumal dadurch das Problem nur weiter nach hinten geschoben würde, denn mit mehr sozialversicherungsbeitragsfreien Arbeitsverhältnissen würden gleich die Grundlagen für Altersarmut und damit späteren Sozialtransferbedarf gelegt.



In ihren Beitrag entspricht die Wahrheit, aber diese Petition " Arbeitszeiterhöhung bei 450 Euro Jobs ohne Einstellung des Arbeitslosengeldes " wird scheitern, weil ja für 450 Euro Job " Eine Begrenzung der Stundenzahl gibt es nicht. " gesetzlich geregelt wurde, dass heißt in meinen Augen diese Petition wäre hinfällig, da Arbeitszeiterhöhung für Arbeitslosengeld II besteht.

Arbeitslosengeld I = 15 Arbeitsstunden begrenzt
Arbeitslosengeld II = Eine Begrenzung der Stundenzahl gibt es nicht

wo ich nicht richtig finde, denn es müsste Arbeitslosengeld II auch auf 15 Arbeitsstunden begrenzt werden, da bleibe ich dabei.

- Von 450 Euro wird für Arbeitslosen nicht viel übrig bleiben, denn bei 400 Euro Job blieben Arbeitslosen nur 165 Euro übrig und der Rest hat Jobcenter zum Harz IV angerechnet, weil gesetzlich geregelt ist.
- Für einen 450,- Euro Job wird aber, im Gegensatz zur Vollerwerbstätigkeit, gerne auf ältere Arbeitnehmer zurück gegriffen, und auch nach Abzug der 165,- Euro ist dies eine Möglichkeit das Arbeitslosengeld aufzubessern ( von Teil Begründung Petent ), dass heißt für Arbeitslosen, in dem 165 Euro Zusatzeinkommen hat, also wurde diesen Betrag nicht erhöht, so ist gesetzlich geregelt.
- Für meinen Augen hätte man statt 165 auf 180 Euro erhöhen können, das wäre gerechter gewesen in meinen Augen .
- Der Vorteil bei 450 Euro Job kann man Rentenkasse wieder ein bezahlt werden.

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-- | Tue May 03 09:49:20 CEST 2016 - Tue May 03 09:49:20 CEST 2016

Das sehe ich ebenso.

Die Grundproblematik besteht, keine Frage, aber die hier vorgeschlagene Lösung wäre eine unzumutbare Belastung für die derzeitigen Steuer- und Sozialversicherungsbeitragszahler.
Zumal dadurch das Problem nur weiter nach hinten geschoben würde, denn mit mehr sozialversicherungsbeitragsfreien Arbeitsverhältnissen würden gleich die Grundlagen für Altersarmut und damit späteren Sozialtransferbedarf gelegt.

116 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Heinz 55 | Tue May 03 09:46:47 CEST 2016 - Tue May 03 09:46:47 CEST 2016

Dies habe ich gefunden

Als „geringfügig beschäftigt“ gelten Sie nach dem Sozialgesetzbuch,
1. wenn Sie nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienen.
Eine Begrenzung der Stundenzahl gibt es nicht.

Quelle: Stadt Regensburg Stand Dezember 2015

Geringfügig
entlohnte Besch.
in Betrieben
§ 8 Abs. 1 Nr. 1 = Gesetzliche Regelung
SGB IV
keine = Arbeitszeit
Beschränkung
bis 450 €/Monat = Monatliche Arbeitsentgelt

Geringfügig entlohnte
Besch. in
Privathaushalten
§ 28 a Abs. 7, = gesetzliche Regelung
§ 8 a SGB IV
keine = Arbeitszeit
Beschränkung
bis 450 €/Monat = monatliche Entgeld

Quelle: Borken Stand: März 2015

Zum Schluss:
-Diese Petition ist in meine Augen hinfällig, da gesetzlich Arbeitszeit für 450 Euro monatliche Arbeitsentgelt geben tut, deshalb kann ich diese Petition nicht mitzeichnen ( Siehe Informationen Stadt Regensburg und Borken. )
- Gibt man unter Google Suche " Bundesministerium für Arbeit und Soziales 450 euro job arbeitszeit pro woche " dies ein wird dann " about 11.100 results " Ergebnisse angezeigt, da hätte Petent vorher informieren müssen . Ich verstehe nicht, dass diese Petition von Ausschuss veröffentlicht wurde.
- Was ich ungerecht finde, dass Arbeitslosengeld I für 450 Euro monatliche Arbeitsentgelt 15 Arbeitsstunden begrenzt ist, aber für Arbeitslosengeld II keine Arbeitsstunden Begrenzung gibt, also in meinen Augen müsste Arbeit Zeitbegrenzung auch in Arbeitslosengeld II auf 15 Stunden begrenzt werden, das wäre gerechter, denn dass ist für Arbeitgeber keine Arbeitsstunden Begrenzung billige Arbeitskräfte in meinen Augen ( in anderen ähnlicheren Petitionen habe ich auch so geschrieben, da bleibe ich bei meiner Meinung. )

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