Der_Max | Wed Jul 12 17:51:22 CEST 2017 - Wed Jul 12 17:51:22 CEST 2017

Zitat: von filmposter
Offensichtlich gehören Sie zu denjenigen, die nie im Internet bestellen. Zu Ihrer Information: Der weitaus grösste Teil von Drogen, Waffen und anderen verbotenen Dingen kommt mit Containern ins Land, und da erfolgt die Einführung zu mindestens 95% vollkommen ohne jede Kontrolle, da der Zoll da einfach keine Kapazitäten hat. (...)



Ich bestelle recht viel im Internet - aber ich schaue eben auch schon vorher, wo mein Handelspartner seinen Sitz hat. Und für mich gilt die einfache Regel, dass ich von Ausländern, die sich als Privatleute im Internet vorstellen, nie kaufe. Also geht es niemals um "Privatsendungen", sondern immer um Handelsware, selbst wenn ich sie zum Eigengebrauch kaufe.

Schön, dass Sie sich mit Drogen&Co. so gut auskennen. Ich kann Sie sicherlich mal fragen, wenn ich etwas derartiges bestellen und am Zoll vorbei einführen möchte ...

Aber Ihre Ausführungen bestärken mich eher in meiner Sicht, wonach der Zoll gerade "Stückgut" viel stärker kontrollieren sollte, so dass in den Fällen, in denen noch Zoll oder Einfuhrumsatzsteuer zu erheben ist, nur der hierfür entstehende Mehraufwand in die Betrachtung einbezogen werden kann.

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filmposter | Wed Jul 12 16:45:21 CEST 2017 - Wed Jul 12 16:45:21 CEST 2017

Offensichtlich gehören Sie zu denjenigen, die nie im Internet bestellen. Zu Ihrer Information: Der weitaus grösste Teil von Drogen, Waffen und anderen verbotenen Dingen kommt mit Containern ins Land, und da erfolgt die Einführung zu mindestens 95% vollkommen ohne jede Kontrolle, da der Zoll da einfach keine Kapazitäten hat.
Wie dem auch sei, die Kontrolle der privaten Sendungen erfolgt im Vorfeld, und wenn man die Arbeitsbelastung der Beamten senkt, z.B. durch den Wegfall der Abgaben für Kleinsendungen.
Angesichts der diversen Arbeitsgänge ist für jede Sendung ein durchschnittlicher Aufwand an Arbeitszeit von etwa 15 Minuten anzunehmen. Dazu kommt das Porto für die Benachrichtigung, Lagerkosten etc.
Auch bei einem Betrag von €10 ist die Abwicklung aus meiner Sicht nicht kostendeckend möglich.
Von dem erheblichen Zeitaufwand und Fahrtkosten für die Empfänger ganz zu schweigen.

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Der_Max | Sun Jul 09 18:44:01 CEST 2017 - Sun Jul 09 18:44:01 CEST 2017

Vielmehr muss man davon ausgehen, dass der Zoll so gut wie jedes Paket aus dem außer-EU-Ausland sowieso gründlich untersuche muss. Da geht es ja nicht nur um Alkohol und Tabak, sondern auch um jede Menge anderer Produkte, deren Einfuhr (und teilweise Besitz) bei uns verboten ist: Drogen, Medikamente, Waffen, Einhaltung von Artenschutzabkommen, bestimmte Lebensmittel, ...

Wer im Internet außerhalb der EU bestellt, sollte sich dieses Sachverhaltes bewusst sein und deshalb die Einfuhrbestimmungen mit einkalkulieren.

Von daher denke ich, das man eine Geringfügigkeitsgrenze nicht oberhalb von 10 € ansetzen sollte. Bei diesem Betrag dürften die "Erhebungskosten", die über den normalen Überwachungsaufwand hinausgehen, gedeckt sein.

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