Zitat: von 967204
Jeder Mensch, der in der BRD lebt, hat einen Sozialhilfe/Hartz 4- Anspruch, der beinhaltet Immer auch einen Anspruch auf gesetzliche Krankenversicherung. Aus der gesetzlichen KV auszuscheiden ist immer eine bewusste, gewollte Entscheidung. Ihre Beispiele greifen nicht!
Das Problem ist, dass man Hartz4 nur bekommt, wenn man fast keinen Besitz mehr hat. Viele Menschen aus der Mittelschicht sind zwar einkommensarm, haben aber noch Besitz (vergleichen Sie bei Interesse an diesem Aspekt meine Beiträge zum Thema "Existenzminimum"!) Häufig gehört der Besitz auch nicht einem alleine, so dass es sehr schwierig ist, aus dem Besitz auch Einkommen zu generieren.
Der Klassiker sieht in etwa so aus: Die Mutter stirbt ohne Testament. Das kleine Häuschen, in dem der Vater lebt, geht an den Vater und die Kinder. Wird dann eines der Kinder arbeitslos, bekommt er/sie kein Hartz4, da er/sie eine nicht selbst bewohnte Immobilie (mit)besitzt.
Was würden Sie dem "Kind" dann raten, wenn es nach der 500sten Bewerbung immer noch keinen Job findet?! Irgendwann rät dann auch die Arbeitsagentur: "Machen Sie sich halt selbständig!"
Und wenn der Vermittler ehrlich ist, sagt er noch dazu: "Wir können für Sie sowieso nichts tun. Wir sind gehalten, das Geld nur für ALG-Bezieher auszugeben!"
Wenn dann diese Person nicht ihre ganze Familie in ihre Not "mit hineinziehen" will, dann macht sie sich halt aus Verzweiflung selbständig - auch wenn sie weiß, dass sie die GKV-Beiträge (360 Euro) von den 800 - 1000 Euro netto, die sie (wenn alles bestens läuft!) mit ihrer Kleinselbständigkeit erreichen kann, nie wird zahlen können. Früher bot dann die Pkv "freundlich" einen Vertrag für 150 Euro an. M.E. kann man schon verstehen, wenn da Leute lieber eine PKV mit hoher Selbstbeteiligung abschlossen anstatt gar nicht versichert zu sein.
Unterdessen ist das "Risiko" als Kleinselbständiger von der PKV eingefangen zu werden, weggefallen. Denn durch die gesetzliche Forderung, bei Neuverträgen Altersrückstellungen zu bilden, kann derweil auch die Pkv Kleinselbständigen keine bezahlbaren Angebote mehr machen. Daher ist die PKV-"Falle" nun inaktiv.
Was bleibt ist die verzweifelte Lage von Menschen, die keinen Job finden, "mangels Bedürftigkeit" kein Alg 2 bekommen, aber auch kein Einkommen haben, von dem man ohne Arbeit leben kann.
Jeder Mensch, der in der BRD lebt, hat einen Sozialhilfe/Hartz 4- Anspruch, der beinhaltet Immer auch einen Anspruch auf gesetzliche Krankenversicherung. Aus der gesetzlichen KV auszuscheiden ist immer eine bewusste, gewollte Entscheidung. Ihre Beispiele greifen nicht!
Zitat: von 967204
Bei dieser Petition geht es nur um die "aus der privaten Krankenversicherung Rückkehrer". Die 9/10 Regelung erfüllt jeder, der in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war, unabhängig von der Form, also egal ob freiwillig, pflicht- oder (beitragsfrei) familienversichert. Hier wird also von Leuten lamentiert, die sich mehr als Ihr halbes Arbeitsleben aus der Solidargemeinschaft verabschiedet hatten, und das Prinzip der privaten KV, nämlich geringe Beiträge in jungen und hohe Beiträge in alten Jahren nicht verstanden hatten.
Ich zeichne hier natürlich nicht mt.
Wenn es tatsächlich nur um Leute ginge, die in die PKV gingen, um sich der Solidarität zu entziehen, dann würde ich das auch sehen wie Sie! Aber es geht noch um andere Gruppen.
Es geht um Kleinselbständige, die in die PKV gehen mussten, weil die GKV-Beiträge für Selbständige so unsolidarisch hoch sind (360 Euro Minimum).
Und vor allem geht es auch um Leute, die Teile ihres Arbeitslebens im nicht-europäischen Ausland verbracht haben.
Wenn dann jemand in der Lage ist, dass für ihn (wegen frühen Eintritts in den Beruf) die "zweite Hälfte des Erwerbslebens" 21 Jahre beträgt, dann reichen schon zwei Jahre und zwei Monate Auslandsaufenthalt um raus zu sein aus der Pflichtversicherung!
Nicht vergessen darf man auch die Leute, die (vor Einführung der Versicherungspflicht) überhaupt nicht versichert waren. Nach meiner Erinnerung waren das ja einige Hunderttausend Leute. Und die können die 9/10 auch nicht nachweisen - obwohl sie nicht zur PKV gegangen waren.
Mich überzeugt die Logik des Petenten schon. Aber ich zeichne wahrscheinlich dennoch nicht mit - weil es wieder mal die klassische "Extrawurst-Petition" ist. So nach dem Motto: 1 000 000 Menschen haben Probleme mit der 9/10-Regelung, obwohl sie sich nicht in die PKV verdrückt haben. Und dann fordert eine Petition eine "Lösung", die nur für ein Zehntel dieser Leute eine Lösung wäre. Und die anderen 900 000 (z.B. der Student, der - mangels Knete - bereits während des Studiums "ins Berufsleben eintrat") haben weiterhin "die A****-Karte gezogen"!
Bei dieser Petition geht es nur um die "aus der privaten Krankenversicherung Rückkehrer". Die 9/10 Regelung erfüllt jeder, der in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war, unabhängig von der Form, also egal ob freiwillig, pflicht- oder (beitragsfrei) familienversichert. Hier wird also von Leuten lamentiert, die sich mehr als Ihr halbes Arbeitsleben aus der Solidargemeinschaft verabschiedet hatten, und das Prinzip der privaten KV, nämlich geringe Beiträge in jungen und hohe Beiträge in alten Jahren nicht verstanden hatten.
Ich zeichne hier natürlich nicht mt.
Ich stimme dahingehend zu, dass gesetzliche Regelungen bisher dem Versicherten nichts als Nachteile eingebracht haben. Sei es die "Stichtagsregelung" bei verschiedenen Gesetzen oder auch andere Neuregelungen.
Auffällig ist für mich nur, dass insbesondere die Jahrgänge 1949 bis 1955 erhebliche Nachteile in Kauf nehmen mussten- obwohl dies geburtenstarke Jahrgänge waren. Aber vielleicht gerade deshalb?
Aber- Mitarbeiter einer Krankenkasse sind es nicht nur, welche sich mit dem Regelungskuddelmuddel nicht auskennen- die regierenden Politiker selbst kennen die eigenen Gesetze ja nicht einmal mehr.....