Michael Meß | Mon Feb 19 01:34:28 CET 2018 - Mon Feb 19 01:34:28 CET 2018

Problem bei Portabilität von Versicherungen, sei es Riester oder Rürup sind in der Regel hohe Bearbeitungsgebühren von oft mehr als 100 €.

Da lohnt sich Zinshopping eher nicht.

Aber wenn man beim Abschluß eine Niete gewählt hat, und schon ordentlich eingezahlt hat, bevor man es merkt, dann könnte es durchaus sinnvoll sein, sein Kapital auf einen effektiveren Vertrag zu verschieben um dann damit wenigstens für die Restlaufzeit bis zur Rente noch etwas Rendite einzufahren.

Also insofern kann das sinnvoll sein.

Technisch ist eine Übertragung möglich und wird ja auch heute schon zumindest bei einem Versorgungsausgleich durchgeführt.

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explorer2018 | Thu Feb 15 08:31:34 CET 2018 - Thu Feb 15 08:31:34 CET 2018

Das Anliegen der Petition ist es, eine grundsätzliche Wechselmöglichkeit einzurichten, so wie das auch bei Riester-Rentenverträgen vorgesehen ist. Es gibt aus meiner Sicht keine plausible Begründung, warum man einen Riestervertrag portieren darf, den Rürup-Vertrag allerdings nicht. Der Wechsel muss selbstredend so erfolgen, dass er "förderungsunschädlich" ist. Als Beispiel kann hier wieder der Riester-Vertrag dienen, siehe § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 AltZertG.

Ein Wechsel wäre sehr wahrscheinlich mit Kosten versehen, so dass ein "Hopping" wie angedeutet sicherlich nicht stattfinden würde. Nimmt man die Regelungen beim Riestervertrag als Maßstab (siehe § 1 Abs. 1 Satz 2 - 4 AltZertG), so wären mit jedem Wechsel bis zu 150 EUR Wechselgebühr plus anteilig Abschluss- und Vertriebskosten auf das portierte Kapital zulässig. Zudem ist es aktuell so, dass die Garantiezinsen eher fallen als steigen, so dass ein Zinshopping wohl schon deswegen nicht zu erwarten ist.

Es steht jedem Versicherungsnehmer selbstverständlich weiterhin frei, einen Vertrag "beitragsfrei" zu stellen. Wer allerdings wechseln möchte, dem sollte diese Option unter einer transparenten und angemessenen Kostenregelung eingeräumt werden.

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