Um den Einzelnen/Paar und anderen Steuer- und Beitragszahlern geht es hier sicherlich nicht.
Wenn zwei verheiratet sind und beide das gleiche verdienen zahlen sie genausoviel
Steuern und Krankenkasse und .... wie ein unverheiratetes Paar.
Der Vorteil bei der Ehe ergibt sich nur daraus, dass beide Einkommen zusammengezählt werden , und
dann erst auf zwei umgelegt werden.Durch die nichtlineare Steuererhebung ergeben sich Vorteile,
und das wars auch schon.
Und wenn nur einer arbeitet ist doch ein zusätzlicher Arbeisplatz frei oder ?
Krankenkassenbeiträge sind lineare Beiträge zum Einkommern. Wenn also einer für zwei arbeitet
zahlt er auch für zwei Beiträge.Genau die gleichen , wie wenn zwei jeweils die Hälfte verdienen würden.
Zur Erbschaftssteuer :
Warum heiraten denn das Paar nicht , wenn es sich denn auch gegenseitig beerben soll ?
In diesem Fall gilt doch "Bis der Tod euch scheidet", denn erst dann wird das Erbe fällig.
Hier aber geht es um den Tatbestand "Bis der Richter euch scheidet" bzw. bis ein Partner die Ehe faktisch
aufkündigt.
Die Zeitspanne von Arbeitslosengeld bis ALG2 ist doch festgelegt
und sollte so auch auf getrennt lebende Paare angewandt werden.
Arbeitsmarktlagen, Zinssätze und sonstige aktuelle Befindlichkeiten können doch hier nicht berücksichgtigt werden.
Zitat: von Nutzer1927802
Das Ansinnen der Petition richtet sich gegen eine Ungleichbehandlung
nach einer Trennung.
Das "Bis der Tod euch scheidet" ist nach aktuellen Statistiken wohl auch
mehr Wunsch als Realität. Mann kann nach jeder Scheidung wieder heiraten.
Während der aktiven Ehephase ist es ein gleichmäßiges Geben und Nehmen.
Nach der Trennung gibt es nur einen der geben muss und der andere der nimmt -
ohne Gegenleistung, "bis der Tod eines Ehepartners dies beendet".
Der eine bekommt die Pflichten, der andere die Rechte.
Und genau diese ungleiche Behandlung gehört abgeschafft.
Es geht m.E. nicht um das "Geben und Nehmen" zwischen dem Einzelnen und seinem Partner.
Es geht m.E. um das "Geben und Nehmen" zwischen dem Einzelnen und dem Steuer- und Beitragszahler.
Beispiel: In einer Beziehung arbeitet einer voll und einer auf 450-Euro-Basis.
Sind beide nicht verheiratet, so zahlt die Person mit dem 450-Euro-Job in 20 Jahren die stolze Summe von 40000 Euro an Krankenkassenbeiträgen. Die Verheirateten sparen sich diese 40000 Euro, denn in der Krankenkasse eines gesetzlich Versicherten ist der Ehepartner mitversichert.
Um etwas mehr Geld geht es, wenn in der gehobenen Mittelschicht auch Besitz da ist, der an den Partner vererbt wird..
Besitzt ein Paar ein Haus, das nicht gemeinsam in der Ehezeit erarbeitet wurde, wird im Erbfall der überlebende Partner schon mal mit 40 % Erbschaftssteuer zur Kasse gebeten. Sind beide verheiratet, fallen meist gar keine Steuern an. Da spart dann der Trauschein auch mal 200000 Euro!
Und so lange das Heiraten auch viele Rechte mit sich bringt, muss es auch mit Pflichten verbunden sein.
Mir persönlich wäre es lieber, wenn Rechte wie Pflichten geringer wären. Aber das muss man dann als Gesamtpaket ändern.
Und bei der Betrachtung der Frage darf man auch nicht vergessen, dass das Problem eigentlich die Folge einer nach wie vor miesen Arbeitsmarktlage ist!!!
Denn warum kommen denn Anwälte so oft durch mit der Forderung nach Unterhaltszahlung?!
Weil die Richter wissen, dass die Leute keinen Job mehr finden!
Die Alternative lautet also nicht: Arbeitet die/der Ex oder beschließt sie/er, sich auf Kosten des verdienenden Partners ein Leben ohne Arbeit zu genehmigen?
Die Alternative lautet: Wer soll den Arbeitslosen finanzieren - der Ex oder der Steuerzahler?!
Denn in den Fällen, in denen der Geschiedene sein Auskommen selbst verdient, kann, wird ja im Scheidungsverfahren wohl gar nicht erst auf Unterhaltszahlung plädiert.
In einem Punkt stimme ich Ihnen allerdings zu: Mehrere Jahre nach einer Scheidung ist es nicht mehr nötig, dass der/die EX mehr bekommt als ein ALG2-Empfänger.
Wenn man einer Chefsekretärin nach 25 Jahren im Job zumuten kann, vom Existenzminimum zu leben, dann kann man das der/dem Ex eines Gutverdieners auch zumuten!
Zitat: von Nutzer1927802
Das Ansinnen der Petition richtet sich gegen eine Ungleichbehandlung
nach einer Trennung.(...)
Da sehe ich förmlich den Gockel auf dem Misthaufen thronen und seine Hühner beaufsichtigen - eine wirklich wichtige Tätigkeit, weil das Brüten ja nur Herumsitzen bedeutet :)))
Es gibt keine Gleichbehandlung von Ungleichem. Und wenn sich die beiden Partner tatsächlich (!!!!) in der Ehe Familien- und Erwerbsarbeit gleichmäßig geteilt hätten, würde sich die Frage nach dem Ehegattenunterhalt har nicht erst stellen - siehe § 1569 BGB
Zitat: von Nutzer1927802
Es gibt nicht nur Paschas sondern auch Frauen , die ihre Midlife-Crisis nehmen.
lt. Statistik stellen weit mehr als 50% der Scheidungsanträge Frauen.!!!
Zitat: von Nutzer1927802
Eine Aufgabe der Berufstätigkeit geschieht im gegenseitigen Einvernehmen.
Vielleicht muss sich hier was ändern.Eignen Erfahrungen zufolge ist Kindererziehung
und Haushaltsführung von den Stunden her ein Halbtagsjob.
Zitat: von Nutzer1927802
Wenn jemand ohne Kinder und nicht verheiratet abrbeitslos wird, zahlt auch der Staat.
Also warum werden Ehepartner derart bevorzugt ?
Bei einem Familienvater der auch schon über 45 Jahre ist und keine Arbeit mehr findet,
zahlt auch nicht der ehemalige Arbeitgeber.
Am unerträglichsten finde ich es, wenn die Kinder beim erwerbstätigen Ehepartner
verbleiben, und der dann auch noch vom Einkommen die Hälfte abführen muss.
Der andere Ehepartner bekommt Unterhalt und braucht sich um nichts mehr zu kümmern.
Eine herrliche Gesetzgebung !!!
Dazu äußere ich mich in meiner Antwort auf Ihren heutigen Beitrag!
Das Ansinnen der Petition richtet sich gegen eine Ungleichbehandlung
nach einer Trennung.
Das "Bis der Tod euch scheidet" ist nach aktuellen Statistiken wohl auch
mehr Wunsch als Realität. Mann kann nach jeder Scheidung wieder heiraten.
Während der aktiven Ehephase ist es ein gleichmäßiges Geben und Nehmen.
Nach der Trennung gibt es nur einen der geben muss und der andere der nimmt -
ohne Gegenleistung, "bis der Tod eines Ehepartners dies beendet".
Der eine bekommt die Pflichten, der andere die Rechte.
Und genau diese ungleiche Behandlung gehört abgeschafft.
Zitat: von Nutzer1927802
Es gibt nicht nur Paschas sondern auch Frauen , die ihre Midlife-Crisis nehmen.
lt. Statistik stellen weit mehr als 50% der Scheidungsanträge Frauen. (...)
Sollten wir nicht längst, fast 40 Jahre nach der Reform des Scheidungsrechts (weg vom Schuldprinzip und hin zum Zerrüttungsprinzip) diesen Unfug der unterschwelligen Frage "wer ist schuld an der Trennung" aufgegeben haben?
Es steht keinem Außenstehenden (noch nicht mal dem Richter) zu, darüber zu befinden, ob die inneren Zustände der Ehe zumutbar sind oder nicht. Ursachen, Gründe, Schuld und Unschuld sind in einem Scheidungsprozess keine validen Argumente mehr - und das ist auch gut so!
Ehe und Familie sind keine Beziehungen auf Zeit, sondern "bis dass der Tod Euch scheidet". Das muss man wissen, bevor man sich darauf einlässt. Es gibt keine Kündigungsfrist, sondern man verspricht füreinander einzustehen "in guten wie in schlechten Tagen". Wer vor dem Ja-Wort hierüber nicht genügend nachgedacht hat, wird seine Unterhaltslasten nicht einfach aufkündigen können - selbst, wenn er/sie sich den Verlauf der Ehe anders vorgestellt hat, als es dann gekommen ist.
Es gibt nicht nur Paschas sondern auch Frauen , die ihre Midlife-Crisis nehmen.
lt. Statistik stellen weit mehr als 50% der Scheidungsanträge Frauen.
Eine Aufgabe der Berufstätigkeit geschieht im gegenseitigen Einvernehmen.
Vielleicht muss sich hier was ändern.Eignen Erfahrungen zufolge ist Kindererziehung
und Haushaltsführung von den Stunden her ein Halbtagsjob.
Wenn jemand ohne Kinder und nicht verheiratet abrbeitslos wird, zahlt auch der Staat.
Also warum werden Ehepartner derart bevorzugt ?
Bei einem Familienvater der auch schon über 45 Jahre ist und keine Arbeit mehr findet,
zahlt auch nicht der ehemalige Arbeitgeber.
Am unerträglichsten finde ich es, wenn die Kinder beim erwerbstätigen Ehepartner
verbleiben, und der dann auch noch vom Einkommen die Hälfte abführen muss.
Der andere Ehepartner bekommt Unterhalt und braucht sich um nichts mehr zu kümmern.
Eine herrliche Gesetzgebung !!!
Zitat: von TMonai
Wer geschieden ist, soll grundsätzlich für sich selber sorgen.
Wer aber in der Ehe wegen der Erziehung der Kinder die Arbeit aufgegeben hat, soll eine Entschädigung erhalten. Die Entschädigung darf keine Dauerzuwendung sein, sondern möglichst einmalig und endgültig gezahlt werden.
Wer nur geheiratet hat und keine gemeinsamen Kinder aufgezogen hat, soll gar nichts erhalten. .
Zitat: von TMonai
Der Staat soll die Ehe nicht mehr fördern, dann heiraten auch nicht mehr so viele --> weniger Scheidungen und weniger Ärger.
Außerdem bedeutet eine Förderung der Ehe automatisch eine Diskriminierung der nicht Verheirateten.
Der Staat wäre doch dumm, wenn er das täte. Denn dadurch, dass er die Partner in Sippenhaft nehmen kann, spart er doch jede Menge Geld - bei Langzeitarbeitslosigkeit, Krankheit, im Alter ec...
Wer geschieden ist, soll grundsätzlich für sich selber sorgen.
Wer aber in der Ehe wegen der Erziehung der Kinder die Arbeit aufgegeben hat, soll eine Entschädigung erhalten. Die Entschädigung darf keine Dauerzuwendung sein, sondern möglichst einmalig und endgültig gezahlt werden.
Wer nur geheiratet hat und keine gemeinsamen Kinder aufgezogen hat, soll gar nichts erhalten.
Der Staat soll die Ehe nicht mehr fördern, dann heiraten auch nicht mehr so viele --> weniger Scheidungen und weniger Ärger.
Außerdem bedeutet eine Förderung der Ehe automatisch eine Diskriminierung der nicht Verheirateten.
Zitat: von Nutzer1927802
Wenn ein Ehepartner den anderen verläßt endet faktisch ab diesem Zeitpunkt
die Solidargemeinschaft. (...)
Zitat: von Nutzer1927802
(...)Es ist nicht einzusehen, warum einer mit der Hälfte seinem Einkommen zur Rechenschaft gezogen wird, und der andere einen lebenslangen Wellnesurlaub ohne Gegenleistung
antreten kann. (...)
Vielleicht sollte man dazu wenigstens den gesamten Abschnitt des BGB gelesen haben. Dann wüsste man selbst, dass das nicht stimmt. Insbesondere § 1574 BGB dürfte eine echte Offenbarung enthalten ...