@ Der Biber
Die Hausratversicherung reguliert keine Zäune. Das tut die Gebäudeversicherung des Zaunbesitzers. Da es hier ja keinen Schadenfreiheitsrabatt gibt, kann auch nichts zurückgestuft werden.
Zu den "horrenden Beiträgen": Die Versicherungswirtschaft arbeitet mittlerweile nicht mehr mit einem Überschuß in der Gebäudesparte, sondern mit Verlust. Das liegt aber nicht an auf den Zaun gefallene Bäume, sondern an den hohen Schadenzahlungen durch Wasserrohrbrüche. Die Rohre im Haus der Nachkriegszeit sind mittlerweile bis zu ca. 65 Jahre alt und am verrotten.
Zitat: von Der Biber
(...)Und genau darum geht es, man zahlt im Laufe der Jahre horrende Beiträge in die Versicherung ein und wenn man einmal eine Leistung in Anspruch nehmen möchte oder muss werden anschließend höhere Beiträge verlangt.
Letztlich ist das genau das, was der Kunde verlangt.
Gedankenexperiment:
Versicherung A bietet an, auf die Rückstufung im unverschuldeten Schadenfall zu verzichten - und ist deshalb (wegen der fehlenden Prämieneinnahmen) geringfügig teurer als Unternehmen B. Für welches Unternehmen entscheiden sich die Kunden?
Weiter gedacht: Nach einigen Jahren finden sich diejenigen, denen so etwas passiert ist, beim Versicherer A wieder, so dass dessen Schadenquote höher ist als beim Wettbewerber B. Was zur Folge hat, dass B seine Preise senken kann, während A erhöhen muss.
... wenn der Baum vom Nachbarn auf meinen Zaun fällt, dann ist erst mal der Nachbar ersatzpflichtig. Unter anderem unter dem Stichwort Verkehrssicherungspflicht. Da unterscheidet sich der Baum nicht vom Dachziegel.
Hausratversicherung und Zaun?
Und Rabatt bei der Hausratversicherung???
Die Petition dreht sich doch gar nicht um die Hausratsversicherung oder andere Versicherungen, sondern nur um die Kraftfahrzeugversicherung. Warum?
@ Das ist dann wohl eher ein Luxusproblem
Nein, es ist ein generelles Problem das sie auch bei Ihrer Hausratversicherung erleben können, der Baum vom Nachbarn fällt auf Ihren Zaun, das ist höhere Gewalt, also ihre Hausratversicherung übernimmt die Regulierung (hier: neuer Zaun) Ergebnis: Ihr Versicherungsrabatt in der Hausratversicherung ist weg.
Und genau darum geht es, man zahlt im Laufe der Jahre horrende Beiträge in die Versicherung ein und wenn man einmal eine Leistung in Anspruch nehmen möchte oder muss werden anschließend höhere Beiträge verlangt.
Das ist dann wohl eher ein Luxusproblem.
Was ist, wenn jemand gar keine Kasko hat? Der bleibt in dem Fall so oder so auf dem Schaden sitzen.
Es kann nicht die Aufgabe einer Kaskoversicherung sein, einen Haftpflichtschaden zu übernehmen, weil sich der Ersatzpflichtige per Unfallflucht entzogen und damit strafbar gemacht hat.
@ Der Biber
Sicher kann das auch eine Einladung zum Versicherungsbetrug sein.
Beispiel: Ein Autofahrer aus Hamburg fährt beim Ausparken in München einen anderen Wagen an und verschwindet unerkannt. Anschließend meldet er seiner Kaskoversicherung den Blechschaden mit dem Hinweis, daß ein unbekannter Fahrer seinen in Hamburg geparkten Wagen angefahren hat. Er würde dann nicht zurück gestuft. Ist das Betrug ?
Keine Mitzeichnung
Natürlich haben sie recht, den Schaden müsste im Normalfall die Versicherung des Verursachers zahlen.
Mir geht es in meiner Petition darum, das jeder der durch einen Unbekannten dritten geschädigt wird seine Versicherung in Anspruch nehmen kann ohne in der Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft zu werden.
Ich denke nicht, das das eine Einladung zum Versicherungsbetrug ist.
Ich kann ihre Empörung durchaus verstehen, aber wie sieht dies ggf. die Versicherung?
Für diese ist der Vorfall kaum anders als ein Hagelschaden. Stand das Kfz für jedermann leicht zugänglich auf der Straße? Vielleicht noch zu einer ungünstigen Zeit in einer schlechten Gegend, so dass Beschädigungen durch Randalierer noch wahrscheinlich ist? All dies sind Überlegungen, welche der Versicherer ggf. bei der Entscheidung anstellen wird , ob und in wieweit jemand nach einem solchen Vorfall zurückgestuft wird oder nicht!
Der Schadensfreiheitsrabatt ist meines Wissens nach eine freiwillige Leistung der Versicherer, die Bundesregierung wäre demnach hier nicht zuständig. Ein Richter oder Ombudsmann könnte diesbezüglich ein Urteil fällen, doch dazu müsste die Versicherung sie erst einmal zurückgestuft und sie darauf hin eine Klage eingereicht haben!
Es ginge noch ungerechter ihr Kfz könnte ein Totalschaden sein und niemand würde zahlen!
Sein wir ehrlich die Versicherung des Schadensverursacher oder der Schadensverursacher selbst müssten für den Schaden aufkommen! So gesehen ist die Schadensregulierung bei gleichzeitiger Zurückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt ein Akt von Entgegenkommen, wenn der Täter nicht ermittelt werden konnte. Ohne die Androhung der Zurückstufung wäre dies eine Einladung zum Versicherungsbetrug!