ErichT. | Tue Nov 08 16:50:23 CET 2016 - Tue Nov 08 16:50:23 CET 2016

Zitat: von ErichT.

Aber wenn die Forderungen der Petition erfüllt werden würden, dann würden eben "unverhältnismäßige Mehrkosten" entstehen.

Beispiele für einen Vollzeitplatz (incl. Verpflegung):
Eine private Kinderkrippe verlangt bei uns monatlich knapp 500 Euro. Eine öffentliche Krippe kostet hier rund 200 Euro. Für einen Platz in Kindertagespflege hat die Politik einen Elternbeitrag von rund 150 Euro festgelegt.

Ich glaube kaum, dass die Eltern sich beschweren würden, wenn die Kindertagespflege 10-20% teurer werden würde…

Zitat: von ErichT.
Es ist doch absurd, wenn Tagesmütter einerseits darauf stolz sind, dass sie nur vier Kinder betreuen, die in der Kita aber zehn, andererseits aber erwarten, dass sie das gleiche Einkommen haben.


Ein aktueller Vergleich aus den örtlichen Krippen/Kitas: Dort sind z.Zt. pro Gruppe knapp 20 Plätze gebucht bei jeweils 3 Betreuungskräften+Praktikantin – in der Praxis sind aber maximal 15 Kinder gleichzeitig anwesend.
Eine Tagespflegeperson in Bayern darf lt. Gesetz max. 8 Betreuungsplätze anbieten. Gleichzeitig anwesend sind hier aber max. 5 Kinder.

Also selbst die Kinderzahl ist vergleichbar!

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Agathe Josefine | Tue Nov 08 09:05:21 CET 2016 - Tue Nov 08 09:05:21 CET 2016

In der Krippe kommen in der Regel auf 12 Kinder drei Betreuungskräfte. Es ist also nicht so, dass die Betreuung bei der Tagesmutter oder dem Tagesvatter einen Luxusschlüssel hat, sondern das ist durchaus vergleichbar. Es ist für den Staat, der die Plätze vorhalten muss, weil sie laut Gesetz garantiert sind, ein super Sparmodell, wenn sie nicht selbst Krippen bauen müssen, Material bereithalten, für das Essen sorgen usw. Würden die Tageseltern die Kinder nicht zuhause im eigenen Wohnzimmer betreuen, sondern müssten sie Räume anmieten, könnten sich das die wenigsten Tageseltern leisten. Deshalb wird auch das Gesetz nicht dahingehend geändert, dass es z.B. nicht mehr zuhause sein darf. Das wird tunlichst vermieden, weil der Staat (die Gemeinde, der Landkreis) genau weiß, dass es sonst sehr teuer wird.
Wer will aber schon fremde Kinder im eigenen Wohnzimmer haben? Da muss man schon sehr idealistisch sein und das soll künftig auch adäquat bezahlt werden. Ist das so schwer zu begreifen?

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Ursula1955 | Tue Nov 08 03:25:22 CET 2016 - Tue Nov 08 03:25:22 CET 2016

Zitat: von ErichT.

Die Eltern haben ein Wahlrecht (§ 5 Abs 1 SGB VIII) bei der Betreuungsform sofern dadurch keine unverhältnismäßigen Mehrkosten entstehen (§ 5 Abs 2 SGB VIII). Eine Grundvoraussetzung für ein Wahlrecht ist es, dass unterschiedliche Angebote überhaupt vorhanden sind. Andernfalls wird ein derartiges Wahlrecht ad absurdum geführt..


Ja, heute entstehen keine "unverhältnismäßigen Mehrkosten". Aber wenn die Forderungen der Petition erfüllt werden würden, dann würden eben "unverhältnismäßige Mehrkosten" entstehen.

Es ist doch absurd, wenn Tagesmütter einerseits darauf stolz sind, dass sie nur vier Kinder betreuen, die in der Kita aber zehn, andererseits aber erwarten, dass sie das gleiche Einkommen haben. Diese Rechnung kann nicht aufgehen.

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Der_Max | Sun Nov 06 12:44:03 CET 2016 - Sun Nov 06 12:44:03 CET 2016

Zitat: von ErichT.
(...)
Die Eltern haben ein Wahlrecht (§ 5 Abs 1 SGB VIII) bei der Betreuungsform sofern dadurch keine unverhältnismäßigen Mehrkosten entstehen (§ 5 Abs 2 SGB VIII). Eine Grundvoraussetzung für ein Wahlrecht ist es, dass unterschiedliche Angebote überhaupt vorhanden sind. Andernfalls wird ein derartiges Wahlrecht ad absurdum geführt. (...)



Also darf Land / Gemeinde nicht verhindern, dass es ein privates Angebot gibt. Aber hieraus entsteht ausdrücklich nicht die Verpflichtung, es zu finanzieren, sondern allenfalls geringfügig mehr zuzuschießen, als die eigene Betreuung kosten würde.

Wird irgendwo verboten, die Dienstleistung als private Tagesmutter anzubieten? Nein
Wird irgendwo Erziehenden verboten, ihr Kind statt in die KiTa zur Tagesmutter zu geben? Nein

Es hapert eben an der Bezahlung / Bezuschussung - und das ist auch gut so, weil es eben nicht staatliche Aufgabe ist, den Wunschzettel Erziehender abzuarbeiten und zu bezahlen. Regelmäßig haben die Eltern einfach nicht genug Geld, um sich genau die Tagesmutter leisten zu können, die sie gerne hätten. Aber das ist eben nicht staatliche Aufgabe.

Ich wünsche mir von ganzem Herzen, dass die Gesamtkonzeption der Kindertagespflege im kommunalen Gesamtgeschäft kaputt gemacht wird. Einfach, weil die Gesamtkonzeption nichts taugt und nur funktionieren kann, indem (regelmäßig) Mütter ihre vergleichsweise gut bezahlten Jobs wieder aufnehmen und ihr Kind in die Betreuung einer schlecht bezahlten Tagesmutter (oder KiTa-Erzieherin) geben. Für die Rentabilität dieses Konzeptes ist das Einkommensgefälle zwischen diesen beiden Frauengruppen Grundvoraussetzung. Sobald diese Voraussetzung nicht mehr gilt, ist das Konzept kaputt!

Wir erleben also eine neue Variante des divide et impera. Jetzt werden Frauen gegeneinander ausgespielt.

Deshalb wünsche ich mir, dass die Tagespflegenden sich untereinander solidarisieren und gegenüber ihren örtlichen (!) Entscheidungsträgern nicht mehr mitspielen. Wenn das dann dazu führt, dass der Bund endlich vernünftige Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Erziehung schafft, statt des heutigen Unsinns, dann werden nicht nur die Berufe Erzieherin KiTa ud Tagesmutter gleichwertig sein, sondern auch die Aufteilung der Familienarbeit zwischen Mann und Frau gerechter ...

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StefanJ-- | Sun Nov 06 10:48:11 CET 2016 - Sun Nov 06 10:48:11 CET 2016

Zitat: von Der_Max
Irgendwie läuft die Debatte hier völlig aus dem Ruder in Richtung auf ein Wunschzettelschreiben ...

Und bezahlen tut das der Weihnachtsmann, der Osterhase oder die Zahnfee ...

Zitat: von Der_Max
Aus einer vermeintlichen Qualifikation ergibt sich nirgends ein gesetzlicher Anspruch auf eine Bezahlung - also auch nicht bei der Tagespflege.

Na, das wäre interessant. ;-)

Zitat: von Der_Max
Dabei haben Tagesmütter das Problem, das NIEMAND bereit ist, für ihre Leistung das zu bezahlen, was angemessen wäre. Aber genau das gleiche ist auch den Schuhmachern und Schneidern passiert, so dass deren Berufe (fast) ausgestorben sind.

Teils wollen, teils können. Das gibt dann eine Spirale nach unten.

Schneider und Schuhmacher gibt es durchaus noch. Aber:
Liegt unter anderem daran, dass
Aber Kinder zwecks Tagesunterbringung in Billiglohnländer zu verlagern wird eher schwierig sein. Das geht anscheinend höchstens mit ein paar intensivtätlichen Problemjugendlichen ...

Zitat: von Der_Max
Um Kleinkinder adäquat zu betreuen, braucht man keine akademisierte Ausbildung mit "Schulungen" und "Seminaren".


Na, da haben Sie die Bedeutung der Erziehungs"wissenschaften" nicht wirklich verstanden. Da wird regelmäßig eine politisch und weltanschaulich getriebene Theorie in die Welt gesetzt, diese im Erziehungswesen umgesetzt, und dann schaut man, ob und wie gut die funktioniert. Und wenn sie (wie üblich) nicht funktioniert, dann werden eben diverse Sündenböcke bemüht. Wie z.B. Personalmangel, Geldmangel, zu viel Migrationshintergrund, zu viel Medienkonsum, usw.

Eigentlich sollte man schon mal fragen, warum denn wirklich alles dem Staat aufgehalst werden soll? Inzwischen auch die frühkindliche Erziehung? Wo bleibt da die Verantwortung der mündigen Bürger, wleche die Eltern ja auch sein wollen?

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ErichT. | Sun Nov 06 01:43:42 CET 2016 - Sun Nov 06 01:43:42 CET 2016

Zitat: von Der_Max

1. Politischer Wille des Bundes war es nur, dafür zu sorgen, dass es eine Betreuung gibt. Mehr Regelungskompetenz steht ihm auch gar nicht zu.


Ich frage mich dann aber ernsthaft, wer hat denn die Regelungen in das SGB VIII aufgenommen, wenn nicht der Bund?

Die Eltern haben ein Wahlrecht (§ 5 Abs 1 SGB VIII) bei der Betreuungsform sofern dadurch keine unverhältnismäßigen Mehrkosten entstehen (§ 5 Abs 2 SGB VIII). Eine Grundvoraussetzung für ein Wahlrecht ist es, dass unterschiedliche Angebote überhaupt vorhanden sind. Andernfalls wird ein derartiges Wahlrecht ad absurdum geführt.

Folgerichtig hat daher hat der Gesetzgeber neben den üblichen Einrichtungen (Kita/Krippe) auch die Kindertagespflege in das SGB VIII aufgenommen:

- Der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung ab dem ersten Lebensjahr gilt in gleicher Weise für Tageseinrichtungen wie Kindertagespflege (§ 24 Abs. 2 SGB VIII) – Es gibt keinen Unterschied.

- Die Kernaufgaben für die Betreuung legt das SGB VIII in § 22 Abs. 2 sowohl für Tageseinrichtungen (Kita/Krippe) wie auch für Kindertagespflege in gleicher Weise fest – Es gibt keinen Unterschied.

- Die Förderung der Kinder ist in § 24 SGB VIII geregelt – ebenso gleichartig für Tageseinrichtungen wie auch für Kindertagespflege – Es gibt keinen Unterschied.

- Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (meist Jugendämter) sind sogar verpflichtet, die Eltern über die verschiedenen Angebote zu informieren und zu beraten (§ 24 Abs. 5 SGB VIII).

"[...] wurde die Kindertagespflege zu einer der Betreuung in Tageseinrichtungen gleichrangigen Betreuungsform ausgebaut." Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Handbuch-Kindertagespflege, Abschnitt Einleitung, Internet Stand 06.11.2016.
"Mit seinen gesetzlichen Vorgaben gibt der Bund ein politisches Signal und stellt mit § 22 SGB VIII hohe Qualitätsanforderungen an die Kindertagesbetreuung. Die Kindertagespflege wird zu einer gleichrangigen Betreuungsform neben den Kindertageseinrichtungen." Quelle: s.o., Abschnitt 1.6.1.1


Zitat: von Der_Max
Die Landeskompetenz ist ausdrücklich festgelegt.


Das steht so im § 26 SGB VIII. Durch Landesrecht können aber demnach nur Regelungen zum dritten Abschnitt des SGB VIII = §§ 22-26 SGB VIII) erlassen werden und auch nur dann, wenn im SGB VIII keine konkrete Regelung getroffen wurde.

Das SGB VIII regelt selber sehr viele Details der praktischen Umsetzung. Vergleiche dazu :
In § 23 SGB VIII wird u.a. festgelegt, welche Aufgaben der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu übernehmen hat. Dabei genannt werden u.a. die Vermittlung von Kindern, fachliche Beratung, Begleitung, Qualifizierung, Gewährung einer laufenden Geldleistung. Die laufende Geldleistung wird im Absatz 2 und 2a definiert. Darin finden sich dann oft diskutierte Begriffe wie z.B. „angemessen“, „Sachaufwand“, „Anerkennung“, „leistungsgerecht“. Auch die Qualifikation der Betreuungskräfte wird hier (Absatz 3) dem Grunde nach definiert. Im 4. Absatz werden dann noch Rechtsansprüche der Eltern erläutert (Beratung, Ersatzbetreuung).

Wenn die öffentlich geförderte Kindertagespflege bundesweit nach möglichst einheitlichen Regeln und Qualitätskriterien organisiert werden soll, dann kann das nur gelingen, wenn das Bundesrecht an bestimmten Punkten nachgebessert wird. Gleichzeitig muss man sich aber auch dafür einsetzen, dass bereits bestehende klare Regeln (z.B. § 23 Abs. 4 SGB VIII) von allen Behörden umgesetzt werden.

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Malika2000 | Sat Nov 05 12:15:04 CET 2016 - Sat Nov 05 12:15:04 CET 2016

Zitat: von mulle228
Mein Tagesablauf sieht folgendermaßen aus:
5:00 Aufstehen
6:00 erstes Tageskind (4 J) an der Bushaltestelle entgegen nehmen
danach
(6:15) mit dem Auto (zum Glück fährt mich meine Frau, ich habe keinen Führerschein) die nächsten beiden Tageskinder (6 J / 7 J) abholen
anschließend
Frühstück mit der Familie (und den Tageskindern, falls die etwas haben möchten)
ca. 7:00 die Schulkinder mit dem Auto zur Schule bringen, danach fahre ich wieder nach Hause und bringe das Kindergartenkind mit der Rikscha in den Kindergarten.
Falls nur eins der Schulkinder zur ersten Unterrichtsstunde Schule hat, muss ich natürlich das zweite Schulkind auch erst ab 8:00 Uhr mit der Rikscha zur Schule fahren und anschließend das Kindergartenkind zum Kiga.
Wenn alle Kinder in der Schule bzw im Kindergarten sind, fahre ich gleich weiter zum Einkaufen (hm, was biete ich denn heute zum Mittagessen an?) und bin dann zwischen 9:00 und 9:30 Uhr wieder zu Hause.
Jetzt bleiben ca. 2,5 Stunden für
- Wohnung aufräumen
- Wäsche waschen [.....]



Stellen Sie sich vor- das alles macht eine Mutter und Hausfrau so völlig ohne einen Cent.....


Zitat: von mulle228
Dazu habe ich die normale Qualifikation zum Tagesvater gemacht.
Was die Vergütung angeht, wird übrigens nur die reine Betreuungszeit bezahlt. Die Zeit, die ich mit Einkaufen, Aufräumen, Putzen (ja, das macht auch gelegentlich der Mann) etc. verbringe, werden nicht bezahlt. In der Kita gibt es dafür eine extra bezahlte Putzfrau, und das Essen kommt evtl vom Caterer, wofür die Eltern dann noch extra zahlen.



Das sind eben weibliche Tätigkeiten, die 22 Prozent schlechter bezahlt werden bei ohnehin äußerst geringem Gehalt. Würden Männer (wie Sie) Frauen in Lohngerechtigkeit unterstützen, gäbe es solche Probleme nicht.
Also- nicht nur rumjammern wenn es einen mal selbst betrifft, sondern unterstützen und handeln.

Viel Erfolg dabei.

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Der_Max | Fri Nov 04 11:05:22 CET 2016 - Fri Nov 04 11:05:22 CET 2016

Zitat: von ErichT.
(...)Politischer Wille des Bundes ist es, die Kindertagespflege als wichtige Säule gleichrangig neben den öffentlichen Einrichtungen zu etablieren. (...)


Alle hier zitierten Äußerungen sind unwahr:

1. Politischer Wille des Bundes war es nur, dafür zu sorgen, dass es eine Betreuung gibt. Mehr Regelungskompetenz steht ihm auch gar nicht zu.
2. Es gibt eine Gleichrangigkeit zwischen öffentlichen und privaten Einrichtungen der Jugendpflege (§§ 3 ff SGB VIII). aber diese ist ausdrücklich unter den Vorbehalt der preislichen Vergleichbarkeit gestellt:

Zitat:
(2) Der Wahl und den Wünschen soll entsprochen werden, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist.


Zitat: von ErichT.

Nur leider zeigt die Praxis, dass jedes Bundesland, jede Kommune und jedes Jugendamt seine eigenen Spielregeln festlegt (es gibt z.B. teilweise keine Vertragsfreiheit!).



Lesen im Gesetz spart's Geschwätz! Die Landeskompetenz ist ausdrücklich festgelegt. Viel zu große Teile des SGB VIII befassen sich mit "Zuständigkeiten", so dass man davon Zustände bekommt!

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ErichT. | Fri Nov 04 08:03:04 CET 2016 - Fri Nov 04 08:03:04 CET 2016

Zitat: von Der_Max
Entweder selbständig oder Arbeitnehmer!

Dabei haben Tagesmütter das Problem, das NIEMAND bereit ist, für ihre Leistung das zu bezahlen, was angemessen wäre. Aber genau das gleiche ist auch den Schuhmachern und Schneidern passiert, so dass deren Berufe (fast) ausgestorben sind.



Der Vergleich ist unpassend.

Schuhmacher und Schneider waren angesehene Lehrberufe. Mit dieser Arbeit konnte man (damals) eine Familie ernähren. Später wurden diese Berufe überflüssig, weil die Arbeit entweder von Robotern oder in billigeren Ländern erledigt wurde.

Kindertagespflege ist (noch) kein Beruf.
Mit Kindertagespflege kann man keine Familie ernähren.
Die Arbeit kann man weder von Robotern noch in billigeren Ländern erledigen lassen.


Politischer Wille des Bundes ist es, die Kindertagespflege als wichtige Säule gleichrangig neben den öffentlichen Einrichtungen zu etablieren. Er hat dazu auch wichtige Rahmenbedingungen festgelegt, wonach sich die Bundesländer zu richten haben (u.a. § 23 SGB VIII).
Nur leider zeigt die Praxis, dass jedes Bundesland, jede Kommune und jedes Jugendamt seine eigenen Spielregeln festlegt (es gibt z.B. teilweise keine Vertragsfreiheit!). Und diesen "Wildwuchs" einzudämmen - das ist Aufgabe des Gesetzgebers - Anders kann er seinen politischen Willen nicht erreichen.

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Der_Max | Thu Nov 03 22:41:47 CET 2016 - Thu Nov 03 22:41:47 CET 2016

Irgendwie läuft die Debatte hier völlig aus dem Ruder in Richtung auf ein Wunschzettelschreiben ...

Aus einer vermeintlichen Qualifikation ergibt sich nirgends ein gesetzlicher Anspruch auf eine Bezahlung - also auch nicht bei der Tagespflege.

Zitat: von ErichT.
(...) Gleichzeitig sollen aber auch die Arbeitsbedingungen der Betreuungspersonen neu geregelt werden (Bezahlung, Ausbildung, Vertretungsregelung etc.).



Entweder selbständig oder Arbeitnehmer! Arbeitnehmer bedeutet, kein Dispositionsrecht über die eigene Arbeitszeit und den Ort der Arbeitserbringung zu haben und auch nicht darüber bestimmen zu können welche Aufträge man ausführt.

Wer das alles von dritter Seite "geregelt" haben möchte, müsste einen Arbeitgeber (!) finden, der ihm/ihr das ermöglicht. Und der Arbeitgeber muss dann Kunden suchen (lassen), die das alles bezahlen.

Dabei haben Tagesmütter das Problem, das NIEMAND bereit ist, für ihre Leistung das zu bezahlen, was angemessen wäre. Aber genau das gleiche ist auch den Schuhmachern und Schneidern passiert, so dass deren Berufe (fast) ausgestorben sind.

Jedenfalls sehe ich keinerlei Veranlassung dafür, dass der Staat für Selbständige Arbeitsbedingungen garantiert!

Dieser Beitrag wurde vom Moderator gekürzt, da er offensichtlich unsachlich war. Bitte beachten Sie die Richtlinie.
Um Kleinkinder adäquat zu betreuen, braucht man keine akademisierte Ausbildung mit "Schulungen" und "Seminaren".

Damit möchte ich keineswegs die Wichtigkeit der Arbeit herabwürdigen oder das berechtigte Verdienstinteresse der Tagespflegenden anzweifeln! Aber der Weg, der hier beschritten wird, ist eine einzige Unverschämtheit: Die beiden Zauberworte heißen Vertragsfreiheit und Tarifautonomie.

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