mindamino | Sat Nov 19 00:41:19 CET 2016 - Sat Nov 19 00:41:19 CET 2016

Zitat: von Rauchglas
Die Forderung nach ersatzloser Abschaffung geht vielleicht deshalb etwas weit, da heftige Wortgefechte die nur auf persönliche Herabwürdigung zielen eben leicht auch in körperliche Gewalt umschlagen,



Wenn einem die Frau den ganzen Tag auf den Sack geht und man ohnehin schon frustig ist, dann soll es wohl auch mal so sein. Ansonsten kann einem doch das geistige Potenzial des Beleidigers egal sein.

Anscheinend gehen immer alle Menschen davon aus, dass die Justiz ihre eigene subjektive persönliche Kränkung verfolgt. Das gilt aber höchstens für eilitäte familiäre Justiz- oder Richterkollegen.

Ob eine Äusserung einen beleidigenden Inhalt hat, bestimmt sich nach ihrem durch Auslegung zu ermittelnden objektiven Sinngehalt, danach, wie ein unbefangener verständiger Dritter sie versteht
(BVerfGE 93, 266, 295; BGH NJW 00, 3421; BayObLG 97, 341)

Wenn dann noch ein Dritter kommt, der nicht wirklich dabei war und das entscheidet was er objektiv "fühlt", dann bringt es irgendwann so manche Nachbarschaftsstreitigkeit vielleicht auch zum eskalieren. Rein theoretisch.
Bei etwa 200000 Beleidigungsverfahren jährlich sind also 200000 Verfahren theoretisch nicht eskaliert. Abgesehen von den "Beleidigungen" gegenüber Proleten, die von der Polizei gar nicht aufgenommen werden.

Die Wahrnehmung unserer Welt als Dualität führt dazu, dass unser Verstand permanent bewertet. Er tut dies durch Vergleich. Maßstab sind unsere Erfahrungen und die Glaubenssätze, die wir uns daraus gebildet haben. Dieser Maßstab ist nie objektiv.
Ob eine Äußerung als Beleidigung empfunden wird, hängt aber davon ab, ob wir uns davon getroffen fühlen. Wir selbst sind es also, die dafür verantwortlich sind, ob wir uns beleidigt fühlen.
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Die Beleidigung ist also ein subjektives Gefühl und keine objektive Ehrverletzung, die dann bei Gericht nach den subjektiven eigenen Gefühlen des Staatsanwalts und Richters subjektiv "objektiv" festgestellt wird.

Objektiv keine Ehrverletzung:

Richter Jochen Schuster (vors. Richter am LG Düsseldorf) bezeichnet Angeklagte als Neger und erklärt: "Der Jud muss brennen", Befangenheitsantrag abgelehnt, 16.05.2006

Augsburger Staatsanwalt: "Dem angeschuldigten Arschloch ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen", 08.09.2008

Viel schlimmer in solchen Fällen ist die damit einhergehende Gewalt an vollständiger Entrechtung.
Da lernt man dann wie egal einem das "beleidigende" gelabere sein kann welches ja auch gar keine Beleidigung darstellt.

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mindamino | Sat Nov 19 00:12:03 CET 2016 - Sat Nov 19 00:12:03 CET 2016

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In Coburg ist der Vorwurf richterlicher Willkür eine "stets strafbare Formalbeleidigung".
Man kann auch dort die Entscheidungen des BVerfG zitieren, die das nämlich besagt zB.
(BVerfG 2 BvR 813/99 Rn 8) Der Beitrag wurde vom Moderator gekürzt . S.o.

Ein Prolet darf das nicht sagen auch wenn er die Rechtssprechung der Verfassungsgerichte nachplappert. Die hohen elitären Richter dürfen es aber sagen.
Es geht darum, dass sich die Täter trotz übelster bürgerschädigender Rechtssprechung feiern:
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In dem Fall gab es ein Kontaktverbot (man hätte auch ein Beleidigungsverfahren führen können), weil der in Anspruch genommene dem elitären Anwalt der Antragstellerein keinen Prozessbetrug hätte vorwerfen dürfen als niederer Prolet, der damit rechtlos gestellt wurde:
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Das Verfahren wegen dem Prozessbetrug wurde aber von dem Proleten an einem anderen Gericht lange zuvor gewonnen.

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mindamino | Fri Nov 18 23:47:58 CET 2016 - Fri Nov 18 23:47:58 CET 2016

In der BRD gibt es jedes Jahr etwa 200000 Verfahren wegen Beleidigung. Es sollen wohl noch mehr werden für den Geldbeutel der Juristen für Worte und für ein undefinierbares Delikt.

Da geht die Undefinierbarkeit schon los, denn da steht nichts von "Ehre":
§ 185 Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

1949 wurden die Grundrechte eingeführt und seitdem gilt aufgrunddessen, dass Kritik an gewaltausübenenden Staatsorganen besonders der Meinungsfreiheit unterliegt. Zuvor hatte man Menschen deswegen nicht nur stetig verfolgt, sondern auch die Köpfe abhacken lassen.
Und nach fast 70 Jahren erhält der Bürger diesen Schutz durch das BVerfG, der seitdem und immer noch von Staatsorganen mit Füssen getreten wird:

Richter galten bislang als unabhängig und wurden mehr oder weniger vor Kritik oder gar deftigen Beleidigungen geschützt. Doch dieses letzte Tabu hat jüngst das Bundesverfassungsgericht gekippt. Begründung: Ob Richter oder wer auch immer – überspitzte Kritik fällt grundsätzlich in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit.
https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/prozessrecht/partei-darf-richter-beim-kampf-ums-recht-beleidigen_206_277364.html

Wenn sich Justizorgane als grösste Mimosen aber gerne gleichzeitig schlimmste Gewalttäter beleidigt "fühlen" ist fast immer ein öffentliches Interesse gegeben seit 1933.
Die Beleidigungen gegenüber Bürgern untereinander sind nur Beiwerk zum Geld scheffeln.

In England werden jedes Jahr zwischen 0 und 1 Verfahren wegen Beleidigung geführt und es wird sich nicht mehr oder weniger "beleidigt" wie vorher.

Wenn es überhaupt so etwas gibt wie eine Beleidigung, dann spiegelt diese nicht das geistige Potenzial des Beleidigten wieder, sondern das des Beleidigers.

Richter Dr. P. im Jahr 2015 als Zeuge vor Gericht in Coburg: "Eine stets strafbare Formalbeleidigung ist immer dann gegeben, wenn jemand einem anderen eine Straftat vorwirft. ...Eine strafbare Formalbeleidigung liegt immer dann vor, wenn sich jemand beleidigt fühlt und ich fühle mich beleidigt. Meine Entscheidung ist zu 100% richtig und vollständig korrekt gewesen.".
Die "wahrheitsgemässe" Aussage diente dann noch einmal dazu um die korrekte Verurteilung wegen Beleidigung zu bestätigen und gleichzeitig die damalige zu 100% falsche Entscheidung als richtig zu bestätigen. Richter Dr. P. wurde nämlich Rechtsbeugung vorgeworfen.
Am AG-Münster erging eine Entscheidung gemäss der höchstrichterlichen Rechtssprechung in der gleichen Sache und die war sogar über 100% andersrum. Bei umgekehrter Darlegungs- und Beweislast war die Entscheidung 100% umgekehrt wie bei ihm.
Es geht also darum das geschädigte Rechtsbeugungsopfer nochmals zu schädigen um sich dabei das hochelitäre Ansehen als Jurist noch einmal zu bestätigen.

Es ist reiner unvorhersehbarer und unvermeidbarer Zufall, ob man wegen irgendeiner Äußerung oder Geste angeklagt und bestraft wird. (Rechtsanwalt Claus Plantiko)
„Die Illusion der Ehrenschutzes in der OMF-„brd“ muss längst selbst von dem Dümmsten durchschaut sein. Dass bewusste ehrverletzende Lügen unter dem besonderen Schutz der OMF-„brd“ stehen, wurde bereits ausführlich in der Verleumdungs-Fallstudie bewiesen, und das intitut voigts hat erst kürzlich wieder auf den Irrsinn des angeblichen „Ehrenschutzes“ bei „Beleidigung“ hingewiesen. Trotz der unmöglich zu bestreitenden Sachlage, dass der vermeintliche „Ehrenschutz“ schon bei den Nazis und erst recht jetzt in der OMF-„brd“ im wesentlichen Täterschutz war resp. ist, besonders für Mitglieder der Justizmafia, wird gelegentlich noch immer von Privatpersonen auf „Unterlassung“ von „ehrverletzenden Äußerungen“ geklagt.“ http://www.kirchenlehre.com/plantik4.htm

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A_Wiggins | Mon Nov 14 10:45:15 CET 2016 - Mon Nov 14 10:45:15 CET 2016

Ja, Kunvivanto ich gebe Ihnen recht.

Es liegt an der Betrachtungsweise ob jemand sich getroffen fühlt oder nicht.

Dafür zwei Beispiele:
Die Staatsanwaltschaft Lüneburg 17 Kls 161 Js 12212/98 (15/01)
schreibt in der Stellungnahme zu einem Zugunfall mit über hundert Toten:
„Jetzt hätte sie die hierfür erforderlichen „Weichen zu stellen“.“
Darüber kann man sich aufregen oder nicht. Es liegt an der Betrachtung:
Macht sich der, der diese Äußerung tätigt, lächerlich oder fühlt sich der, der Angesprochene beleidigt? Interessant ist hier:
Der gleiche Staatsanwalt soll dann über eine Beleidigung entscheiden?

Ähnlich sieht es bei den Richtern aus. Im Urteil vom Amtsgericht Hamburg 7C C 3/11 entscheidet die Richterin „Im Namen des deutschen Volkes“, dass eine Beschwerde über eine fehlerhafte Notarabrechnung (Bonn 6T 198/04) nicht wirklich sinnvoll ist.
Der Wortlaut ist „ohne jegliche Rechtfertigung...mit haltlosen Strafverfahren und Beschwerden vor der Anwaltskammer überzieht. Der Kläger verhält sich grob treuwidrig und setzt sich unter Umständen selbst Schadenersatzansprüchen aus, ...“
Das könnte jeder als üble Nachrede oder Verleumdung prüfen lassen. Die meisten Menschen würden aber nur abwinken.

Da das offiziell gebilligte Umgangsformen „Im Namen des deutschen Volkes“ sind, können wir den Beleidigungsbegriff wohl streichen.

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toha666 | Thu Nov 10 18:32:06 CET 2016 - Thu Nov 10 18:32:06 CET 2016

Wie heißt es so schön? Hunde die bellen, beissen nicht. Selbstverständlich muss zwischen einer verbalen und einer handgreiflichen Auseinandersetzung unterschieden werden.
Ich finde es immer wieder sehr unterhaltsam, wenn sich zwei Alpha-Männchen im öffentlichen Raum Schimpfworte um die Ohren schlagen und dabei gelegentlich bezüglich Wortschöpfungen eine ungeahnte Kreativität zu Tage fördern.:-)
Das Blut fliesst, befürworte ich aber nur im Rahmen "sportlichen" Wettbewerbes - also im Ring.

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Rauchglas | Thu Nov 10 12:19:30 CET 2016 - Thu Nov 10 12:19:30 CET 2016

Die Forderung nach ersatzloser Abschaffung geht vielleicht deshalb etwas weit, da heftige Wortgefechte die nur auf persönliche Herabwürdigung zielen eben leicht auch in körperliche Gewalt umschlagen, und daher hier eine gewisse Hemmschwelle doch sinnvoll erscheint. Allerdings gebe ich Cyberyogi in der Tendenz recht, dass man hier durchaus überlegen könnte Beleidigungen auf den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen, was auch dem Stellenwert des Rechtsgutes "Ehre" in einer aufgeklärten Gesellschaft entspräche. Sicher ist hier aber keine Verschärfung nötig.

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Randberliner | Sat Nov 05 23:23:07 CET 2016 - Sat Nov 05 23:23:07 CET 2016

Mal zum Nachlesen: 2. Samuel, 16; 5 - 10

Auch damals wurde manchmal schon kräftig ausgeteilt. Ein schönes Beispiel für eine gelassene Reaktion...

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kunvivanto | Wed Oct 26 07:44:24 CEST 2016 - Wed Oct 26 07:44:24 CEST 2016

Beleidigung ist definiert als "Verletzung der Ehre". Ich bin der Ansicht, dass die Ehre eines Menschen nicht verletzt werden kann durch das, was man über ihn sagt, sondern ausschließlich durch das, was er freiwillig tut. Der § stammt aus einer Zeit, als die Fassade wichtiger war, als die Persönlichkeit.
Für Rufschädigung gibt es einen anderen §.

Wie Du richtig schreibst, müsste Menschen, die (z.B. auf Grund ihrer Kindheit) besonders von Beschimpfungen getroffen werden, geholfen werden, sich zu immunisieren.

Ein anderes Problem sind die Fassaden-Menschen, die Schlechtes tun und trotzdem einen guten Ruf haben wollen. Die gehen natürlich auf die Palme, wenn man eine unangenehme Wahrheit ausspricht. Und es gibt natürlich auch leichtgläubige Menschen, die ihnen auch noch zur Seite stehen. Solche Menschen plädieren dann eher für eine Ausweitung des Beleidigungsbegriffs.

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