Die Unzulässigkeit ist nur die Meinung des Hamburger Datenschutzbeauftragten. Sie steht weder im Gesetz, noch ist sie richterlich festgestellt.
Klar ist aber, dass der Vermieter die Bonität des potenziellen Mieters ausführlich prüfen darf - und zwar umso gründlicher, je relativ höher die Miete im Verhältnis zum Einkommen und zur Bestandsdauer des Arbeitsverhältnisses ausfällt.
Wenn also jemand gerade eine neue Stelle antritt, die 1.500 € netto verspricht und die Wohnung 600 € kalt kosten soll, dann darf der Vermieter sehr detaillierte Fragen stellen. Oder bezweifelt jemand sein "berechtigtes Interesse"?
Zitat: von Matuf
Der_Musikus hat recht mit seiner Aussage:
"Streng genommen ist die Forderung nach Vorlage einer Schufa-Auskunft bereits unzulässig."
Problem ist aber in vielen Grossstädten: Die Frage nach der Schufa kommt zwangsläufig, es wissen nach wie vor sehr viele Menschen nicht, dass diese Frage nicht zulässig ist. Die Vermieter / Makler stellen diese Frage und wenn man darauf hinweist, dass diese Frage nicht zulässig ist, hat man bereits verloren und den Vermieter / Makler gegen sich und keine Chance mehr auf die Wohnung. Und hier sehe ich zwingend Handlungsbedarf des Gesetzgebers. Es muss ein für alle Mal klargestellt und gesetzlich geregelt werden, dass nicht nach der Schufa gefragt werden darf.
Richtig- denn wem nützen solche Papiergesetze eigentlich? Nur dem Gesetzgeber, der sich dann mit der Aussage: "es gibt ja schon Regelungen dazu" aus der Verantwortung zieht.
Die sogenannte Rechtsbeugung findet tagtäglich tausendfach statt- aber niemand interessiert es..... Kein Wunder dass immer mehr Menschen völlig frustriert sind.
Zitat: von rupert1159
Korregieren Sie mich:
Und wenn der nicht kooperiert,nicht an ihn zu vermieten?
Wozu jetzt eine gesetzlich vorgegebene Lösung?
Wäre doch schöner es gäbe mal eine Strafe für Vermieter, die sich über bestehende Gesetze hinwegsetzen. Nötigung ist doch auch eine strafbare Handlung- oder gilt das nicht für Vermieter?
Und woher will denn ein Vermieter wissen ob der Mieter zwar vorher brav immer seine Mieten bezahlt hat, dann aber durch einen Schicksalsschlag (Unfall, Arbeitslosigkeit usw) nun die Miete eben nicht mehr bezahlen kann?
Und die Erfahrung hat doch bereits in der Vergangenheit gezeigt, dass Mietnomaden fast immer in teuren Autos vorgefahren sind- und Vermieter sich haben blenden lassen.
Geld ist eben nicht immer geil. Vor allen Dingen nicht, wenn es nur glänzt.
Zitat: von Matuf
Ich bin selber auch im Immobilienbereich tätig und gebe dem Petenten Recht.
Zu Ihrerm Statement, rupert1159: Dem Vermieter ist es gestattet, diverse Unterlagen einzufordern, dies ist richtig. Bis dato ist es aber so, dass die Vorvermieterauskunft nicht zu diesen Unterlagen gehört. Diese ist aber nach meiner Auffassung und der Auffassung vieler meiner Kollegen hier im Grossraum von München zuverlässiger und aussagekräftiger als die Schufaauskunft, welche einen Score angibt, dessen Berechnung nur für die wenigstens Menschen wenn überhaupt nachvollziehbar ist.
Ich kann nur davon abraten hier mitzuzeichnen. Es gibt tatsächlich Vermieter (eher noch Hausverwaltungen) die den seriösen Mietern das Leben zur Hölle machen können.
Fall vor drei Jahren: Mieterin lebt 14 Jahre in einer Mietwohnung, die sie später kaufen können soll. Sie saniert die Wohnung daher auf eigene Kosten komplett (incl. kompletter Verfliesung der gesamten Wohnung usw.) Nachdem einige vorherige Mieter gekauft haben, Geld sparen wollen, wird plötzlich der Kabelanschluß gekündigt, die Mieterin hat keinen TV Empfang mehr. Sie wehrt sich und wird von der Hausverwaltung aufgefordert sich auf ihre eigenen Kosten eine DVBT Antenne zu kaufen. Die funktioniert aber nicht- (Bahndamm, EG Wohnung usw). Dann stellt sie sich (wieder auf eigene Kosten) eine kleine Standantenne auf den Balkon (hinten zum Garten gelegen raus), das wird ihr verboten (rechtswidrig) obwohl in der Kellerwohnung eine riesige SAT Schüssel an der Wand angebracht hängt. (aber es ist ja ein Eigentümer..) So beginnen immer mehr Schikanen, welche im zerkratzen des neu gekauften PKW's enden und sogar lösen aller vier Radmuttern einer weiteren Mieterin die rausgeekelt werden soll. Nachdem kein Gesetz der Mieterin tatsächlich Hilfe geben kann, zieht sie es vor auszuziehen.
Selbst noch über ein Jahr danach (der Hausverwalter behauptete es wäre noch eine Miete offen, dann wurde die Miete angeblich rückwirkend ! bezahlt und weiterer unhaltbaren Behauptungen) und nach Klage seitens der Mieterin bei Gericht- die dann auch den Prozeß gewinnt, zahlt der Hausverwalter (dessen Anwalt sogar einen Rüffel vom Gericht wegen der Lügen bekam) nicht einmal die vom Gericht ausgeurteilten Zinsen für seine Schulden. Die Mieterin verzichtet auf die Einschaltung eines Gerichtsvollziehers gegen den Vermieter um endlich mit dem Albtraum abschließen zu können....
Und von so einem unfähigen Hausverwalter soll dann die bereits finanziell ausgenommene und seriöse Mieterin auch noch eine "Vermieterbescheinigung" erbetteln? Was glauben Sie wie die aussehen könnte.... erneute Verleumdungen und Denunzierungen? Wieder eine Klage gegen den Hausverwalter bzw. Vermieter? Wer schlecht ist, der bleibt auch ein schlechter Mensch- das kann kein Gericht ändern.
Im Übrigen- ich kenne meinen Vermieter nicht einmal- die Hausverwaltung weigerte sich mir seine Adresse zu geben. Und- hier ziehen die Leute nach ca. einem bis maximal drei Jahren aus und ein. Und jetzt raten Sie mal warum..... Mängel über Mängel die nicht behoben werden- neuerdings auch Schimmel in der Dachgeschoßwohnung, die Frau lebt dort nicht einmal ein Jahr. Einsicht in die Nebenkostenunterlagen? Nö- nur 4 ausgewählte DINA 4 Blätter. Abfotografieren? Nö- das ist nicht erlaubt. Ich bezahle- und weiß nicht einmal was ich da bezahle. Ich bekomme keinerlei Einsicht in die relevanten Unterlagen.
Keine Mitzeichnung! Das käme einer Entmündigung aller Mieter und Mieterinnen gleich und würde den unseriösen Verwaltern Tür und Tor öffnen Mieter noch über das Mietverhältnis hinaus zu schikanieren.
Und von solchen Fällen kann ich Ihnen noch etliche schildern von unterschiedlichen Mietern die ordentlich sind und immer pünktlich ihre Miete zahlen.
Vielleicht sollte ich in eines der Häuser aus der eigenen Familie ziehen- ach nee- das sind ja alles Luxuswohnungen....
Fangen wir doch besser mal damit an endlich eine Beschwerdestelle über unseriöse Hausverwalter einzurichten- das wäre der erste Schritt vor dem zweiten. Eine solche gibt es nämlich überhaupt nicht in Deutschland. Ja nicht einmal unbedingt eine ordentliche Ausbildung muss zwingend nachgewiesen werden. Hausverwalter kann also jeder "Willi" sein.
Sogenannte "Mietnomaden", die eine Wohnung völlig demolieren, dann plötzlich verschwinden und danach die nächste verwüsten, sind per Schufa nicht zuverlässig zu enttarnen. Vorvermieterauskunft (evt. durch eine zu schaffende staatliche Infostelle um durch Formalisierung dem Datenschutz zu genügen) macht schon eher Sinn.
Allgemein basiert die Schufa oft auf Algorithmus gewordenen Vorurteilen ("wer bisher nur bar zahlt, oder in der falschen Straße wohnt, muss ja ein Verbrecher sein..."), deren Aussagekraft zumindest fragwürdig ist.
Zitat: von Matuf
Es muss ein für alle Mal klargestellt und gesetzlich geregelt werden, dass nicht nach der Schufa gefragt werden darf.
Das ist aber leider so nicht Gegenstand der Petition.
In der Petition wird gefordert, dass "bei der Vermietung von Wohnungen die Frage nach der Schufa-Auskunft künftig nicht mehr zulässig ist".
Und das ist ja bereits heute der Fall. Und darüber hinaus ist auch das, was die Petition als "Ersatz" für die Schufa-Auskunft will, nämlich die Vorvermieterbescheinigung, bereits schon nicht zulässig.
In diesem Sinne: Petition erledigt, dürfte mit A9 abgeschlossen werden, weil "dem Anliegen bereits entsprochen wurde".
Wobei aber die Schufaauskunft weiterhin ersatzweise "erlaubt" sein müsste, wenn es z.B. keinen Vorvermieter gibt, weil man vorher im eigenen Haus/bei seinen Eltern oder sonstwie gelebt hat ohne selbst Miete gezahlt zu haben.
Trotzdem Mitzeichnung, die Schufa ist, wie hier schon beschrieben wurde, ziemlich nichtssagend, diskriminierend und überflüssig.
Der_Musikus hat recht mit seiner Aussage:
"Streng genommen ist die Forderung nach Vorlage einer Schufa-Auskunft bereits unzulässig."
Problem ist aber in vielen Grossstädten: Die Frage nach der Schufa kommt zwangsläufig, es wissen nach wie vor sehr viele Menschen nicht, dass diese Frage nicht zulässig ist. Die Vermieter / Makler stellen diese Frage und wenn man darauf hinweist, dass diese Frage nicht zulässig ist, hat man bereits verloren und den Vermieter / Makler gegen sich und keine Chance mehr auf die Wohnung. Und hier sehe ich zwingend Handlungsbedarf des Gesetzgebers. Es muss ein für alle Mal klargestellt und gesetzlich geregelt werden, dass nicht nach der Schufa gefragt werden darf. Wenn jemand von sich aus die Schufa vorlegt ist das wieder ein anderes Thema. In den Ballungsräumen wie etwa Berlin, Hamburg, Frankfurt, München...da gibt der Markt das aber her. Ich bin allerdings aber auch der Meinung, dass der Vermieter Informationen erhalten soll, und die für ihn relevanten Informationen kann er erhalten anhand Kontoauszüge, Gehaltsabrechnung und eben der Vorvermieterbescheinigung.
Ich habe in meinem anderen Post bereits geschildert, dass die Schufa im Bezug auf die Vermietung nichtssagend ist.
Ich sehe diese Regelung nicht als eine Verschlechterung der Situation für Vermieter sondern eine Chancenverbesserung für die Mieter.
Streng genommen ist die Forderung nach Vorlage einer Schufa-Auskunft bereits unzulässig.
Gleiches gilt im Übrigen für die Vorvermieterbescheinigung.
Wir sind hier mitten im Datenschutzrecht, und gewünschte Erhebung der Daten wäre nur aufgrund einer vollkommen freiwilligen Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Da hier aber die Entscheidung ob die Wohnung an den Betroffenen vermietet wird oder nicht von der Einwilligung abhängt, kann hier keine Rede mehr von Freiwilligkeit sein.
Siehe hierzu auch die Stellungnahme der Landesdatenschutzbeauftragten, z.B. aus Hamburg. Leicht pber google zu finden.
Ich bin strikt dagegen.
Ein Vermieter ist ein Unternehmer wie jeder andere auch. Das jemand seine Verbindlichkeiten nicht bezahlt gehört auch hier zum "Unternehmerischen Risiko". Die bereits angeführten Möglichkeiten sind aus meiner Sicht mehr als ausreichend und übertreffen bereits jetzt die Möglichkeiten anderer Unternehmer bei weitem. Irgendwann muss es auch mal reichen.
Einige der bereits aufgeführten Möglichkeiten halte ich Datenschutzrechtlich bereits jetzt für bedenklich (Vorlage von Kontoauszügen). Weiterhin ist hierzu zu sagen, dass gerade wenn ein Mietverhältnis im Streit beendet wird und der ehemalige Mieter auf der Suche nach einer neuen Wohnung ist deutliche Schwierigkeiten auf ihn zukommen wenn er auf dessen Leumund angewiesen ist um eine neue Wohnung zu finden.