Guten Tag,
Fahrten zu Brauchtumsveranstaltungen sind in der Tat mit dem grünen Kennzeichen erlaubt.
Im Übrigen auch jetzt schon mit dem Traktorführerschein.
Die Brauchtumsveranstaltungen sind zum Teil auch eindeutig im Gesetz definiert.
Beim Thema Oldtimerveranstaltungen gibt es allerdings unterschiedliche Auslegungen, von einigen Quellen hört man, dass diese zu den Brauchtumsveranstaltungen gehören, andere Quellen verneinen das.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Kaufmann, Petent
Meines Wissens sind auch für Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen Fahrten zu und auf sog. Brauchtumsveranstaltungen erlaubt. Somit könnte man den Traktor mit grünem Kennzeichen wohl zu einem Treckertreffen fahren (wenn man's genau nimmt, aber nicht zu einer allg. Oldtimer.Show, wo auch nicht-landwrtschaftliche Fahrzeuge teilnehemen).
Guten Tag,
die Fahrerlaubnisklassen und die Kennzeichenfarbe haben in der Tat nichts miteinander zu tun.
Das grüne Kennzeichen in der Land- oder Forstwirtschaft ist aber nicht nur ein Hinweis auf die Steuerbefreiung des Traktors, sondern auch auf die damit verbundene Zweckbindung der Zulassung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke (von Ausnahmegenehmigungen abgesehen).
Daher darf ein Traktor mit grünem Kennzeichen weder mit dem Lkw-Führerschein noch mit dem Traktorführerschein (auch, wenn dieser für private Zwecke freigegeben werden würde, wie es diese Petition fordert) für Spaßfahrten oder ähnliches benutzt werden.
Im Gegensatz zu einem steuerbefreiten Traktor mit grünem Kennzeichen darf ein Traktor mit schwarzem Kennzeichen für jeden Zweck, sei es nun land- und forstwirtschaftlich, gewerblich oder privat, eingesetzt werden.
Dafür ist aber bisher sowohl für die gewerbliche als auch für die private Nutzung bei über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ein Lkw-Führerschein erforderlich, da die Führerscheinklassen L und T an die land- oder forstwirtschaftliche Nutzung gebunden sind.
Was für die private Nutzung durch diese Petition ja geändert werden soll.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Kaufmann, Petent
Das "grüne" Kennzeichen ist nur ein Hinweis auf eine Steuerbefreiung des Schleppers. Das Fahrerlaubnisrecht bleibt davon völlig unberührt !
Ich persönlich, würde sogar noch weiter gehen, keine Führerschein Klasse darf zweckgebunden sein!
Ein Trecker bleibt schließlich ein Trecker, egal was er befördert!
Gut gesagt, so sehe ich das auch
Ich danke für diese Petition.
Wenn ich den Pferdemist aus meiner privaten Pferdehaltung im öffentlichen Straßenverkehr transportieren würde, wäre dies illegal.
Nutze ich aber den selben Traktor und den selben Anhänger um dem örtlichen Landwirt beim Mist ausbringen zu helfen, ist dies legal.
Ich wünsche mir, das dies geklärt wird.
Guten Tag,
dass aktiv in der Landwirtschaft eingesetzte Fahrzeuge zum Spaß in der Gegend herumfahren, wird durch die Zweckbindung der steuerbefreiten Zulassung (grünes Kennzeichen, Nutzung auf land- und forstwirtschaftliche Arbeiten beschränkt) von gesetzlicher Seite unterbunden.
Was im übrigen auch in den letzten zwei Zeilen der Petition steht, wobei statt "hof-" dort natürlich "lof-" (für "land- oder forstwirtschaftliche") stehen sollte.
Hobbymäßig genutzte Fahrzeuge sind meist ohne Anbaugerät unterwegs, höchstens mit Anhänger, von dem keine gesteigerte Gefahr ausgeht.
Von der Geschwindigkeit her sind Kleinkrafträder bei weitem gefährlicher, weil diese im Gegensatz zu einem Traktor leichter übersehen werden können.
Und diese im Vergleich zu den Oldtimertraktoren auch wesentlich zahlreicher (und legal) unterwegs sind.
Jeder mit Lkw-Führerschein darf ja derzeit seinen privat zugelassenen Traktor zu privaten Zwecken fahren, aber eben niemand nur mit Traktorführerschein.
Mir sind derzeit keine massenhaften Unfälle bekannt, welche das angebliche hohe Sicherheitsrisiko von Oldtimertraktoren bestätigen würden.
In Sachen Verkehrssicherheit würde sich zusammenfassend im Vergleich zur jetzigen Regelung nichts ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Kaufmann, Petent
Zitat: von Ra7
(...)
Nicht-landwirtschaftliche Fahrten (z.B. Baumaßnahmen, Oldtimertreffen) sind mit L und T ebenfalls nicht erlaubt - auch nicht vom Landwirt.
Je länger ich darüber nachdenke, desto sinnvoller erscheint mir diese Regelung. Denn es geht auch darum, die Fortbewegung dieser merkwürdigen Gefährte auf das Notwendige zu begrenzen - aus Gründen der allgemeinen Verkehrssicherheit.
Von LoF-Fahrzeugen geht eine erhebliche Gefährdung des allgemeinen Verkehrs aus - insbesondere von den Anbauten. Mit der Egge oder dem Pflug hinten, der Ladegabel vorne und dem Mähbalken an der Seite soll man nicht aus Jux und Dollerei im öffentlichen Verkehr fahren. Selbst wenn man einen Führerschein hat, der es erlaubt, "dienstlich" damit den öffentlichen Straßenraum zu benutzen.
Guten Tag,
der Sachverhalt wurde hier schon gut geklärt.
Die Traktorführerscheine sind unabhängig von der Kennzeichenfarbe/Zulassung des Fahrzeugs.
Begrenzt sind sie bisher durch den Zweck der Fahrt.
Die Unterschiede, welche zwischen Traktorführerscheinen und Lkw-Führerscheinen gemacht werden, sind schon sinnvoll.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Kaufmann, Petent
Guten Tag FJ,
danke für deine Mitzeichnung.
Viele Grüße
Tobias Kaufmann, Petent