Bei Erzwingungshaft muss nicht immer wegen nicht gezahlten Unterhalt handeln.
Die Kosten für eine Inhaftierung dürften mit Sicherheit die Mehrkosten durch die Nichtzahlung des Unterhaltes übersteigen.
Ich kenne Fälle wo die Ehefrau in Saus und Braus lebt und dennoch Unterhalt von einem Ehemann will der sich gerade so über Wasser halten kann.
Ich kenne einen Fall wo die Ex-Frau 4 Geschäfte mit mehreren Mitarbeitern führt und dennoch Hartz IV bekommt weil Sie beim Finanzamt unberechtigter Weise nur 37 Euro Reingewinn pro Monat angibt.
Der Reingewinn musste inzwischen nachträglich nach oben korrigiert werden, die unberechtigten Pfändungen durch die Arbeitsagentur wurden aber trotzdem nicht an den Ex-Mann zurückgezahlt.
Informieren Sie sich bitte vorher ausführlichst zu diesem Thema bevor Sie solche Ergüsse in der Öffentlichkeit verbreiten.
Zitat: von toha666Zitat: von Der_MaxSo ein Quatsch! Das habe ich alles schon probiert. Vor dem letzten anstehenden Besuch des Vollstreckungsbeamten habe ich der Behörde per E-Mail sogar mitgeteilt, dass ich vorsätzlich handele. Freudig packte ich mein Köfferchen, in der Hoffnung auf den seit Jahrzehnten wohlverdienten Urlaub. Und was kam? Nichts!
(...)Erzwingungshaft kann es also nur geben, wenn jemand sich der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verweigert oder einem anderen, staatlich verfügtes und gerichtlich bestätigtes, Auskunftsbegehren nicht nachkommt. Nicht aber "wegen der Schulden".
Was daran liegen könnte, daß der Gläubiger nicht weiter eskalieren wollte. Oder nicht noch weiter gutes Geld schlechtem hinterher werfen.
Einen Haftbefehl zur Erzwingungshaft lässt der Gerichtsvollzieher nicht von sich aus bzw. "von Amts wegen" ausfertigen, sondern nur auf Antrag des Gläubigers. Für all das hat der Gläubiger in Vorleistung zu treten, er bezahlt das also zunächst. Auch wenn das die Forderung schlußendlich erhöht, die Kosten also der ursprünglichen Forderung aufgeschlagen werden: Das Risiko, auf diesen Kosten sitzen zu bleiben, trägt der Gläubiger.
Zitat: von Der_Max
(...)Erzwingungshaft kann es also nur geben, wenn jemand sich der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verweigert oder einem anderen, staatlich verfügtes und gerichtlich bestätigtes, Auskunftsbegehren nicht nachkommt. Nicht aber "wegen der Schulden".
So ein Quatsch! Das habe ich alles schon probiert. Vor dem letzten anstehenden Besuch des Vollstreckungsbeamten habe ich der Behörde per E-Mail sogar mitgeteilt, dass ich vorsätzlich handele. Freudig packte ich mein Köfferchen, in der Hoffnung auf den seit Jahrzehnten wohlverdienten Urlaub. Und was kam? Nichts!
Für Leute wie mich reißt der Strang an Entäuschungen durch das Regime nicht ab. Ich fürchte sogar allmählich, dass man sehr bemüht darum ist, mich von den JVAs fern zu halten. Fürchtet man gar, ich wolle am Ende der Haftzeit nicht mehr gehen? ;-)
Zitat: von CYBERYOGI =CO=Windler
Zwar teuer, aber immer noch 1000x besser als die Lügenbots aus Fakebook!!! Diese pure automatisierte Propagandamaschine ist das totale Gehirnkondom (Filterbubble) gesteuert von Putins Trollfabriken und allem was Hass säht. Diese geistige Softwarevirenschleuder ist eine Geißel der Menschheit und gehört in ihrer jetzigen Form eher selbst verboten. (Ich betrachte Facebook als kriminelle Organisation.) Auf Asoziale Netzwerke verzichte ich gern. Da zahle ich notfalls lieber GEZ.
Zitat: von CYBERYOGI =CO=Windler
Trotzdem sollte man diese Gebühr auf 7€/Monat senken (geht in anderen Ländern ja auch!), denn für Blockbuster-Erstausstrahlungen, die FIFA-Gelddruckmaschine und Olympia sollte wirklich nicht die Allgemeinheit aufkommen. Wer aus zivilem Ungehorsam die GEZ prellt, kann das gerne tun (notfalls sammt Knastphoto-Doku nach Art von Ai Wei Wei).
Zitat: von CYBERYOGI =CO=Windler
Aber ob man wirklich jede Art von Erzwingungshaft (z.B. Unterhaltsverweigerung trotz Reichtum) abschaffen sollte ist fraglich. Was wäre die Alternative? (Körperstrafen wie bei den Saudis?, Folter?, Einweisung in psychiatrische (Brainwash-)Anstalten um Euch wieder "normal" zu machen???)
Wer zahlen kann aber nicht will, der darf schon mal gesiebte Luft atmen. Das ist immer noch besser wie die Alternativen. Aber klar, wäre ich in dem Fall Gläubiger, ich würde nach dem geplatzten Termin zum Offenbarungseid zum Staatsanwalt gehen und gegen meinen Schuldner Strafanzeige wegen Betrugs und Erschleichung von Leistungen stellen. Der Gläubiger hat die Wahl.
Zitat: von --Zitat: von zeitderveraenderung
Ein gutes Beispiel. wäre z.B. die Erzwingungshaft bei rückständigen GEZ-Gebühren.
Klare Mitzeichnung.
Aha. Noch ein Nassauer.
Und wer braucht schon die irgendwie zu bezahlenden öffentlich-rechtlichen "Lügenmedien", wenn man voll neutrale, korrekt sachliche, krass kostenlose und vollumfängliche Tweets benommen kann.
Zwar teuer, aber immer noch 1000x besser als die Lügenbots aus Fakebook!!! Diese pure automatisierte Propagandamaschine ist das totale Gehirnkondom (Filterbubble) gesteuert von Putins Trollfabriken und allem was Hass säht. Diese geistige Softwarevirenschleuder ist eine Geißel der Menschheit und gehört in ihrer jetzigen Form eher selbst verboten. (Ich betrachte Facebook als kriminelle Organisation.) Auf Asoziale Netzwerke verzichte ich gern. Da zahle ich notfalls lieber GEZ.
Trotzdem sollte man diese Gebühr auf 7€/Monat senken (geht in anderen Ländern ja auch!), denn für Blockbuster-Erstausstrahlungen, die FIFA-Gelddruckmaschine und Olympia sollte wirklich nicht die Allgemeinheit aufkommen. Wer aus zivilem Ungehorsam die GEZ prellt, kann das gerne tun (notfalls sammt Knastphoto-Doku nach Art von Ai Wei Wei).
Aber ob man wirklich jede Art von Erzwingungshaft (z.B. Unterhaltsverweigerung trotz Reichtum) abschaffen sollte ist fraglich. Was wäre die Alternative? (Körperstrafen wie bei den Saudis?, Folter?, Einweisung in psychiatrische (Brainwash-)Anstalten um Euch wieder "normal" zu machen???)
Zitat: von zeitderveraenderung
Ein gutes Beispiel. wäre z.B. die Erzwingungshaft bei rückständigen GEZ-Gebühren.
Klare Mitzeichnung.
Zitat:
Nach Protokoll Nr. 4 des Zusatzprotokolls der Europäischen Menschenrechte ist eine Inhaftierung wegen zivilrechtlichen Ansprüchen unzulässig, auch für die Abgabe der Vermögensaukunft.
Zitat:
Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.
Zitat:
Die Abgabe der Vermögensaukunft ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und kann nicht mit der Haft erzwungen werden, da es nicht erlaubt ist, gegen sich selbst eine Erklärung unfreiwillig abzugeben (Unschuldsvermutung Art. 6 II EMRK).
Dies trifft auch zu für eine in Haft erzwungene Erklärung zu.
Zitat:
Die eventuell in Haft rechtswidrig erzwungene, abgegebene Vermögensaukunft wird zur Nichtigkeit widerrufen. Das gilt auch für die erzwungene Erklärung durch Herrn XYZ, nicht aus den tatsächlichen, sondern rechtlichen Gründen, ...
Zitat:
... da die Abgabe einer Vermögensaukunft zivilrechtliche (Schufa) Folgen hat.
Zitat:
Erpressung ist Erpressung. Europäischen Menschenrechte gehen auch für uns alle.
Richtig. Auch Gläubiger haben Rechte. Artikel 2 Absaitz 3: "Die Ausübung dieser Rechte darf nur Einschränkungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen ... sind ... zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer."
Ich erinnere mal eben daran, dass auch in der DDR die Gebührenpflicht an die Nutzung eines Empfangsgerätes geknüpft war. Soviel zur Rechtsstaatlichkeit. Zudem besteht die Dauer der Erzwingungshaft oft in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe der finanziellen Forderungen.
Keine Mitzeichnung, da auch im Zivilrecht angemessene Mittel existieren müssen, gegen Schuldner vorzugehen. Die Abgabe der Vermögensauskunft ist zudem keine Aussage gegen sich selbst, wie vom Potenten behauptet, sondern eine rein sachliche Angabe, die für den Schuldner kein größeres Übel ist, als die eh schon titulierten Forderungen. Die Abgabe der VA kann sich daher -durch Verhinderung von Vollstreckungsmaßnahmen- sogar entlastend für den Schuldner auswirken.
Davon abgesehen kann ich eine titulierte Forderung ebenfalls in die Schufa eintragen lassen, auch wenn noch keine VA abgegeben wurde.
Na Erpressung ist wohl etwas anderes.
Der allererste Grund, der mir ganz spontan einfiel bei dieser Petition, war die Unterhaltsprellung. Natürlich wäre es für den Elternteil nicht schlecht den Unterhalt weiterhin nach dem Lehrlingsentgelt zu zahlen, obwohl man längst viel mehr verdient als Geselle, Meister oder vielleicht sogar Geschäftsführer. Genau das würde diese Petition bedeuten:
Nie wieder eine Neuberechnung eines Unterhalts, es sei denn, der Unterhaltspflichtige will das auch, d.h. es gibt weniger Unterhalt (also entweder hat er noch weniger Geld, oder mehr Kinder). Das wiederum bedeutet eine deutliche Mehrbelastung für den Staat, der dann Kinder finanziert, obwohl die Eltern es selbst könnten.
Da die Düsseldorfer Tabelle eine Empfehlung ist und kein Gesetz, wäre Betrug (insbesondere Steuerbetrug und Sozialbetrug) Tür und Tor geöffnet.
Zitat: von Petent
Erpressung ist Erpressung.
Der Staat hat aber das Gewaltmonopol. Wenn Sie wegen eines Verbrechens zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden, sprechen Sie ja auch nicht von Freiheitsberaubung.