Sindbad_Seefahrer | Tue Nov 14 20:12:57 CET 2017 - Tue Nov 14 20:12:57 CET 2017

und ein "privat" kann somit in die Privatsphäre von "Gegenüber" eindringen;

Toll! Toll ! Toll....!

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CYBERYOGI =CO=Windler | Wed Nov 08 03:54:08 CET 2017 - Wed Nov 08 03:54:08 CET 2017

Zitat: von fghpw
Nachteile von Homeoffice:
- Geringere Chance auf Beförderungen, wer in der Firma präsenter ist kommt besser weg!
- In Homeoffice wird in der Regel länger gearbeitet.
- Es fehlt die räumliche Trennung von Arbeit und Privaten, damit muss man erst einmal klar kommen!
...
Kurz mit einer entsprechenden Datenverbindung würde der ländliche Raum gestärkt und etliche Personen hätten bessere Chance auf Arbeit, welche heute eher zur Langzeitarbeitslosigkeit verdammt sind! Wenn der Arbeitgeber will, dass ein Mitarbeiter von zu Hause aus arbeitet, würden die meisten dies aus Angst um den Arbeitsplatz ohnehin auch ohne Gesetzesänderung machen.


Die notwendige DSL-Geschwindigkeit hängt sehr von der Arbeitsweise ab. Wird alles per Videokonferenz oder VR-Streaming übertragen, muss sie entsprechend hoch sein. Doch wenn es sich im Wesentlichen ums Erstellen von Texten aus anderen Texten ohne sehr hochauflösende Bilder handelt, reicht sogar ein Analogmodem. Allerdings könnte fürs Betriebsklima evt. gute Videokonferenz-Qualität sinnvoll sein. Doch auch das ist situationsabhängig, denn früher gab es auch briefliche Heimarbeit ohne jede Sichtverbindung. Und die "soziale Isolierung" kann für manche Menschen (z.B. Savant-Autisten) sogar produktivitätsfördernd sein. (Gruppenzwang mit Mitsaufen oder Mobbing wg. körperlicher Merkmale ist viel sozialschädlicher!)

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CYBERYOGI =CO=Windler | Wed Nov 08 03:50:11 CET 2017 - Wed Nov 08 03:50:11 CET 2017

Homeoffice als Recht ja, als unausweichliche Pflicht nein, und nur wo nichts offensichtliches dagegen spricht. Z.B. extreme Datenschutz-Notwendigkeiten (Mediziner, Juristen, Polizei, Militärstrategie, Geheimdienstler etc.) müssen ein Ausschlusskriterium bleiben, und mittels Logdateien etc. muss die Einhaltung der durchschnittlichen Tagesarbeitszeiten gegen Überarbeitung sichergestellt werden.

Ob ein getrenntes Arbeitszimmer notwendig ist, sollte flexibel gehandhabt werden können (auch vom Datenschutz abhängig). Doch als Späh- und Hackerschutz ist dringend anzuraten, dass statt Nutzung des vorhandenen Privat-PC gesonderte Firmenrechner (z.B. Laptop) zur Verfügung gestellt werden müssen um hardwaremäßig strikte Trennung von Privatdaten bzw. -Software zu garantieren und Firmenzugriff auf diese auszuschließen. Der Firmenrechner muss sich bei Nichtgebrauch komplett stromlos schalten und vom Internet trennen lassen, damit er keinesfalls außerhalb der Arbeitszeit rund um die Uhr Bild und Ton als Wanze überträgt oder aufnimmt.

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fghpw | Wed Nov 08 00:40:34 CET 2017 - Wed Nov 08 00:40:34 CET 2017

Zitat: von Heinz 548
Keinesfalls sollte und kann das der Bundestag entscheiden! Das wäre einzig und alleine eine Angelegenheit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Vertragspartner, eventuell noch im Einvernehmen mit dem Betriebsrates.

Das bleibt es ja auch! Nur wäre das Recht ganz oder zeitweilg zu Hause arbeiten zu können, unter bestimmten Umständen einklagbar. Homeoffice-Arbeitsplätze sind in Deutschland eher im Rückgang begriffen. Die Bundesregierung beschließt nicht per Gesetzt dass Person X in Homeoffice zu Hause arbeiten muss! Mit einen gesetzlichen Recht auf Homeoffice, wäre es für den Arbeitgeber einfacher ihren Leuten Homeoffice zu gewähren, ohne Ärger mit der Berufsgenossenschaft zu riskieren. Zwar ist man als Arbeitnehmer schon jetzt in Homeoffice normal gesetzlich Unfall versichert, aber dies wissen die meisten Arbeitgeber nicht.

Nachteile von Homeoffice:
- Geringere Chance auf Beförderungen, wer in der Firma präsenter ist kommt besser weg!
- In Homeoffice wird in der Regel länger gearbeitet.
- Es fehlt die räumliche Trennung von Arbeit und Privaten, damit muss man erst einmal klar kommen!
Vorteile:
- Wer aus gesundheitlichen oder persönlichen Gründen die Wohnung nur noch eingeschränkt verlassen kann, wäre bei der Gesetzesänderung mit Recht auf Homeoffice nicht mehr zwangsweise
offenbahrungspflichtig. Wenn man jemanden zu Hause pflegt, so weit weg vom Schuss wohnt, dass man nicht sicherstellen kann im Winter auch den Arbeitsplatz zu erreichen usw. hat man bei der Bewerbung weniger Nachteile, wenn man nach der Anstellung das Recht auf Homeoffice einfordern kann!

Kurz mit einer entsprechenden Datenverbindung würde der ländliche Raum gestärkt und etliche Personen hätten bessere Chance auf Arbeit, welche heute eher zur Langzeitarbeitslosigkeit verdammt sind! Wenn der Arbeitgeber will, dass ein Mitarbeiter von zu Hause aus arbeitet, würden die meisten dies aus Angst um den Arbeitsplatz ohnehin auch ohne Gesetzesänderung machen.

Ich weiß nicht was das soll, einen Computerarbeitsplatz kann sich der Arbeitnehmer auch selbst einrichten, zumal er die Kosten dafür schon heute von der Steuer absetzen kann, dafür wird dann weniger Entfernungspauschale gezahlt, wenn er weniger oft zur Arbeit fährt.
Die Leidtragenden ist wohl die Automobilindustrie, da ihre Produkte weniger schnell verschleißen. Man muss keine Kunden in seine eigene Wohnung lassen, bei einen Mietvertrag für eine normale Wohnung! Den Arbeitgeber vielleicht schon, damit er sich von dem Home-Office-Arbeitsplatz ein Bild machen kann, schließlich erwartet er für das Gehalt auch eine entsprechende Arbeitsleistung. Wenn dies unter den gegebenen Umständen nicht sichergestellt werden kann
Das Recht auf Homeoffice kann vom Arbeitnehmer nur dann eingefordert werden, wenn keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen, daher ist auch kein Arbeitgeber übermäßig benachteiligt.
Andersherum kann der Arbeitgeber mit der Gesetzesänderung nicht automatisch seine Mitarbeiter plötzlich zu Homeoffice verpflichten.
Was der Arbeitgeber ggf. stellen muss wäre der Laptop, mobil deswegen, weil das Teil in der Firma regelmäßig sicherheitstechnisch nachgerüstet werden muss.

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Der_Musikus | Sat Nov 04 19:00:11 CET 2017 - Sat Nov 04 19:00:11 CET 2017

...oder auch nicht, wenn man die Pflichten des Arbeitgebers in Sachen Arbeitssicherheit bedenkt.

Der Arbeitgeber ist gem. den geltenden Gesetzen und UVV der Unfallversicherungsträger verantwortlich für den Schutz der Arbeitnehmer vor Gefahren und Belastungen, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen.
Wie soll er dieser Verantwortung nachkommen, wenn die Arbeitnehmer im privaten Umfeld arbeiten wollen?

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Heinz 548 | Thu Nov 02 17:50:03 CET 2017 - Thu Nov 02 17:50:03 CET 2017

Keinesfalls sollte und kann das der Bundestag entscheiden! Das wäre einzig und alleine eine Angelegenheit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Vertragspartner, eventuell noch im Einvernehmen mit dem Betriebsrates.

Was wäre mit den willigen Arbeitnehmern die allerdings aufgrund der häuslichen Situation eine solche Arbeit nicht durchführen können? Wären das dann die Dummen, die immer noch den Weg von und zur Arbeit machen müssten?

Als nächster Schritt wäre dann der, dass der Arbeitgeber von vorneherein verlangt ein (privates) Arbeitszimmer zu unterhalten, ggfls auf eigene Kosten noch anzumieten um Betriebsausgaben zu sparen.

Wer stellt die Büroeinrichtung zur Verfügung? Auf welchem Rechner erfolgt die Erledigung der beruflichen Arbeit, doch sicher nicht auf dem Rechner auf dem „der Kleine“ sich gerade das letzt neue Ballerspiel illegal heruntergeladen hat.

Gegen einen Home-Arbeitsplatz ist absolut nichts einzuwenden, dann aber bitte nach der Maßgabe die der Arbeitgeber vorgibt.

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Ylander | Thu Nov 02 07:56:58 CET 2017 - Thu Nov 02 07:56:58 CET 2017

Das Arbeitsrecht und die darauf basierenden Strukturen rühren aus dem Industriezeitalter und sind nicht mehr zeitgemäß.

Aufgeschlossene Arbeitgeber, die weiter gute und zufriedene Mtiarbeiter haben wollen, haben dies längst erkannt. Leider sind es noch viel zu wenige.

In der Gesellschaft ist dies aber noch nicht angekommen. Und viele Arbeitgeber meinen immer noch, ihre Arbeitnehmer kontrollieren zu müssen.

Werter Petent, finden Sie einen Arbeitgeber, der für Ihr Thema aufgeschlossen ist.

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Dorian_Gray | Wed Nov 01 16:55:24 CET 2017 - Wed Nov 01 16:55:24 CET 2017

Sehe ich genauso. Ich denke dass der Arbeitgeber selbst entscheiden sollte ob er er Homeoffice erlaubt oder nicht.

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b.rzepka@gmx.de-- | Wed Nov 01 16:13:14 CET 2017 - Wed Nov 01 16:13:14 CET 2017

Genau. Der Ort der Berufsausübung bei abhängigen Beschäftigungen sollte weiterhin dem Direktionsrecht des Arbeitgebers unterliegen.

Keine Mitzeichnung

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Der_Max | Wed Nov 01 14:43:07 CET 2017 - Wed Nov 01 14:43:07 CET 2017

... aber vermutlich wollen Sie ja dafür auch noch bezahlt werden ...

Nö! Der Arbeitgeber bestimmt, wo und wie die Arbeitsleistung zu erbringen ist. Wenn das nicht der Fall ist, liegt Selbständigkeit vor.

Natürlich ist im gegenseitigen Einvernehmen auch Home-Office möglich. Aber eben nicht als selbst gewählte Möglichkeit des Arbeitnehmers.

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