UweSi | Mon Jul 25 16:05:01 CEST 2016 - Mon Jul 25 16:05:01 CEST 2016

Zitat: von fghpw
"dass die Beweislast der Bedürftigkeit von Menschen in Not im Zweifelsfall beim Staat liegt ..."
Wer sagt, dass die Sache für den Betroffenen dadurch besser wird! Es muss doch jemand nur Mutmaßen, dass da noch Reserven vorhanden sind und schon ist der Staat wieder aus der Verantwortung.


Genau das ist mir auch aufgefallen! So braucht "der Staat" doch einfach bloß zu sagen: "nicht bedürftig" - und schon war's das! (Warum haben wir denn wohl z.B. so viele Tafeln? - Der Staat will die Bedürftigkeit Vieler nicht sehen/anerkennen!)
Ansonsten stimmt es schon, dass die Sozialgesetzgebung für die Bedürftigen wirklich wieder sozialer werden muß!
Allein deshalb zeichne ich auch diese Petition mit!
Gruß

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StefanJ-- | Sat Jul 23 18:13:36 CEST 2016 - Sat Jul 23 18:13:36 CEST 2016

Zitat: von Der_Max
Das erscheint mir schlüssiger als das Petitionsbegehren, wonach die pure Behauptung, bedürftig zu sein, ausreichen soll, um dauerhafte Leistungen zu beziehen.


Es soll ja auch unverschuldet in Not geratene mittellose Millionäre geben. Zumindest behaupten diese gerne, dass sie

wären.

Die trotzdem noch einen Lebensstil pflegen, der nicht unbedingt zur totalen Mittellosigkeit passt. Auf Anhieb fallen mir da diverse Wurstfabrikanten, ehemalige Hersteller von Horizontalbohrmaschinen und ehemalige Handelskettenbesitzer ein.

Auch die Autos, die ab und zu mal vor der örtlichen Tafel hier beladen werden, passen nicht unbedingt zur Mittellosigkeit.

Auf die bloße Behauptung der Bedürftigkeit konnte man noch nie viel geben. Auf dieser Behauptung sind ganze Industrien gebaut worden.

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Heinz 55 | Sat Jul 23 13:27:18 CEST 2016 - Sat Jul 23 13:27:18 CEST 2016

Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass die Beweislast der Bedürftigkeit von Menschen in Not im Zweifelsfall beim Staat liegt und bis dahin die tatsächlichen Bedarfe vollumfänglich zu sichern und jederzeit sofort herzustellen sind.
Notfallstellen sollen dazu bei sämtlichen Gerichten 24 Stunden im Jahr besetzt sein.

- Nein, es ist nicht " Beweislast des Staates ", sondern es ist " Beweislast des Menschen der vom Staat unterstütz werden will " , da kann ich Ihnen nicht unterstürzen, deswegen kann ich ihre Petition nicht mitzeichnen.

Beihilfen für bedürftige Nürnberger

Mittel aus diesen Stiftungen gehen an bedürftige Nürnberger, die seit mindestens vier Jahren einen Wohnsitz in der Stadt nachweisen können. Die Zuwendungsberechtigung wird in Abhängigkeit vom Einkommen der Antragsteller geprüft.Konkretere Voraussetzungen werden in der nachfolgenden Auflistung kurz benannt.

Eine Liste für Nürnberger Bürgern:

Eberhard und Fanny Ermann'sche Stiftung
Unterstützung älterer, unverschuldet in Not geratener Menschen und kranker Menschen

Heinrich und Amalie Lang-Stiftung
Unterstützung alter, bedürftiger Menschen

Heinrich und Amalie Lang-Stiftung
Unterstützung alter, bedürftiger Menschen

Heilig-Geist-Spital-Stiftung
Unterstützung bedürftiger Menschen

Klein'sche Brennmaterialienstiftung
Unterstützung zur Bestreitung der Heizkosten bedürftiger und würdiger Personen

Auxiliar-Stiftung
Kinder-, Jugend- und Altenhilfe in den Partnerstädten der Stadt Nürnberg

Margarete-Weigel-Stiftung
Unterstützung armer, bedürftiger Menschen, die in Nürnberg wohnen, insbesondere Kinder

Der Antrag muss mit einem Formblatt der Stiftungsverwaltung gestellt werden.

Quelle: Stadtfinanzen Nürnberg

Diese Stiftungen in Nürnberg kann man leicht Adressen mit Telefonnummern und um welchen Problemfall " Bedürftigkeit von Menschen in Not "" rausfinden.

Soweit ich weiß gibt auch Stellen Sozialamt, wo auch geholfen werden kann.

Im Bereich "Wohngeld und Wohnungsvermittlung" erfolgt die Bewilligung von Wohngeld und die Vermittlung von geförderten Wohnungen. Zudem ist hier die Fachstelle für Wohnungsfragen und Obdachlosigkeit angesiedelt, die im Einzelfall auch Mietschulden übernehmen kann.

Wirtschaftliche Hilfen:
Hilfe zum Lebensunterhalt
Hilfe zur Pflege
Hilfe bei Krankheit
Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes
Hilfe bei Bestattungskosten
Hilfe bei Mietschulden
Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Stadt Nürnberg

Frauentorgraben 17 in 90443 Nürnberg / Telefon: 0911 / 231 - 55 13 und Telefax: 0911 / 231 - 55 14
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.30 Uhr

Quelle: Sozialamt Nürnberg

Soweit ich weiß gibt es auch Tafeln.

In Deutschland leben Millionen Menschen in Einkommensarmut oder sind unmittelbar von ihr bedroht: vor allem Arbeitslose, Geringverdiener, Alleinerziehende und Rentner. Wenn das Geld knapp wird, sparen die meisten bei der täglichen Ernährung – zu Lasten ihrer Gesundheit.

Die Tafeln schaffen einen Ausgleich: Sie sammeln diese überschüssigen Lebensmittel im Handel und bei Herstellern ein und verteilen sie an sozial und wirtschaftlich benachteiligte Menschen, kostenlos oder gegen eine symbolische Münze.

Quelle: Nürnberger Land Tafel Stand 12.07.2016

Adresse kann man leicht raus finden.

Sozialgericht in Nürnberg
Weintraubengasse 1 90403 Nürnberg - Sebald Bayern Telefon 0911/205830 Fax 0911/2419303
Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag 08:00 bis 16:00 und Freitag 08:00 bis 14:00

Das Sozialgericht Nürnberg ist im Rahmen der besonderen Zuständigkeit auch mit Angelegenheiten befasst, in denen die Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit im Verwaltungsverfahren gegeben war.

Quelle: ISG Bayeren

Zum Schluss:
- Ob Stiftungen / Sozialamt oder Sozialgerichten sollte man vorher telefonisch Terminen vereinbaren.
- Ich kann diese Petition nicht mitzeichnen, da ja mehrere Hilfen für " Bedürftigkeit von Menschen in Not " geben tut, dass hätte auch Ausschuss / Politikern wissen müssen, also ist in meinen Augen diese Petition hinfällig.
- Fehler von " Bedürftigkeit von Menschen in Not " sind, dass diese Hilfe nicht angenommen wird, weil von denen 100 % nachweisen müssen, dass diese Personen wirklich in Not sind und so viele Anträgen ausfüllen müssen sowie sich schämen in dem Sie diese Hilfe annehmen müssten. Das habe ich in meinen Umfeld so mindestens bei ältere Menschen erlebt, die restlichen Bürgern in BRD würden sicherlich diese Hilfe annehmen, wenn man vorher informiert werden.

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Der_Max | Fri Jul 22 15:52:04 CEST 2016 - Fri Jul 22 15:52:04 CEST 2016

Zum Einen gibt es einen Unterschied zwischen Sozialhilfe. Das Eine ist im SGB II, das Andere im SGB XII geregelt.

Aber nochh entscheidender: darüber hinaus gibt es die unmittelbare Verpflichtung der Kommunen bei akuten Notlagen. Wenn also jemand hungrig, durstig, frierend oder obdachlos bei Polizei oder Ordnungsamt vorstellig wird, muss ihm / ihr irgendwie geholfen werden - und sei es durch Sachleistungen oder als Darlehn.

Sobald es aber aus diesem Akutbereich hinausgeht, ist es völlig richtig, die Bedüftigkeit anhand objektiver Kriterien festzustellen - also von Amts wegen zu prüfen und mit einem Bescheid festzulegen. Gegen diesen Bescheid steht dann der Rechtsweg offen.

Das erscheint mir schlüssiger als das Petitionsbegehren, wonach die pure Behauptung, bedürftig zu sein, ausreichen soll, um dauerhafte Leistungen zu beziehen.

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StefanJ-- | Fri Jul 22 12:28:44 CEST 2016 - Fri Jul 22 12:28:44 CEST 2016

... hihi, war mir noch gar nicht aufgefallen. OK, mit 24h im Jahr, damit könnte mann leben.

Kommt mir ein bischen vor wie ein Fall von "Komm, wir essen Opa" ... ;-)

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fghpw | Thu Jul 21 21:54:20 CEST 2016 - Thu Jul 21 21:54:20 CEST 2016

Zitat: von Heinz 548

Otext: „Notfallstellen sollen dazu bei sämtlichen Gerichten 24 Stunden im Jahr besetzt sein“
Geht’s noch? Nur dafür, das für jemanden der „nicht mehr klar kommt“ sofort, d. h. unverzüglich (auch in der Nacht und am Wochenende) entschieden werden muss?

Ließ das noch mal genau durch, da steht nicht 24 Stunden pro Tag und dies 7 Tage die Woche, sondern 24 Stunden im Jahr! Wenn diese in den ersten beiden Januarwochen aufgebraucht sind, was macht man den Rest des Jahres? Die ganze Petition wird so zum Witz!

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Heinz 548 | Thu Jul 21 20:19:33 CEST 2016 - Thu Jul 21 20:19:33 CEST 2016

Wieso ist irgendwann und irgendwo in Deutschland die „Existenz nicht mehr gesichert“?

Bitte Beispielnennung.

Bitte um Definition „tatsächliche Bedarfe“.

Otext: „Notfallstellen sollen dazu bei sämtlichen Gerichten 24 Stunden im Jahr besetzt sein“
Geht’s noch? Nur dafür, das für jemanden der „nicht mehr klar kommt“ sofort, d. h. unverzüglich (auch in der Nacht und am Wochenende) entschieden werden muss? Auch das Gericht hat sich vollumfänglich zu informieren und auch die „Gegenseite“ zur Entscheidungsfindung zu hören.
Otext: „Jemand der NICHTS mehr hat, von dem kann nicht erwartet und verlangt werden, dass er zig Papiere einreichen muss, tausende Telefonate führen soll und von A nach B geschickt wird.
Aber das kann von einem der „wenig“, also deutlich mehr als „nichts“ hat, durchaus verlangt werden? Würde mal sagen: Willkommen in der Realität!

Otext: „Es muss untersagt werden, effektiven Rechtschutz erst nach Wochen zu entscheiden oder gar ganz zu verwehren.

Frage: Wer verwehrt in Deutschland „effektiven Rechtsschutz“?

Bitte um Nennung der Institution.

Bitte um Definition "effektiver Rechtsschutz", resp. Darlegung des Unterschiedes zwischen "effektivem Rechtsschutz" und "Rechtsschutz"

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fghpw | Thu Jul 21 19:35:36 CEST 2016 - Thu Jul 21 19:35:36 CEST 2016

"dass die Beweislast der Bedürftigkeit von Menschen in Not im Zweifelsfall beim Staat liegt ..."
Wer sagt, dass die Sache für den Betroffenen dadurch besser wird! Es muss doch jemand nur Mutmaßen, dass da noch Reserven vorhanden sind und schon ist der Staat wieder aus der Verantwortung. Es gibt genug Hilfebedürftige, welche Guthaben in Form von nicht ausgezahlten Löhnen früherer Arbeitgeber haben, die sie aber nicht eintreiben können. Zur Zeit ist es doch so, dass man seine Argumente vorbringt, die Behörden den Antrag ablehnen können und die Sache geht vor Gericht. Wie soll der vermeintliche Bedürftige vor Gericht gehen, wenn er nicht weiß auf welcher Grundlage die Entscheidung so ausfiel, falls es überhaupt eine gab usw.?

Es bitten viele Leute nicht um Hilfe, weil sie sonst gewisse Dinge wie Häuser oder so, erst zu Geld machen müssen, bevor sie Anspruch auf Unterstützung haben. Die Petition hätte hier eine regelrechte Enteignungswelle zur Folge, wenn nur der Verdacht besteht, dass jemand bedürftig sein könnte. Derzeit kann der Bedürftige selbst entscheiden, ob und wann er ggf. etwas veräußern will, um dann Hartz IV zu beantragen.


"Notfallstellen sollen dazu bei sämtlichen Gerichten 24 Stunden im Jahr besetzt sein."
Was im Prinzip etwa 1 Stunde pro Woche entspricht, was soll in der knappen Zeit überhaupt geregelt werden können? Bei 24 Stunden pro Woche hätte ich da die Hoffnung, dass etwas dabei herauskommt.

Nett gemeint, aber schlecht durchdacht!

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StefanJ-- | Thu Jul 21 12:17:40 CEST 2016 - Thu Jul 21 12:17:40 CEST 2016

.... wieso "Beweislast"? Ist Bedürftigkeit eine Straftat? Im Zweifelsfalle für den Angeklagten, äh, Leistungsbeantrager?

Und wieso "vollumfänglich", "jederzeit" und "sofort"? Vollkasko? Nein, das trifft es nicht. Sogar eine Kaskoversicherung verlangt Nachweise, bevor sie zahlt.

"Notfallstellen sollen dazu bei sämtlichen Gerichten 24 Stunden im Jahr besetzt sein"??? Wenn die Kohle ausgeht, droht sofortiger Tod? Oder was will der Petent damit sagen?

Nein, absolut keine Mitzeichnung. Ich fühle mich auch bedürftig. Ich brauche unbedingt, einen Merzedes-Benz, einen Farbfernseher und eine Nacht in der Stadt. Sofort. Wie es schon Joan Baez so schön besungen hat. Alles andere wäre gegen meine Menschenwürde ... aber ist es Staatsaufgabe, mir dieses "vollumfänglich", "jederzeit" und "sofort" sicherzustellen? Eher nein ...

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