Altbauten sind keine Neubauten und Mieter sind keine Eigentümer. In der Petition geht es um die Modernisierung von Altbauten mit einer Eigentümergemeinschaft und nicht um Neubauten und Mieter. Selbst wenn ein Eigentümer die Modernisierungskosten langfristig auf seinen Mieter umlegen kann, muss er erstmal in Vorleistung gehen und dass können Leute, die nur eine einzige Wohnung als Geldanlage ihr Eigen nennen, häufig nicht.
Wenn die modernisierungswilligen Eigentümer die Kosten für diese Modernisierung alleine tragen, dann ist gegen die Modernisierung sicherlich wenig einzuwenden. Aber die Kostenfrage ist hier die Kernfrage. Und hier ist auch das Grundrecht auf Eigentum berührt, denn auch die Mehrheit der Eigentümergemeinschaft darf nicht über das Geld der übrigen Eigentümer verfügen indem es ihnen gegen deren Willen Modernisierungskosten auflädt.
Daher lehne ich die Petition ab.
Zitat: von Whodoo
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Zitat aus dem Stadtführer barrierefreies Hamburg:
Seit 2008 haben 100 „Barrierescouts“ des gemeinnützigen Vereins „Barrierefreies Hamburg e.V.“ über 70 Prozent des Hamburger Stadtgebietes abgelaufen und weit über 15.000 Daten im Stadtteilführer Barrierefreies Hamburg online gestellt. Katalogisiert und erfasst wurden Einzelhandelsgeschäfte, Behörden und der öffentliche Raum samt Grünflächen. Noch nicht erfasste Gebiete sollen schrittweise ergänzt werden..
"Das Ziel ist maximale Mobilität für Jedermann. Der Stadtteilführer ist ein praktisches Hilfsmittel für viele Menschen: Neben Menschen mit (altersbedingten) Bewegungseinschränkungen zum Beispiel für Mütter mit Kinderwagen, Menschen mit Atemproblemen, Sportler nach einem Umfall, Seh- und Hörbehinderte und natürlich Rollstuhlfahrer und Nutzer von Rollatoren."
Es ist Ihnen hoffentlich schon klar, dass es einen gewissen Unterschied gibt zwischen der Forderung nach Erreichbarkeit öffentlicher Einrichtungen und der Forderung nach Erreichbarkeit jeder einzelnen (!) Wohnung.
Ich würde jederzeit dafür plädieren, dass man jedem Behinderten das Recht zubilligt für sich eine barrierefreie Wohnung angemessener Größe zu bekommen. Aber dieses Ziel lässt sich am besten bei Neubauten und durch freiwillige(!) Umbauten erreichen.
Sehr viele ältere Mitbürger (mein Vater auch) nehmen entsprechende Umbauten bereits freiwillig vor, so dass sich ganz automatisch eine steigende Zahl behindertengerechter Wohnungen ergeben wird.
Es ist vollkommener Unsinn und natürlich unbezahlbar , sämtliche Wohnungen behindertengerecht auszubauen - obwohl in 90 % der Wohnungen nie ein Behinderter leben wird - ja nicht mal einer zu Besuch kommt.
Im Übrigen steht es auch anderen (nicht behinderten) Bürgern nicht frei, überall hinzugehen, wo sie wollen.
Ein Arbeitsloser oder Arbeiter für Mindestlohn oder ein gesunder Grundsicherungsbezieher kann auch seine Freunde nicht beliebig besuchen. Ihm fehlt zwar nicht der Lift, wohl aber das Geld für die Bus-Karte.
Viele Menschen in D müssen feststellen, dass ihre (bescheidenen ) Wünsche sich nicht erfüllen lassen. Warum sollte man ausgerechnet die Wünsche von Behinderten zu 150 % erfüllen und anderen dafür die Kosten aufbürden?!?!?
Ich selbst habe eine Rückgradskoliose, hatte bereits einen Bandscheibenvorfall und mehrfach Probleme mit dem Fersensporn (Da tut jeder Schritt weh!) Ich war öfter schon in Lebenssituationen, wo auch ich mit 60 schon froh gewesen wäre, wenn es in dem 4stöckigen Haus, in dem meine Nachhilfeschülerin in der Dachwohnung wohnt, einen Lift gegeben hätte.
Ich weiß aber auch (und diese Erfahrung scheint Ihnen zu fehlen!), wie schrecklich es für die Bewohner dieser Wohnungen wäre, nach Einbau eines Lifts noch mehr Miete bezahlen zu müssen.
Daher nehme ich meinen Wunsch nach einem Lift eben zurück und treffe meine Nachhilfeschülerin in der barrierefreien Schule.
Ich denke, man kann auch übertreiben mit Forderungen. Und die vorliegende Petition tut das ganz eindeutig.
Das ist alles nicht das Thema.
Immobilien können verkauft und gekauft werden.
Und schon ist das individuelle Problem gelöst.
Mit Verlaub, was für ein Unsinn.
Zitat: von Whodoo
Genau das ist der PUNKT!
Ist zum Beispiel ein Wohnhaus aus dem 19. JH nach dem 2. Weltkrieg durch den direkten Anbau von Zwischengeschossen an der Rückseite des Wohnhauses erweitert, sowie nochmals in den 70ern das Dachgeschoß (ehem. Trockenboden) in zusätzlichen Wohnraum umgewandelt, so mag es sein, dass Stand der damaligen Ausbaugenehmigung die Höhe von >13 Meter nicht zwingend bindend für den Einbau eines Fahrstuhls gewesen ist.
Und da liegt der Hund begraben!
Zitat: von Whodoo
Zitat aus dem Stadtführer barrierefreies Hamburg:
Seit 2008 haben 100 „Barrierescouts“ des gemeinnützigen Vereins „Barrierefreies Hamburg e.V.“ über 70 Prozent des Hamburger Stadtgebietes abgelaufen und weit über 15.000 Daten im Stadtteilführer Barrierefreies Hamburg online gestellt. Katalogisiert und erfasst wurden Einzelhandelsgeschäfte, Behörden und der öffentliche Raum samt Grünflächen. Noch nicht erfasste Gebiete sollen schrittweise ergänzt werden.
Zitat: von Whodoo
Da Sie offensichtlich der Meinung sind, dass frühere Gesetze in Stein gemeißelt, ergo gut und richtig, haben die Befürworter dieser Petition dieses weitreichend zur Kenntnis genommen ...
Zitat: von Whodoo
... - und wünschen Ihnen im Fall eines Falles, dass freundliche und hilfsbereite Mitmenschen /-bewohner Ihnen das tägliche Leben innerhalb Ihrer eigenen 4 Wände insgesamt etwas leichter machen ...
Zitat: von Whodoo
... - vielleicht auch ohne vorher zu fragen, bezahlen Sie mir das eigentlich?! ...
Wieso sollte der Max Ihnen da irgendwas bezahlen? Er will ja nix von Ihnen.
Aber dass Sie für Ihre "Hilfsbereitschaft", gefragt oder ungefragt, bezahlt werden wollen, das spricht Bände.
"""Spannend wäre die Frage, was mit einem aufgrund behördlicher Anordnung nachträglich zu installierendem Aufzug wäre. Ich bezweifele, dass hierzu die Gesetzgebungskompetenz von Bund oder Ländern ausreicht, eine solche Bestimmung wäre wahrscheinlich verfassungswidrig (wenn vorher der Bau ordnungsgemäß abgenommen wäre)."""
Genau das ist der PUNKT!
Ist zum Beispiel ein Wohnhaus aus dem 19. JH nach dem 2. Weltkrieg durch den direkten Anbau von Zwischengeschossen an der Rückseite des Wohnhauses erweitert, sowie nochmals in den 70ern das Dachgeschoß (ehem. Trockenboden) in zusätzlichen Wohnraum umgewandelt, so mag es sein, dass Stand der damaligen Ausbaugenehmigung die Höhe von >13 Meter nicht zwingend bindend für den Einbau eines Fahrstuhls gewesen ist.
Und da liegt der Hund begraben!
Zitat aus dem Stadtführer barrierefreies Hamburg:
Seit 2008 haben 100 „Barrierescouts“ des gemeinnützigen Vereins „Barrierefreies Hamburg e.V.“ über 70 Prozent des Hamburger Stadtgebietes abgelaufen und weit über 15.000 Daten im Stadtteilführer Barrierefreies Hamburg online gestellt. Katalogisiert und erfasst wurden Einzelhandelsgeschäfte, Behörden und der öffentliche Raum samt Grünflächen. Noch nicht erfasste Gebiete sollen schrittweise ergänzt werden.
"Das Ziel ist maximale Mobilität für Jedermann. Der Stadtteilführer ist ein praktisches Hilfsmittel für viele Menschen: Neben Menschen mit (altersbedingten) Bewegungseinschränkungen zum Beispiel für Mütter mit Kinderwagen, Menschen mit Atemproblemen, Sportler nach einem Umfall, Seh- und Hörbehinderte und natürlich Rollstuhlfahrer und Nutzer von Rollatoren."
Da Sie offensichtlich der Meinung sind, dass frühere Gesetze in Stein gemeißelt, ergo gut und richtig, haben die Befürworter dieser Petition dieses weitreichend zur Kenntnis genommen - und wünschen Ihnen im Fall eines Falles, dass freundliche und hilfsbereite Mitmenschen /-bewohner Ihnen das tägliche Leben innerhalb Ihrer eigenen 4 Wände insgesamt etwas leichter machen - vielleicht auch ohne vorher zu fragen, bezahlen Sie mir das eigentlich?!
Einen besinnlichen Sonntag noch.
Zitat: von Whodoo
Es gibt bei Neubauten eine gesetzliche Verordnung, dass diese bei einer Gebäudehöhe von 13 Metern mit Fahrstühlen zu bauen sind. PUNKT.
Zudem erwägen einige Städte, bzw. Wohnungsbaugenossenschaften ihre Altbestandswohnimmobilien mit bis zu drei Geschossen aufzustocken, da bekanntlich freie Flächen in beliebten Ballungsräumen rar und t e u e r sind.
Folgliche Frage ist, wird es bei den entsprechenden Ausbauanträgen, dann auch k e i n e Auflage zur Installation von Fahrstühlen geben? (...)
Zitat:
(1) 1Bauliche Veränderungen und Aufwendungen, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, können beschlossen oder verlangt werden, wenn jeder Wohnungseigentümer zustimmt, dessen Rechte durch die Maßnahmen über das in § 14 Nr. 1 bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden.
Zitat:
§ 14 Pflichten des Wohnungseigentümers
Jeder Wohnungseigentümer ist verpflichtet:
1. die im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile so instand zu halten und von diesen sowie von dem gemeinschaftlichen Eigentum nur in solcher Weise Gebrauch zu machen, daß dadurch keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst; (...)
Also - noch mal zusammengefasst: Die Wohnungseigentümer "schulden" sich gegenseitig die Instandhaltung - also ohne irgendwelche Modernisierungen oder baulichen Veränderungen. Hierauf hat jeder Eigentümer einen Anspruch, der gerichtlich durchzusetzen ist, selbst wenn sich keine Mehrheit in der Eigentümerversammlung findet.
Über das "Wie" der Instandhaltung entscheidet die Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit
Ist mit der Instandhaltung eine Modernisierung aus Gründen des § 555b 1.-5. verbunden, reicht die einfache Mehrheit nicht mehr aus, sondern es ist die doppelt qualifizierte Mehrheit erforderliche.
Für alle anderen Maßnahmen (auch Schaffung neuen Wohnraums nach § 555b 7. BGB) ist die "allseitige Zustimmung" erforderlich. Ein Aufstocken kann also sowieso nicht mehrheitlich beschlossen werden.
Spannend wäre die Frage, was mit einem aufgrund behördlicher Anordnung nachträglich zu installierendem Aufzug wäre. Ich bezweifele, dass hierzu die Gesetzgebungskompetenz von Bund oder Ländern ausreicht, eine solche Bestimmung wäre wahrscheinlich verfassungswidrig (wenn vorher der Bau ordnungsgemäß abgenommen wäre).
Insofern liegen Sie mit Ihren Ausführungen und Forderungen völlig daneben. PUNKT Komma AUSRUFEZEICHEN
Es gibt bei Neubauten eine gesetzliche Verordnung, dass diese bei einer Gebäudehöhe von 13 Metern mit Fahrstühlen zu bauen sind. PUNKT.
Zudem erwägen einige Städte, bzw. Wohnungsbaugenossenschaften ihre Altbestandswohnimmobilien mit bis zu drei Geschossen aufzustocken, da bekanntlich freie Flächen in beliebten Ballungsräumen rar und t e u e r sind.
Folgliche Frage ist, wird es bei den entsprechenden Ausbauanträgen, dann auch k e i n e Auflage zur Installation von Fahrstühlen geben?
Und was passiert, wenn´s ein paar Mietern nicht "gefällt", dass die Hausgemeinschaft größer wird?
Ach so, ja.. und wer soll das bezahlen?Üblicherweise werden die Kosten auf alle Nutzer/ Mieter/ Mitglieder etc.pp umgelegt, sofern es k e i n e öffentliche Förderung zur Schaffung, Modernisierung bzw. Erhaltung von Altimmobliien gibt.(?!). Doch auch Förderungen im sozialen Billig-Wohnungsbau laufen irgendwann aus, heißt die Miete erhöht sich nach 10 Jahren kontinuierlich, proportional und gemessen am ortsüblichen Mietspiegel.
Man könnte natürlich auch mal darüber diskutieren, ob Müllgebühren oder die Treppenhausbeleuchtung in Hausgemeinschaften nach einem tatsächlichen Verursacherprinzip abgerechnet werden sollten.
Man lernt ja nie aus....
Das mit dem Tausch hört sich einfach an, ist es aber nicht, denn in der Regel unterscheiden sich die Wohnungen innerhalb eines Hauses doch sehr und sind auch noch von ihren jeweiligen Eigentümern nach deren Geschmach modernisiert und hergerichtet worden.
Welchen Grund sollte außerdem der Erdgeschossbewohner haben zu tauschen? Reine Nettigkeit? Dann könnte er auch einem Fahrstuhleinbau zustimmen, ohne selbst davon zu profitieren.
Zitat: von Whodoo
Es geht bei dieser Petition in erster Linie um mehr soziale Gerechtigkeit bzw. Gleichbehandlung von Wohnimmobilien bzw. deren langjährigen Bewohnern und nicht darum "wer" das bezahlen soll.. (...)
Häh? Soziale Gerechtigkeit ist die Frage, wer wofür bezahlen muss / kann. Mir ist schleierhaft, wie Sie die Trennlinie ziehen.
"Gleichbehandlung von Wohnimmobilien", was soll das sein - außer einer Worthülse? Unterschiedliche Immobilien in unterschiedlichen Lagen und aus unterschiedlichen Bauzeiten sind nicht gleich zu behandeln. Oder wollen Sie wieder in die Grundschule, weil 6-jährige einer gesetzlichen Schulpflicht unterliegen?