Schön, dass sich hier auch mal ein RA äußert, der sich für seine "Kollegen" fremdschämt. Ich habe seit 2015 insgesamt vier Abmahnungen erhalten, drei davon im vergangenen Jahr. Die Kosten für die Abwehr und die Zahlungen für die RAe der Gegenseite halten sich ungefähr die Waage, was mir zeigt, dass ich als Onlinehändler in jedem Fall der Dumme (Goldesel) bin. Die kleinen Fehler, die ich begangen habe, haben eben nicht dazu geführt, denjenigen zu entschädigen, der (möglicherweise) einen Schaden hatte, sondern nur einige schwarze Schafe im Berufsstand der Rechtsanwälte mitzuernähren. Mein Eindruck ist, dass sich die RAe der jeweiligen Gegenseite und die eigene Vertretung zur Abwehr die Bälle gegenseitig zuspielen – am Ende gewinnen immer beide, egal, wie es ausgeht. Hier sollte angesetzt werden.
stimme voll und ganz zu
Diesen Vorschlag finde ich als einen sehr interessanten Ansatz, jedoch sollte die Höchstsumme für den Vorschlag von Jaimes Lullaby als absoluter Betrag definiert werden.
Als Beispiel:
Beschränkung auf die Kosten eines Kompaktbriefes (z.Zt. 85 ct) mit der Zusatzleistung "Einschreiben Einwurf" (z.Zt. 2,15 Euro). [Summe: 3,00 Euro]
Der effektivste Schutz vor (zu leichtem) Missbrauch ist m.E. die Begrenzung der Kosten für die erste Abmahnung auf die Zustellkosten.