Soturi | Thu Oct 13 08:42:08 CEST 2016 - Thu Oct 13 08:42:08 CEST 2016

Vielleicht erst mal schauen, was denn sowieso schon verlangt wird. Da hilft z.B. die Verbraucherzentrale weiter:

Zitat:

Auch für das frische Obst und Gemüse auf dem Wochenmarkt, die ofenfrischen Brote an der Bäckertheke oder die Rollmöpse beim Fischmann gilt eine Kennzeichnungspflicht.[...]

Preis

Wird die lose Ware nach Gewicht oder nach Volumen angeboten, so ist der Grundpreis pro Kilogramm bzw. 100 Gramm oder Liter bzw. 100 Milliliter anzugeben. Der Gesamtpreis ergibt sich nach dem Abwiegen der gewünschten Menge. Wird die Ware pro Stück abgegeben, zum Beispiel bei Brötchen, entspricht der angegebene Preis dem Gesamtpreis. Die Preisangabe muss dem Produkt leicht zuzuordnen sein.

Ursprungsland

Bei den meisten frischen Obst- und Gemüsearten muss das Ursprungsland deklariert werden.[...]

Zusatzstoffe/Behandlungsverfahren

Zusatzstoffe oder besondere Behandlungsverfahren müssen auch bei unverpackten Lebensmitteln angegeben werden.[...]

Allergenkennzeichnung

Um Allergiker auch bei unverpackt angebotenen Lebensmitteln zu schützen, müssen Anbieter über die 14 häufigsten Allergene auch bei der so genannten losen Ware informieren.[...]

http://www.lebensmittelklarheit.de/informationen/kennzeichnung-unverpackter-waren



Also nur weil es bei dem Wochenmarkt der Petentin mit der Warenkennzeichung hapert, heißt es nicht, dass diese nicht vorgeschrieben ist.

243 Personen finden diesen Beitrag hilfreich