Bitte erklären Sie mir Ihre Ansicht:
Wie unterscheidet sich Ihr "Gesunder Menschenverstand" vom "Gesunden Volksempfinden", das die Nazis ins Rechtswesen eingebaut hatten? Wollen Sie wirklich etwas derartiges, und sei es auch nur ähnlich, wieder einführen?
Zitat:
aus: https://de.wikipedia.org/wiki/Gesundes_Volksempfinden
Der Begriff Gesundes Volksempfinden ist eine seit der Zeit des Nationalsozialismus verwendete Umschreibung für die angeblich unverbildete Meinung des Volkes, besonders in Rechtsfragen. Die inhaltliche Bestimmung erfolgt in der Regel durch die Deutungshoheit der jeweiligen Machthaber oder der veröffentlichten Meinung.
(...)
Durch das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches vom 28. Juni 1935 (RGBl. 1935 I, S. 839) ging der Ausdruck in die Gesetzestexte ein. In § 2 hieß es nun: „Bestraft wird, wer eine Tat begeht, die das Gesetz für strafbar erklärt oder die nach dem Grundgedanken eines Strafgesetzes und nach gesundem Volksempfinden Bestrafung verdient. [...]“
Mit der Generalklausel eines Gesunden Volksempfindens erhielten die Richter einen größeren Spielraum des Ermessens. An ihnen lag es, eine Entscheidung zu treffen, die „der Volksgeist noch nicht vorgeformt hat, sondern noch in dem Fühlen und Denken des Volkes ruht, ohne dass es sich schon zur Regel konkretisiert hätte“.(...)
[quote beitrag=360975]
Zitat: von Malika2000
(...)Ich dachte immer dass Gesetze auch dem gesunden Menschenverstand folgen und im Namen des Volkes gesprochen werden. Was aber- wenn das Volk nicht mit solchen Urteilen einverstanden ist? (...)
Ja, ja, da zeigt es sich wieder: Der Verstand ist allzu gerne bereit, hinter ziemlich archaische Gefühle zurückzutreten. Vom unbedingten Beschützerinstinkt über blinde Rache bis hin zu falschem Mitleid gibt es viele Beispiele, bei denen es besser ist, dem "gesunden Menschenverstand" besser nicht zu folgen!
Und wenn dann Leute im Strafrecht an die Tränendrüse appelieren, wird das nur noch deutlicher
[quote]
Gerade der gesunde (!) Menschenverstand sollte als allererste Priorität bei jedem Urteil eingeschaltet werden. Was kümmern Menschen Gesetze die irgendwann im Mittelalter mal gültig waren und lange überholt sind? Der gesunde Menschenverstand ist das einzige, was gerechte Urteile erreichen kann, insbesondere dann, wenn Mörder sonst weiterhin frei herumlaufen- ungestraft! Bei der Weiterentwicklung des Denkens scheinen nur einige irgendwie stehen geblieben zu sein.....
Es gibt sie nun mal- die DNA Analysen- so sollten dann auch Wiederaufnahmen eines Strafverfahrens aufgrund neuer Beweislage zulässig sein. Sonst würde der Grundsatz In dubio pro reo ausgehöhlt und ins Gegenteil verkehrt. Denn Zweifel dürften nach einer DNA Analyse mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eher nicht mehr bestehen.
Zitat: von Nutzer1909254
Paragraphen-Dschungel
Der Teufel steckt im Detail: Grundgesetz Artikel 103 Absatz 3 bestimmt, dass "niemand wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden" darf. Doch gilt das auch bei vorangegangenem falschen Freispruch? Das (von Deutschland bis heute nicht ratifizierte) Protokoll Nr. 7 der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1984 schließt in Artikel 4 Absatz 1 eine Wiederaufnahme des Verfahrens "nicht aus, falls neue oder neu bekannt gewordene Tatsachen vorliegen (...)".
Lese ich da was verkehrt?
Wenn vorangegangenes stimmt (dass "niemand wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden" darf) dann steht doch dort klar drin, dass, wenn keine Bestrafung erfolgte, diese dann noch möglich wäre, oder?
Sicher geht es auch darum, dass der Bürger nicht willkürlich oft vor ungerechter Strafverfolgung durch den Staat geschützt werden muss.
Es käme halt drauf an, wie man eine Gesetzesänderung - sofern sie nötig wird - formuliert.
Zitat: von Malika2000
Nun ja- wenn das ja "schon immer so war" dann dürfte man niemals etwas verändern- und hätte noch die Hexenverbrennung.
Zitat: von Malika2000
Ich dachte immer dass Gesetze auch dem gesunden Menschenverstand folgen und im Namen des Volkes gesprochen werden. Was aber- wenn das Volk nicht mit solchen Urteilen einverstanden ist?
Mit welchen Urteilen? Die, in denen jemand frei gesprochen wurde, weil man nicht zweifelsfrei beweisen hat können, dass der Angeklagte das begangen hat, dessen man ihn beschuldigt hat?
Tut mir leid, damit würden Sie bereits den nächsten ehernen Grundsatz angreifen: Die Unschuldsvermutung.
Nur weil irgendjemand behauptet, der Maier hätte dies oder das getan, ist der Maier noch lange nicht zweifelsfrei überführt. Auch nicht, wenn BILD mal wieder versucht, die Meinung zu bilden.
Und nein, der Maier muss nicht seine Unschuld beweisen, sondern ihm muss die Tat, Schuld und Rechtswidrigkeit nachgewiesen werden. Vom Staatsanwalt, im Strafprozess.
Und wenn die Anklage das nicht schafft, zweifelsfrei zu beweisen, dann hat sie eben Pech gehabt. Schon alleine deshalb sollte sich der Ankläger (idR die Staatsanwaltschaft) schon sehr sicher sein, den richtigen anzuklagen.
Denn: Eine zweite Chance bekommt sie nur in sehr engen, klar definierten Grenzen, Sonst gilt eben der Strafklageverbrauch.
Und DNA-Beweise... auch die sind nicht das, was Otto-Normalo gerne hätte. Auch wenn das in Zeiten diverser CSI-TV Serien anders beim Serien-Konsumenten ankommt.
Zitat: von Malika2000
(...)Ich dachte immer dass Gesetze auch dem gesunden Menschenverstand folgen und im Namen des Volkes gesprochen werden. Was aber- wenn das Volk nicht mit solchen Urteilen einverstanden ist? (...)
Zitat:
Klar- es läßt sich leichtfertig über bestehende Gesetze reden, wenn das eigene Kind eben (noch) nicht betroffen ist.
Bitte fangen Sie bloß nicht an, darüber nachzudenken, was denn mit einer DNA-Übereinstimmung "bewiesen" sein soll. Dieser Beitrag wurde vom Moderator gekürzt, da er offensichtlich unsachlich war. Bitte beachten Sie die Richtlinie.
Nun ja- wenn das ja "schon immer so war" dann dürfte man niemals etwas verändern- und hätte noch die Hexenverbrennung. Ich dachte immer dass Gesetze auch dem gesunden Menschenverstand folgen und im Namen des Volkes gesprochen werden. Was aber- wenn das Volk nicht mit solchen Urteilen einverstanden ist?
Klar- es läßt sich leichtfertig über bestehende Gesetze reden, wenn das eigene Kind eben (noch) nicht betroffen ist.
Genau wie in Köln- die Übergriffe auf Frauen- erst danach (!) wurde das Sexualstrafrecht verschärft. Warum nur? Muß erst immer etwas furchtbares geschehen, damit Politiker und Verantwortliche wach gerüttelt werden? Man sollte annehmen wir leben im Zeitalter der DNA und damit auch besserer Möglichkeiten eine Straftat nachweisen zu können. Aber wir leben ganz offensichtlich wohl doch noch im Mittelalter..... Gesetze wurden von Menschen gemacht zum damaligen Kenntnisstand- aber die Zeiten haben sich geändert und der Menschenverstand ist stehen geblieben....
Bin ich nicht dafür.
Mir fehlen hier genauere Definitionen.
So könnte man wegen jeder "Kleinigkeit" einen Fall neu aufrollen. Das ist selbst in den USA soweit ich weiß nicht möglich.
Mir fallen ganz Menschliche Gründe wie "Erinnerungen sind keine Videokamera" "Beweislastumkehr" usw ein..
Aber ganz banal. Ein Freispruch ist ein Freispruch. Was ist eine Aussage eines Gerichtes noch wert, wenn dies jederzeit wieder aufgehoben werden könnte. Unschuldige aus dem Knast holen ist eine gute Sache, aber das Risiko einen vielleicht doch unschuldigen hinter Gittern zu bringen, nur weil er sich nicht mehr bei DNA meist aufgrund der Zeit nicht mehr verteidigen kann, eine ganz andere.
ganz kurz: Wenn ein Rechtkräftiges Urteil eines Gerichts aus welchen Gründen auch immer ignoriert wird (ausser der Beschuldigte würde seine Tat zugeben). Dann hat zumindest in meinen Augen, jedes Gerichtsurteil keine Bedeutung mehr. Mir und jedem ist denke ich klar das man mal gewinnt, mal verliert bzw wir machen Fehler.. aus denen sollte man schlauer werden. Aber Urteile einfach mal wieder aufheben, nur weil da was von DNA steht..nein...zu dürftig...
Auch ein Freispruch stellt ein rechtskräftiges Urteil dar.
Das Strafverfahren wurde mit einem rechtskräftigen Urteil abgeschlossen.
Man spricht hier dann auch von einem Strafklageverbauch.
Die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens wegen der gleichen Sache sind in §362 StPO klar geregelt.
Und jene Regelung bezieht sich eben auf die grundgesetzliche Regelung des Art. 103 (3) GG und den allgemeinen strafrechtlichen Grundsatz "ne bis in idem" (der nur "frei übersetzt" als Verbot der Doppelbestrafung angesehen werden kann - im Grunde besagt er "nicht zweimal in derselben [Sache]"
So sieht es auch das BVerfG: Der Grundsatz "ne bis in idem" geht über das Verbot der Doppelbestrafung hinaus und verbietet grundsätzlich eine erneute Strafverfolgung in der gleichen Sache.
Zitat: Artikel 103 Absatz 3 bestimmt, dass "niemand wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden" darf.
Ein gesunder Menschenverstand müsste doch eigentlich daraus schlußfolgern: Wurde der Täter fälschlicherweise frei gesprochen, gilt er ja nicht als verurteilt. Somit dürfte einer (neuen) Anklage wegen neuer DNA Beweise ja nichts im Wege stehen. Denn: der Täter wurde ja noch nie verurteilt! Er würde also straffrei ausgehen, obwohl er einen Mord begangen hat.
Und warum kann man diesen Täter dann nicht verurteilen?
Ich glaube bei der ganzen Bürokratie blickt wohl niemand mehr wirklich durch.....
Merkwürdig ist dabei ja auch, dass- wenn es um Geld geht- Gesetze (Steuergesetze, Rentengesetze) durchaus rückwirkend geändert werden können- wenn es um Gesundheit und Menschenleben (Mord, Straftaten) geht- dann nicht. Wer blockiert so etwas eigentlich?
Zitat: von Jedermann
Wie wahr ... verschärfend wirkt da noch die Tatsache, dass eine Argumentation, dem das "gesunde Rechtsempfinden" folgen kann/will, maximal den Platz eines Bierdeckels füllen darf. Für eine erschöpfende und ausgewogene Betrachtung des Einzelfalls (Motive, Umstände, etc.) - welche die ordentliche Justiz anstrebt - bleibt da kein Platz. ... und das wiederum ist dann zutiefst ungerecht.
Zitat: von Jedermann
Ganz nebenbei - der Angeklagte hat prinzipiell nur seine eigenen Mittel und seinen Anwalt, während dem Staat im Vergleich dazu schier unbegrenzte Mittel und ein endloses Heer von Schergen zu Gebote steht. Insofern ist es nur angemessen, dem Staat bei der Ausübung seiner Macht in so weit Grenzen zu setzen, dass der Angeklagte nicht völlig schutzlos dasteht und ein paar Vorteile hat ("in dubio pro reo", "ne bis in idem", etc ....).
Zitat: von Jedermann
Andernfall würden wir wieder dort stehen, wo wir in der Zeit der Hexenprozesse waren: Eine anonyme Denunziation führt zur hochnotpeinlichen Befragung und in 99% der Fälle auf den Scheiterhaufen (im Rest der Fälle gnadenweise zum Richtblock).
Naja, wer das Kreuz küsste bevor das Feuer gelegt wurde, der durfte gnädigerweise auf die Garotte hoffen, bevor das Feuer dann angezündet wurde. Und natürlich als "Begnadigung" der unsterblichen Seele auf Erlösung im nächsten Leben ... nee, danke.