Ursula1955 | Fri Dec 30 03:20:46 CET 2016 - Fri Dec 30 03:20:46 CET 2016

Zitat: von Der_Max

Unsinn - fragen Sie einfach mal Leute wie @toha666. Das Problem betrifft jede Menge Menschen, die aus vielerlei Beweggründen in die Selbständigkeit geglitten sind und dachten, sich die KV "sparen zu können". Und dann kam die allgemeine KV-Pflicht 2007 und irgendwann meldete sich irgendeine Kasse mit Nachforderungen. Diese Schulden bestehen teilweise heute noch und fallen, weil Selbständig, auch nicht unter die Regeln zur Privatinsolvenz (aber da bin ich mir nicht ganz sicher)..

Klar gibt es sicher auch ein paar (Lebens-)Künstler, die meinten, sie müssten als Selbständige agieren, obwohl sie auch einen soziallversicherungspflichtigen Job gefunden hätten.

Aber die meisten von denen haben doch ihr Krankenkassenproblem 2007 ff. gelöst - als ihnen klar wurde, dass sie im Ernstfall nachzahlen müssen. 2007 ff sind viele in die Krankenkasse wieder eingetreten.

Aber ein "harter Kern" blieb eben und wächst ständig nach.
Und das sind eben die Leute, die keine Alternative haben: Keiner stellt sie ein und keiner zahlt ihnen Sozialleistungen.
Also bleibt "Hunger-Selbständigkeit" ihre einzige Option.

Ich weiß auch nicht, ob Krankenkassen-.Schulden durch Privat-Insolvenz verschwinden. Und meine Bekannten wissen es vermutlich auch nicht so genau. Es interessiert sie auch verständlicherweise nicht.

Sie wissen nur eins: Spätestens als Rentner werde ich der nackte Mann sein, dem man nicht mehr in die Tasche greifen kann. Als Rentner werde ich bei der GKV wieder Pflichtversicherter sein (wenn ich zwischendurch nicht bei einer PKV war).. Und wenn ich als Rentner nur Grundsicherung kriege, dann ist es sch*****egal, wie viele GKV-Schulden ich habe. Denn mangels Einkommen muss ich sie sowieso nicht zurückzahlen - egal ob mit oder ohne Privatinsolvenz.

Und die folgenden Sätze sagen die Betroffenen dann nur zu Freunden: "Und wenn noch ein Bisschen Mittelschicht übrig ist, nachdem der Staat mich in Sachen Arbeitsplatz im Stich gelassen, abgezockt und ausgenommen hat, dann kaufe ich mir vom Rest meines ehemaligen Mittelschichteinkommens ein paar klitzekleine Goldbarren, die ich bei diversen Bedürftigkeitsprüfungen nicht angebe und mit denen ich mir dann wenigstens ein bisschen Menschenwürde im Alter erkaufe."
Zitat: von Der_Max

Verkrachte Lehrer sind nicht der Nabel der Welt, auch wenn sie diesen Teil ihres falsch verstandenen Berufsethos niemals abschütteln konnten.


Verkrachte Lehrer sind in der Tat nicht der Nabel der Welt. Aber um die geht es auch nicht.

Wenn wir Lehrer als Beispiel für das Problem nehmen, dann müssen Sie nicht immer an mich (und andere Ihrer Ansicht nach "Verkrachte") denken.

Sie können gerne auch an meine jungen Kollegen denken, die im Examen Note 1,3 haben, aber dennoch nur Jobs als Scheinselbständige angeboten bekommen und denen nach Bezahlen der horrenden Krankenkassenbeiträge auch nur noch das Existenzminimum bleibt.

Klar können diese jungen Kollegen sich dann nach Ihrem Rat richten und sich gar nicht erst einlassen auf eine (Ihrer Ansicht nach) "nicht tragfähige" Selbständigkeit.

Dann werden sich auch für Ihre Kinder (so die noch zur Schule gehen) die ausfallenden Stunden häufen. Oder wenn Ihre Kids schon größer sind, dann wird sich an der Uni auch kein Tutor mehr für sie finden. Denn da wird auch keiner Bock haben, 450 Euro zu verdienen und als "hauptberuflich Selbständiger" 380 Euro davon an die Krankenkasse zahlen zu müssen.

Versuchen Sie die Frage doch auch mal von der anderen Seite zu sehen: von der Seite derer, die die Dienstleistung der (momentan oft verhinderten) Selbständigen gerne in Anspruch nehmen möchten.

Da sind Eltern (bzw. Omas und Opas) , die haben als Steuerzahler meine Ausbildung finanziert.
Die sind ohnehin schon verärgert genug darüber, dass von den mit ihren Steuern ausgebildeten Lehrern (je nach Fach) 50 - 90 % keine Stelle fanden. Und nun möchten sie diese Lehrer wenigstens als Nachhilfelehrer anheuern. Aber das geht dann auch wieder nicht - weil schwachsinnige Regeln der GKV die Leute daran hindern, sich wenigstens als Förderlehrer nützlich zu machen.

Und bei anderen Berufen ist es ähnlich.

Ich glaube nicht, dass Ihre Position (Die Leute sollen lieber untätig auf dem Sofa sitzen, wenn sie keine "tragfähige" Selbständigkeit schaffen.) mehrheitsfähig ist.

20 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Der_Max | Thu Dec 29 23:44:36 CET 2016 - Thu Dec 29 23:44:36 CET 2016

Zitat: von Ursula1955
Zitat: von Der_Max
Zitat: von Ursula1955
(...)Das ist doch mal eine gute Idee. Natürlich hätte ich nichts dagegen erst mal den Höchstbeitrag zu zahlen, wenn ich das Zuviel-Gezahlte wieder zurückbekomme!


Aber genau das reicht eben nicht aus, sondern würde im Sinne des Petitionsgegenstandes den Leuten endgültig das Genick brechen, weil die Beitragsschulden noch viel höher wären.

[b]Falsch, denn das vorliegende Krankenkassen-Problem betrifft ja ausschließlich die Menschen der Mittelschicht!
(...)



Unsinn - fragen Sie einfach mal Leute wie @toha666. Das Problem betrifft jede Menge Menschen, die aus vielerlei Beweggründen in die Selbständigkeit geglitten sind und dachten, sich die KV "sparen zu können". Und dann kam die allgemeine KV-Pflicht 2007 und irgendwann meldete sich irgendeine Kasse mit Nachforderungen. Diese Schulden bestehen teilweise heute noch und fallen, weil Selbständig, auch nicht unter die Regeln zur Privatinsolvenz (aber da bin ich mir nicht ganz sicher).

Verkrachte Lehrer sind nicht der Nabel der Welt, auch wenn sie diesen Teil ihres falsch verstandenen Berufsethos niemals abschütteln konnten.

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Ursula1955 | Thu Dec 29 22:09:14 CET 2016 - Thu Dec 29 22:09:14 CET 2016

Zitat: von Der_Max
Zitat: von Ursula1955
(...)Das ist doch mal eine gute Idee. Natürlich hätte ich nichts dagegen erst mal den Höchstbeitrag zu zahlen, wenn ich das Zuviel-Gezahlte wieder zurückbekomme!


Aber genau das reicht eben nicht aus, sondern würde im Sinne des Petitionsgegenstandes den Leuten endgültig das Genick brechen, weil die Beitragsschulden noch viel höher wären.


Falsch, denn das vorliegende Krankenkassen-Problem betrifft ja ausschließlich die Menschen der Mittelschicht!

Die haben entweder Ersparnisse oder Immobilien, auf die man Kredit bekommt oder Angehörige, die man für ihren Unterhalt in finanzielle Sippenhaft nimmt. Sonst würden sie ja ALG2 bekommen.

Den Arbeitslosen der Unterschicht (d.h. den ALG2-Berechtigten) steht ja wiederum das Recht zu, eine unrentable Selbständigkeit zu praktizieren. Sie werden nur dann an unrentabler Selbständigkeit gehindert, wenn die ARGE ihnen ein anderes Angebot machen kann (ein Sachverhalt, den ich o.k. finde, @toha666 aber offenbar nicht)

D.h.: Die meisten Leute mit GKV-Schulden könnten diese Schulden sofort zurückzahlen (ggf. mit Hilfe von Angehörigen und Freunden). Aber sie sehen keinen Sinn darin.

Denn nach dem Bezahlen der Schulden würden sie ja wieder vor der gleichen Lage stehen wie damals, als sie sich mangels Arbeitsmarktchancen zur "Not-Selbständigkeit" entschieden hatten:
Sie hätten immer noch keine Chance, eine sozialversicherungspflichtige Stelle zu finden (bzw. noch weniger, weil sie nun noch älter sind). Ihre Selbständigkeit würde weiterhin nicht genug einbringen, um 380 Euro GKV-Beitrag zu zahlen.
Also machen sie halt weiter wie gehabt.

Wenn meine Bekannten mit GKV-Schulden über die Zukunft nachdenken, sagen sie: "Wenn ich jetzt aufhöre mit meiner unrentablen Selbständigkeit, dann muss ich in Zukunft jeden Monat 800 Euro (Da ist das für nebenberufliche Selbständigkeit erlaubte Einkommen schon eingerechnet.) von der Substanz verbrauchen oder meinem Partner mit einer solchen Summe auf der Tasche liegen.

Damit treibe ich meinen Partner jetzt schon in die Flucht. Und wenn ich zehn Jahre oder mehr kein anderes Einkommen habe als das Einkommen aus nebenberuflicher(!) Selbständigkeit, dann bin ich im Rentenalter sowieso ein Sozialfall - egal, wie ich mich jetzt entscheide.

Ich behaupte: Würden wir ab sofort Kleinselbständigen faire Beiträge abverlangen, so könnten viele von ihnen nicht nur ihre Schulden (zumindest in Raten) zurückzahlen, sondern auch Vorauszahlungen leisten.

Ich kann nur sagen: Wenn ich in Zukunft 1000 Euro verdienen dürfte und dafür nur 160 Euro KV-Beiträge zahlen müsste (wie andere Leute, die 1000 Euro verdienen),dann würde ich mich über diese Entwicklung so toll freuen, dass ich (mit einem Kredit auf meine Immobilie) einigen meiner arbeitslosen Bekannten helfen würde, ihre KV-Schulden zurückzuzahlen und ihre Vorauszahlungen zu leisten. Denn ich wäre total sicher, dass ich die geliehene Knete wiederbekomme!

Heute aber sagen meine Bekannten mit GKV-Schulden zu mir: Ich bitte niemandem (nicht mal meine nahen Angehörigen), mir bei meinen GKV-Schulden zu helfen. Denn ich weiß selbst, dass das Bezahlen dieser Schulden nichts anderes wäre, als Wasser in einen Eimer mit Loch zu schütten. Denn was habe ich denn davon, die Schulden zurückzuzahlen, wenn die GKV-Beiträge für Kleinselbständige so hoch bleiben, dass ich den nächsten Beitrag schon wieder nicht bezahlen kann?!?!?

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Der_Max | Thu Dec 29 18:04:57 CET 2016 - Thu Dec 29 18:04:57 CET 2016

Zitat: von Ursula1955
(...)Das ist doch mal eine gute Idee. Natürlich hätte ich nichts dagegen erst mal den Höchstbeitrag zu zahlen, wenn ich das Zuviel-Gezahlte wieder zurückbekomme!



Aber genau das reicht eben nicht aus, sondern würde im Sinne des Petitionsgegenstandes den Leuten endgültig das Genick brechen, weil die Beitragsschulden noch viel höher wären.

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Ursula1955 | Thu Dec 29 17:45:34 CET 2016 - Thu Dec 29 17:45:34 CET 2016

Zitat: von Der_Max
Sogar mit der Feststellung, dass wir dringend neue zusätzliche Arbeitsplätze benötigen, sind wir uns einig. Aber schon bei der Frage, inwieweit der Staat "daran schuld" ist, dass es diese nicht gibt, gehen die Unterschiede los..

Da gebe ich Ihnen mal wieder Ihre eigenen Worte zurück: Von "Schuld" zu reden, ist in diesem Zusammenhang falsch.
Denn "Schuld!" ist eine moralische Kategorie. Ich rede lieber von politischer Unfähigkeit der Regierenden.
Zitat: von Der_Max

In diesem Zusammenhang ist auch die "Kleinselbständigkeit" zu sehen. Ich halte all die Konzepte wie "Aufstocker", "Ich-AG", ... für schwere politische Fehler, weil sie nur geeignet sind, das Fehlen dieser Arbeitsplätze zu kaschieren und gleichzeitig den Druck auf bestehende Arbeitsverhältnisse zur Lohnabsenkung zu erhöhen. Ich bin ein eher einfach gestrickter Mensch. Deshalb ist es mir einfach zu blöd, auf Dauer jemanden staatlich dafür zu unterstützen, dass er arbeitet - oder anders herum jemanden arbeiten zu lassen, auf dass das Gehalt NICHT zum Leben reicht. Das ist nur ausnahmsweise und für begrenzte Zeit akzeptabel, nicht als "Strukturmodell" und weder für Arbeitnehmer, noch für Selbständige. Die dauerhafte Subventionierung von Selbständigkeit - und nichts anderes wäre ein künstlich niedrig gerechneter KV-Beitrag ist für mich nicht akzeptabel..

Aber für einen nicht gerade geringen Teil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten subventionieren wir doch Krankenkasse (und Altersversorgung) auch schon seit Jahrzehnten. Für Leute, die für Mindestlohn arbeiten, gehen doch auch nur 60 % des durchschnittlichen KV-Beitrags ein. Dieses Mit-Finanzieren von Bürgern mit geringem Einkommen durch Bürger mit höherem Einkommen nennen wir "Solidarität". Man könnte es aber ebenso gut "Subvention" nennen.
Bei sozialversicherungspflichtigen Jobs findet man es seit Jahrzehnten (sogar bei besserer Arbeitsmarktlage als heute!) völlig normal, dass ein Teil der Beschäftigten nur unter Benutzen von Subventionen/Solidarität sein Leben bestreiten kann. Nur bei Selbständigen wird das plötzlich in Frage gestellt. Das ist für mich extrem unlogisch.

Denn die Argumente "Druck auf die Löhne", "unlauterer Wettbewerb" trifft doch auf sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (und noch mehr auf 450-Euro-Jobber) ebenso zu.

Kein Arbeitgeber ist daran gehindert, verzweifelte Handwerkmeister der Altersgruppe 55 + (oder mit anderen Vermittlungshemmnissen) für Mindestlohn einzustellen und mit diesem Modell normal zahlende Firmen in den Ruin zu treiben. Arbeitslosen Bekannten von mir passiert es ständig, dass sie als gut Qualifizierte in Mindestlohnjobs landen.

Betriebe, die das Ausbeuten ihrer verzweifelten Mitarbeiter in großem Stil betreiben, sind als Lohndrücker wesentlich gefährlicher als ein paar Ein-Mann-Firmen.

Und die Ein-Mann-Firmen sind eben oft "Nischenbetriebe", die niemandem Konkurrenz machen.

Oder es sind (wie im Bildungsbereich) gar keine wirklichen Selbständigen, sondern Leute, die man in Honorartätigkeit oder Werkverträge drängt.

Wenn man etwas gegen diese Form von (Schein?)Selbständigkeit) tun will, dann sollte man die Arbeitgeber (Bei Lehrern, Sozialarbeitern, Psychologen etc. oft der Staat selbst!) veranlassen, andere Formen der Beschäftigung anzubieten.
Aber offenbar gibt es diese andern Formen gar nicht.

Ich hatte gerade in diesen Tagen wieder einmal ein Bewerbungsgespräch bei einem Lernstudio, das auch mit dem Staat zusammenarbeitet (Förderung von Kids von Asylbewerbern). Auch die bieten nur Honorartätigkeit an - mit dem Argument, man wisse nicht, wie viele Schüler kämen.

Da ist jetzt schon klar: Ich werde (wie so oft) akribisch meine Stunden notieren müssen. Und dann muss ich eben absagen, wenn mein erlaubtes Kontingent für nebenberufliche Selbständigkeit erfüllt ist. Die Opfer sind neben den verhinderten Selbständigen die Kids, die zwischen Lehrern hin und her gereicht werden. Denn die Kollegen (sogar die Studenten unter ihnen) haben ja das gleiche Problem: Auch sie dürfen die Schwelle der Nebenberuflichkeit nicht überschreiten.
Zitat: von Der_Max

.... Wenn man dabei keine ungerechtfertigten Mitnahmeeffekte erzeugen wollte, gäbe es nur die Lösung, dass ALLE Selbständigen zunächst IMMER den Höchstbeitrag bezahlen und dann - vielleicht - gegen Vorlage des ENDGÜLTIGEN Steuerbescheids (Widerspruch ausgeschlossen oder abgeschlossen) einen Teil des Beitrags zurück bekommen.


Das ist doch mal eine gute Idee. Natürlich hätte ich nichts dagegen erst mal den Höchstbeitrag zu zahlen, wenn ich das Zuviel-Gezahlte wieder zurückbekomme!

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Der_Max | Wed Dec 28 23:58:36 CET 2016 - Wed Dec 28 23:58:36 CET 2016

Sogar mit der Feststellung, dass wir dringend neue zusätzliche Arbeitsplätze benötigen, sind wir uns einig. Aber schon bei der Frage, inwieweit der Staat "daran schuld" ist, dass es diese nicht gibt, gehen die Unterschiede los.

In diesem Zusammenhang ist auch die "Kleinselbständigkeit" zu sehen. Ich halte all die Konzepte wie "Aufstocker", "Ich-AG", ... für schwere politische Fehler, weil sie nur geeignet sind, das Fehlen dieser Arbeitsplätze zu kaschieren und gleichzeitig den Druck auf bestehende Arbeitsverhältnisse zur Lohnabsenkung zu erhöhen. Ich bin ein eher einfach gestrickter Mensch. Deshalb ist es mir einfach zu blöd, auf Dauer jemanden staatlich dafür zu unterstützen, dass er arbeitet - oder anders herum jemanden arbeiten zu lassen, auf dass das Gehalt NICHT zum Leben reicht. Das ist nur ausnahmsweise und für begrenzte Zeit akzeptabel, nicht als "Strukturmodell" und weder für Arbeitnehmer, noch für Selbständige. Die dauerhafte Subventionierung von Selbständigkeit - und nichts anderes wäre ein künstlich niedrig gerechneter KV-Beitrag ist für mich nicht akzeptabel.

@toha666: Vergessen Sie doch endlich diesen Unfug mit dem Vergleich des steuer- und krankenversicherungspflichtigen Beitrags für Selbständige. Der hinkt immer und ist systembedingt. Und wenn man dann noch weiß, wie lange man den Erlass eines Steuerbescheids verzögern kann (und damit die zutreffende Berechnung des KV-Beitrags), wird die Sache nur noch fragwürdiger.

Wenn man dabei keine ungerechtfertigten Mitnahmeeffekte erzeugen wollte, gäbe es nur die Lösung, dass ALLE Selbständigen zunächst IMMER den Höchstbeitrag bezahlen und dann - vielleicht - gegen Vorlage des ENDGÜLTIGEN Steuerbescheids (Widerspruch ausgeschlossen oder abgeschlossen) einen Teil des Beitrags zurück bekommen.

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Ursula1955 | Wed Dec 28 22:57:15 CET 2016 - Wed Dec 28 22:57:15 CET 2016

Zitat: von toha666

Ich schließe daraus genau das Gegenteil: Es gibt u.U. Kleinselbstständige, bei denen die Bemessungsgrenze von 17.500 Euro als Reingewinn verbucht werden können. Das sind immerhin über 1000 Euro monatlich. Zum Anderen ist auch denkbar, dass ein Selbstständiger die Bemessungsgrenze überschreitet, jedoch infolge höherer Auslagen die Gewinne lediglich bei 800,- Euro monatlich liegen. In diesen Fällen wird der Selbstständige zum "Aufstocker", ?

Selbst das muss nicht unbedingt sein. Denn manche Betroffene können die fehlenden 100 - 200 Euro vom Partner bekommen. Oder sie sind (wie ich) in der glücklichen Lage, dass sie sich in besseren Zeiten eine kleine Wohnung kaufen konnten und nun von 600 Euro netto gut leben könnten.
Zitat: von toha666

der "Kleinselbstständige" aber vermag von seinen Einkünften halbwegs zu überleben. Die Mehrzahl der Kleinselbstständigen wird allerdings zwischen 10 und 30% des Umsatzes nicht als Gewinn verbuchen können. Es gibt also selbst bei Kleinunternehmern erhebliche Unterschiede, die eine individuelle Handhabung erfordern.?

Das sehe ich auch so. Ich sehe da aber - im Gegensatz zu @ Der_Max - keine kostenintensive Bürokratie. Denn die Gewinnermittlung (mittels einfacher Buchführung) ist doch fürs Finanzamt ohnehin bereits erfolgt. Also hat man den Gewinn vom Vorjahr und kann danach den GKV-Beitrag errechnen. Und wenn der Gewinn im Folgejahr höher ist, dann gibt es eben eine Nachzahlung.
Zitat: von toha666

Ihr Beispiel zeugt von hoher Qualifikation und dürfte wohl eher der Ausnahmefall sein. Das Gros der Kleinunternehmer wird allerdings aus Quereinsteigern in handwerkliche oder kreative Tätigkeit bestehen. Da sind die Stundenlöhne eines IT-Spezialisten eher unüblich. Bei Neueinsteigern im Kreativbereich ist eher von 10-12 Euro/h auszugehen. Verfügt man dann über einen Kundenstamm, oder erzielt das Produkt einen reißenden Absatz, können die Preise dann gemäßigt erhöht werden, ohne die Kundschaft zu verprellen, oder potentiellen Nachahmern Raum einzuräumen, ähnliche Produkte weit günstiger anzubieten. Ich bin mir sicher, einige Kleinunternehmer unterschreiten bei der Bemessung der eigenen Arbeit sogar den Mindestlohn, um das eigene Produkt anfangs besonders günstig feilbieten zu können (selbstverständlich mit dem Hintergedanken, die Preise anzuziehen, sobald der Laden läuft?

Man darf hoffen, dass viele Kleinselbständige sich zum Normalverdiener entwickeln und dann auch bessere Krankenkassenbeiträge zahlen.

Aber oft ist das trotz Tüchtigkeit des Kleinselbständigen nicht möglich: Da unterrichtet jemand an einem musischen Gymnasium ein eher selten gewähltes Instrument. Da macht jemand in der Provinz an der Schule Islam-Unterricht für gerade mal 20 muslimische Kinder. Diese Menschen werden nie eine "lohnende" Selbständigkeit (im Sinne von Der_Max) schaffen.

Sie werden dauerhaft(!) nur 500 Euro verdienen und davon (nach Abzug von 385 Euro Krankenkassenbeitrag) nur so wenig verdienen, dass sie den Job dann hinwerfen müssen.

Ich höre den Max nun schon sagen: "Ja, aber als Zubrot für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte richtet sich der Beitrag doch nach dem Hauptberuf!"

Das stimmt zwar. Aber für die Löhne, die da bezahlt werden können (Da gibt es keine 80 Euro/Stunde wie bei Der-Max!) findet sich meist kein sozialversicherungspflichtig Beschäftigter, der ein solches "Zubrot" haben möchte.

Ganz abgesehen davon, dass folgende Entwicklung vielleicht auch "gesamtgesellschaftlich" nicht besonders sinnvoll ist:
Da haben wir einen Musiklehrer, der im Examen Note 1,7 hatte und daher eine Planstelle bekam. Diesen Musiklehrer muss man nun überreden, zusätzlich nebenberuflich den Unterricht für die selteneren Instrumente sowie einige Kurse an der Volkshochschule zu übernehmen.
Vielleicht macht er das, nachdem man ihm gesagt hat, dass dieser Unterricht sonst völlig ausfällt, weil es keine Interessenten gibt.

Aber er wird sich an den Kopf fassen und sich fragen: "Wie gibt es denn so was?!?! Ich habe doch zehn Studienkollegen, die notenmäßig zwischen 1,71 und 2,0 liegen. Die könnten doch wunderbar die Arbeit machen, die mir ohnehin zu viel ist..."

Aber nein, das können sie nicht! Denn die Selbständigen-Abzocke der GKV hindert sie daran.
Zitat: von toha666

Wir sollten zunehmend dem Umstand ins Auge schauen, dass es in zunehendem Maße den "Kleinunternehmer" im "Hauptberuf" gibt.?


Sehr richtig! Aber genau das wollen Leute wie Der_Max nicht kapieren.

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Ursula1955 | Wed Dec 28 20:32:43 CET 2016 - Wed Dec 28 20:32:43 CET 2016

Wie besagter Effekt heißt, ist mir offen gesagt egal. Ich habe den Begriff einmal gegoogelt, als Sie ihn verwendet hatten.

Ich habe Ihre Verwendung des Begriffs als "Wirtschaftsbelebung durch Konsum" verstanden. Und ich war richtig erstaunt, dass es offenbar einen(!) Punkt gibt, in dem ich mit Ihnen einer Meinung bin.

Wobei der Begriff (eng gefasst) natürlich nur davon ausgeht, dass der Konsum der Menschen oben Arbeitsplätze für die Menschen unten schafft. Da das aber seit Jahrzehnten schon nicht mehr funktioniert, ist der Effekt (so verstanden) offenbar auch für die meisten Wirtschaftsfachleute "tot".

Sie hatten übrigens den Begriff angewendet im Zusammenhang mit Asylbewerbern. Und Sie hatten die Meinung vertreten, dass Asylbewerber (im Sinne dieses Effekts) auch die Wirtschaft beleben. Da wundert es mich schon, dass Sie Menschen, die auf der untersten Einkommensstufe stehen, anders bewerten - je nachdem, ob es Asylbewerber sind oder Einheimische.

Ich denke, wir tun beide gut daran, den Begriff "trickle down" in Zukunft nicht mehr anzuwenden: Sie, weil sie damit zeigen, dass Sie veralteten Wirtschaftstheorien nachhängen und ich, weil man keine Begriffe verwenden sollte, die man nur oberflächlich kennt.

Vielleicht diskutieren wir lieber faktennah darüber, was gut ist für die Gemeinschaft aller Bürger.

Aber dabei werden wir beide uns vermutlich nie einig. Denn Sie akzeptieren nicht,, dass millionenfach sozialversicherungspflichtige Stellen fehlen. Und damit können die Kleinselbständigen Ihrem Rat, sich doch eine Stelle zu suchen, nicht folgen.

Aber selbst wenn sie dem Rat folgen können (Meine nähende Bekannte hätte als Cousine eines Caterers kein Problem eine Halbtagsstelle in einer Schulmensa zu bekommen.), so verschiebt das doch nur die Arbeitslosigkeit.

Wenn es der Frau nicht möglich ist, aus 900 Euro Einnahmen für ihre Textilerzeugnisse (bei fairen Krankenkassenbeiträgen) die für sie nötigen 700 Euro zu bekommen, dann bittet sie eben ihren Cousin, der bei ihm arbeitenden Asylbewerberin zu kündigen und sie zu nehmen. Und dann haben wir einen Teilzeitjob statt zweier möglicher.

Ich bleibe bei meiner Behauptung: So lange wir ein hohes Defizit an Arbeitsplätzen haben (vor allem für Ungelernte!) sollte der Staat dankbar sein für jeden Arbeitnehmer, der sein Existenzminimum als Kleinselbständiger bestreitet. Denn die Alternative ist ein Arbeitsloser mehr (auch wenn es sich nicht um die gleiche Person handelt.)

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toha666 | Wed Dec 28 19:13:03 CET 2016 - Wed Dec 28 19:13:03 CET 2016

Zitat: von Der_Max
Der Effekt, den Sie wohl meinen, nennt sich trickle-down - greift aber gerade bei "Kleinselbständigen" nicht, weil diese ja, nach Ihrer Definition, ganz unten auf der Treppe stehen und warten müssten, bis der Wohlstand die Treppe runter gefallen ist. Lesen bildet und kann die eigene Meinung verändern.
In Anbetracht des zunehmenden Auseinanderklaffens der Schere von Arm und Reich Allerorts darf die Gültigkeit der "Pferdeäpfel-Theorie" grundsätzlich in Frage gestellt werden. Ich halte sie daher für überaus ungeeignet, beispielhaft bei der Erörterung des Themas heran gezogen zu werden, wenngleich ich dem Beitrag von Ursula1955 viel abzugewinnen vermag.

Zitat: von Der_Max
Ihre Beispiele von Selbständigen, die quasi keine eigenen Betriebsausgaben haben, und im Gegensatz dazu diejenigen, die tatsächlich laufende Kosten haben, beweist letztlich nur die Fragwürdigkeit der Beitragsbemessung für Selbständige nach deren "Einkommen". Da ist ein feststehender Betrag einfach gerechter und ermöglicht eine vernünftige Kalkulation des Unternehmens.
Ich schieße daraus genau das Gegenteil: Es gibt u.U. Kleinselbstständige, bei denen die Bemessungsgrenze von 17.500 Euro als Reingewinn verbucht werden können. Das sind immerhin über 1000 Euro monatlich. Zum Anderen ist auch denkbar, dass ein Selbstständiger die Bemessungsgrenze überschreitet, jedoch infolge höherer Auslagen die Gewinne lediglich bei 800,- Euro monatlich liegen. In diesen Fällen wird der Selbstständige zum "Aufstocker", der "Kleinselbstständige" aber vermag von seinen Einkünften halbwegs zu überleben. Die Mehrzahl der Kleinselbstständigen wird allerdings zwischen 10 und 30% des Umsatzes nicht als Gewinn verbuchen können. Es gibt also selbst bei Kleinunternehmern erhebliche Unterschiede, die eine individuelle Handhabung erfordern.

Zitat: von Der_Max
Deshalb ist die Unterscheidung nach Haupt- und Nebenerwerb einfach sinnvoller als eine völlig willkürliche Einteilung in Klein- und Großgewerbe.
Willkürlich ist die Unterteilung nach Klein- und Großunternehmer nicht. Dazwischen gibt es einige Abstufungen. Als Kleinunternehmer gilt nur, wer im vorangangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überschritten hat, im laufenden 50.000 Euro aber nicht überschreiten wird. Hat man die Umsatzgrenze also in einem Jahr geringfügig überstiegen, zählt man im Nächsten nicht mehr als "Kleinunternehmer".

Zitat: von Der_Max
Für die Schulungen, die ich angeboten habe, habe ich mich damals von Unternehmen für 600 DM pro Tag buchen lassen. Diese 3-4 Veranstaltungen pro Jahr sind eben nur Nebenerwerb und waren leicht verdiente 3.000 DM nebenher. Nachdem die Firmen mich nicht mehr engangiert haben, habe ich für einige Jahre selbst veranstaltet und 75 € pro Teilnehmer verlangt. Aber dazu bin ich in Vorleistung getreten, indem ich einen Veranstaltungsort gebucht habe usw... Aber teilweise hatte ich über 30 Teilnehmer, da hat sich das richtig gelohnt. Der zeitliche Aufwand war nur geringfügig größer, aber ich hatte über 12.000 € Umsatz (!) nebenher, wovon mir nach Abzug der Kosten aber nur 3.000 € Ertrag geblieben sind. Nicht schlecht für 8 Tage Arbeit, aber eben nur Nebenerwerb.
Ihr Beispiel zeugt von hoher Qualifikation und dürfte wohl eher der Ausnahmefall sein. Das Gros der Kleinunternehmer wird allerdings aus Quereinsteigern in handwerkliche oder kreative Tätigkeit bestehen. Da sind die Stundenlöhne eines IT-Spezialisten eher unüblich. Bei Neueinsteigern im Kreativbereich ist eher von 10-12 Euro/h auszugehen. Verfügt man dann über einen Kundenstamm, oder erzielt das Produkt einen reißenden Absatz, können die Preise dann gemäßigt erhöht werden, ohne die Kundschaft zu verprellen, oder potentiellen Nachahmern Raum einzuräumen, ähnliche Produkte weit günstiger anzubieten. Ich bin mir sicher, einige Kleinunternehmer unterschreiten bei der Bemessung der eigenen Arbeit sogar den Mindestlohn, um das eigene Produkt anfangs besonders günstig feilbieten zu können (selbstverständlich mit dem Hintergedanken, die Preise anzuziehen, sobald der Laden läuft).

Zitat: von Der_Max
Zum "Haupterwerb" eignet sich mein Business einfach nicht, also würde ich mir eine andere Beschäftigung suchen müssen, um hieraus die Kosten meiner Krankenversicherung zu decken. Auf jeden Fall wäre es aus meiner Sicht geradezu asozial, wenn ich einerseits jetzt planmäßig mein Vermögen aufzehren würde, um andererseits dadurch, dass ich pro forma ein paar Schulungen gebe, in den Genuss einer billigen KV käme.
Ich wage zu bezweifeln, dass Ihr Business
sich nicht zum Haupterwerb eignet. Sie hätten nur Ihren Wirkungskreis weiter ausdehnen müssen. So, wie ich das sehe, wären Sie allerdings nie unter das "Kleinunternehmergesetz" gefallen. Um von den Erträgen aus Ihrer Tätigkeit halbwegs leben zu können, hätten Sie Ihre Aufwendungen hierzu versechsfachen müssen. Da in Ihrem speziellen Fall jedoch 3/4 des Umsatzes den Auslagen zugerechnet werden müssen, hätten Sie bereits bei einer Verdoppelung des Umsatzes über der Bemessungsgrenze gelegen.
Ihr extremes Beispiel stellt uns vor die Frage, inwiefern der Umsatz des Kleinunternehmers für die Bemessungsgrenze herhalten sollte, statt des Gewinns. Bei einem Umsatz von 17.500 Euro hätten Sie ja gerade einmal 4.375,- Euro verdient. So etwas ist i.d.R. sowohl dem Arbeits - als auch dem Finanzamt schwer erklärt.
Zitat:
"Ich habe zwar einen Umsatz von 40.000 Euro, aber mein Gewinn sind lediglich 10.000"
wird nicht zu Unrecht von vielen Sachbearbeitern dieser Behörden skeptisch beäugt. Andererseits kann es bei traditionellen Handwerksbetrieben durchaus auch der Fall sein, dass der Meister - trotz eines Umsatzes von 250.000 Euro - gerade einmal 48.000 für sich abknapsen kann. Warum sollte es sich im Kleingewerbe nicht mitunter ähnlich verhalten? Ich denke, ich spreche im Namen der gesamten Kleinunternehmerschaft: Auch bei den "geringfügigen" Aufwendungen, die Sie beim Erwerb von 3000 DM hatten, hätten wir Ihnen in jedem Fall einen günstigeren GKV-Beitrag gegönnt, sofern Sie anderen Ortes nicht den 10-fachen Gewinn verzeichnen. Wir sollten zunehmend dem Umstand ins Auge schauen, dass es in zunehendem Maße den "Kleinunternehmer" im "Hauptberuf" gibt.
Zitat: von Der_Max
Also: Entweder man ist hauptberuflich Selbständig, dann wäre ein fester KV-Beitrag fair. Oder man macht es im Nebenberuf, dann richtet sich die KV nach dem Hauptberuf. Oder man macht es als Hobby und hat Einnahmen allenfalls in Höhe der nachgewiesenen Kosten.

Was ist denn daran fair, wenn wir Denjenigen, der bei einem Umsatz von 12.000 Euro gerade einmal 3000 Euro Gewinn erzielt ebenso behandeln, wie Denjenigen, bei dem der Umsatz von 12.000 Euro indentisch ist mit dem Gewinn? Von 1.450,- Euronen/Monat (17.500/12) kann man schon ganz gut leben, selbst wenn man ein sattes Drittel für Steuern und Sozialbeiträgen abführen muss.
Und was das "Hobby" anbetrifft: Halten Sie Vincent van Gogh nicht für einen professionellen Maler? Er hat über seine Malerei kaum die benötigten Materialien finanzieren können. Es ist davon auszugehen, dass Van Gogh eher nicht in den Genuss einer Krankenversicherung kam. Womit womit wäre ihm heutzutage am ehesten gedient? Mit einem Pauschalsatz von 300 Euro oder einer einkommensabhängigen Bemessung des Sozialbeitrages?

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Der_Max | Tue Dec 27 12:50:05 CET 2016 - Tue Dec 27 12:50:05 CET 2016

Der Effekt, den Sie wohl meinen, nennt sich trickle-down - greift aber gerade bei "Kleinselbständigen" nicht, weil diese ja, nach Ihrer Definition, ganz unten auf der Treppe stehen und warten müssten, bis der Wohlstand die Treppe runter gefallen ist. Lesen bildet und kann die eigene Meinung verändern.

Ihre Beispiele von Selbständigen, die quasi keine eigenen Betriebsausgaben haben, und im Gegensatz dazu diejenigen, die tatsächlich laufende Kosten haben, beweist letztlich nur die Fragwürdigkeit der Beitragsbemessung für Selbständige nach deren "Einkommen". Da ist ein feststehender Betrag einfach gerechter und ermöglicht eine vernünftige Kalkulation des Unternehmens.

Deshalb ist die Unterscheidung nach Haupt- und Nebenerwerb einfach sinnvoller als eine völlig willkürliche Einteilung in Klein- und Großgewerbe.

Für die Schulungen, die ich angeboten habe, habe ich mich damals von Unternehmen für 600 DM pro Tag buchen lassen. Diese 3-4 Veranstaltungen pro Jahr sind eben nur Nebenerwerb und waren leicht verdiente 3.000 DM nebenher. Nachdem die Firmen mich nicht mehr engangiert haben, habe ich für einige Jahre selbst veranstaltet und 75 € pro Teilnehmer verlangt. Aber dazu bin ich in Vorleistung getreten, indem ich einen Veranstaltungsort gebucht habe usw... Aber teilweise hatte ich über 30 Teilnehmer, da hat sich das richtig gelohnt. Der zeitliche Aufwand war nur geringfügig größer, aber ich hatte über 12.000 € Umsatz (!) nebenher, wovon mir nach Abzug der Kosten aber nur 3.000 € Ertrag geblieben sind. Nicht schlecht für 8 Tage Arbeit, aber eben nur Nebenerwerb.

Zum "Haupterwerb" eignet sich mein Business einfach nicht, also würde ich mir eine andere Beschäftigung suchen müssen, um hieraus die Kosten meiner Krankenversicherung zu decken. Auf jeden Fall wäre es aus meiner Sicht geradezu asozial, wenn ich einerseits jetzt planmäßig mein Vermögen aufzehren würde, um andererseits dadurch, dass ich pro forma ein paar Schulungen gebe, in den Genuss einer billigen KV käme.

Also: Entweder man ist hauptberuflich Selbständig, dann wäre ein fester KV-Beitrag fair. Oder man macht es im Nebenberuf, dann richtet sich die KV nach dem Hauptberuf. Oder man macht es als Hobby und hat Einnahmen allenfalls in Höhe der nachgewiesenen Kosten.

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