Michael Meß | Thu Jan 17 01:03:06 CET 2019 - Thu Jan 17 01:03:06 CET 2019

Zitat: von Weltbedinungsloses Grundeinkommen
Die Rechnung ist ganz einfach.

Zuviel hergestellt Lebensmittel zu entsorgen kostet Geld.

Spendet man dieses ist dieses sozial und spart vermutlich auch noch Steuern.

Über die Lebensmittelspenden macht sich die Bundesrepublik Deutschland einen schlanken Fuß in dem eben nicht ein ausreichendes soziokulturelles Existenzminimum zur Verfügung gestellt wird.

Trozdem zeichne ich mit.



Wenn zuviel hergestellte Lebensmittel nicht einfach entsorgt werden dürfen, kann man sie spenden oder günstiger verkaufen.
Werden sie günstiger verkauft, sinken die Lebenshaltungskosten, die ansonsten künstlich hochgehalten werden durch Verknappung des Angebots.
Davon profitieren alle.

Natürlich kann der Staat sparen, wenn die Kosten sinken oder niedrig bleibern, denn dann müssen die Hartz IV-Sätze auf über längere Zeit vielleicht weniger stark erhöht werden, da man mit weniger auskommen kann.
Insofern kann der Staat eventuell davon auch profitieren, was ja nicht verkehrt ist.
Wie hoch das vom Staat gewährte Existenzminimum ist, ist aber nicht Inhalt dieser Petition.

Daher Mitzeichnung.

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Nutzer150299 | Tue Jan 15 16:26:17 CET 2019 - Tue Jan 15 16:26:17 CET 2019

Zitat: von --

Interessant, dass Sie den Satz direkt darüber nicht zitieren ...



Ich habe ! Suchen Sie:

Re: Schimmel und Botulinumtoxin
Erstellt 11.01.2019 - 18:25 von Nutzer150299

Zitat:
Der Beitrag wurde vom Moderator gekürzt. S.o.


Deswegen ! Die Moderation kürzt hier gerne. Für den Sachverhalt in diesem Diskussionszweig reichte mir die gekürzte Aussage im Zusammenhang Händler und Berufsfreiheit/Eigentumsgarantie.

Zitat: von --

Was meinen Sie damit? Dass die Veröffentlichung einer Petition bedeutet, dass sie "von der Politk" gerne gesehen wird? Oder was wollen Sie damit Fake-News-mäßig insinuieren? Dann lesen Sie besser mal die Petitionsrichtlinien.



Die Petition hat Erstellungsdatum 9.1.2018, ist also ca. 1 Jahr alt. Vermutlich hat sich der Petitionsausschuß erstmal eine Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes fertigen lassen. Völlig aussichtslose Petitionen dürften schneller gehen.

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StefanJ-- | Sat Jan 12 06:52:08 CET 2019 - Sat Jan 12 06:52:08 CET 2019

Zitat: von Nutzer150299
Das sieht der Wissenschaftliche Dienst des BT ähnlich:

Zitat (Az. WD 5 - 3000 - 095/18 Rechtliche Vorgaben in Frankreich gegen Lebensmittelverschwendung):

Bei der Ausgestaltung sind außerdem die Grundrechte und hier insbesondere Art. 12 (Berufsfreiheit) und Art. 14 (Ei-gentumsgarantie) im Hinblick auf mögliche wirtschaftliche Belastungen der betroffenen Unternehmer zu beachten.


Quelle:
https://www.bundestag.de/blob/568808/21ec9f0fbd1bce3c48c063f24498428e/wd-5-095-18-pdf-data.pdf

Interessant, dass Sie den Satz direkt darüber nicht zitieren ...

Zitat:
Eine gesetzliche Regelung müsste zudem grundgesetzeskonform ausgestaltet sein:
Der Bund besitzt eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz nach Art. 72 Abs. 1, 74 Abs. 1 Nr. 20 GG für das „Recht der Lebensmittel“, unter das ein entsprechendes Gesetz zur Begründung einer Verpflichtung von Lebensmittelspenden im Schwerpunkt gefasst werden könnte. Diese besteht jedoch nach Art. 72 Abs. 2 GG nur, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht.

Da die gleichwertigen Lebensverhältnisse bereits anderweitig komplettt abgedeckt sind, wäre eine Zwangsenteignung oder auch nur eine weitere Förderung nicht GG-konform. Im Gegenteil, wäre diese Begründung stichhaltig, würde dies bedeuten, dass die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse an anderer Stelle nicht greift, oder sogar zugunsten der hier geforderten geförderten Betafelung unterlassen werden könnte - diese gleichwertigen Lebensverhältnisse müssen ja nur einmal hergestellt werden, nicht mehrfach und parallel. Wäre das Anders, dann würden ja die nicht Geförderten plötzlich im Sinne einer Untergleichförmigkeit benachteiligt werden.

Interessant auch:
Zitat:
Im Zuge des Gesetzes hätten sich zudem mehrere tausend vom Staat bevollmächtigte Verbände und mehrere Start-ups und Unternehmen auf die Verwaltung unverkaufter Lebensmittel spezialisiert.

Sprich, die NGO-, Sozial- und Wohltätigkeitsindustrie hat das prompt als neues Betätigungseld aufgegriffen. Un selbige Industrie jammert dann sofort hinterher, dass der böse Staat es prompt versäumt hat, auch gleich die logistischen Fragen zwangsweise zu lösen:

Zitat:
Der Beitrag wurde vom Moderator gekürzt. Bitte beachten Sie die Richtlinie Ziffer 3 i und c

Sprich, es ist nie genug, immer zu wenig (Überraschung? ... nein, keine Überraschung), und für die eigene logistische Unfähigkeit soll jetzt auch noch der Spender oder der Staat aufkommen? Oder, mit anderen Worten, die wissen gar nicht, wohin im Anstand mit den Spenden.

Zitat:
Der Beitrag wurde vom Moderator gekürzt. S.o.

Da haben die, was sie haben wollten, und schon geht die Jammerei weiter. Und dann auch noch sehr französisch-sozialistisch - alles ist Sch**ße und suspekt, wenn es nicht strikt von oben verordnet wird, nicht jemandem so richtig weh tut und womöglich auch noch das kleinste Quentchen Eigennutz dabei sein könnte. Aber diese Sorte Ansichten haben wir ja auch reichlich.

Spannend finde ich auch das Fazit, das da steht:
Zitat:
Auch bei die diese Organisationen betreffenden Regelungen ist höherrangiges Recht zu beachten. Im Hinblick auf das Europarecht ist auf folgenden Aspekt hinzuweisen: Es bestehen unterschiedliche Auffassungen, ob und unter welchen Voraussetzungen Foodsharing-Organisationen europarechtlich als Lebensmittelunternehmen, für die besondere europarechtlichen Vorgaben (siehe Gliederungspunkt 4.) gelten, einzustufen sind. Die Diskussion stellt sich überblickshaft wie folgt dar:
Ausweislich der von foodsharing e.V. öffentlich zur Verfügung gestellten Informationen sehen sich die „foodsharer“ selbst nicht als Lebensmittelunternehmen und verweisen dabei darauf, dass lediglich eine Lagerung zum privaten häuslichen Gebrauch vorliege und keine ausreichende Kontinuität der Tätigkeit, sowie kein ausreichender Organisationsgrad zur Einstufung als Unternehmen bestehe.

Mit anderen Worten, die wollen gleichzeitig (wegen des Geldes) öffentlich gefördert und aber voll privat sein (damit man keinerlei einschlägigen lebensmittelrechtlichen und -sicherheitsmäßigen Regelungen unterliegt). Sorry, beides gleichzeitig geht nicht.

Zitat:
Seitens des Senats von Berlin werden Foodsharing-Organisationen je nach Ausgestaltung jedoch als Lebensmittelunternehmen eingestuft, wie aus der Antwort auf die Schriftliche Anfrage unter dem Titel „Foodsharing in Gefahr?“ vom 11. Februar 2016 hervorgeht.

Oh, sogar Schnorrylon Berlin hat da eine restriktive Haltung? Oder halten sich da die Berliner Beamten und Politiker einfach nur den Hintern an der Wand, falls doch mal jemandem schlecht werden sollte ... ?

Zitat:
Laut Kommentierung sind auch gemeinnützige Organisationen Lebensmittelunternehmen, wenn sie die übrigen Begriffsmerkmale erfüllen. Die Rechtsform ist ohne Bedeutung. Der Begriff ist auch nicht auf eine gewerbliche Tätigkeit beschränkt, weshalb Lebensmittelunternehmen auch große Gemeinschaften sein können, die nur vorübergehend bestehen, um z.B. Vereins- oder Straßenfeste oder ähnliche Veranstaltungen durchzuführen, und die dabei Lebensmittel abgeben.

Was ja auch logisch ist. Wieso sollte für eine Tafel oder Suppenküche nicht mindestens das Gleiche gelten wie für den Glühweinstand oder die Grillbude des Gesangsvereins Kleinkleckersdorf beim jährlichen Weihnachtsmarkt oder Straßenfest? Oder für die Kantine im Knast oder die Mensa in der Ganztagesschule?

Zitat: von Nutzer150299
Interessanterweise scheint es aber ( Vergleich Petitionsdatum, Datum Ausarbeitung des WD ) offenbar eine gewisse Sympathie für die Petition in der Politik zu geben.


Was meinen Sie damit? Dass die Veröffentlichung einer Petition bedeutet, dass sie "von der Politk" gerne gesehen wird? Oder was wollen Sie damit Fake-News-mäßig insinuieren? Dann lesen Sie besser mal die Petitionsrichtlinien.

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Nutzer150299 | Fri Jan 11 18:44:11 CET 2019 - Fri Jan 11 18:44:11 CET 2019

Zitat: von Nutzer2917297


Gesetzgeberisch in die Warendisposition bzw. der Verwendung des Überschusses privatwirtschaftlicher Unternehmen einzugreifen halte ich nicht für den richtigen Weg.



Das sieht der Wissenschaftliche Dienst des BT ähnlich:

Zitat (Az. WD 5 - 3000 - 095/18 Rechtliche Vorgaben in Frankreich gegen Lebensmittelverschwendung):

Bei der Ausgestaltung sind außerdem die Grundrechte und hier insbesondere Art. 12 (Berufsfreiheit) und Art. 14 (Ei-gentumsgarantie) im Hinblick auf mögliche wirtschaftliche Belastungen der betroffenen Unternehmer zu beachten.


Quelle:
https://www.bundestag.de/blob/568808/21ec9f0fbd1bce3c48c063f24498428e/wd-5-095-18-pdf-data.pdf

Interessanterweise scheint es aber ( Vergleich Petitionsdatum, Datum Ausarbeitung des WD ) offenbar eine gewisse Sympathie für die Petition in der Politik zu geben.

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Nutzer2917297 | Fri Jan 04 09:36:23 CET 2019 - Fri Jan 04 09:36:23 CET 2019

Der Argumentation stimme ich zu. Ziehe daraus jedoch ein anderes Fazit und lehne die Petition ab.

Spenden wirken sich nicht nur "vermutlich" sondern definitiv steuermindernd aus.

Die Regierungen haben in Deutschland dafür Sorge zu tragen, das ein ausreichendes physisches und sozio-kulturelles Existenzminimum gewährt wird.
Siehe hierzu Urteil des BVerfG, 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010

Gesetzgeberisch in die Warendisposition bzw. der Verwendung des Überschusses privatwirtschaftlicher Unternehmen einzugreifen halte ich nicht für den richtigen Weg.

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