Genau erstens das und zweitens liegt das Problem dann eher an der Nachlässigkeit der Bank des Petenten.
Meine Hausbank hat lustigerweise schon mehrere Lastschriften abgewiesen, weil die einziehenden Geschäftspartner kein gültiges Mandat vorweisen konnten oder das elektronische SEPA-Mandat nicht anerkannt wurde.
Ich bekam dann immer Post von den Firmen mit der Bitte, noch mal ein neues Mandat zu unterschreiben um etwaige Formfehler zu beheben.
Davon abgesehen: was nützt die Einsicht in ein solches Register? Den Empfänger der Zahlung erkennt man aus der Buchung selbst (ich sehe nicht nur den Zahlungsempfänger, sondern meine Hausbank zeigt mir in einem separaten Feld auch noch einen ggf. abweichenden Zahlungsempfänger an. Beispiel: Lastschrift von der Bundeskasse Trier und als abweichender Zahlungsempfänger steht dann das Finanzamt Kiel-Süd für die Kfz-Steuer drin).
Und unberechtigte Zahlungen können binnen 8 Wochen problemlos zurückgebucht werden.
Die Einsicht in ein solches Register bietet keinen Schutz vor unberechtigten Zahlungen.
Hallo,
ich bin Kassier in einem Verein. Die Kontonummer des Vereins ist öffentlich. Das wird der Grund sein, dass schon 5x versucht wurde, abzubuchen. Ich war auch bei der Polizei und habe Anzeige erstattet und habe die Lastschrift stornieren lassen.
Aber wenn sich Lastschrift-Betrug häuft, weil die Banken Name und IBAN offensichtlich nicht prüfen, dann nervt mich dieser zusätzlich "Abwehraufwand". Gäbe es diese Liste, wäre das vielleicht sogar ein Abschreckungsmittel gegen die Lastschrift-Betrüger.
Ihre ablehnende Haltung kann ich deshalb nicht nachvollziehen, respektiere sie aber.
MfG
Hallo Der_Max,
ich verstehe nicht, wie jemand Bankverbindungen finden kann, wenn "meine Liste" realisiert würde. Da soll nur in einer Spalte die Gläubiger-ID stehen und in der zweiten Spalte der Name des Instituts, dem diese Gläubiger-ID zugeordnet wurde (Amazon, Sportverein XY, usw.). Wenn eine unbekannte Lastschrift auf meinem Kontoauszug auftaucht, kann ich mit der Gläubiger-ID und dieser Liste nachschauen, wer das war. Wo ich oder sonst wer Bankkonten unterhält, erfährt man damit nicht. Oder habe ich was falsch verstanden?
Ebenfalls ein deutliches NEIN!
Die Frage stellt sich wieso nach eigener Angabe des Petenten „schon fünfmal“ eine Falschbuchung erfolgt ist.
An einem Tippfehler in der IBAN kann es nicht liegen, denn die ersten zwei Zahlen sind Prüfziffern, die genau das verhindern.
Banken sind auch keine Prüfinstitute. Zudem: Es liegt an jedem selbst, dass er seinen Zahlungsverkehr im Auge behält, dazu braucht es keine überprüfende Maßnahme mit „Klärung der Sachlage“. Ich weiß wer mit etwas abbucht und/oder etwas abbuchen möchte; Denjenigen kenne ich namentlich und seine SEPA- Mandat- Nummer.
Zitat: von --
Lastschrift wiederrufen. Fertig.
Und der Gang zur Polizei ist dabei noch nicht mal zwingend notwendig.
Davon hat man selbst ohnehin wenig bis nichts.
Ebenfalls dagegen. Da freuen sich dann die Gauner. Noch ein Angriffsziel zum Hacken.
Zur Petition:
Zitat:
Wenn irgend jemand Geld von meinem Konto abbuchen kann, ohne dass die Banken irgendetwas prüfen, dann muss ich doch erfahren dürfen, wer das war!
Zitat:
Jetzt bleibt mir nur, die Lastschrift zu stornieren und bei der Polizei Anzeige zu erstatten.
Zitat:
Fälle, wo es sich nur um Tippfehler bei der IBAN handelt, landen so unnötiger Weise bei der Polizei.
Zitat:
Könnte man den Gläubiger einer unbekannten Lastschrift ermitteln, könnte man auf kurzem Wege die Lastschrift klären und erst, wenn erkennbar ist, dass es in böser Absicht erfolgte, zur Polizei gehen.
Lastschrift wiederrufen. Fertig.