Nutzer2645161 | Tue Apr 24 09:35:55 CEST 2018 - Tue Apr 24 09:35:55 CEST 2018

Schön, dass sich hier auch mal ein RA äußert, der sich für seine "Kollegen" fremdschämt. Ich habe seit 2015 insgesamt vier Abmahnungen erhalten, drei davon im vergangenen Jahr. Die Kosten für die Abwehr und die Zahlungen für die RAe der Gegenseite halten sich ungefähr die Waage, was mir zeigt, dass ich als Onlinehändler in jedem Fall der Dumme (Goldesel) bin. Die kleinen Fehler, die ich begangen habe, haben eben nicht dazu geführt, denjenigen zu entschädigen, der (möglicherweise) einen Schaden hatte, sondern nur einige schwarze Schafe im Berufsstand der Rechtsanwälte mitzuernähren. Mein Eindruck ist, dass sich die RAe der jeweiligen Gegenseite und die eigene Vertretung zur Abwehr die Bälle gegenseitig zuspielen – am Ende gewinnen immer beide, egal, wie es ausgeht. Hier sollte angesetzt werden.

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Nutzer2625894 | Mon Apr 23 15:35:01 CEST 2018 - Mon Apr 23 15:35:01 CEST 2018

stimme voll und ganz zu

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flyboi | Mon Apr 23 14:50:56 CEST 2018 - Mon Apr 23 14:50:56 CEST 2018

Diesen Vorschlag finde ich als einen sehr interessanten Ansatz, jedoch sollte die Höchstsumme für den Vorschlag von Jaimes Lullaby als absoluter Betrag definiert werden.

Als Beispiel:

Beschränkung auf die Kosten eines Kompaktbriefes (z.Zt. 85 ct) mit der Zusatzleistung "Einschreiben Einwurf" (z.Zt. 2,15 Euro). [Summe: 3,00 Euro]

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Jaimes Lullaby | Mon Apr 23 13:35:26 CEST 2018 - Mon Apr 23 13:35:26 CEST 2018

Der effektivste Schutz vor (zu leichtem) Missbrauch ist m.E. die Begrenzung der Kosten für die erste Abmahnung auf die Zustellkosten.

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