Nutzer2599716 | 07.03.2018 - 10:30

Zitat: von Der_Max
Langfristig und mit Bestandsschutz sollte die Witwenrente ganz abgeschafft werden. Jeder der Partner erwirtschaftet seinen eigenen Rentenanspruch. Die Zeiten, in denen einer für zwei anschaffte und dieses Modell dann auch für die Altersbezüge gilt, sind vorbei. Wer die traditionelle Arbeitsteilung für sich möchte, sollte auf die private Vorsorge verwiesen werden, wenn es darum geht, das Heimchen am Herd abzusichern.

Die Witwenrente in ihrer derzeitigen Form ist einer der Gründe, aus denen wir mit der Gleichberechtigung von Frauen nicht richtig vorankommen.


***
Da stimme ich voll zu, wird ja mit der sogenannten "Witwenrente" abgegolten.
ABER: bitte auch für das sogenannte Witwengeld!

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UweSi | 01.03.2018 - 09:20

Zitat: von Der_Max
.....
Stand heute: Die "Altfälle" und diejenigen, die heute älter als ~ 48 Jahre alt sind, haben noch Anspruch auf 60% der Rente des Verstorbenen. Jüngere "Neufälle" erhalten "nur noch" 55%. Eine Kürzung findet also gar nicht statt.


= "Große" Witwen(/r)rente ... wobei bei der sog. "Kleinen" Witwen(/r)rente maximal begrenzt auf 2 Jahre 25 % gezahlt werden.
Gruß

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Der_Max | 28.02.2018 - 20:37

Zitat: von lutzi21
(...)Trotz allem ist es Diebstahl und Betrug an der arbeitenden Bevölkerung wenn die Rente des verstorbenen gekürzt wird.



Im Gegenteil: Das Zahlen einer weder sachlich, noch sozial gerechtfertigten Rente wäre Betrug an der arbeitenden Bevölkerung. Weil die ja das Geld einzahlen, dass sofort wieder auf der anderen Seite ausgegeben wird. Von "Betrug" könnte man allenfalls hinsichtlich der Tatsache sprechen, dass die heutigen Einzahler ihr Geld für Ansprüche auf einem Niveau hergeben müssen, das sie selbst niemals erreichen werden. Wer dieser These nachhängt, müsste fordern, dass die Bestandsrenten sofort nominal gekürzt werden müssten. So weit würde ich nie gehen - Sie etwa?

Stand heute: Die "Altfälle" und diejenigen, die heute älter als ~ 48 Jahre alt sind, haben noch Anspruch auf 60% der Rente des Verstorbenen. Jüngere "Neufälle" erhalten "nur noch" 55%. Eine Kürzung findet also gar nicht statt.

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lutzi21 | 28.02.2018 - 19:34

Bleibt zu hoffen, dass in den nächsten 30 Jahren die Frauen ebenso bezahlt werden wie die Männer. Dann würde die Rechnung evtl. aufgehen,
Trotz allem ist es Diebstahl und Betrug an der arbeitenden Bevölkerung wenn die Rente des verstorbenen gekürzt wird.

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Der_Max | 28.02.2018 - 01:18

Zitat: von lutzi21
Zitat: von Der_Max
Langfristig und mit Bestandsschutz sollte die Witwenrente ganz abgeschafft werden. Jeder der Partner erwirtschaftet seinen eigenen Rentenanspruch..


In der damaligen und auch heutigen Zeit erwirtschaften nur die einen Rentenanspruch der Arbeit hat! Frauen erwirtschaften eh weniger Rentenansprüche durch Kindererziehung.

Selbst wenn beide Arbeiten und heute 30 Jahre alt sind, wird deren Rente voll versteuert. Private Vorsorge gibt es, klar, aber zu welchen Konditionen! Wer kann den monatlich von seinem kargen Arbeitseinkommen 200 - 300 € sparen?
Klar wenn ich ein Familieneinkommen von Netto 5000 € habe, Miete, Nebenkosten, Lebenshaltungskosten, Versicherungen und Auto abrechne, bleiben vielleicht 300 € übrig für die Altersvorsorge. Aber wer hat das.



Hauptsache jammern - lerne zu klagen, ohne zu leiden!

Nach der gegenwärtigen Rechtslage gibt es pro Kind drei Entgeltpunkte in der Rentenversicherung - also den "Renten-Gegenwert" von rund 100.000 € Arbeitseinkommen. Damit dürfte der angemessene Einkommensnachteil "wegen Kindererziehung" reichlich abgegolten sein, so dass es keine Witwenrente mehr braucht.

Und ich lasse mich auch nicht davon blenden, dass in ein paar (kleinen) Gegenden der Wohnungsmarkt derzeit sehr angespannt ist. Wenn in einer "Normfamilie" beide 3.000 € brutto haben (also Durchschnittseinkommen), dann sind das für die Familie, mit einmal Kindergeld, fast 4.000 € Netto monatlich. Ab 1.000 € für Miete, 1.500 € für allgemeine Lebenshaltung und 500 € für Mobilität bleiben monatlich fast 1.000 €, über die man intelligent verfügen kann. Da bleibt sogar noch etwas für Altervorsorge übrig, wenn man nicht jammert, sondern nachdenkt.

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lutzi21 | 27.02.2018 - 23:53

Zitat: von Der_Max
Langfristig und mit Bestandsschutz sollte die Witwenrente ganz abgeschafft werden. Jeder der Partner erwirtschaftet seinen eigenen Rentenanspruch..



In der damaligen und auch heutigen Zeit erwirtschaften nur die einen Rentenanspruch der Arbeit hat! Frauen erwirtschaften eh weniger Rentenansprüche durch Kindererziehung.

Selbst wenn beide Arbeiten und heute 30 Jahre alt sind, wird deren Rente voll versteuert. Private Vorsorge gibt es, klar, aber zu welchen Konditionen! Wer kann den monatlich von seinem kargen Arbeitseinkommen 200 - 300 € sparen?
Klar wenn ich ein Familieneinkommen von Netto 5000 € habe, Miete, Nebenkosten, Lebenshaltungskosten, Versicherungen und Auto abrechne, bleiben vielleicht 300 € übrig für die Altersvorsorge. Aber wer hat das.

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StefanJ-- | 27.02.2018 - 08:19

... nur blöd, slange "die Jungen" immer wieder sehen, wie die Uninformiertheit und Ignoranz "der Alten" mit allerhand Bonbons gewürdigt werden, wird die Botschaft bei den Meisten nicht ankommen. Und die, welche die Botschaft doch verstehen, werden sich fragen, warum sie da selber schlau sein sollen. Vor allem, wenn sie nicht nur für die eigene Schlauheit zahlen dürfen, sondern auch noch für die Uninformiertheit und Ignoranz derer, die vor ihnen kamen.

Wie man sieht, ist das mit dem "starken Geschlecht" jenseits der reinen Körperkraft eine reine kulturelle Konvention. Und da Körperkraft nicht mehr groß gefragt ist ...

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Malika2000 | 27.02.2018 - 00:24

Zitat: von Der_Max
Langfristig und mit Bestandsschutz sollte die Witwenrente ganz abgeschafft werden.



Der Bestandsschutz sollte nur noch für Frauen gelten, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben. Denn die Frauen, die nach diesem Datum ihre Kinder geboren haben, bekommen ja bereits drei Rentenpunkte pro Kind (quasi als Ausgleich) gutgeschrieben.
Der Anspruch auf einen Kitaplatz besteht ja,somit ist er auch einklagbar.

Frauen sollten viel mehr ihre Männer dazu verpflichten- sich gleichberechtigt um Haushalt und Kinder zu kümmern. Dazu muss der "Göttergatte" dann eben auch im Beruf mal kürzer treten.

Dann klappt es auch mit der Rente später- und zwar bei beiden.

Die Witwerrente und Witwenrente sollte tatsächlich ein Auslaufmodell sein und komplett abgeschafft werden.

Keine Mitzeichnung

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Der_Max | 26.02.2018 - 10:58

Zitat: von --
... oder so. Sollen die Leute selber entscheiden, wie sie das regeln. Nur, wer denkt in dem Alter schon da dran? (...)


Tja, inwieweit gibt die freiheitliche Demokratie ein Recht auf Uninformiertheit und Ignoranz? Ich denke, dass man dieses Engagement bei Einzelnen einfordern muss. Und wer darauf keine Lust hat, riskiert eben ein Fall für die GruSi zu werden ...

Zitat: von --
(...)Sondern eben auch daran, dass "er" meist den höherwertigen Abschluss in einem besser bezahlten Beruf hat. (...)

Was sich auch gerade ändert:
Zitat:
(...)So sind in der Altersgruppe der 30- bis unter 35-Jährigen die weiblichen Erwerbstätigen ihren männlichen Altersgenossen dicht auf den Fersen: Einen akademischen Ausbildungsabschluss und eine Meister-/ Technikerausbildung haben mittlerweile nahezu ebenso viele junge Frauen wie junge Männer: So haben gut 26 Prozent der Männer und rund 25 Prozent der jungen Frauen einen Fachhochschul- oder Hochschulabschluss. Einen Meister- bzw. Technikerabschluss können 11 Prozent der jungen Männer und 10 Prozent der Frauen vorweisen. Eine Lehrausbildung haben mehr junge Frauen (knapp 55 Prozent) als Männer (rund 52 Prozent) abgeschlossen. Der Anteil an den Berufstätigen ohne berufliche Ausbildung ist bei Männern etwas höher als bei den Frauen: Gut 11 Prozent der erwerbstätigen Männer bzw. gut 10 Prozent der Frauen im Alter von 30 bis unter 35 Jahren haben (noch) keinen Beruf erlernt.(...)


aus: https://bildungsklick.de/bildung-und-gesellschaft/meldung/berufliche-qualifikation-frauen-holen-auf/ aus dem Jahr 2010

Insofern glaube ich auf dem richtigen Weg zu sein, wenn ich dort die Eigenverantwortung der Leute einfordere. Etwas weniger Reisekataloge und online-shopping studieren, aber dafür die gemeinsame Lebensplanung auch finanziell absichern, ist nicht zuviel verlangt.

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StefanJ-- | 26.02.2018 - 09:30

... oder so. Sollen die Leute selber entscheiden, wie sie das regeln. Nur, wer denkt in dem Alter schon da dran?

Aber wenn die Rentenbeiträge paritätisch geteilt werden, dann ist der Unterschied schon nicth mehr so groß. Und die 60/40-Lücke, die Sie ausmachen, liegt ja nicht nur an den Erziehunsgzeiten. Sondern eben auch daran, dass "er" meist den höherwertigen Abschluss in einem besser bezahlten Beruf hat. Da bleibt es auch dann bei 60/40, wenn "sie" voll durcharbeiten würde. Einer meiner (Ex-) Kollegen hat da eine deutliche Konsequenz gezogen. Er war im internationalen Einkauf tätig. Also Top-Job. Seine Frau ist Geschäftsführerin bei einem kleinen Mittelständler. Da hat er dann die Auszeit genommen, bis die Kinder aus dem Gröbsten raus sind.

Die höhere Lebenserwartung der Damen ist aber wiederum etwas, das meiner Meinung da schon auch betrachtet und mit bewertet werden darf. Was es allerdings auch nciht einfacher macht. Meine Meinung, etweder, die Versicherungsmathematik wird mit einbezogen, immer. Oder die Tarife sind Unisex, immer. Aber bitte nicht nach Gutdünken, von wegen (private) Rentenversicherungen unisex, weil sonst angeblich die Damen wegen ihres Geschlechts und der damit verbundenen höheren Lebebserwartung und Rentenbezugsdauer "benachteiligt" werden. Aber bei der KfZ-Versicherung dann bitte doch wieder geschlechtsspezifische Tarife haben wollen. Entweder - oder.

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