Zitat: von Malika2000
Naja- in der Schweiz wird auch nicht die Grundsteuer mal eben über 400 % angehoben- wie in Deutschland in bestimmten Gebieten erfolgt ist.
Ach ja? Dann dürfen Sie aber nicht verschweigen, dass in den fraglichen Gegenden die bisherige Grundsteuer seit 1964 bzw. 1974 der reale Wertentwicklung als auch der Steigerung der allgemeinen Lebenskosten (vulgo Inflation) massivst hinterhergehinkt war. Die Grundsteuer seindem also quasi immer billiger wurde.
Interessantwweise sieht es der Grundeigentümerverband als "ungerecht" an, dass jemand, der eine Luxuswohnung in der Münchner Innenstadt hat, mehr Grundsteuer zahlen soll, wie wie jemand, der eine gleich große Wohnung in Greding hat. Und interssanterweise hatten da Bundesländer mit politisch gut vernetzten Großgrundbesitzern, die auch gerne auf der Forbes-Liste zu finden sind, ernsthaft den Vorschlag, die Grundsteuer A ganz abzuschaffen. Gloriös für die Gloria, z.B.
Schon komisch, dass ausgerechnet z.B. die urkapitalistischen USA eine Grundsteuer haben, die sich strikt nach dem aktuellen Verkehrswert richtet. Und dann (angeblich) auch noch teuer ist. Laut einer amerikanischen Quelle (Der Beitrag wurde vom Moderator gekürzt, da Links auf andere Webseiten nicht zugelassen sind. Links sind nur als Quellenangabe von einer Website für ein Zitat (jeweils deutschsprachig) erlaubt. Bitte beachten Sie die Richtlinie i.V.m.d. Nutzungsbedingungen.) 2149 US$ pro Jahr und pro Haushalt im Mittel. Interessantwerwiese heißt das z.B im Staat mit dem höchsten effektiven Satz, New Jersey, bei 2,35% auf den Wert dann $7,410 Grundsteuer p.a. für das mediane Eigenheim, während sich der Staat mit den teuersten medianen Eigenheimen mit 0,27% (dem niedrigsten Satz) begnügt, und 1406 Dollar.
Die meisten Gegenden in D-Land kommen vom Satz her nicht mal an Hawaii ran, geschweige denn New Jersey. Bei mir wären das aktuell 0,17% nach dem amerikanischen System ...
Naja- in der Schweiz wird auch nicht die Grundsteuer mal eben über 400 % angehoben- wie in Deutschland in bestimmten Gebieten erfolgt ist.
Und wer trägt den Mehraufwand bei der Verwaltung?
Ich würde es im Gegenteil anders herum machen - nur noch jährliche Zahlung. Grundsätzlich. Ende.
Sorry, wer seinen Grundsteuerbescheid hat, der weiß ja, was er schuldet. Und kann das übers Jahr ansparen. Wer nicht mal das Geld hierfür hat, oder die Weitsicht, der kann sich die Immobilie schlicht nicht leisten. Schon komisch, in der Schweiz funktioniert das mit der endjährigen Steuerzahlung sogar mit der Einkommenssteuer.
Grundbesitzabgaben sind Angelegenheiten der Gemeinde / Kommunen. Demnach wäre die Petition an die Gemeinde des Petenten zu richten und nicht an die Bundesregierung. Der Vorschlag eine anders gestaltete Zahlungsweise zu erreichen, wäre ebenso an den jeweiligen Stadtrat / Gemeinderat zu richten um hierüber einen Ratsbeschluss zu erwirken.
Bei Steuern ist es immer sinnvoll mit dem zuständigen Finanzamt persönlich zu reden oder über einen Steuerberater, dann kann man einiges vereinbaren.
Aber wer sich "Kleinbeträge" nicht leisten kann dürfte auch andre finanzielle Beträge nicht leisten können.
---- GrStG § 28 Fälligkeit ---
(1) Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
(2) Die Gemeinden können bestimmen, daß Kleinbeträge wie folgt fällig werden:
1. am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser fünfzehn Euro nicht übersteigt;
2. am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrags, wenn dieser dreißig Euro nicht übersteigt.
(3) Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Grundsteuer abweichend vom Absatz 1 oder Absatz 2 Nr. 2 am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag muß spätestens bis zum 30. September des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden. Die beantragte Zahlungsweise bleibt so lange maßgebend, bis ihre Änderung beantragt wird; die Änderung muß spätestens bis zum 30. September des vorangehenden Jahres beantragt werden.
--------