Zitat: von Tilman_Kluge
So ergänzen sich Bundesratsvotum (Zweck der Medikamente und mögliche Nebenwirkungen leicht erkennen) und das Petitum (Persistenz der Nebenwirkungen anzeigen) in schlüssiger Weise.
Ja so ist es, aber die Bundesregierung kann ja nicht mehr ausweichen " Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den nächsten Wochen mit ihr befassen wird. ", wo diese Petition hinfällig wäre, weil Bundesregierung befassen muss ( Siehe mein Beitrag 10.04.2016 um 11:46 ), deshalb kann ich diese Petition nicht mitzeichnen, weil man abwarten muss welche Ergebnis die Bundesregierung auf dem Weg bringt.
(Neben-)Wirkungen von Medikamenten sind abhängig von der Dosis, der vorschriftsmäßigen Einnahme, aber auch von Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten und nicht zuletzt vom Alter des Patienten.
Ich halte es für sehr schwierig bis unmöglich, dies halbwegs verbindlich vorankündigen zu können, wie sich ein Medikament beim jedweiligen Patienten genau auswirkt.
Im Übrigen bezweifle ich die Absicht, Medikamente durch eine verpflichtende Ausdehnung von Testreihen noch teurer machen zu wollen, als sie ohnehin schon sind. Und in einer Zeit, in der man Medikamente verkaufen darf, deren schwarzes Dreieck auf dem Beipackzettel symbolisiert, dass da eine nicht vollständig ausgetestete Arznei eingenommen wird, darf angenommen werden, dass mit einem über das bisherige Maß hinausgehenden Verbraucherschutz nicht gerechnet werden kann.
Sicher besteht immer Gefahr von Verharmlosung von Nebenwirkungen zur Profitmaximierung. Doch grade bei "seltenen" Nebenwirkungen kann überhaupt niemand wissen wie selten und gefährlich die im Detail sind; das liegt in der Natur von Statistik, dass sich nur bei großen Fallzahlen Eintrittswahrscheinlichkeiten präzise angeben lassen und evt. sogar fälschlich dem Medikament zugeordnet wurden.
Leider dienen Beipackzettel real eher als versicherungstechnischer Disclaimer statt als Aufklärungsmittel für Patienten und sind kaum verständlicher als die 8-sprachige Anleitung einer chinesischen 2€-Digitaluhr.
Die Dauerhaftigkeit bestimmter Schädigungen (z.B. Taubheit durch Antibiotika, Fehlen von Gliedmaßen bei Embryoschädigung) lässt sich sicher irgendwie präzisieren. Aber wenn das nicht in weiterhin kryptischen Ziffern oder Kürzeln hinter jeder Komplikationsnennung enden soll, kann man es ebensogut websuchen.
(trotzdem Mitzeichnung)
Zitat: von Ylander
Was in der Petition gefordert wird, ist wohl kaum erfüllbar. (....)
Quod erit demonstrandum. Es gibt die verschiedensten Methoden, Persitenzgrade darzustellen, ohne dabei eine Buchbinderei bemühen zu müssen.
So ergänzen sich Bundesratsvotum (Zweck der Medikamente und mögliche Nebenwirkungen leicht erkennen) und das Petitum (Persistenz der Nebenwirkungen anzeigen) in schlüssiger Weise.
[quote beitrag=357611(....) "Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker."
Und der sollte einen doch hoffentlich bestens beraten können. (......) [/quote]
Wie Sie richtig schreiben "hoffentlich". "Hoffentlich" ist aber leider in der Praxis viel zu wenig auch "tatsächlich" sowohl, was die Beratungswahrscheinlichkeit als auch das Können betrifft.
Mir sind durchaus aus medizinischen Hochschulen geäußerte Auffassungen bekannt, die den Beratungsumfang deutlich zu Lasten des Patienten relativieren.
Ich habe dies gefunden
Bundesrat stimmt für besser lesbare Beipackzettel
Viele Packungsbeilagen von Arzneimitteln sind nach Auffassung des Bundesrates wenig verständlich und somit patientenunfreundlich gestaltet.
Mit einer am 18.03.2016 gefassten Entschließung setzt sich die Länderkammer für Beipackzettel ein, deren Inhalte leicht erfassbar sind und bei denen Verbraucherinnen und Verbraucher Zweck der Medikamente und mögliche Nebenwirkungen schnell auffinden können.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich auch weiterhin auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die Lesbarkeit von Packungsbeilagen für Patientinnen und Patienten verbessert wird. Auf nationaler Ebene solle ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der "Empfehlungen zur Gestaltung von Packungsbeilagen" gelegt werden. Dies sei insbesondere vor dem Hintergrund des demographischen Wandels geboten.
Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den nächsten Wochen mit ihr befassen wird.
Quelle: Juris das Rechtsportal Stand 18.03.2016
Zum Schluss:
Ich werde diese Petition weiterhin beobachten, denn
Mit einer am 18.03.2016 gefassten Entschließung setzt sich die Länderkammer für Beipackzettel ein, deren Inhalte leicht erfassbar sind und bei denen Verbraucherinnen und Verbraucher Zweck der Medikamente und mögliche Nebenwirkungen schnell auffinden können.
Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den nächsten Wochen mit ihr befassen wird.
wo ich gespannt bin, wie die Bundesregierung entscheiden wird.
Zitat: von Alexander37
Wie heißt es doch so schön?
"Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker."
.
Und der wird Ihnen keinen wissenschaftlichen Vortrag halten.Sondern Sie an den Waschzettel
verweisen.Aber der ist von Juristen konzipiert und geprägt.Zur Haftungsfreistellung,falls wirklich
mal was passiert.Jeder erdenkliche Mist wird da aufgeführt(und Urteile machen das nötig),
und darin gehen die echten und ggf. bedrohlichen unerwünschten Wirkungen unter.
Unter anderem, da ich von Medikamenten nichts verstehe: Wie heißt es doch so schön?
"Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker."
Und der sollte einen doch hoffentlich bestens beraten können. Ansonsten halte ich eine spartanischere Lebensweise durchaus für gesünder: Weniger ist oft mehr.