Zitat: von Der_Max
Unsinn - fragen Sie einfach mal Leute wie @toha666. Das Problem betrifft jede Menge Menschen, die aus vielerlei Beweggründen in die Selbständigkeit geglitten sind und dachten, sich die KV "sparen zu können". Und dann kam die allgemeine KV-Pflicht 2007 und irgendwann meldete sich irgendeine Kasse mit Nachforderungen. Diese Schulden bestehen teilweise heute noch und fallen, weil Selbständig, auch nicht unter die Regeln zur Privatinsolvenz (aber da bin ich mir nicht ganz sicher)..
Zitat: von Der_Max
Verkrachte Lehrer sind nicht der Nabel der Welt, auch wenn sie diesen Teil ihres falsch verstandenen Berufsethos niemals abschütteln konnten.
Verkrachte Lehrer sind in der Tat nicht der Nabel der Welt. Aber um die geht es auch nicht.
Wenn wir Lehrer als Beispiel für das Problem nehmen, dann müssen Sie nicht immer an mich (und andere Ihrer Ansicht nach "Verkrachte") denken.
Sie können gerne auch an meine jungen Kollegen denken, die im Examen Note 1,3 haben, aber dennoch nur Jobs als Scheinselbständige angeboten bekommen und denen nach Bezahlen der horrenden Krankenkassenbeiträge auch nur noch das Existenzminimum bleibt.
Klar können diese jungen Kollegen sich dann nach Ihrem Rat richten und sich gar nicht erst einlassen auf eine (Ihrer Ansicht nach) "nicht tragfähige" Selbständigkeit.
Dann werden sich auch für Ihre Kinder (so die noch zur Schule gehen) die ausfallenden Stunden häufen. Oder wenn Ihre Kids schon größer sind, dann wird sich an der Uni auch kein Tutor mehr für sie finden. Denn da wird auch keiner Bock haben, 450 Euro zu verdienen und als "hauptberuflich Selbständiger" 380 Euro davon an die Krankenkasse zahlen zu müssen.
Versuchen Sie die Frage doch auch mal von der anderen Seite zu sehen: von der Seite derer, die die Dienstleistung der (momentan oft verhinderten) Selbständigen gerne in Anspruch nehmen möchten.
Da sind Eltern (bzw. Omas und Opas) , die haben als Steuerzahler meine Ausbildung finanziert.
Die sind ohnehin schon verärgert genug darüber, dass von den mit ihren Steuern ausgebildeten Lehrern (je nach Fach) 50 - 90 % keine Stelle fanden. Und nun möchten sie diese Lehrer wenigstens als Nachhilfelehrer anheuern. Aber das geht dann auch wieder nicht - weil schwachsinnige Regeln der GKV die Leute daran hindern, sich wenigstens als Förderlehrer nützlich zu machen.
Und bei anderen Berufen ist es ähnlich.
Ich glaube nicht, dass Ihre Position (Die Leute sollen lieber untätig auf dem Sofa sitzen, wenn sie keine "tragfähige" Selbständigkeit schaffen.) mehrheitsfähig ist.
Zitat: von Ursula1955Zitat: von Der_MaxZitat: von Ursula1955
(...)Das ist doch mal eine gute Idee. Natürlich hätte ich nichts dagegen erst mal den Höchstbeitrag zu zahlen, wenn ich das Zuviel-Gezahlte wieder zurückbekomme!
Aber genau das reicht eben nicht aus, sondern würde im Sinne des Petitionsgegenstandes den Leuten endgültig das Genick brechen, weil die Beitragsschulden noch viel höher wären.
[b]Falsch, denn das vorliegende Krankenkassen-Problem betrifft ja ausschließlich die Menschen der Mittelschicht!
(...)
Unsinn - fragen Sie einfach mal Leute wie @toha666. Das Problem betrifft jede Menge Menschen, die aus vielerlei Beweggründen in die Selbständigkeit geglitten sind und dachten, sich die KV "sparen zu können". Und dann kam die allgemeine KV-Pflicht 2007 und irgendwann meldete sich irgendeine Kasse mit Nachforderungen. Diese Schulden bestehen teilweise heute noch und fallen, weil Selbständig, auch nicht unter die Regeln zur Privatinsolvenz (aber da bin ich mir nicht ganz sicher).
Verkrachte Lehrer sind nicht der Nabel der Welt, auch wenn sie diesen Teil ihres falsch verstandenen Berufsethos niemals abschütteln konnten.
Zitat: von Der_MaxZitat: von Ursula1955
(...)Das ist doch mal eine gute Idee. Natürlich hätte ich nichts dagegen erst mal den Höchstbeitrag zu zahlen, wenn ich das Zuviel-Gezahlte wieder zurückbekomme!
Aber genau das reicht eben nicht aus, sondern würde im Sinne des Petitionsgegenstandes den Leuten endgültig das Genick brechen, weil die Beitragsschulden noch viel höher wären.
Falsch, denn das vorliegende Krankenkassen-Problem betrifft ja ausschließlich die Menschen der Mittelschicht!
Die haben entweder Ersparnisse oder Immobilien, auf die man Kredit bekommt oder Angehörige, die man für ihren Unterhalt in finanzielle Sippenhaft nimmt. Sonst würden sie ja ALG2 bekommen.
Den Arbeitslosen der Unterschicht (d.h. den ALG2-Berechtigten) steht ja wiederum das Recht zu, eine unrentable Selbständigkeit zu praktizieren. Sie werden nur dann an unrentabler Selbständigkeit gehindert, wenn die ARGE ihnen ein anderes Angebot machen kann (ein Sachverhalt, den ich o.k. finde, @toha666 aber offenbar nicht)
D.h.: Die meisten Leute mit GKV-Schulden könnten diese Schulden sofort zurückzahlen (ggf. mit Hilfe von Angehörigen und Freunden). Aber sie sehen keinen Sinn darin.
Denn nach dem Bezahlen der Schulden würden sie ja wieder vor der gleichen Lage stehen wie damals, als sie sich mangels Arbeitsmarktchancen zur "Not-Selbständigkeit" entschieden hatten:
Sie hätten immer noch keine Chance, eine sozialversicherungspflichtige Stelle zu finden (bzw. noch weniger, weil sie nun noch älter sind). Ihre Selbständigkeit würde weiterhin nicht genug einbringen, um 380 Euro GKV-Beitrag zu zahlen.
Also machen sie halt weiter wie gehabt.
Wenn meine Bekannten mit GKV-Schulden über die Zukunft nachdenken, sagen sie: "Wenn ich jetzt aufhöre mit meiner unrentablen Selbständigkeit, dann muss ich in Zukunft jeden Monat 800 Euro (Da ist das für nebenberufliche Selbständigkeit erlaubte Einkommen schon eingerechnet.) von der Substanz verbrauchen oder meinem Partner mit einer solchen Summe auf der Tasche liegen.
Damit treibe ich meinen Partner jetzt schon in die Flucht. Und wenn ich zehn Jahre oder mehr kein anderes Einkommen habe als das Einkommen aus nebenberuflicher(!) Selbständigkeit, dann bin ich im Rentenalter sowieso ein Sozialfall - egal, wie ich mich jetzt entscheide.
Ich behaupte: Würden wir ab sofort Kleinselbständigen faire Beiträge abverlangen, so könnten viele von ihnen nicht nur ihre Schulden (zumindest in Raten) zurückzahlen, sondern auch Vorauszahlungen leisten.
Ich kann nur sagen: Wenn ich in Zukunft 1000 Euro verdienen dürfte und dafür nur 160 Euro KV-Beiträge zahlen müsste (wie andere Leute, die 1000 Euro verdienen),dann würde ich mich über diese Entwicklung so toll freuen, dass ich (mit einem Kredit auf meine Immobilie) einigen meiner arbeitslosen Bekannten helfen würde, ihre KV-Schulden zurückzuzahlen und ihre Vorauszahlungen zu leisten. Denn ich wäre total sicher, dass ich die geliehene Knete wiederbekomme!
Heute aber sagen meine Bekannten mit GKV-Schulden zu mir: Ich bitte niemandem (nicht mal meine nahen Angehörigen), mir bei meinen GKV-Schulden zu helfen. Denn ich weiß selbst, dass das Bezahlen dieser Schulden nichts anderes wäre, als Wasser in einen Eimer mit Loch zu schütten. Denn was habe ich denn davon, die Schulden zurückzuzahlen, wenn die GKV-Beiträge für Kleinselbständige so hoch bleiben, dass ich den nächsten Beitrag schon wieder nicht bezahlen kann?!?!?
Zitat: von Ursula1955
(...)Das ist doch mal eine gute Idee. Natürlich hätte ich nichts dagegen erst mal den Höchstbeitrag zu zahlen, wenn ich das Zuviel-Gezahlte wieder zurückbekomme!
Aber genau das reicht eben nicht aus, sondern würde im Sinne des Petitionsgegenstandes den Leuten endgültig das Genick brechen, weil die Beitragsschulden noch viel höher wären.
Zitat: von Der_Max
Sogar mit der Feststellung, dass wir dringend neue zusätzliche Arbeitsplätze benötigen, sind wir uns einig. Aber schon bei der Frage, inwieweit der Staat "daran schuld" ist, dass es diese nicht gibt, gehen die Unterschiede los..
Zitat: von Der_Max
In diesem Zusammenhang ist auch die "Kleinselbständigkeit" zu sehen. Ich halte all die Konzepte wie "Aufstocker", "Ich-AG", ... für schwere politische Fehler, weil sie nur geeignet sind, das Fehlen dieser Arbeitsplätze zu kaschieren und gleichzeitig den Druck auf bestehende Arbeitsverhältnisse zur Lohnabsenkung zu erhöhen. Ich bin ein eher einfach gestrickter Mensch. Deshalb ist es mir einfach zu blöd, auf Dauer jemanden staatlich dafür zu unterstützen, dass er arbeitet - oder anders herum jemanden arbeiten zu lassen, auf dass das Gehalt NICHT zum Leben reicht. Das ist nur ausnahmsweise und für begrenzte Zeit akzeptabel, nicht als "Strukturmodell" und weder für Arbeitnehmer, noch für Selbständige. Die dauerhafte Subventionierung von Selbständigkeit - und nichts anderes wäre ein künstlich niedrig gerechneter KV-Beitrag ist für mich nicht akzeptabel..
Zitat: von Der_Max
.... Wenn man dabei keine ungerechtfertigten Mitnahmeeffekte erzeugen wollte, gäbe es nur die Lösung, dass ALLE Selbständigen zunächst IMMER den Höchstbeitrag bezahlen und dann - vielleicht - gegen Vorlage des ENDGÜLTIGEN Steuerbescheids (Widerspruch ausgeschlossen oder abgeschlossen) einen Teil des Beitrags zurück bekommen.
Das ist doch mal eine gute Idee. Natürlich hätte ich nichts dagegen erst mal den Höchstbeitrag zu zahlen, wenn ich das Zuviel-Gezahlte wieder zurückbekomme!
Sogar mit der Feststellung, dass wir dringend neue zusätzliche Arbeitsplätze benötigen, sind wir uns einig. Aber schon bei der Frage, inwieweit der Staat "daran schuld" ist, dass es diese nicht gibt, gehen die Unterschiede los.
In diesem Zusammenhang ist auch die "Kleinselbständigkeit" zu sehen. Ich halte all die Konzepte wie "Aufstocker", "Ich-AG", ... für schwere politische Fehler, weil sie nur geeignet sind, das Fehlen dieser Arbeitsplätze zu kaschieren und gleichzeitig den Druck auf bestehende Arbeitsverhältnisse zur Lohnabsenkung zu erhöhen. Ich bin ein eher einfach gestrickter Mensch. Deshalb ist es mir einfach zu blöd, auf Dauer jemanden staatlich dafür zu unterstützen, dass er arbeitet - oder anders herum jemanden arbeiten zu lassen, auf dass das Gehalt NICHT zum Leben reicht. Das ist nur ausnahmsweise und für begrenzte Zeit akzeptabel, nicht als "Strukturmodell" und weder für Arbeitnehmer, noch für Selbständige. Die dauerhafte Subventionierung von Selbständigkeit - und nichts anderes wäre ein künstlich niedrig gerechneter KV-Beitrag ist für mich nicht akzeptabel.
@toha666: Vergessen Sie doch endlich diesen Unfug mit dem Vergleich des steuer- und krankenversicherungspflichtigen Beitrags für Selbständige. Der hinkt immer und ist systembedingt. Und wenn man dann noch weiß, wie lange man den Erlass eines Steuerbescheids verzögern kann (und damit die zutreffende Berechnung des KV-Beitrags), wird die Sache nur noch fragwürdiger.
Wenn man dabei keine ungerechtfertigten Mitnahmeeffekte erzeugen wollte, gäbe es nur die Lösung, dass ALLE Selbständigen zunächst IMMER den Höchstbeitrag bezahlen und dann - vielleicht - gegen Vorlage des ENDGÜLTIGEN Steuerbescheids (Widerspruch ausgeschlossen oder abgeschlossen) einen Teil des Beitrags zurück bekommen.
Zitat: von toha666
Ich schließe daraus genau das Gegenteil: Es gibt u.U. Kleinselbstständige, bei denen die Bemessungsgrenze von 17.500 Euro als Reingewinn verbucht werden können. Das sind immerhin über 1000 Euro monatlich. Zum Anderen ist auch denkbar, dass ein Selbstständiger die Bemessungsgrenze überschreitet, jedoch infolge höherer Auslagen die Gewinne lediglich bei 800,- Euro monatlich liegen. In diesen Fällen wird der Selbstständige zum "Aufstocker", ?
Zitat: von toha666
der "Kleinselbstständige" aber vermag von seinen Einkünften halbwegs zu überleben. Die Mehrzahl der Kleinselbstständigen wird allerdings zwischen 10 und 30% des Umsatzes nicht als Gewinn verbuchen können. Es gibt also selbst bei Kleinunternehmern erhebliche Unterschiede, die eine individuelle Handhabung erfordern.?
Zitat: von toha666
Ihr Beispiel zeugt von hoher Qualifikation und dürfte wohl eher der Ausnahmefall sein. Das Gros der Kleinunternehmer wird allerdings aus Quereinsteigern in handwerkliche oder kreative Tätigkeit bestehen. Da sind die Stundenlöhne eines IT-Spezialisten eher unüblich. Bei Neueinsteigern im Kreativbereich ist eher von 10-12 Euro/h auszugehen. Verfügt man dann über einen Kundenstamm, oder erzielt das Produkt einen reißenden Absatz, können die Preise dann gemäßigt erhöht werden, ohne die Kundschaft zu verprellen, oder potentiellen Nachahmern Raum einzuräumen, ähnliche Produkte weit günstiger anzubieten. Ich bin mir sicher, einige Kleinunternehmer unterschreiten bei der Bemessung der eigenen Arbeit sogar den Mindestlohn, um das eigene Produkt anfangs besonders günstig feilbieten zu können (selbstverständlich mit dem Hintergedanken, die Preise anzuziehen, sobald der Laden läuft?
Zitat: von toha666
Wir sollten zunehmend dem Umstand ins Auge schauen, dass es in zunehendem Maße den "Kleinunternehmer" im "Hauptberuf" gibt.?
Sehr richtig! Aber genau das wollen Leute wie Der_Max nicht kapieren.
Wie besagter Effekt heißt, ist mir offen gesagt egal. Ich habe den Begriff einmal gegoogelt, als Sie ihn verwendet hatten.
Ich habe Ihre Verwendung des Begriffs als "Wirtschaftsbelebung durch Konsum" verstanden. Und ich war richtig erstaunt, dass es offenbar einen(!) Punkt gibt, in dem ich mit Ihnen einer Meinung bin.
Wobei der Begriff (eng gefasst) natürlich nur davon ausgeht, dass der Konsum der Menschen oben Arbeitsplätze für die Menschen unten schafft. Da das aber seit Jahrzehnten schon nicht mehr funktioniert, ist der Effekt (so verstanden) offenbar auch für die meisten Wirtschaftsfachleute "tot".
Sie hatten übrigens den Begriff angewendet im Zusammenhang mit Asylbewerbern. Und Sie hatten die Meinung vertreten, dass Asylbewerber (im Sinne dieses Effekts) auch die Wirtschaft beleben. Da wundert es mich schon, dass Sie Menschen, die auf der untersten Einkommensstufe stehen, anders bewerten - je nachdem, ob es Asylbewerber sind oder Einheimische.
Ich denke, wir tun beide gut daran, den Begriff "trickle down" in Zukunft nicht mehr anzuwenden: Sie, weil sie damit zeigen, dass Sie veralteten Wirtschaftstheorien nachhängen und ich, weil man keine Begriffe verwenden sollte, die man nur oberflächlich kennt.
Vielleicht diskutieren wir lieber faktennah darüber, was gut ist für die Gemeinschaft aller Bürger.
Aber dabei werden wir beide uns vermutlich nie einig. Denn Sie akzeptieren nicht,, dass millionenfach sozialversicherungspflichtige Stellen fehlen. Und damit können die Kleinselbständigen Ihrem Rat, sich doch eine Stelle zu suchen, nicht folgen.
Aber selbst wenn sie dem Rat folgen können (Meine nähende Bekannte hätte als Cousine eines Caterers kein Problem eine Halbtagsstelle in einer Schulmensa zu bekommen.), so verschiebt das doch nur die Arbeitslosigkeit.
Wenn es der Frau nicht möglich ist, aus 900 Euro Einnahmen für ihre Textilerzeugnisse (bei fairen Krankenkassenbeiträgen) die für sie nötigen 700 Euro zu bekommen, dann bittet sie eben ihren Cousin, der bei ihm arbeitenden Asylbewerberin zu kündigen und sie zu nehmen. Und dann haben wir einen Teilzeitjob statt zweier möglicher.
Ich bleibe bei meiner Behauptung: So lange wir ein hohes Defizit an Arbeitsplätzen haben (vor allem für Ungelernte!) sollte der Staat dankbar sein für jeden Arbeitnehmer, der sein Existenzminimum als Kleinselbständiger bestreitet. Denn die Alternative ist ein Arbeitsloser mehr (auch wenn es sich nicht um die gleiche Person handelt.)
Zitat: von Der_MaxIn Anbetracht des zunehmenden Auseinanderklaffens der Schere von Arm und Reich Allerorts darf die Gültigkeit der "Pferdeäpfel-Theorie" grundsätzlich in Frage gestellt werden. Ich halte sie daher für überaus ungeeignet, beispielhaft bei der Erörterung des Themas heran gezogen zu werden, wenngleich ich dem Beitrag von Ursula1955 viel abzugewinnen vermag.
Der Effekt, den Sie wohl meinen, nennt sich trickle-down - greift aber gerade bei "Kleinselbständigen" nicht, weil diese ja, nach Ihrer Definition, ganz unten auf der Treppe stehen und warten müssten, bis der Wohlstand die Treppe runter gefallen ist. Lesen bildet und kann die eigene Meinung verändern.
Zitat: von Der_MaxIch schieße daraus genau das Gegenteil: Es gibt u.U. Kleinselbstständige, bei denen die Bemessungsgrenze von 17.500 Euro als Reingewinn verbucht werden können. Das sind immerhin über 1000 Euro monatlich. Zum Anderen ist auch denkbar, dass ein Selbstständiger die Bemessungsgrenze überschreitet, jedoch infolge höherer Auslagen die Gewinne lediglich bei 800,- Euro monatlich liegen. In diesen Fällen wird der Selbstständige zum "Aufstocker", der "Kleinselbstständige" aber vermag von seinen Einkünften halbwegs zu überleben. Die Mehrzahl der Kleinselbstständigen wird allerdings zwischen 10 und 30% des Umsatzes nicht als Gewinn verbuchen können. Es gibt also selbst bei Kleinunternehmern erhebliche Unterschiede, die eine individuelle Handhabung erfordern.
Ihre Beispiele von Selbständigen, die quasi keine eigenen Betriebsausgaben haben, und im Gegensatz dazu diejenigen, die tatsächlich laufende Kosten haben, beweist letztlich nur die Fragwürdigkeit der Beitragsbemessung für Selbständige nach deren "Einkommen". Da ist ein feststehender Betrag einfach gerechter und ermöglicht eine vernünftige Kalkulation des Unternehmens.
Zitat: von Der_MaxWillkürlich ist die Unterteilung nach Klein- und Großunternehmer nicht. Dazwischen gibt es einige Abstufungen. Als Kleinunternehmer gilt nur, wer im vorangangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überschritten hat, im laufenden 50.000 Euro aber nicht überschreiten wird. Hat man die Umsatzgrenze also in einem Jahr geringfügig überstiegen, zählt man im Nächsten nicht mehr als "Kleinunternehmer".
Deshalb ist die Unterscheidung nach Haupt- und Nebenerwerb einfach sinnvoller als eine völlig willkürliche Einteilung in Klein- und Großgewerbe.
Zitat: von Der_MaxIhr Beispiel zeugt von hoher Qualifikation und dürfte wohl eher der Ausnahmefall sein. Das Gros der Kleinunternehmer wird allerdings aus Quereinsteigern in handwerkliche oder kreative Tätigkeit bestehen. Da sind die Stundenlöhne eines IT-Spezialisten eher unüblich. Bei Neueinsteigern im Kreativbereich ist eher von 10-12 Euro/h auszugehen. Verfügt man dann über einen Kundenstamm, oder erzielt das Produkt einen reißenden Absatz, können die Preise dann gemäßigt erhöht werden, ohne die Kundschaft zu verprellen, oder potentiellen Nachahmern Raum einzuräumen, ähnliche Produkte weit günstiger anzubieten. Ich bin mir sicher, einige Kleinunternehmer unterschreiten bei der Bemessung der eigenen Arbeit sogar den Mindestlohn, um das eigene Produkt anfangs besonders günstig feilbieten zu können (selbstverständlich mit dem Hintergedanken, die Preise anzuziehen, sobald der Laden läuft).
Für die Schulungen, die ich angeboten habe, habe ich mich damals von Unternehmen für 600 DM pro Tag buchen lassen. Diese 3-4 Veranstaltungen pro Jahr sind eben nur Nebenerwerb und waren leicht verdiente 3.000 DM nebenher. Nachdem die Firmen mich nicht mehr engangiert haben, habe ich für einige Jahre selbst veranstaltet und 75 € pro Teilnehmer verlangt. Aber dazu bin ich in Vorleistung getreten, indem ich einen Veranstaltungsort gebucht habe usw... Aber teilweise hatte ich über 30 Teilnehmer, da hat sich das richtig gelohnt. Der zeitliche Aufwand war nur geringfügig größer, aber ich hatte über 12.000 € Umsatz (!) nebenher, wovon mir nach Abzug der Kosten aber nur 3.000 € Ertrag geblieben sind. Nicht schlecht für 8 Tage Arbeit, aber eben nur Nebenerwerb.
Zitat: von Der_MaxIch wage zu bezweifeln, dass Ihr Business
Zum "Haupterwerb" eignet sich mein Business einfach nicht, also würde ich mir eine andere Beschäftigung suchen müssen, um hieraus die Kosten meiner Krankenversicherung zu decken. Auf jeden Fall wäre es aus meiner Sicht geradezu asozial, wenn ich einerseits jetzt planmäßig mein Vermögen aufzehren würde, um andererseits dadurch, dass ich pro forma ein paar Schulungen gebe, in den Genuss einer billigen KV käme.
Zitat:wird nicht zu Unrecht von vielen Sachbearbeitern dieser Behörden skeptisch beäugt. Andererseits kann es bei traditionellen Handwerksbetrieben durchaus auch der Fall sein, dass der Meister - trotz eines Umsatzes von 250.000 Euro - gerade einmal 48.000 für sich abknapsen kann. Warum sollte es sich im Kleingewerbe nicht mitunter ähnlich verhalten? Ich denke, ich spreche im Namen der gesamten Kleinunternehmerschaft: Auch bei den "geringfügigen" Aufwendungen, die Sie beim Erwerb von 3000 DM hatten, hätten wir Ihnen in jedem Fall einen günstigeren GKV-Beitrag gegönnt, sofern Sie anderen Ortes nicht den 10-fachen Gewinn verzeichnen. Wir sollten zunehmend dem Umstand ins Auge schauen, dass es in zunehendem Maße den "Kleinunternehmer" im "Hauptberuf" gibt.
"Ich habe zwar einen Umsatz von 40.000 Euro, aber mein Gewinn sind lediglich 10.000"
Zitat: von Der_Max
Also: Entweder man ist hauptberuflich Selbständig, dann wäre ein fester KV-Beitrag fair. Oder man macht es im Nebenberuf, dann richtet sich die KV nach dem Hauptberuf. Oder man macht es als Hobby und hat Einnahmen allenfalls in Höhe der nachgewiesenen Kosten.
Was ist denn daran fair, wenn wir Denjenigen, der bei einem Umsatz von 12.000 Euro gerade einmal 3000 Euro Gewinn erzielt ebenso behandeln, wie Denjenigen, bei dem der Umsatz von 12.000 Euro indentisch ist mit dem Gewinn? Von 1.450,- Euronen/Monat (17.500/12) kann man schon ganz gut leben, selbst wenn man ein sattes Drittel für Steuern und Sozialbeiträgen abführen muss.
Und was das "Hobby" anbetrifft: Halten Sie Vincent van Gogh nicht für einen professionellen Maler? Er hat über seine Malerei kaum die benötigten Materialien finanzieren können. Es ist davon auszugehen, dass Van Gogh eher nicht in den Genuss einer Krankenversicherung kam. Womit womit wäre ihm heutzutage am ehesten gedient? Mit einem Pauschalsatz von 300 Euro oder einer einkommensabhängigen Bemessung des Sozialbeitrages?
Der Effekt, den Sie wohl meinen, nennt sich trickle-down - greift aber gerade bei "Kleinselbständigen" nicht, weil diese ja, nach Ihrer Definition, ganz unten auf der Treppe stehen und warten müssten, bis der Wohlstand die Treppe runter gefallen ist. Lesen bildet und kann die eigene Meinung verändern.
Ihre Beispiele von Selbständigen, die quasi keine eigenen Betriebsausgaben haben, und im Gegensatz dazu diejenigen, die tatsächlich laufende Kosten haben, beweist letztlich nur die Fragwürdigkeit der Beitragsbemessung für Selbständige nach deren "Einkommen". Da ist ein feststehender Betrag einfach gerechter und ermöglicht eine vernünftige Kalkulation des Unternehmens.
Deshalb ist die Unterscheidung nach Haupt- und Nebenerwerb einfach sinnvoller als eine völlig willkürliche Einteilung in Klein- und Großgewerbe.
Für die Schulungen, die ich angeboten habe, habe ich mich damals von Unternehmen für 600 DM pro Tag buchen lassen. Diese 3-4 Veranstaltungen pro Jahr sind eben nur Nebenerwerb und waren leicht verdiente 3.000 DM nebenher. Nachdem die Firmen mich nicht mehr engangiert haben, habe ich für einige Jahre selbst veranstaltet und 75 € pro Teilnehmer verlangt. Aber dazu bin ich in Vorleistung getreten, indem ich einen Veranstaltungsort gebucht habe usw... Aber teilweise hatte ich über 30 Teilnehmer, da hat sich das richtig gelohnt. Der zeitliche Aufwand war nur geringfügig größer, aber ich hatte über 12.000 € Umsatz (!) nebenher, wovon mir nach Abzug der Kosten aber nur 3.000 € Ertrag geblieben sind. Nicht schlecht für 8 Tage Arbeit, aber eben nur Nebenerwerb.
Zum "Haupterwerb" eignet sich mein Business einfach nicht, also würde ich mir eine andere Beschäftigung suchen müssen, um hieraus die Kosten meiner Krankenversicherung zu decken. Auf jeden Fall wäre es aus meiner Sicht geradezu asozial, wenn ich einerseits jetzt planmäßig mein Vermögen aufzehren würde, um andererseits dadurch, dass ich pro forma ein paar Schulungen gebe, in den Genuss einer billigen KV käme.
Also: Entweder man ist hauptberuflich Selbständig, dann wäre ein fester KV-Beitrag fair. Oder man macht es im Nebenberuf, dann richtet sich die KV nach dem Hauptberuf. Oder man macht es als Hobby und hat Einnahmen allenfalls in Höhe der nachgewiesenen Kosten.