CYBERYOGI =CO=Windler | Wed Dec 20 03:11:50 CET 2017 - Wed Dec 20 03:11:50 CET 2017

Zitat: von Ich bin für fleischlose Nahrung
Doch speziell zum Vorschlag eines Verkehrszeichens für Rettungsgassen:
Wo und wie soll denn das aufgestellt werden? Auf Vorrat geht nicht...


doch nicht als Schild aus Blech!, sondern nur als digital aufleuchtendes Anzeigesymbol auf Verkehrsanzeigetafeln, Assistenzsystemen und Navis (ähnl. "Vorsicht Stau" oder "Baustelle"). Sowas macht nur digital Sinn.

34 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Elegios | Sat Dec 16 09:53:23 CET 2017 - Sat Dec 16 09:53:23 CET 2017

Bildung einer Rettungsgasse war schon immer Bestandteil einer Führerscheinprüfung. Wer wissentlich ihm bekannte Regelungen nicht beachtet, der wird davon auch nicht von einer Beschilderung abgehalten. Man stelle sich vor, daß für alle verpflichtenden Vorschriften "Erinnerungsschilder" aufgestellt würden.

Nebelscheinwerfernutzung, Fernlichtnutzung, Regeln zum Blinken, Warnblinklicht, keine Handy-Betreibung während der Fahrt, Rechtsverkehr, ... . Der sich ergebende Schilderwald wäre dann, auch wenn nur zeitweise aufgestellt, mehr als unübersichtlich.

Gegen Erinnerungsschilder hätte ich nichts, die gibt es hinsichtlich verschiedener Sachverhalte wie die Bitte um Einhaltung der Geschwindigkeitsvorschriften oder Schilder vor Schulen, welche neben der Verkehrsbeschilderung Autofahrer zu besonderer Vorsicht veranlassen sollen. Das aber sind keine Verkehrszeichen gemäß StVO wie hier gefordert. Wenn man ein Gebotsschild "Rettungsgasse" als Verkehrszeichen einführte, hieße es gleichzeitig, daß dort, wo dieses Schild nicht aufgestellt wäre, auch keine Rettungsgasse zu bilden wäre. Das dürfte aber nicht die Intention der Petition sein, damit aber entspräche der Inhalt der Petition nicht einmal der Intention.

Wenn es aber die Intention des Petenten wäre, müßten bei jeder Auffahrt zu Autobahnen und nach jeder Kreuzung oder Einmündung bei Straßen mit mehreren Fahrstreifen pro Fahrtrichtung außerorts ein entsprechendes Schild aufgestellt werden. Ich denke, daß diese Gelder weit besser anders einzusetzen wären.

142 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Randberliner | Sat Dec 16 00:14:20 CET 2017 - Sat Dec 16 00:14:20 CET 2017

Man kann ja gelegentlich daran erinnern - etwa durch Verkehrshinweistafeln, wie es hier un da bereits praktiziert wird. Ich denke jedoch, das Problem ist allgemein bekannt und wenn sich jemand doof stellt, ist nur eine faule Ausrede.

119 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Elegios | Thu Dec 14 12:50:26 CET 2017 - Thu Dec 14 12:50:26 CET 2017

Ehrlich gesagt machen die vorherigen Kommetare mehr Sinn, denn eine Rettungsgasse war nach § 11 Abs. 2 StVO schon vor dem 01.01.2017 verpflichtend, es wurde nur konkretisiert. Hier wird also ein Schild für eine allgemeine Pflicht gefordert. Dem entspräche ein Schild, das hoheitliche Verkehrszeichen zu berücksichtigen seien, Rechtsverkehr herrsche, Kraftfahrzeuge nur mit Führerschein gefahren werden düften ... oder ganz einfach: "Deutsches Recht inkl. StVO ist zu beachten."

Schilder machen dann und nur dann Sinn, wenn variable Regelungen möglich sind (z.B. Vorfahrt, Geschwindigkeit) und es einer Konkretisierung über eine Beschilderung bedarf, um Rechtssicherheit zu schaffen. Daß geltendes Recht zu beachten sei, macht keinen Sinn, sofern man die grundsätzliche Pflicht zur Kenntnis geltenden Rechts nicht in Abrede stellte.

49 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

StefanJ-- | Thu Dec 14 07:56:14 CET 2017 - Thu Dec 14 07:56:14 CET 2017

Ähn, nein. Zeichen 102 ist ein Gefahrenzeichen, und wird (oder zumindest soll) nur an entsprechend uneinsichtlichen und gefährlichen Kreuzungen verwendet werden.

Vielleicht sollte die Straßenmeisterei vorausfahren mit einem Schneepflug? ;-)

78 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Ich bin für fleischlose Nahrung | Thu Dec 14 07:50:08 CET 2017 - Thu Dec 14 07:50:08 CET 2017

Mir scheint Soturis "Vorschlag" ein Hinweis darauf zu sein, daß es unnötig ist, für bekannte Logik unnötigen Mehraufwand zu betreiben.

Doch speziell zum Vorschlag eines Verkehrszeichens für Rettungsgassen:
Wo und wie soll denn das aufgestellt werden? Auf Vorrat geht nicht, dann müßten solche Schilder überall stehen, so wie dieses "rechts vor links" - allerdings mit dem Unterschied, daß dadurch auch dann Rettungsgassen zu bilden wären, wenn dies die aktuelle Verkehrssituation gar nicht erfordert.

Ein aboslut UNSINNIGE und kein bisschen durchdachte Petition !

61 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Nutzer1634179 | Wed Dec 13 19:07:16 CET 2017 - Wed Dec 13 19:07:16 CET 2017

Ich nehme an, dass dieser Einwand eher spaßig als ernstgemeint ist. Dennoch sei angemerkt, dass es ein solches Zeichen "für Kreuzungen, an denen "rechts-vor-links" gilt" bereits gibt: § 40 Abs. 6-7; Anlage 1 Nr. 2, Zeichen 102 StVO. (Das ist das rote Dreieck mit dem schwarzen X in der Mitte).

Im Übrigen regelt die Rettungsgassenbildungspflicht § 11 Abs. 2 StVO. Darüber hinaus wird diese Verpflichtung täglich im Verkehrsfunk kommuniziert und zusätzlich auch mittels grafischer Darstellung auf Brücken projiziert.

Dann wäre es auch schwierig solche Schilder zielgerichtet anzuordnen. Der Ort, an dem eine Rettungsgasse gebildet werden muss, unterscheidet sich je nach Verkehrslage. Ob das hilft das Handeln zu verbessern? Die Bildungspflicht einer Rettungsgasse, ist nicht erst seit 17.10.2017 verpflichtend. Nur das Bußgeld hat sich erhöht um mindestens das 10-fache.

Was das Thema betrifft, ist evtl. auch diese Petition interessant:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2017/_11/_15/Petition_74911.nc.html


Viele Verkehrsteilnehmer haben einfach nicht die Ahnung über ordnungsgemäße Fahrpraxis. Das wird man auch nur schwer in den Griff bekommen in dieser Masse. Aber, dass die Bildung einer Rettungsgasse für unglaublich viele eine echte Herausforderung darstellt, ist wirklich wahr.

Diese Petition ist gut gemeint, aber meiner Meinung nach wirkungslos. Ich habe schonmal darüber nachgedacht, ob es einen Sinn machen würde, Führerscheine zeitlich zu beschränken und nach Absolvierung von ein paar Fahrschulstunden in der Fahrpraxis die Fahrerlaubnis zu verlängern; bin aber zu dem Schluss gekommen, dass auch das wenig Sinn machen würde, weil einfach zu viele Verkehrssituationen entstehen, die man gar nicht alle gezielt üben kann. Jeder hat so seine persönlichen Fähigkeiten.

Ich denke es gibt Probleme, die man egal wie niemals in den Griff bekommen wird - dafür sind die Menschen hinter dem Lenkrad jeder für sich zu individuell. Mann kann nur hoffen, dass sich die Masse für ordnungsgemäßes Verhalten interessiert und jeder für sich seine Fahrweise überdenkt.

Diejenigen, die "Nachhilfe" benötigen, werden auch zu gegebener Zeit mittels Bußgeldverfahren, Punkte und Fahrverbote auf ordnungsgemäßes Verhalten "geschult". Ich denke das ist der einzige Weg, um Fehlverhalten ein Stück weit in den Griff zu bekommen. Permanente Falschfahrer ignorieren Schilder, die sinnbildlich eine ordnungsgemäße Rettungsgasse einsuggeriert bekommen sowieso.

Deshalb keine Mitzeichnung.

46 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

StefanJ-- | Wed Dec 13 17:22:44 CET 2017 - Wed Dec 13 17:22:44 CET 2017

... oder wir lassen vor jedem Unfall die Autobahnmeisterei ausrücken. Die sollen schon mal die Schilder zur Rettungsgasse aufstellen, dann geht die Rettung nach dem Unfall schneller ... *LOL*

Das wäre ganz einfach. Ein paar zusätzliche Polizisten anstellen, die tatsächlich auch Polizeiarbeit vor Ort machen, Dashcam in die Einsatz- und Rettungsfahrzeuge, mit anschließender Auswertung (Blockieren ist als unterlassene Hilfeleisistung zu werten, mit allem Pipapo in Sachen Schadenersatz und bei Todesfolge), und die schwerern Einsatzfahrzeuge bekommen einen Rammschutz, um zumindest die kleinere Blockierer mit 20 Tonnen Argumenten überzeugen zu können.

Dann wird sich das ganz schnell einrenken. Dann stehen nämlich keine zig Sattelschlepper, SUVs und Kleinwagen mehr quer über alle Spuren weil man a) besser sehen wollte, und b) noch gehofft hat, sich vorbeimogeln zu können (selbst gesehen, als ich mal ganz knapp einem über drei Banden spielenden Kleinbus entgangen bin). Wenn es nicht mit Vernunft, Augklärung und Gehirn geht, dann muss es eben über den Geldbeutel gehen, über Fahrverbot, bei schweren Fällen Führerscheinentzug (ohne Tränendrüse wegen eines Arbeitsplatzverlustes, wer nicht mal das rafft, ist weder intellektuell noch ethisch noch charakterlich in der Lage 40 Tonnen im öffentlichen Verkehrsraum zu bewegen) bis hin zu Knast, wenn deswegen jemand stirbt.

64 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Der_Max | Wed Dec 13 15:34:19 CET 2017 - Wed Dec 13 15:34:19 CET 2017

.. und natürlich ein Verkehrszeichen "Vorsicht, keine Verkehrszeichen". Und eins "Es wäre nett, wenn Sie die StVO beachten würden, aber das ist natürlich nur ein Vorschlag".

53 Personen finden diesen Beitrag hilfreich