Paul J. A. | Sun May 06 13:49:17 CEST 2018 - Sun May 06 13:49:17 CEST 2018

Zitat: von rupert1159
Weil es bei denen linear abläuft: ...

Genauso ist das auch in der Arztpraxis möglich. Patient kommt, gibt Geldschein gegen Quittung. Das ist eine Sache von Sekunden. Genau so ist es, wenn jemand die Überforderungsklausel in Anspruch nimmt. Er zeigt seinen Ausweis und das ist es. Der ganze Verwaltungsapparat zur Prüfung der Berechtigung und zum Ausstellen dieser Ausweise existiert ja schon, wegen des Zuzahlungssystems in allen anderen Bereichen, wie Medikamente, Krankenhaus etc.. Das machen die Krankenkassen bereits heute. Die können Praxisgebührquittungen ebenso wie Medikamentenquittungen verbuchen.

Notiert werden müssen in der Arztpraxis nur diejenigen, die zahlen müssten, aber nicht zahlen.

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rupert1159 | Sun May 06 08:03:20 CEST 2018 - Sun May 06 08:03:20 CEST 2018

Zitat: von Paul J. A.
Zitat: von rupert1159
Es ist Ihnen aber schon klar,dass die korrekte Verwaltung und Abrechnung von 5.- deutlich mehr kostet als 5.-?
Ist das so? Warum sind dann nicht alle Eisdielen. Bratwurstgrills, Dönerstände, etc pleite?



Weil es bei denen linear abläuft:Bestellung-Bonierung-Lieferung-Kassieren.
Da muss nicht mit einem Dritten abgerechnet werden.Da müssen keine Sozialüberforderungsklauseln berücksichtigt werden.Und keine Budgets.
Oder nachträgliche Ein-Aus- oder Umbuchungen.
Weshalb der Kassenbestand auch stimmt,wenn keiner lange Finger macht.
Und so wie ist ans Finanzamt gemeldet werden kann.

Jetzt stellen Sie sich mal vor:
Im Döner-Stand kommen Kunden mittags von Firma XXX.Die zahlt ein Fixum alle 3 Monate,aber nur
für ihre Angestellten, die mindestens 1 x da waren.Vom Kunden kassieren Sie jeweils 5.-,ausser er legt einen Zettel vor,dass er nur 3.- oder garnichts zahlen muss.Das geht auch nachträglich,dann zahlen Sie das Geld wieder aus.Das alles müssen Sie natürlich verbuchen,kassieren,mit der Firma abrechnen(weil die ja von Ihrem Fixum 5.- mal Zahl der individuellen Besuche jeweils abzieht.)
Und mit Karte wollen die Kunden ihre 5.- manchmal auch noch zahlen.
Andere haben eben mal so keine 5.- dabei,denen müssen Sie hinterhertelefonieren/nachlaufen.
Bedienen müssen Sie Sie nämlich in jedem Fall.
Und diesen ganzen Hickhack verkaufen Sie dann ans Finanzamt.
Im Übrigen fehlt ständig Geld, weil Ihre Aushilfe weder die Fähigkeit noch die Lust hat,sich da reinzuarbeiten und das alles korrekt abzuwickeln.

Ich habe das ja bei der alten Praxisgebühr erlebt.Eine Helferin war zu einem guten Teil ihrer Arbeitszeit ausschließlich mit Kassieren/Verwalten/Verbuchen/Nachtelefonieren beschäftigt.
Und gestimmt hat die Abrechnung am Quartalsende so gut wie nie.
Wobei nie zuviel in der Kasse war,es klaffte immer eine Lücke zwischen dem,was wir eingenommen hatten und dem,was angeblich laut KV hätte im Bestand sein müssen.

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Paul J. A. | Sun May 06 04:06:19 CEST 2018 - Sun May 06 04:06:19 CEST 2018

Zitat: von rupert1159
Es ist Ihnen aber schon klar,dass die korrekte Verwaltung und Abrechnung von 5.- deutlich mehr kostet als 5.-?

Ist das so? Warum sind dann nicht alle Eisdielen. Bratwurstgrills, Dönerstände, etc pleite?

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rupert1159 | Mon Apr 30 17:31:10 CEST 2018 - Mon Apr 30 17:31:10 CEST 2018

Zitat: von Paul J. A.
. Das selbst gezahlte Geld wird ja nicht verbrannt, sondern kommt der Krankenkasse zugute, dämpft als den Beitrag.



Es ist Ihnen aber schon klar,dass die korrekte Verwaltung und Abrechnung von 5.- deutlich mehr kostet als 5.-?
Aus diesem Grunde gibt es z.B. im Steuerrecht sogenannte Kleinbetragsregelungen,die verhindern,dass für die Beitreibung Letztgenannter Verluste auflaufen.
Aber ich sehe es schon:
Wieder einmal(wie bei der letzten Praxisgebühr auch)sollen die Ärzte für den Aufwand gradestehen,und das bitteschön unentgeltlich.
Damit die Kassen sich über Zusatzeinnahmen freuen können.

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Paul J. A. | Mon Apr 30 13:36:29 CEST 2018 - Mon Apr 30 13:36:29 CEST 2018

Zitat: von Agathe Josefine
Ich sehe überhaupt nicht ein, zu dem hohen Krankenversicherungs-Beitrag auch noch (wieder) eine Praxisgebühr zu bezahlen, nur weil manche Leute meinen, dass sie ständig wegen nichts zum Arzt rennen müssen.

Die Petition dient ja gerade dem Zweck, dass Leute nicht "ständig wegen nichts zum Arzt rennen". Das selbst gezahlte Geld wird ja nicht verbrannt, sondern kommt der Krankenkasse zugute, dämpft als den Beitrag.

93 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Paul J. A. | Mon Apr 30 13:29:39 CEST 2018 - Mon Apr 30 13:29:39 CEST 2018

Zitat: von rupert1159
Der Betrag muss nicht nur kassiert und quittiert werden,sondern selbstredend in die Krankenakte eingetragen, ...
Wieso?

Zitat: von rupert1159
... Bareinnahme ...
Es ist keine Einnahme für die Praxis. Der Arzt zieht für die Krankenkasse ein. Diese überweist ihm einfach nur um das weniger, was er schon hat.

Zitat: von rupert1159
Wechselgeld muss auch vorgehalten werden.
Ich halte es tatsächlich für möglich, dass eine Arztpraxis auch Dinge erledigen kann, die jede Eisbude fertig bringt. Inbesondere wird der Arzt selbst überhaupt nicht belastet.

Zitat: von rupert1159
Nichts da mit Schein in die Tasche und los gehts.

Bei den meisten schon.

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rupert1159 | Sun Apr 29 07:28:07 CEST 2018 - Sun Apr 29 07:28:07 CEST 2018

Zitat: von Paul J. A.
Zitat: von rupert1159
Die in der Peti vorgeschlagene Gebühr wird,da besuchs- und nicht quartalsbezogen,einen noch viel grösseren Aufwand auslösen.
Nein, denn sie ist viel einfacher. Geldschein gegen Quittung. Eine Sache von Sekunden. Da muss nicht mehr notiert werden, wer schon da war.



Der Betrag muss nicht nur kassiert und quittiert werden,sondern selbstredend in die Krankenakte eingetragen,ins Kassenbuch,dann mit der kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet ,somit als quasi negative Abrechnungsziffer erfasst,und als Bareinnahme versteuert.
Wechselgeld muss auch vorgehalten werden.
Nichtzahler müssen erfasst,gemahnt werden und dann notfalls der Betrag beigetrieben.
Nichts da mit Schein in die Tasche und los gehts.

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Paul J. A. | Fri Apr 27 14:07:16 CEST 2018 - Fri Apr 27 14:07:16 CEST 2018

Zitat: von jahrgang1952
Wie sieht es mit den Cronisch kranken aus?

Siehe § 62 SGB V.

"Die Belastungsgrenze beträgt 2 vom Hundert der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt; für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt sie 1 vom Hundert der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt."

https://www.buzer.de/gesetz/2497/a35674.htm

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Paul J. A. | Fri Apr 27 13:06:06 CEST 2018 - Fri Apr 27 13:06:06 CEST 2018

Zitat: von rupert1159
Wer mahnt,wer zahlt das Inkasso,wenn Sie dann ausbleiben(war bei der alten PG ein Thema).Wird bei 5.- eigentlich vollstreckt?

Das sind Probleme, die alle Verwaltungen der Welt haben, dass manche Leute nicht zahlen oder was man bei Bagatellbeträgen tun soll. Insbesondere gibt es das Problem auch im deutschen Gesundheitswesen schon, etwa wenn jemand aus dem Krankenhaus verschwindet, ohne die "Liegeplatzgebühr" bezahlt zu haben.

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Paul J. A. | Fri Apr 27 12:59:59 CEST 2018 - Fri Apr 27 12:59:59 CEST 2018

Zitat: von --
Weil ja dann auch noch die "Zumutbarkeit" abgeglichen werden muss.

Das macht genau Null Arbeit, denn die Petition verweist auf § 62 SGB V. Den gibt es schon ebenso wie die zugehörigen eingespielten Verwaltungsabläufe.

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