Heinz 55 | Sun Jun 12 17:26:57 CEST 2016 - Sun Jun 12 17:26:57 CEST 2016

Guten Abend 505397,

Ich stelle fest dass ihren Beitrag

die 9. Änderung des Zweiten buch des Sozialgesetzbuch verstößt sehr stark gegen das Grundgesetz, es darf niemand zu einer Arbeit, Maßnahme, 1 € Jobs, bzw. Arbeitsgelegenheiten gezwungen werden, das ist Verfassungswidrig.

aber eben das wichtigste ist die Sozialwidrigkeit wenn ein Hilfsbedürftiger keine Vollzeit stelle annehmen möchte, zb. Alleinerziehnde, das dann für 3 Monate erstmal 30 % gekürzt werden und das dann die Leistungen erstatet werden müssen, und das kann bis zu 4 Jahre dauern.


am 25.05.2016 um 14:48 und 14:49 sowie 14:54 erscheint, denn es hätte nur einmal gereicht diesen Beitrag zu schreiben. Können Sie mir bitte erklären, wieso Sie solche Methode angewandt haben, damit ich das auch verstehen kann. Bitte um Antwort oder löschen Sie 2 gleiche Beiträge selbst, dass kann sehr verwirrend sein. Danke für ihr Verständnis.

Zum Schluss:
- Meine Mitzeichnung bleibt bestehen ( siehe meinen Beitrag 21.05.2016 um 16:13 / geändert um 20:59 ), wo ich ja meine Gründe nannte.
- Leider sind es nur 156 Mitzeichnungen ( heutigen Stand ), wo ich mich bei Petent für seine Mühe und Arbeit auf diese Weise bedanke, da diese Petition berechtigt ist.

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Nutzer505397 | Wed May 25 14:54:39 CEST 2016 - Wed May 25 14:54:39 CEST 2016

Hallo,

die 9. Änderung des Zweiten buch des Sozialgesetzbuch verstößt sehr stark gegen das Grundgesetz, es darf niemand zu einer Arbeit, Maßnahme, 1 € Jobs, bzw. Arbeitsgelegenheiten gezwungen werden, das ist Verfassungswidrig.

aber eben das wichtigste ist die Sozialwidrigkeit wenn ein Hilfsbedürftiger keine Vollzeit stelle annehmen möchte, zb. Alleinerziehnde, das dann für 3 Monate erstmal 30 % gekürzt werden und das dann die Leistungen erstatet werden müssen, und das kann bis zu 4 Jahre dauern.

Änderungen im SGB II (Bearbeitungsstand: 06.04.2016; BT-Drs 18/8041):
http://hartz.info/index.php?PHPSESSID=61lggor6tt63pkgvfpte4bggf4&topic=96642.0

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/080/1808041.pdf

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Nutzer505397 | Wed May 25 14:49:42 CEST 2016 - Wed May 25 14:49:42 CEST 2016

Hallo,


die 9. Änderung des Zweiten buch des Sozialgesetzbuch verstößt sehr stark gegen das Grundgesetz, es darf niemand zu einer Arbeit, Maßnahme, 1 € Jobs, bzw. Arbeitsgelegenheiten gezwungen werden, das ist Verfassungswidrig.

aber eben das wichtigste ist die Sozialwidrigkeit wenn ein Hilfsbedürftiger keine Vollzeit stelle annehmen möchte, zb. Alleinerziehnde, das dann für 3 Monate erstmal 30 % gekürzt werden und das dann die Leistungen erstatet werden müssen, und das kann bis zu 4 Jahre dauern.

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Nutzer505397 | Wed May 25 14:48:37 CEST 2016 - Wed May 25 14:48:37 CEST 2016

Hallo,

ja da gebe ich dir recht, bitte macht wiederstand gegen das Änderung des Zweiten Buch des Sozialgesetzbuch, und unterschrteibt diese Petion.

die 9. Änderung des Zweiten buch des Sozialgesetzbuch verstößt sehr stark gegen das Grundgesetz, es darf niemand zu einer Arbeit, Maßnahme, 1 € Jobs, bzw. Arbeitsgelegenheiten gezwungen werden, das ist Verfassungswidrig.

aber eben das wichtigste ist die Sozialwidrigkeit wenn ein Hilfsbedürftiger keine Vollzeit stelle annehmen möchte, zb. Alleinerziehnde, das dann für 3 Monate erstmal 30 % gekürzt werden und das dann die Leistungen erstatet werden müssen, und das kann bis zu 4 Jahre dauern.

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Randberliner | Mon May 23 00:28:31 CEST 2016 - Mon May 23 00:28:31 CEST 2016

Auch ich habe mitgezeichnet

Bereits beim Begriff "Eingliederungsvereinbarung" rollen sich mir die Fußnägel auf! Als wenn es sich um Alkis oder Junkies handelte, die wieder ins normale Leben zurück geführt werden müssten. Oder um entlassene Knackis. Es mag zwar einige schwierige Fälle geben, aber in der Hauptsache haben die Leute doch nur ein Problem: Sie werden nicht mehr gebraucht.

Und der Ersatzanspruch für angeblich sozialwidriges Verhalten ist ein Stück weiterer Willkür. Im Prinzip ist die Bewertung ziemlich einfach: Wenn der verschmähte Job tatsächlich etwas taugt, findet sich mit großer Wahrscheinlichkeit jemand anders. Ansonsten ist es ohnehin nur Schrott.

Und was die Ein-Euro-Jobs betrifft - neben dem Prinzip der Gemeinnützigkeit muss auch das der Freiwilligkeit gelten. Ansonsten wäre ich eher dafür, die Mittel für die Einrichtung regulärer Jobs auszureichen..

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Heinz 55 | Sat May 21 16:13:41 CEST 2016 - Sat May 21 16:13:41 CEST 2016

Ich werde diese Petition Mitzeichnen.

Meine Gründe:

1: Einerseits sollen die Arbeitslosen mit 63 Jahre in Rente geschickt werden, wo sicherlich noch niedriger ist als Arbeitslosengeld II.
Anderseits wie in meinen Fall darf ich ohne Abzüge 2019 in die Rente, wenn ich Vollzeitbeschäftigung hätte, aber da ich Teilzeitregelung habe dürfte ich erst 2021 in die Rente laut Bescheid von der Rentenversicherung.
2019 wäre ich 64 Jahre / 2021 wäre ich 66 Jahre alt, wie sollte das zusammen passen, dass Arbeitslosen mit 63 Jahre in die Rente gezwungen werden.

2. 1 Euro Job sollte abgeschafft werden, denn dies ist für Arbeitgeber billige Arbeitskräften.

3. Wie sollte das überprüft werden bei welchen Elternteil die Kinder zur Zeit befindet, soll das schriftlich an Jobcenter eine Liste erstellen und einreichen. Das kann ich nicht verstehen.

4. Ich bin gespannt was aus Beratung Fraktion von Unionen und SPD für Ergebnisse ausarbeiten, wo ich vermute es wird für Arbeitslosen noch schlimmer.
Ich verstehe Bundeskabinett nicht, dass da grüne Licht gegeben wird für die Vorschlägen des Sozialministeriums.
Ich habe keinen Vertrauen, seit längeren mehr, über unsere Regierung wegen Gesetze Verschärfung bzw Entscheidungen an unseren sozialen schwachen Bürgern.
Leider ist Opposition Grünen / Linke machtlos gegen die Koalition SPD / CSU / CDU.

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Ursula1955 | Thu May 19 19:20:16 CEST 2016 - Thu May 19 19:20:16 CEST 2016

Zitat: von Nutzer519
.....
ZWANGSVERRENTUNG:

Nach Schätzungen werden jährlich tausende Hartz IV-Empfänger aufgefordert, vorzeitig mit 63 in Rente zu gehen, obwohl sie dabei Abschläge hinnehmen müssen. Kommen die Menschen der Aufforderung nicht nach, können Jobcenter die Anträge dafür stellen. Nötige Unterlagen würden die Betroffenen aber oft nicht vorlegen, heißt es in der Begründung des neuen Vorstoßes. Deshalb sollen die Jobcenter in solchen Fällen künftig Hartz V-Leistungen versagen, bis die Betroffenen ihren Mitwirkungspflichten nachkommen..

Diese Entscheidung halte ich (selbst langzeitarbeitslos, aber ohne Leistungsbezug) in der Tat für höchst unfair. Die Unterlagen nicht vorzulegen dürfte aber eine gute Idee bleiben (genauso wie bei Flüchtlingen das "Verlieren" des Passes). Denn wer kann schon nachweisen, dass die Papiere nicht beim Kellerbrand vor 20 Jahren verbrannt sind?!?!? Und wenn die Leute dann 65 sind, dann "erinnern" sie sich halt wieder dran, dass da noch ein Koffer bei Kumpel xyz war.

Zitat: von Nutzer519
.....
EIN-EURO-JOBS:

Dauerbezieher von Hartz IV könnten bald weit länger als bisher Ein-Euro-Jobs verrichten. Derzeit dürfen Betroffene binnen fünf Jahren nicht länger als insgesamt 24 Monate Ein-Euro-Jobs ausüben. Künftig sollen solchen Arbeitsgelegenheiten immer wieder verlängert werden können, wenn die Betroffene innerhalb der letzten zehn Jahre insgesamt neun Jahre die Grundsicherung für Arbeitsuchende bekommen haben. Denn den Betroffenen sei es „auch bei guter Konjunktur kaum möglich, vom Aufbau der Beschäftigung zu profitieren und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen“.

Die Zahl der geförderten Jobs für Langzeitarbeitslose sank in den vergangenen zwei Jahren von knapp 140 000 auf unter 90 000, zumeist Ein-Euro-Jobs..

Sie kritisieren hier etwas, was von den Langzeitarbeitslosen selbst oft gefordert wird.

Ich hatte erst vor einigen Monaten ein Gespräch mit einer Ein-Euro-Jobberin, als ich in einem Gebrauchtwarenkaufhaus nach Büchern suchte. Die Frau (Buchhändlerin, die ihr Geschäft wegen der Konkurrenz durch die "Ketten" aufgeben musste), war extrem traurig darüber, dass ihre Ein-Euro-Job-Zeit zu Ende ging. Sie hätte sich gefreut über die neue Gesetzeslage.

Außerdem ist die Gruppe, für die diese Regelung gelten soll, extrem eng gefasst. Ich bin jetzt zu faul zu recherchieren, wie viele Leute da bundesweit betroffen sind. Aber Leute, die von zehn Jahren neun Jahre ALG2 bekamen, dürfte es trotz verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit nicht allzu viele geben!

Die Frage ist nicht, ob Dauer-Ein-Euro-Jobben zumutbar wäre (m.E. ist es zumutbar).
Die Frage ist eher, ob es sinnvoll ist, dass ohnehin chancenlose Arbeitslose die Ein-Euro-Jobs jahrelang "verstopfen".
Und das gerade jetzt, wo man offenbar auch für 100000de Asylbewerber keine andere Chance sieht als den Einstieg durch Ein-Euro-Jobs.
Denn wenn man die Ein-Euro-Jobs auf 200000 und mehr ausweitet (100000 soll es ja schon für die Asylbewerber geben!) dann ist die Gefahr sehr groß, dass durch die ganzen Ein-Euro-Jobs Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt (vor allem die für Ungelernte!) verloren gehen.

Und dann "füttert" sich die Massenarbeitslosigkeit selber!
Zitat: von Nutzer519
.....

KINDER:

Bei Hartz IV für Kinder getrennt lebender Eltern, bei denen nur ein Elternteil hilfebedürftig ist, sollen nur jene Tage berücksichtigt werden, an denen sich das Kind auch beim Elternteil mit Hartz IV aufhält. .

Das scheint mir logisch und gerecht. Es wundert mich, dass das bisher anders war.
Ein Kinderzimmer sollte aber m.E. weiterhin finanziert werden. Denn sonst könnte es soweit kommen, dass das Kind wegen der beengten Wohnverhältnisse nicht beim arbeitslosen Elternteil wohnen will.
Zitat: von Nutzer519
.....
Das Bundeskabinett gab den Vorschlägen des Sozialministeriums Anfang des Monats unbemerkt von der Öffentlichkeit grünes Licht. Die Fraktionen von Union und SPD wollen darüber noch beraten.


Unbemerkt von der Öffentlichkeit ist immer schlecht. Aber damit das passieren kann, braucht man eine pennende Opposition. Gruß an Die LINKE und DIE GRÜNEN!

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Nutzer505397 | Tue May 17 12:30:19 CEST 2016 - Tue May 17 12:30:19 CEST 2016

§ 3 Abs. 2
Jeder Antragsteller soll sofort in eine Eingliederungmaßnahme gezwungen werden.
Bei fehlendem Berufsabschluss hat eine Ausbildung vorrang.

§ 34 Abs. 1
Ein Ersatzanspruch tritt künftig auch dann ein, wenn durch das sozialwidrige Verhalten die Hilfebedürftigkeit erhöht, aufrechterhalten oder nicht verringert wurde.
(Damit wird eine zusätzliche Sanktion eingeführt, denn neben der 3monatigen Kürzung des ALG II nach § 31 SGB II muss der Betroffene künftig auch das ALG II erstatten, welches er und die anderen Mitglieder seiner BG weniger erhalten hätten, wenn er z.B. einen angebotenen Job angenommen hätte.
Das bedeutet eine erhebliche Erhöhung des Drucks auf Arbeitslose, sowie eine massive Verschärfung des Sanktionrechts.)

also bei § 34 Abs. 1 das es sozialwidrigen verhalten unterstellt wird wenn man zb. keine Vollzeit stellen annehmen möchte.

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Ylander | Tue May 17 11:21:00 CEST 2016 - Tue May 17 11:21:00 CEST 2016

Ist mir nicht ersichtlich.

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