Nutzer975433 | Fri Oct 14 11:15:16 CEST 2016 - Fri Oct 14 11:15:16 CEST 2016

Eine Feuerstättenschau wird alle dreieinhalb Jahre bei JEDER Feuerstätte in der BRD durch den "bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger" (also einem der über 7000 Kehrbezirksinhaber der BRD) durchgeführt.
Diese Feuerstättenschau dient der Aufrechterhaltung des Schornsteinfeger-Monopols und bringt uns keinerlei Nutzen. Es ist eine bloße Inaugenscheinnahme, also keine Messung oder irgendetwas Konkretes. Und wird begründet damit, daß man uns alle kontrollieren müsse, ob wir nicht heimlich einen Ofen, etc. am Kamin angeschlossen haben, ohne vorher den Kehrbezirksinhaber zu informieren, also ein anlaßloser Generalverdacht.

Anschließend stellt der "bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger" einen neuen Feuerstättenbescheid aus, in dem überflüssigerweise drinsteht, man müsse z.B. den Kamin dreimal im Jahr kehren lassen. Also etwas, was man sowieso weiß. Dieser Feuerstättenbescheid ist ein Verwaltungsakt, d.h. das Schriftstück einer Behörde, und er wird auch dann neu ausgestellt, wenn sich keinerlei Änderung ergab
Denn alle Kehrbezirksinhaber sollen ein gesichrtes Einkommen haben.

Für diesen Feuerstättenbescheid mit der gesetzlich festgesetzten Gebühr zu 10,50 Euro sowie für die ebenfalls staatlich garantierte Feuerstättenschau-Gebühr müssen wir zu allem Überfluß auch noch Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) bezahlen!

Für die Tätigkeit einer Behörde!
Denn die "bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger" handeln als Behörde, sie sind "beliehene Unternehmer".

Das ist so, als wenn wir für eine Baugenehmigung zusätzlich Mehrwertsteuer zahlen müßten.
Und auf die Gebühr, wenn der Baukontrolleuer die Bauabnahme macht.
Oder wie wenn man auf den Bußgeldbescheid wegen falschen Parkens auch noch Mehrwertsteuer aufgebrummt bekäme.

Die Petition ist höchst berechtigt!

Und weißt zurecht auf den ganzen Schornsteinfeger-Monopol-Unsinn hin.

Als die EU glücklicherweise die BRD zwang, das Monopol abzuschaffen, haben die schlauen Deutschen mal wieder getrickst und die Kehrbezirke beibehalten. So als ob wir noch im Zeitalter der Zünfte wären.
Für das Kehrbezirkssystem gibt es keine sachliche Begründung. Es gibt ja auch keine Installateur- oder Automechaniker-Bezirke, zu denen wir zwangsweise nur aufgrund des Wohnorters gehören. Kehrbezirke wurden in der Nazi-Zeit zum Gesetz, und die BRD klammert sich daran fest.

Für die Gebühren der Firma TollCollect, die für den Staat die Autobahnbenutzung der LKW's bearbeitet,wird KEINE Mehrwertsteuer erhoben.
Warum also für die hoheitlichen Aufgaben der "bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger".

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4Marla4 | Thu Oct 13 16:00:26 CEST 2016 - Thu Oct 13 16:00:26 CEST 2016

Dieser Beitrag wurde vom Moderator gelöscht, da er in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem Thema der Petition stand. Bitte bleiben Sie sachlich bei dem jeweiligen Thema der einzelnen Petitionen. Bitte beachten Sie die Richtlinie.

Anmerkung:
Die Moderation sendet Ihnen bezüglich Ihrer Fragen eine persönliche Nachricht.

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derweg | Mon Sep 19 16:37:41 CEST 2016 - Mon Sep 19 16:37:41 CEST 2016

Also da gibt es viel mehr Gesetzliche Abgaben für Aufgaben, die Hoheitlich ausgeführt werden,(Beispiele : Staalich anerkannte Energieberater und Pflichtgutachter nach Gesetzesvorgaben, Tüv und andere Prüfvereine, für die der Staat zusätzlich seine Umsatzsteuer erhebt !
Man kann die als Machtmissbrauch oder als notwendiges Übel der Gesetzes Steuerungs, Besteuerung betrachten ! Soll heißen, der Staat definiert z. B. ein Subventionsgesetz das ähnlich wie eine Steuer fingiert ,wie zum Beispiel eneuerbare Energien, deren Subventionsabgabe mit Umsatzsteuer belegt wird ! Oder man besteuert Rentenbeiträge, die man selbst besteuert erwirtschaftet hat, und die nun zur Auszahlung kommen, als Einkommen. Das sind zum Teil viel höhere Summen wie die Besteuerung der Schornsteigfegergebühr ! Da wird der Bürger Steuerlich weit mehr belastet, wie auch bei möglicher Weiterführung des Solis trotz fraglicher Verfassungsmäßigkeit pro Monat fällig , der Schornsteigfeger nur einmal im Jahr ! Also genau aus diesen Fakten, keine Mitzeichnung für diese Petition !

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Soturi | Mon Sep 19 10:34:32 CEST 2016 - Mon Sep 19 10:34:32 CEST 2016

Zitat: von Petent
Im Schornsteinfegerwesen ist, zum Nachteil des Bürgers, ähnlich wie im Pharmabereich eine Lobby tätig, die zugunsten der Schornsteinfeger die Gesetzgebung beeinflusst.

Was hat denn der "Pharmabereich" mit den deutschen Schornsteinfegern zu tun?

Zitat: von Petent
In Deutschland ist die Schornsteinfegerdichte 100 mal größer als im europäischen Ausland. Im Ausland treten jedoch keineswegs mehr Brände auf. Für die Bezahlung dieser unnötigen Schornsteinfegerdichte kommen die Bürger auf.

Was hat denn die Schornsteinfegerdichte mit Ihrem Petitionsanliegen zu tun?

Zitat:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen,
dass die Benachteiligung des Bürgers im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) abgestellt wird und die europäische Richtlinie 77/388/EWG vollständig umgesetzt wird. Danach dürfen die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für die Gebühren der Feuerstättenschau keine Umsatzsteuer verlangen.

Welcher Bereich der europäsichen Richtlinie sagt denn Ihrer Meinung nach aus, dass Schornsteinfeger keine Umsatzsteuer für die Feuerstättenschau erheben dürfen? Die Richtlinie ist ja nicht gerade kurz und übersichtlich gehalten.

Das UstG sagt:
Zitat:
Umsatzsteuergesetz (UStG)
§ 1 Steuerbare Umsätze
(1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Steuerbarkeit entfällt nicht, wenn der Umsatz auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung ausgeführt wird oder nach gesetzlicher Vorschrift als ausgeführt gilt;
https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__1.html

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