Zitat: von denkende Zicke
(...)Meine Aussage betrifft einen durchschnittlich verdienenden Angestellten.
Wie schön wäre die Welt, wenn der durchschnittlich verdienende Angestellte (m/w/l/b/g/t, um niemanden zu diskriminieren) noch eine oder mehrere Immobilien zu vermieten hätte. Aber dann brauchte man ja kaum noch Mietwohnungen, und die Petition hätte sich erledigt :)
Nee, da muss man doch etwas genauer hinschauen - und damit sind wir wieder beim Einkommensteuerrecht mit der nachträglichen Feststellung der Steuerschuld. Also erst alle (!) Einnahmen aufaddieren, danach die Werbungskosten / Betriebsausgaben je Einkommensart feststellen und dann noch die steuerwirksamen Sonderausgaben abziehen. Das, was dann übrig bleibt, nennt sich zu versteuerndes Einkommen (und dann ist auch egal, aus welcher ursprünglichen Quelle es stammte). An dieser Stelle dann mit einem Spitzensteuersatz (--> Grenzsteuersatz) zu rechnen, um diesen Wert einer einzelnen Einkommensart zuzuweisen, wäre unseriös. Da sollte man eher auf die durchschnittliche Steuerlast schauen - und die liegt bei einem "durchschnittlichen Einkommen" irgendwo bei um die 20%.
Aber hier sind wir bei den Kosten des Vermietens, obwohl noch nicht mal die den Mieter interessieren müssen. Und die sind nun mal erheblich, so dass lange nicht alles, was der Mieter an den Vermieter zahlt, dort nicht nur als Einnahme ankommt, sondern sogar als Einkommen bei ihm hängen bleibt.
Tendenziell ist das erzielbare Einkommen aus Vermietung bei uns recht niedrig. Man könnte also sagen, dass die Mieten zu niedrig sind. Andererseits konnte man im Schnitt der letzten 50 Jahre noch ein nettes Schnäppchen zusätzlich machen, wenn man die Immobilie nicht im Bestand behalten, sondern rechtzeitig verkauft hat (es gibt aber auch große Landstriche, in denen diese langfristige Spekulation nicht aufgegangen ist).
Bedeutet für staatliches Handeln: Der Mietmarkt ist dermaßen mit rechtlichen Anforderungen überreguliert, dass der große Reibach nicht vom kleinen, familiären Vermieter, sondern nur von großen Firmen gemacht werden kann, die in der Lage sind, ihr Handeln nicht am Markt, sondern am Steuerrecht auszurichten. Diese perverse Umkehrung des Mietmarktes müsste beendet werden, indem Angebot und Nachfrage viel stärker als heute den Mietpreis bilden dürfen müssten.
Einer der Fehler in diesem Zusammenhang ist das hier monierte Modell der Umlage der Modernisierungskosten: Entweder, die modernisierte Wohnung ist die dann verlangte Miete wert - oder sie ist es nicht. Inwieweit sich der Staat da einmischt, ist einfach unintelligent.
Zitat von Der Max:
Nee, die von Ihnen aufgemachte Betrachtung ist falsch und bleibt falsch.
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NÖ fair bleiben....
Ich habe das Urteil über die Steuerpflicht der Miete und Nebenkosten in meinem Beitrag angeführt und sogar mit Quellenangabe zum nachprüfen versehen. Sie wollen doch wohl nicht unterstellen, dass unsere hohen Gerichte sich irren!!! Und da steht es klar drin wie ich geschrieben habe und da ist nichts zu deuteln. Mehr Nachweise kann man wohl nicht bringen.
Natürlich kann ein Senior oder Alt-Rocker mit seinen 1000€ Rente und zwei vermieteten Wohnungen doch steuerfrei davonkommen, wenn er andere absetzbare Kosten hat, z.B. das neue Gebiss, Hörgerät und V-Privatrezepte , für 10000€ , wobei es aber möglicherweise eine Höchstgrenze für diese Abzugsart gibt, aber da gibt es noch weitere Möglichkeiten..
Aber das ist hier nicht Thema, durch andere Kosten die Steuern bzw Gewinne aus Vermietung und Verpachtung zu neutralisieren.
Meine Aussage betrifft einen Regelfall eines durchschnittlich verdienenden Angestellten.
Nee, die von Ihnen aufgemachte Betrachtung ist falsch und bleibt falsch.
Die Einkommensteuer wird immer erst nachträglich ermittelt. Also nachdem alle Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt sind.
Also ist die Betrachtung, dass man von den Nebenkostenvorauszahlungen Steuern bezahlen muss, ebenso falsch wie bei der Miete. Steuern bezahlt man erst von dem, was übrig ist. Und die Steuerhöhe richtet sich nicht nach der Miethöhe, sondern nach dem gesamten Einkommen. So kann es passieren, dass ein böser, gieriger Vermieter gar keine Steuern bezahlt:
(Rentner/-in mit 800 € Rente (aus altem Recht steuerfrei), die auch noch den Keller / die Einliegerwohnung für 300 € kalt + 70 € NK vermietet. Dann liegen die gesamten steuerpflichtigen Einnahmen unter dem Grundfreibetrag. So jemand wird in den Statistiken übrigens als armutsgefährdeter Rentner geführt. Und jemand, der reich ist, könnte so bei den gleichen Mieteinnahmen den Spitzensteuersatz bezahlen müssen ...)
Aber das braucht den Mieter wirklich nicht zu interessieren ...
@ Der Max
-Ihre Angriff auf meine Bemerkung Zitat:
das brauchen Mieter auch gar nicht zu verstehen, weil es nicht stimmt.
.....aber ohne jede inhaltliche Substanz.
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Als Antwort auf meinem Beitrag:
Verstehen die Mieter eigentlich nicht, dass alles (auch Bezahlung der Nebenkosten) was der Vermieter an Geld bekommt erst einmal mit ca 25-30 Prozent als Einkommen versteuert wird? Damit ...
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War wohl nichts mit ihrer Bemerkung, das stimmt doch und ich habe die Quelle wiedergefunden .
Zitat: Für Vermieter gehören Umlagen und Nebenentgelte, .......für die Betriebskosten der Wohnung erhalten, zu den steuerpflichtigen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
Nachweis Urteil , Quelle :http://www.vermieter-ratgeber.de/mietrechtsurteile/nebenkosten-versteuern
Damit darf ich ihnen den Nuhr- Spruch auch unter die Nase reiben..... %-(I) 1zu0 für mich...
Aber zur Güteverhandlung, manche ihrer Beträge stimme ich sogar auch zu.....
Zitat: von A_Wiggins
Gut, das kann nun nicht jeder wissen, dass jeder Mieter einmal im Jahr über sämtliche Kosten schriftlich informiert wird. Somit ist davon auszugehen, dass jeder Mieter sehr genau über diese Kosten informiert ist.
Schieben wir diese Äußerungen somit in die 30-40% Quote.
(...)
"Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Schnauze halten" (Dieter Nuhr)
Sie jedenfalls haben keine Ahnung über die Kosten, die einem Immobilieneigentümer entstehen und die NICHT umlagefähig sind und deshalb auch bei der Nebenkostenabrechnung gar nicht erst auftauchen. Von der Instandhaltung des Gesamtgebäudes (außerhalb der Wohnungen) über nicht von der Versicherung gedeckte Gebäudeschäden. Kaufmännisch kalkuliert betreffen diese Kostenpositionen rund 1% der Bausumme, bei einem 6-Parteien-Mietshaus mit ~ 500 m² Wfl. rund 11.000 €, also die gezahlte Kaltmiete von 2 der 6 Wohnungen ...
Zitat: von Ursula1955
Ein Großteil der Mieter haben in der Tat keine Ahnung davon, welche Kosten der Vermieter hat.
Zitat: von Ursula1955
Bei einer gewissen Schicht (30 - 40 %) ist das eine allgemeine Dummheit (Lebensfremdheit) , die sich nicht auf die Materie Wohnen beschränkt.
Ursache für diese Petition ist die Agenda 21, die einfach schlecht und unqualifiziert umgesetzt wurde (30-40% Quote).
Nehmen wir die Aussage des parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aus dem 17. Internationalen Forum Agrarpolitik des Deutschen Bauernverbandes 1997 in Berlin:
„Der Schutz der Umwelt darf danach nicht am Ende stehen, sondern muß integraler Bestandteil jeder Entwicklung sein. Nachhaltigkeit ist als Imperativ zu verstehen, der die Berücksichtigung ökologischer wie auch ökonomischer und sozialkultureller Faktoren gebietet- und zwar sowohl im nationalen als auch im globalen Rahmen.“
Und wenn sich wie an diesem Beispiel zeigt, dass die Regierung zu den hier erwähnten 30-40% gehört, müssen wir wohl auf Neuwahlen hoffen.
Der Beitrag von @denkende Zicke ist mit Ausnahme der falschen Behauptung in der Klammer richtig.
Es wäre also völlig ausreichend, darauf hinzuweisen, dass die Mitdiskutierende sich in diesem (!!!) Punkt irrt.
Es ist nicht angebracht, den Beitrag insgesamt als Beitrag ohne Substanz zu tadeln. Denn im wichtigsten Teil Ihrer Äußerungen hat @Zicke völlig Recht. Ein Großteil der Mieter haben in der Tat keine Ahnung davon, welche Kosten der Vermieter hat.
Das fängt damit an, dass die meisten nicht wissen, was es z.B. kostet, einen Klempner zu bestellen, weil die Mieterin ihre Tampons ins Klo schmeißt.
Bei einer gewissen Schicht (30 - 40 %) ist das eine allgemeine Dummheit (Lebensfremdheit) , die sich nicht auf die Materie Wohnen beschränkt.
Solche Leute finden auch einen Döner für 3,50 Euro teuer. Und wenn man fragt, was wohl die Ladenmiete oder der Krankenkassenbeitrag für den selbständigen Ladeninhaber kosten oder auch die Raten für den 15000-Euro-Kredit für die Ladeneinrichtung, dann tippen sie immer auf 20 - 30 % dessen, was es wirklich kostet. Die meisten dieser Leute wissen nicht mal, was das kostet, was in ihrer Wohnung steht - weil sie alles auf Pump kaufen.
Mit diesem schrägen Blick auf die Realität hält man gerne Leute für reich, die das keineswegs sind.
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Zitat: von Nutzer5289
Und die Tatsache, daß Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der Steuer unterliegen soll dann dazu führen, daß die Mieter/innen dauerhaft mit 11% bis in alle Ewigkeit abgezockt werden können?
Das stimmt so nicht: wird durch die Modernisierung die ortsübliche Vergleichsmiete überschritten, ist solange das Recht auf eine hierdurch begründete Mieterhöhung ausgesetzt.
Nach 9 Jahren, wenn der "Modernisierungszuschlag" enden würde, sollte man davon ausgehen, dass die ortsübliche Vergleichsmiete die aktuelle Miete längst eingeholt oder überholt hätte. Klar: so genau will man das lieber gar nicht wissen, dass stört nur den subjektiven Empörungslevel ...
Und wenn nach der Modernisierungsumlage die ortübliche Vergleichsmiete um mehr als 20% überstiegen wäre, siehe § 5 Abs. 2 WiStG ...
Noch etwas zum grundlosen Aufregen?
Und die Tatsache, daß Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der Steuer unterliegen soll dann dazu führen, daß die Mieter/innen dauerhaft mit 11% bis in alle Ewigkeit abgezockt werden können?
Ist jetzt nicht mehr mein Schwager, die Scheidung hat mich mehr als die Hälfte gekostet. Die Andere Seite hat immer ihren Kapitalgeber angezapft und nun ist nichts mehr da. Ich habe wieder mit meinem neuen Partner aufgebaut und es geschafft. Nur meine Kinder finden mich unsozial und hart und sind später als Bewahrer meines Erbes unbrauchbar.