pagodelhumo | Tue Feb 14 19:53:16 CET 2017 - Tue Feb 14 19:53:16 CET 2017

Dann nehmen wir z.B. den Fall "Oury Jalloh". 2005 in Polizeigewahrsam und gefesselt! in der Zelle verbrannt!! Der Fall ist öffentlich ausgeschlachtet worden und was hilft es dem Toten? Wie offensichtlich lächerlich haben sich die Vorgesetzten verhalten? Nach 12 Jahren noch keine endgültige bzw. zufriedenstellende Klärung.

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f0n3gu264 | Mon Feb 06 01:44:30 CET 2017 - Mon Feb 06 01:44:30 CET 2017

Wer Richter auf die Spur bringen will, sollte sie häufiger bestrafen. Damit sie lernen, dass sie eine Funktion vertreten und Verantwortung übernehmen müssen. Es nützt gar nichts, Fähigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, wenn man sie später nicht anwenden muss und einem Narrenfreiheit gewährt wird.

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pagodelhumo | Sun Feb 05 23:19:42 CET 2017 - Sun Feb 05 23:19:42 CET 2017

Es geht nicht nur um Qualifikation. Im Verwaltungsverfahren gilt der Ermittlungsgrundsatz, d.h. der Richter muss von Amts wegen alle Möglichkeiten ermitteln. Ob und wie gut das funktioniert hängt wesentlich davon ab, wieviel der Richter bereit ist zu arbeiten und nicht wie qualifiziert er ist.
Darum geht es aber in der Petition nicht. Es geht um das Prinzip, dass Richter von der Regierung möglicherweise "auf Spur" gebracht werden und dann auf entscheidende Posten "befördert" werden.
D.h. im Endeffekt, dass auch eine unabhängige Beschwerdestelle ins Leere laufen würde, wenn der Beschwerdegrund "nicht genehm" wäre.
Polen macht das ganze nur plumper und offensichtlicher.

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f0n3gu264 | Sun Feb 05 13:28:03 CET 2017 - Sun Feb 05 13:28:03 CET 2017

Ich denke, dass diese Abordnung einen gutem Schritt darstellt, um denjenigen Einblicke in die Verwaltungstätigkeit des Bundes zu geben.

Aus meiner vergangenen Erfahrung mit der Justiz habe ich bemerkt, dass auch in den Fällen, in denen explizit Verwaltungsaufgaben übertragen wurden, etwa den zu Bezirksrevisoren ernannten Rechtspflegern, jegliche Kenntnis der ihnen obliegenden Aufgaben fehlt. Man ist nur immer ein halber Richter mit ganz begrenzten Aufgaben und schließt sich dann halt der Meinung einer gerichtlichen Entscheidung an, oft, weil man eh nichts selbst entscheiden darf und diese Erfahrung an den Antragsteller weitergeben möchte. Der Rechtspfleger nimmt auch Aufgaben der Verwaltung wahr aber es scheint viele Bewerber nicht so sehr zu interessieren.


Wenn wir uns ein Gericht ansehen, dann steht meist die Entscheidung des unbegünstigenden Abweisens im Vordergrund. Gesetze werden häufig nur dann beachtet, wenn man sie an Bedingungen knüpfen kann oder der Monatssold durch einen Zuspruch nicht überstiegen wird.

Den Entscheidungsträgern, welche die Wahl haben, einen Machtapparat in Gang zu setzen oder dies zu verweigern, egal, ob es das Gesetz so vorsieht, müssen auch entsprechende Erfahrungen abgesehen von "zurückgewiesen" oder "verurteilt" vermittelt werden. Viele Vorgänge gelangen gar nicht erst vor ein Gericht, weil dort Rechtsanwälte zuständig sind, von denen wieder die Hälfte falsche Auskünfte erteilt und weil eine Verwaltung oft nur soweit handelt, wie in der Vergangenheit überhaupt Interesse an deren Existenz bestand. Die Stellen werden besetzt, sind aber nicht aktiv, weil der Bürger sich wegen der Komplexität beschwert.

Gerade Verwaltungsrecht ist ziemlich unabhängig vom "militärischen Interesse" des Zuschlagens und Abweisens. Im Verwaltungsrecht steht oft das Recht im Vordergrund, nicht so sehr der materielle Nutzen, der mehr vor die ordentlichen Gerichte gehört. Es bietet daher eine interessante Schulungsmöglichkeit unabhängig von einer Machtposition mit dem eigentlichen Fokus auf die Rechtsfrage.

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Der_Musikus | Sun Feb 05 12:36:19 CET 2017 - Sun Feb 05 12:36:19 CET 2017

Aus der Petitionsbegründung:

Zitat:
Momentan werden Beschwerden gegen Polizeibeamte innerhalb der jeweiligen Landespolizei bearbeitet und dementsprechend regelmäßig zurückgewiesen.


Auf die Idee, daß viele Dienstaufsichtsbeschwerden ganz einfach unbegründet sein könnten und DESHALB zurückgewiesen werden, kann man ja gar nicht kommen.

Zitat:
Strafanzeigen gegen Polizeibeamte laufen ebenso regelmäßig ins Leere, da die Justiz sich den Landes- und Sicherheitsorganen grundsätzlich näher fühlen als irgendwelchen dahergelaufenen Leuten.



Auch hier, eine nette Unterstellung.

Sicher mag es oft dazu kommen, daß sich "irgendwelche dahergelaufenen Leute" ungerecht behandelt fühlen,
in Einzelfällen mag es auch zu Straftaten durch Polizeibeamte kommen. ABER: In der Regel werden Straftaten durch Polizeibeamte auch verfolgt. Da gibt es selten Protektion durch Staatsanwälte und Gerichte. Im Gegenteil, da wirken sich Urteile auch schon mal im Endeffekt wesentlich härter aus, als es in vergleichbaren Fällen mit "irgendwelchen dahergelaufenen Leuten" der Fall wäre.

Ein gutes Beispiel, daß unser Rechtsstaat funktioniert, stellt doch tatsächlich der Fall Schloßgarten-Demo in Stuttgart, der sogenannte "schwarze Donnerstag" dar.

Keine Mitzeichnung.

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pagodelhumo | Sun Feb 05 10:50:35 CET 2017 - Sun Feb 05 10:50:35 CET 2017

Es war die folgende Anfrage an die Bundesregierung:
dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/019/1701920.pdf
"Abordnung von Richterinnen, Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten an die Bundesverwaltung"

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pagodelhumo | Sun Feb 05 10:25:01 CET 2017 - Sun Feb 05 10:25:01 CET 2017

Soweit ich mich erinnere, war das eine Anfrage aus dem Bundestag der Fraktion "Die Linke". Ich bin mir ganz sicher, dass ich das gelesen habe.

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UweSi | Sun Feb 05 09:27:30 CET 2017 - Sun Feb 05 09:27:30 CET 2017

Zitat: von f0n3gu264


Es gibt die Regel, dass Anordnungen des Vorgesetzten, etwa eine Person in Gewahrsam zu nehmen, geprüft werden können. Aber bei allen Beamten, die ich kenne, setzt immer das Interesse an der Eigenverantwortung aus. Man handelt, weil es jemand anderes so gesagt hat. Verfahren oder Rügen werden nicht bearbeitet, es gab sogar einmal die Aussage, dass man
"nicht im Rahmen anzuwendender Vorschriften arbeiten werde, bis man im Wege der Dienstaufsicht durch den Vorgesetzten entfernt werde, sondern nur stupide alle Anordnungen durchsetzen und nicht im Rahmen der eigenen Handlungsbefugnisse (sogar bei Verwaltungshandeln) auf mich eingehen wolle".


Der gesunde Menschenverstand wird in diesen betr. Fällen halt unter den Gesetzen der Hierarchie dankbar ausgeschaltet. Wie sonst könnten "Befehle" tatsächlich ausgeführt werden, die z.B. fordern mit Wasserwerfern auf Schulkinder zu schießen (z.B. Stuttgart), bzw. alte Männer anlässlich von Demonstrationen von ihren Treckern zu werfen (Gorleben), oder Demonstranten so einzukesseln, dass sie ihre Notdurft auf der Straße erledigen müssen (passiert dauernd). Genauso ist es doch eigentlich unverständlich, dass auch friedliche Demonstranten laufend verprügelt werden (und wehe, die wehren sich auch noch!). Oder anlässlich von z.B. Verkehrskontrollen Erwachsene wie Schwerverbrecher behandelt und geduzt werden. Wehe man duzt zurück. Mir fiele noch Einiges mehr zum Thema ein - würde den Rahmen sprengen. Irgendwie ist es eklig, wie die betroffenen gestandene Männer und Frauen ihren jeweiligen Vorgesetzten gefallen wollen. (Leider geht das in der Kette bis ganz oben! Allerdings würde daran keine wie auch immer geartete Beschwerdestelle für uns Bürger etwas ändern:)
Natürlich gehe auch ich davon aus, dass es sich beim Missbrauch des Amtes um "Ausreißer" handelt, die jedoch größtenteils verhindert werden könnten, wenn Befehlsempfänger nicht nur ihren Vorgesetzten "dienen" wollten, sondern ein wenig nachdenken würden.
Gruß

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Der_Max | Sat Feb 04 23:48:31 CET 2017 - Sat Feb 04 23:48:31 CET 2017

Ihre länglichen Ausführungen ändern aber nichts daran, dass davon immer noch kein "Ombudsmann" vor Ort wäre, sondern man müsste sich - wie bisher auch - auf die Aussagen der verschiedenen Beteiligten und ihre schriftlichen Schilderungen stützen. Was ist dann anders, als wenn man seine Beschwerde auf den Wegen vorbringt, die es schon gibt?

Wer davon ausgeht, dass sowieso "alle unter einer Decke stecken", kann doch nicht ernsthaft erwarten, dass nicht das Gleiche auch für eine neue, fünfte (schließlich gibt es auch noch die Presse) Institution gilt.

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f0n3gu264 | Sat Feb 04 19:44:05 CET 2017 - Sat Feb 04 19:44:05 CET 2017

Hat der Bundestag soetwas gefragt? Er muss seine Quellen ändern. Ich persönlich würde auch nicht im Lebenslauf damit angeben, dass ich "den Ruf an eine Universität abgelehnt hätte", um meine Qualifikation hervorzuheben.

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