Heinz 55 | Sun Aug 06 15:46:40 CEST 2017 - Sun Aug 06 15:46:40 CEST 2017

Guten Tag Malika 2000
Danke für Ihren heutigen beitrag um 13.13 und 13.18 den " ich finde ihren beiden Beiträge hilfreich " wo in je Informationen jeweils einen Stern von mir bekommen.
Eigentlich wollte ich die gesetzliche Regelung wo von Gesetzgeber rechtlich für diese Petition Gültigkeit hat. Könnte sie mir da helfen? ? Danke im voraus da ich bis 17.08.17 in Rehabilitation Zentrum befinde.
Bis heute hat der Petent / in mein Beitrag 26.07.17 um 21.53 NICHT beantwortet.

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Malika2000 | Sun Aug 06 13:18:10 CEST 2017 - Sun Aug 06 13:18:10 CEST 2017

Zur Zahlung von Schlüsseldiensten sagt der Verbraucherschutz Schlüsseldienst:

Zu hohe Rechnung und noch nichts gezahlt?


Wenn der auf der Rechnung ausgewiesene Betrag über den vereinbarten Festpreis hinausgeht oder der Schlüsseldienst von Ihnen die Zahlung einer sehr hohen Rechnung verlangt, zahlen Sie nur den vereinbarten Anteil bzw. den Anteil, der allgemein üblich ist. Ihnen steht das Recht zu, die Rechnung z.B. von der Verbraucherzentrale prüfen zu lassen, sofern Sie eine Festpreis-Vereinbarung mit dem Schlüsseldienst getroffen haben.

Sie können dem Schlüsseldienst somit mitteilen, dass Sie die Rechnung anteilig für unberechtigt halten und den überhöhten Anteil nachträglich überweisen, sofern dieser berechtigt ist. Hier kann es häufig passieren, dass unseriöse Schlüsseldienste versuchen Druck aufzubauen und auf die Bezahlung des vollen Betrages bestehen. Verweisen Sie in diesem Fall darauf, die Polizei hinzuzuziehen. Wenn der Schlüsseldienst nach dieser Ankündigung immer noch auf die Zahlung des vollen Betrages besteht, rufen Sie bitte tatsächlich die Polizei, da die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass es sich hierbei um versuchen Betrug handelt.

Zu hohe Rechnung und bereits gezahlt?

Das Zurückfordern bereits gezahlten Geldes ist sehr schwierig. Wenn Sie bereits vorher geahnt haben, dass die Kosten zu hoch sind und trotzdem gezahlt haben, stehen die Chancen ziemlich schlecht, das Geld vor Gericht zurückzufordern.

Von „Wucher“ wird rechtlich immer dann ausgegangen, wenn die Rechnung des sonst üblichen Durchschnittspreises um mindestens das doppelte überschritten wird und gleichzeitig eine bestimmte Situation ausgenutzt wird. Wenn der Schlüsseldienst somit Ihre Situation hinsichtlich der verschlossenen Tür ausgenutzt, um Ihnen eine überhöhte Rechnung auszustellen, so ist das Ausnutzen einer bestimmten Situation (Notlage) gegeben. Wenn der Rechnungsbetrag dann noch mindestens doppelt so hoch ist, wie ein üblicher Durchschnittspreis, handelt es sich tatsächlich um Wucher. Der Vertrag ist damit nichtig und wird so behandelt, als ob dieser niemals mit dem Schlüsseldienst abgeschlossen würde. Sie haben damit keinerlei Zahlungsverpflichtung.

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Malika2000 | Sun Aug 06 13:13:30 CEST 2017 - Sun Aug 06 13:13:30 CEST 2017

Das sagt der Verbraucherschutz Schlüsseldienste dazu:

Vor der Beauftragung eines Schlüsseldienstes:

Wählen Sie keinen Schlüsseldienst mit „AAA“ am Anfang – diese wollen unter allen Umständen am Anfang des Telefonbuchs stehen
Lassen Sie sich nicht von der Telefonauskunft an einen Schlüsseldienst weiterleiten
Wählen Sie am besten einen Betrieb, der einen Eigennamen in seiner Firma führt.

Die Beauftragung des Schlüsseldienstes am Telefon:

Erfragen Sie den Brutto-Gesamtpreis der Türöffnung (inkl. möglicher Wochenend- und Feiertagszuschläge)
Versuchen Sie den Preis am Telefon zu verhandeln
Schildern Sie Ihr Problem genau. Eine zugefallene Tür lässt sich in den meisten Fällen mit einem Draht öffnen
Erfragen Sie die Anfahrtszeit und teilen Sie mit den Auftag zu stornieren, wenn der Monteur wesentlich später eintrifft

Wenn der Schlüsseldienst bei Ihnen ist:

Achten Sie darauf, was Sie bei Ankunft des Monteurs unterschreiben sollen
Unterschreiben Sie niemals Blanko-Formulare
Achten Sie auf die vollständige Anschrift und Kontaktinformationen der Firma
Achten Sie auf eine ausgewiesene Steuernummer

Der Inhaber (bei Kapitalgesellschaften: Geschäftsführer) muss auf der Rechnung vermerkt sein
Lassen Sie sich den Ausweis des Monteurs zeigen und notieren Sie seinen Namen
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen – dieser Zustand wird häufig ausgenutzt
Prüfen Sie mögliche Zuschläge. Diese dürfen nur auf die Arbeitszeiten und nicht auf die gesamte Rechnung erhoben werden.


Schlüsselnotdienst am Feiertag – die Kosten

Eingedenk aller aufgeführten Posten ist für eine Türnotöffnung an Feiertagen mit Kosten zwischen 59 und 250 Euro brutto zu rechnen. Diese entstehen insbesondere durch die hohen Zuschläge, auf die der Monteur jedoch vor der Anfahrt hinweisen muss. Auch wenn das auf den ersten Blick sehr teuer erscheint, so sollte doch stets daran gedacht werden, dass es sich hierbei nicht um eine übliche Handwerksdienstleistung handelt, sondern um einen Notfalldienst zu ungewöhnlichen Zeiten.

Mein Tipp: die Notrufnummer eines ortsansässigen Schlüsseldienstes (den man kennt) im Handy speichern, dann klappt es auch mit den Kosten.

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Heinz 55 | Wed Jul 26 21:53:09 CEST 2017 - Wed Jul 26 21:53:09 CEST 2017

Meine Frage an Petent :
Hat der Mieter NICHT das recht eine Rechnung zu verlangen - ist dies überhaupt gesetzlich geregelt -.ich kann zur zeit NICHT an pc um selbst Informationen in internet zu suchen und dies zu veröffentlichen denn dies wäre interessant. Rückmeldung. Danke im voraus.

Zum Schluss
Dies ist mit smartphone geschrieben und ich werde diese Petition weiterhin beobachten.

Heute Zusatz von meiner Seite :
Danke für die 03 Mitgliedern " ich finde diesen Beitrag hilfreich " bewertet haben

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Peter I. | Thu Jul 13 17:53:05 CEST 2017 - Thu Jul 13 17:53:05 CEST 2017

Zitat: von --
... die Petition vermischt mal wieder zwei Paar Stiefel ...

Zitat:
Bei einer Barzahlung kann der Mieter keine im Steuerrecht haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Steuer eintragen.

Das ist das völlig legitime Thema Nr. 1.

Aber eine Rechnung kann man immer verlangen. Oder zumindest eine Quittung. Und die reicht ja gemeinhin für die private Steuererklärung.


Als Gegenleistung für die Steuerersparnis sollten die Kunden dafür sorgen, daß der Zahlungsvorgang eine Papierspur hinterläßt.

Zitat: von --

Zitat:
Die Abzocke bei den Schlüsselnotdiensten muss vom Gesetzgeber unterbunden werden. Oft werden 800 bis 1.200 Euro für eine Türöffnung verlangt und sofortige Barzahlung.

Jetzt kommt die Polemik.

Wobei man sich darauf ja nicht unbedingt einlassen muss.



Wenn man vorher mal mitgedacht und geschaut hat, wo am Ort ein Schlüsseldienst ist, nicht. Die haben ihre Visitenkarten auch als Aufkleber, so daß man die außerhalb der Wohnung irgendwo hinpappen kann und im Ernstfall gar nicht erst in Verlegenheit kommt, die Roßtäuscher zu rufen.

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StefanJ-- | Wed Jul 12 18:36:17 CEST 2017 - Wed Jul 12 18:36:17 CEST 2017

... die Petition vermischt mal wieder zwei Paar Stiefel ...

Zitat:
Bei einer Barzahlung kann der Mieter keine im Steuerrecht haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Steuer eintragen.

Das ist das völlig legitime Thema Nr. 1.

Aber eine Rechnung kann man immer verlangen. Oder zumindest eine Quittung. Und die reicht ja gemeinhin für die private Steuererklärung. Auch die Aufschlüsselung nach Arbeitskosten und Material sollte doch recht einfach sein. So schrecklich viel Material fällt da nicht an.

Zitat:
Die Abzocke bei den Schlüsselnotdiensten muss vom Gesetzgeber unterbunden werden. Oft werden 800 bis 1200 Euro für eine Türöffnung verlangt und sofortige Barzahlung.

Jetzt kommt die Polemik.

Wobei man sich darauf ja nicht unbedingt einlassen muss.

Zitat:
Der Verbraucher kann weder die Rechnung überprüfen , noch eine Verbraucherberatung einschalten, ob die Türöffnung Wucher oder gar versuchter Betrug ist. Ohne Rechnung ist Betrug, wie Steuerhinterziehung möglich.


Womit man ja dann den Schlüsseldienst hinterher bei der Steuer anschwärzen kann. Man muss nur für ein paar Zeugen sorgen.

Und es soll ja durchaus auch seriöse Anbieter geben. Dass da nicht jemand für 8,86 Brutto pro Stunde anrückt, dürfte hoffentlich auch klar sein. Für 800 EUR würde ich wahrscheinlich dankend ablehnen, über Nacht ins Hotel, und am nächsten Tag einen anderen Dienst rufen.

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