Nutzer1882 | Sat Nov 19 10:58:00 CET 2016 - Sat Nov 19 10:58:00 CET 2016

Auch von mir keine Mitzeichnung. Altersvorsorgebeiträge konnen so ausgestaltet sein, dass sie bei Inanspruchnahme von SGB-II-Leistungen nicht als Vermögen berücksichtigt werden dürfen. Jede/r hat schon längst die Möglichkeit seine Altersvorsorge so zu gestalten, dass Sie im Fall eines ALG-II-Bezuges als "nicht anrechenbar" gilt. Hier ist jede/r Einzelne selbst gefragt, welches Risiko er bei seiner Altersvorsorge eingehen möchte.

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Randberliner | Tue Nov 08 23:10:25 CET 2016 - Tue Nov 08 23:10:25 CET 2016

So sieht es leider aus. Es ist Murks. Hatte auch mal von so einem Fall gehört, wo die Stütze verweigert wurde, weil das Grundstück etwas zu groß war. Teilen konnte man es nicht, weil das Häuschen in der Mitte stand. Und die Hütte abzureißen und ein Stück weiter wieder aufzubauen, hätte der für die andere Hälfte erzielte Preis nicht hergegeben.

Wenn man etwas auf die hohe Kante legt, tut man das nicht zum Selbstzweck, sondern um sich später den einen oder anderen Wunsch erfüllen zu können. Bei einer Bildungsmaßnahme 1991 sagte mal eine Dozentin, die ihre Sporen bei einer namhaften Bank verdient hatte, sie habe mitbekommen, dass die Menschen im Osten eher wenig zum Schuldenmachen neigten. Und riet uns - und damit eigentlich allen ehemaligen DDR-Bürgern: "Bewahrt euch das!" Leider sind viel dann doch dem süßen Gift des Scghuldenmachens verfallen.

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berndrf | Tue Nov 08 12:25:33 CET 2016 - Tue Nov 08 12:25:33 CET 2016

@Da es sinnvoll ist und sogar Seitens der Regierung vorgegeben ist, selbst vorzusorgen, ist für mich hier eine mitzeichnung pflicht.

Was heisst Pflicht zur Mitunterzeichnung?. Solange anrechenbares Vermögen da ist, muss das erst verwertet werden.
Warum soll der Steuerzahler hier zahlen ?

Vorsorge, das heisst für diese Regierung , abzocke pur. Wer vorgesorgt hat per Direktversicherung bekommt dank der Regierung eine Ohrfeige.

Darfst 10 Jahre monatlich ca. 100 Euro der Krankenkasse überweisen. Sind 12700 Euro wo der Direktversichterte weniger hat und das als Rentner.

Keiner Mitunterzeichnung.

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Ursula1955 | Tue Nov 08 00:33:19 CET 2016 - Tue Nov 08 00:33:19 CET 2016

Zitat: von Der_Max

Dabei sind Einzahlungen durch eine Gehaltsumwandlung in eine betriebliche Altersversorgung nicht enthalten - würden also noch dazu kommen. Ebenso wie Einzahlungen in eine geförderte Altersvorsorge ("Riester" oder "Rürup") .

Das Problem dabei: Ein Großteil der Leute, die später arbeitslos werden, hatten auch vorher schon keine unbefristeten sicheren Arbeitsverträge. Vielmehr pendelten sie zwischen Beschäftigung, Arbeitslosigkeit, (Schein-)Selbständigkeit etc.
Und für solche Lebenssituationen sind solche Verträge nicht ausgelegt.
Zitat: von Der_Max

Dann gibt es noch Regelungen zum Schonvermögen bei angemessenem Wohneigentum ..!.

Und diese Regelungen sind - wie ich schon mehrfach sagte - totaler Murks (bzw. gar nicht vorhanden). Ein qm zu groß - und die Wohnung ist weg!

Und häufig gilt eben: Wohnungen, deren Größe für eine Familie nötig war, sind zu groß, wenn die Kinder aus dem Haus sind und müssen dann "verbraucht" werden.
Zitat: von Der_Max

So ganz kann ich daher die Petition nicht nachvollziehen und wäre für Aufklärung dankbar!.

Da geht es mir wie Ihnen.
Ich verstehe nicht so ganz, ob es dem Petenten nur um Verträge zur Privatrente geht oder um alle Sparformen oder um alle Arten der Vorsorge (inklusive Anschaffen von Immobilien).
Zitat: von Der_Max

Wenn es aber nur darum geht, dass 30.000 € auf dem Sparkonto nicht angetastet werden sollen, weil die zwar nicht für die Altersvorsorge angelegt, aber "gedacht" waren, dann ist das Petitionsbegehren abzulehnen!.

Warum nicht auf dem Sparkonto oder einem Tagesgeldkonto? Man hätte doch nur die Regelung treffen müssen, dass das Konto weder beliehen noch verschenkt noch etwas abgehoben werden darf (Sperrkonto). Und ab dem Rentenalter wird dann monatlich ausgezahlt.
Zitat: von Der_Max

Die Vorschriften sind mittlerweile 10 Jahre alt. Es war also auch für diejenigen, die von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind, mehr als genug Zeit, sein Geld "Hartz-IV-sicher" und wirklich für die Altersvorsorge anzulegen oder umzudisponieren.


Bezüglich der Langzeitarbeitslosen von Morgen gebe ich Ihnen Recht. Und derweil gibt es ja auch schon unzählige Foren, in denen die Arbeitslosen mit Tipps versorgt werden, wie sie ihre Ersparnisse dem Zugriff des Staates entreißen können.

Bis hin zum Vorschlag, dass der Familienvater sich eine Einzimmer-Wohnung in teuerster Wohnlage anschaffen und selbst anderswo zur Miete wohnen solle. Wird er dann langzeitarbeitslos, macht er auf "zerrüttete Ehe" und zieht selbst ein (so der momentane Mieter keinen Strich durch die Rechnung macht.) Und wenn der Arbeitslose dann Rentner ist und nicht mehr auf Hartz4 angewiesen, verkauft er das teure Ein-Zimmer-Appartement für 300000 Euro, sucht für sich und seine derweil wieder "versöhnte" Frau eine nette 2,5-Zimmer Wohnung in preisgünstigerer Wohnlage für 200000 Euro und hat noch Geld übrig zum Rente-Aufstocken.

Das geht alles - aber nur für "Neu-Arbeitslose".

Wobei man die Frage stellen muss: Was sollen wir von der Qualität von Parteien und Regierungen halten, deren Gesetze so unausgegoren (um nicht zu sagen dämlich) sind, dass der Bürger zu solchen Finanz-Verrenkungen gezwungen ist?!?!?

Die Regelungen zur Bedürftigkeit sind übrigens auch sehr unfair im Hinblick auf Leute, die vor dem ALg2-Bezug selbständig oder verbeamtet (auch das gibt's!) waren. Bei einer gerechten Regelung müssten die viel mehr für ihr Alter behalten dürfen als Leute, die Ansprüche an die gesetzliche Rente haben.

Ich muss leider bei allen Beiträgen rund um Hartz4 dasselbe sagen. Das Hartz4-System ist so verkorkst. Da hilft nur wegwerfen und bei Null neu anfangen! Damit meine ich aber nicht, dass wir zur alten Arbeitslosenhilfe zurück sollten, wie das gewisse Linke gerne hätten.

Übrigens haben wir es natürlich immer noch mit Menschen zu tun, die sich nicht auf Hartz4 "einrichten" konnten (Ich bin einer davon.) Denn die hatten sich ihre Immobilien längst angeschafft, als es plötzlich hieß, die Immobilien seien so groß, dass sie den Hartz4-Bezug verhinderten.

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Der_Max | Mon Nov 07 20:01:02 CET 2016 - Mon Nov 07 20:01:02 CET 2016

Für den Anfang sollte mal Wikipedia reichen:

Zitat:
(...) Beim Arbeitslosengeld II liegt die Freigrenze nach dem SGB II deutlich höher, sie beträgt mindestens 3.850 € und je nach Alter bis zu 10.800 € – ohne Altersvorsorge-Freibetrag; durch Ausschöpfen des Freibetrags für besondere Altersvorsorge-Konstruktionen nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB II kann das Schonvermögen insgesamt bis zu 61.050 € betragen (...)

aus https://de.wikipedia.org/wiki/Schonverm%C3%B6gen



Dabei sind Einzahlungen durch eine Gehaltsumwandlung in eine betriebliche Altersversorgung nicht enthalten - würden also noch dazu kommen. Ebenso wie Einzahlungen in eine geförderte Altersvorsorge ("Riester" oder "Rürup")

Dann gibt es noch Regelungen zum Schonvermögen bei angemessenem Wohneigentum ...

So ganz kann ich daher die Petition nicht nachvollziehen und wäre für Aufklärung dankbar!

Wenn es aber nur darum geht, dass 30.000 € auf dem Sparkonto nicht angetastet werden sollen, weil die zwar nicht für die Altersvorsorge angelegt, aber "gedacht" waren, dann ist das Petitionsbegehren abzulehnen!

Die Vorschriften sind mittlerweile 10 Jahre alt. Es war also auch für diejenigen, die von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind, mehr als genug Zeit, sein Geld "Hartz-IV-sicher" und wirklich für die Altersvorsorge anzulegen oder umzudisponieren.

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Samuhatschi | Mon Nov 07 15:39:24 CET 2016 - Mon Nov 07 15:39:24 CET 2016

Dies ist kein grund nicht mitzuzeichenen, sondern ein grund mitzuzeichnen und andere entspechende möglichkeiten in die petition mit einfließen zu lassen.

Da es sinnvoll ist und sogar Seitens der Regierung vorgegeben ist, selbst vorzusorgen, ist für mich hier eine mitzeichnung pflicht.

Bitte andere Möglichkeiten noch anheften, um möglichst viele Anlageformen für die Bürger sicherzustellen.

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