Zitat: von Petent
Hat schon mal jemand Stundungszinsen aufgrund Ratenzahlung betr. Rückforderung durch Jobcenter berechnet bekommen ?
Sehr gute frage von ihrer Seite.
Ich kenne Harz iv Empfängerin die hat genau die Ratenzahlung an Jobcenter ohne Zinsen zurück bezahlt wo von alg II die vereinbarte Ratenzahlung automatisch abgezogen wurde nämlich monatlich wo dann weniger alg II bekam bis die Schulden an Jobcenter 100 Prozent ausgeglichen wurde - soweit ich informiert bin -.
Ich werde Harz iv Empfängerin nochmal nachfragen denn wegen Zinsen bei Ratenzahlung an Jobcenter hat sie mir bis heute NICHT berichtet bzw darüber gesprochen.
Das regelt sich aber im SGBII und SGBX, da gibt es Schuldzinsen eben nun mal nicht.
Hier geht es darum, die sogenannte Grundsicherung auch als solche zu belassen und sie nicht, wo immer es nur geht, noch zu schmälern. "Überzahlungen" , egal aus welchem Grunde sie entstanden sind, sollen selbstverständlich vom Hartz4-Empfänger zurückerstattet werden; aber zinsfrei. Hartz4 ist in keinstem Falle mit anderen Einkommensarten gleichzusetzen. Es soll Menschen in Not geholfen werden; vom Staat rechtlich verbrieft und von daher ist es eher unlogisch bzw. nicht nachzuvollziehen, wenn eben dieser ( Staat ) sich dann doch wieder Geld "abzwackt". Und um eines würde ich bitten wollen; Ironie bzw. Hochmut hat hier nichts zu suchen. Ich möchte den armen Menschen helfen, denn viele Harz4-Empfänger sind unverschuldet in diese Situation geraten und kommen nur schwerlich wieder raus, ältere überhaupt nicht mehr.
Zitat: von kamor
Es gibt keine Stundungszinsen bei Rückforderungen. Wenn es mal irgendwo gemacht wurde, sofort widersprechen, dafür gibt es keine Gesetzesgrundlage.
Ich bin 13 Jahre in der Beratung, sowas habe ich noch nie erlebt.
Ich möchte Ihnen ja nicht zu nahe treten, aber Sie sollten sich mal überlegen was Sie seit 13 Jahren falsch machen oder nicht wissen. Die Gesetzesgrundlage nennt sich übrigens VwVfG und dürfte für Sie bindend sein.
Eine Rückforderung ist die Forderung einer Leistung welche ohne Rechtsgrund geleistet wurde.
Beispielsweise kann dies auch die bereits ausgezahlte Leistung sein, obwohl eine Tätigkeit aufgenommen wurde die den Anspruch auf ALG II vernichtet. Durch zu späte Meldung können hier Überzahlungen entstehen, welche zurück gefordert werden.
Sofern diese Rückzahlung dann gestundet wird, also die Rückzahlung zeitweise ausgesetzt wird, fallen selbstverständlich Zinsen an (wenn auch momentan durch den Minus Basiszins nicht oder kaum).
Es wird sich also beschwert, dass Zahlungen welche ohne Rechtsgrund geleistet wurden, die man nicht direkt zurückzahlen möchte, mit Zinsen belegt werden.
Das ist natürlich absolut ungerecht und unzumutbar. (Achtung Ironie)
Also ich musste regelrecht Druck machen, damit ich das Guthaben von der letzten Nebenkostenabrechnung endlich an das Jobcenter überweisen konnte. Obwohl das Jobcenter das Geld 3 Monate lang auf meinem Konto geparkt hatte, musste ich keine Zinsen zahlen!
Unter welchen Umständen soll es denn zu diesen ominösen Zinsforderungen gekommen sein?
Es gibt keine Stundungszinsen bei Rückforderungen. Wenn es mal irgendwo gemacht wurde, sofort widersprechen, dafür gibt es keine Gesetzesgrundlage.
Ich bin 13 Jahre in der Beratung, sowas habe ich noch nie erlebt.
Es geht nicht um Stundungszinsen irgendwo, sondern speziell bei Hartz4-Rückzahlungen/Teilbeträge, die auch kein Darlehen betreffen.
Stundungszinsen gibt es auch woanders, bspw. bei Steuerzahlungen.
Insofern trifft dies nicht spezifisch H-IV-Empfänger.
Im Übrigen zahlen sie ja auch bei Bankkrediten Zinsen, und das nicht zu knapp.
Ich frage mich allerdings: Für welche Anschaffungen zahlen Sie in Raten ab? Sind diese Anschaffungen wirklich nötig, bzw. gibt es nicht kostenlose oder kostengünstige Alternativen?