Gehe ich recht in der Annahme, dass (Nacht-, vor allem aber) Sonn- und Feiertagsarbeiter in einer weiteren, entscheidenden Hinsicht benachteiligt sind? Nämlich in Sachen Arbeitsweg – sofern man selbigen mittels ÖPNV zurücklegt. Denn ob z. B. der Bus alle 20 Minuten verkehrt oder nur stündlich (oder gar nicht): ergibt gewaltige Unterschiede bezüglich der zu investierenden Lebens- bzw. „Frei“zeit. Dafür kann der Arbeitgeber nichts; der Arbeitnehmer auch nicht, aber er ist – sofern „ökologisch“ orientiert – der bzw. am A…
@derweg Ein unsinnigeres Kommentar, habe ich selten gelesen! Was hat die Schaffung und das Einstehen für soziale Verbesserungen mit Planwirtschaft zu tun? Was bringt einem die Abwertung eines Systems, wegen langen Wartezeiten, die haben wir heute auch! Wie lange wartet man heute nochmal im Kapitalismus auf einen Facharzttermin? Heute stehst du halt nicht wartend an der Kasse, sondern wartest Zuhause wochenlang auf deine Bestellungen z.B. aus der Möbelabteilung!
"Sonntag keinen Strom" ist bestimmt eine Option, wenn die Werktätigen im Kraftwerk keine Zuschläge mehr erhalten sollten, doch ist dieser Bereich dank der Erneuerbaren Energien recht autark :-)
Schönen Abend jedoch!
Wir sollten Sonntags uns nicht den Strom abstellen lassen ! Vor allen Dingen wollen wir nicht die Autonomie von Wirtschaft staatlich Regeln lassen . Den DDR Staat kennen noch viele vom Stundenlangen anstehen wegen der gelobten Planwirtschaft ! Nur wer dies nicht kennt wird sich so etwas wünschen ! Was man auf jedenfall von Staat fordern kann, das er auf alle Zuschläge endlich die volle normale Lohn Steuer und Sozialabgaben fordert ! Damit auch endlich wir, bei diesem Thema etwas EU Gleicher werden !
Teil Begründung von Petent
Zielsetzung:
Sonntagszuschläge: mindestens 100%
Feiertagszuschlag: mindestens 100%
Nachtzuschlag (20-07 Uhr): mindestens 25%
Das habe ich gefunden:
Regelmäßig wird sowohl für den Nachtzuschlag als auch für den Freizeitausgleich ein Zuschlag von 25% als angemessen angesehen (Bei Dauernachtarbeit 30%).
Dazu gibt es ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 9. Dezember 2015 (10 AZR 423/14)
Auszug aus der Pressemitteilung Nr. 63/15 des Bundesarbeitsgerichts:
Bestehen keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen, haben Nachtarbeitnehmer nach § 6 Abs. 5 ArbZG einen gesetzlichen Anspruch auf einen angemessenen Nachtarbeitszuschlag oder auf eine angemessene Anzahl bezahlter freier Tage. Regelmäßig ist dabei ein Zuschlag iHv. 25% auf den Bruttostundenlohn bzw. die entsprechende Anzahl freier Tage für die zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr geleisteten Nachtarbeitsstunden angemessen. Bei Dauernachtarbeit erhöht sich dieser Anspruch regelmäßig auf 30%.
....
Eine Reduzierung der Höhe des Nachtarbeitsausgleichs kommt in Betracht, wenn während der Nachtzeit beispielweise durch Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst eine spürbar geringere Arbeitsbelastung besteht. Besondere Belastungen können zu einem höheren Ausgleichsanspruch führen. Eine erhöhte Belastung liegt nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen bei Dauernachtarbeit vor. In einem solchen Fall erhöht sich der Anspruch regelmäßig auf einen Nachtarbeitszuschlag iHv. 30% bzw. eine entsprechende Anzahl freier Tage.
10.5 Beim Zusammentreffen mehrerer Zuschläge ist nur ein Zuschlag, und zwar der höhere, zu bezahlen; jedoch wird bei Nachtarbeit an Sonn- und Feiertagen außer dem Sonn- und Feiertagszuschlag auch der Nachtzuschlag nach § 10.3 bezahlt.
Sonntags- und Feiertagsarbeit
Nach § 9 Arbeitszeitgesetz dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Der § 10 Arbeitszeitgesetz lässt aber viele Ausnahmen zu.
Das Bundesarbeitsgericht hat am 11.01.2006 entschieden, dass es einen gesetzlichen Anspruch auf Lohnzuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit nicht gibt (BAG, Urteil vom 11.01.2006 - 5 AZR 97/ 05).
Nach §11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz gilt folgendes:
Arbeitnehmer die an einem Sonntag beschäftigt werden, müssen einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist.
Arbeitnehmer die an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt werden, müssen einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.
Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Zuschläge für Sonntags- und Feiertagsarbeit bestehen dafür Regelungen zur Steuerfreiheit (Zuschläge nach § 3b EStG). Der Anspruch kann sich nur aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, einer betrieblichen Übung oder einem Arbeitsvertrag ergeben.
Quelle: Lohn Info
Zum Schluss:
- So wie ich gelesen habe ist Nacht Zuschlag geregelt.
- Für Sonn und Feiertag muss der Arbeitnehmer innerhalb 2 Wochen 1 freien Tag erhalten, dass heißt, es wird abgewälzt auf Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, einer betrieblichen Übung oder einem Arbeitsvertrag ergeben,ob diese Regelung noch gilt, da " Das Bundesarbeitsgericht hat am 11.01.2006 entschieden ", denn was anderes habe ich nicht gefunden, ob da bis 2016 gesetzlich geändert hat, da könnte der Ausschuss / Politiker Auskunft geben. .
- So wie ich sehe wird diese Petition scheitern, da die Regierung bei Sonn und Feiertage nicht einmischen darf, denn es wird auf " Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, einer betrieblichen Übung oder einem Arbeitsvertrag ergeben " abgewälzt.
Ich habe diese Petition mitgezeichnet, weil es sollte gesetzlich auch Sonn und Feiertage geregelt werden, denn es geht auf die Lasten Arbeitnehmer, wo dadurch Firmen / Unternehmen dadurch Zuschläge einsparen tut, wo ich nicht gerecht finde.
Danke für deinen Bericht aus der Pflege, dass zeigt, dass dieses Thema in mehr Branchen aktuell ist als auf den ersten Blick gedacht! Vielleicht liegt es wirklich daran, dass diese Berufe meist von Frauen praktiziert werden und daher die Wertschätzung geschichtlich nichtmal gegeben ist. Dies ist jedoch nur noch ein Grund hier einheitliche Regelungen zu schaffen, gleiches Geld für gleiche Arbeit, auch am Sonntag und Feiertag!
...und wer das nicht mit sich machen lässt, wird entlassen!
Zitat: von Malika2000
Im Pflegedienst mussten sich Krankenschwestern mit 1,25 DM also umgerechnet 0,64 Cent pro Nachtarbeitsstunde begnügen. (...)
Das war in den 90 er Jahren noch der Fall bis ins Jahr 2000. Ich wage zu bezweifeln dass sich bis heute daran etwas erheblich gebessert hat- da ich ausgestiegen bin. Polizei, Ärzte und die bis dahin vorwiegend "männlichen" Berufe waren da wesentlich besser aufgestellt.
Polizei wesentlich besser aufgestellt?
Nettes Vorurteil, das Sie da gerade bedienen. Haben Sie dafür auch belastbare Quellen?
Zumindest zu der Zeit, von der Sie da gerade geschrieben haben war ich auch schon im Dienst und hab diese Zulagen bekommen. Die genauen Zahlen von damals hab ich jetzt zwar nicht mehr, aber aus 2010 hab noch was: Nachtzuschlag 0,77 Euro.
Fair ist eigentlich nichts daran. Aber für manche Berufe sind nicht einmal 50 Prozent Sonntagszuschläge real. Im Pflegedienst mussten sich Krankenschwestern mit 1,25 DM also umgerechnet 0,64 Cent pro Nachtarbeitsstunde begnügen. Streikrecht gab es nicht- auch keine Gewerkschaft, welche die Interessen vertreten hat.
In den Personalräten saßen Chefärzte und Leitungen die keinerlei Interesse hatten die Gehälter zu erhöhen.
Das war in den 90 er Jahren noch der Fall bis ins Jahr 2000. Ich wage zu bezweifeln dass sich bis heute daran etwas erheblich gebessert hat- da ich ausgestiegen bin. Polizei, Ärzte und die bis dahin vorwiegend "männlichen" Berufe waren da wesentlich besser aufgestellt.
Heute fehlen tausende von Pflegekräften- genau aus dem Grund- unterbezahlung, ständige Sonn- und Feiertagsschichten, Nachtschichten, unbezahlte Überstunden.
Manche Berufe haben ebenso wie mache Menschengruppen - keinerlei Lobby. Das ist die Pest dieser Gesellschaft. Genau daran krankt unser auf Geld ausgerichtetes System.
Von mir also gern Mitzeichnung.
Zitat: von Der_Max
Oder auch: wenn man jemanden dauerhaft nur nachts beschäftigen möchte, darf man dem schon heute nicht nur den gesetzlichen Mindestlohn bezahlen, sondern wird mehr rausrücken müssen.
Mehr rausrücken? Zumindest was ein finanzieller Zuschlag auf den Bruttolohn (und damit das, was effektiv beim Arbeitnehmer auf dem Konto ankommt) betrifft: Nein, nicht zwingend.
Auch das BAG hat da nichts anderes entschieden, die Gewährung von (bezahlter) Freizeit in angemessener Höhe ist weiterhin erlaubt und möglich.
Aus dem Urteil, RN 31: "Bei der Erbringung der regulären Arbeitsleistung in Dauernachtarbeit ist deshalb regelmäßig ein Nachtarbeitszuschlag iHv. 30 % auf den Bruttostundenlohn bzw. die Gewährung einer entsprechenden Anzahl freier Tage als angemessen anzusehen"
Man kann also auch hingehen, den Mindestlohn zahlen und für die geleistete Nachtarbeit eben bezahlten Freizeitausgleich bieten. "Entsprechend dem Zuschlag von 30%" würde im Fall des Dauernachtarbeiters eben bedeuten: 30% seiner Nachtarbeitszeit wird ihm als bezahlte Freizeit gewährt. Bei einer Nachtarbeitszeit 22:00 - 06:00 und somit 8 Stunden wären das also pro Nachtschicht 2,4 Stunden. Um einen Tag als "Nachtzuschlag" bezahlt frei zu bekommen, muß er also etwas mehr als 3 Nachtschichten arbeiten.
Bei gelegentlichen Nachtarbeitern, also keine regelmäßig bzw. dauernd nachts arbeitenden Arbeitnehmer reduziert sich der Zuschlag aus dem Urteil ohnehin auf 25%, was dann auch für den wahlweise zu gewährenden Freizeitausgleich gilt.
Natürlich kostet das auch Geld, wenn der Mitarbeiter daheim bleiben darf aber dafür bezahlt werden muß.
Außerdem ist es rein vom praktischen her doch einfacher, den Zuschlag auf das Bruttoarbeitsentgeld zu zahlen. Auch wenn vom Erholungsfaktor her natürlich die bezahlte Freizeit vorzuziehen wäre.
Ich bin ein einer Gewerkschaft, Partei und im Betriebsrat, deshalb läuft ja auch die Petition. Bei den letzten Tarifverhandlungen hatten wir gut 90% Gewerkschaftsmitglieder, doch trotzdem nur zwei Plätze in der Tarifkommission, gebracht hat es nix, da die Vertreter der anderen Betruebe mit weniger zufrieden waren. Ergebnis des schlechten Verhandlungsergebnis: zahlreiche Austritte aus der Gewerkschaft und heute nur noch einen Platz in der Tarifkommission :-(