Nutzer486998 | Wed May 30 08:50:36 CEST 2018 - Wed May 30 08:50:36 CEST 2018

Komisch, dass die Leute, die nichts kapieren, immer das Wort 'deutsch' so hervorheben müssen! Dem Vorposter ging es ja gerade um deutsche Abstammung!

17 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Nutzer486998 | Wed May 30 08:45:55 CEST 2018 - Wed May 30 08:45:55 CEST 2018

Nö. Das in der Ukraine von einer Ukrainerin mit einem ukrainischen Partner geborene Kind ist Ukrainer. Lebensfremd sind eher Ihre Konstruktionen. Und der Gesetzgeber erzwingt keine juristischen Entscheidungen, sondern dies tut der Kläger. Der Gesetzgeber zwingt auch niemanden zur Leihmutterschaft.

32 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Nutzer486998 | Wed May 30 08:33:02 CEST 2018 - Wed May 30 08:33:02 CEST 2018

Zitat: von Petent
dass es in einer modernen Gesellschaft im Jahre 2018 per Gesetz im Vorfeld möglich sein muss, das der ECHTE Vater in einem solchen Fall keinerlei Rechte besitzt!


Wie bitte? Es muss möglich sein, dass der echte Vater keinerlei Rechte besitzt? Wollen Sie dem leiblichen Vater ernsthaft Rechte vorenthalten oder sind Sie sich nicht bewusst, was Sie da geschrieben haben?

8 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Nutzer2535806 | Mon May 28 04:37:42 CEST 2018 - Mon May 28 04:37:42 CEST 2018

Ihre Beispiele aus dem Iran oder der Ukraine sind nicht zielführend. Wir diskutieren hier nämlich (noch) ganz demokratisch über die eingereichten Petitionen im Deutschen Bundestag dem deutschen Volke, mit der Zielsetzung, deutsche Gesetze für deutsche Staatsbürger zu überarbeiten oder sie so zu lassen, wie sie derzeit gültig sind.

40 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Nutzer2535806 | Mon May 28 04:18:07 CEST 2018 - Mon May 28 04:18:07 CEST 2018

Sie Schreiben (Zitat): "KEIN Vater möchte den Familiennamen eines anderen Mannes, welcher in Scheidung lebt, auch SEINEM Kind antun!"

Haben Sie doch Geduld! So eine Scheidung kann ja nicht ewig dauern. Außerdem wäre dem Baby doch egal, wie es kurzzeitig, also bis zur Scheidung, noch heiße. Es hört in den ersten 1-3 Lebensjahren sowie so nur auf seinen leicht verständlichen Rufnamen.

Geht es Ihnen tatsächlich nach Kindeswohl, oder vermutlich eher um eine Tradition patriarchalischer Weltanschauung ? Dann widerspricht diese aber dem Zeitpunkt der Geburt in einer anderen Ehe.

Doch wie empfohlen, haben Sie etwas Geduld: Nach der Scheidung könne die Mutter ja sich und ihrem Baby ihren Mädchennamen geben. Oder könne noch ein paar Wochen warten, bis sie ihm einen neuen Ehe-Namen mit verleihen könne. (Vorausgesetzt, Sie wollen sie auch ehelichen.) So oder so könne dann für die Kindsmutter und ihr Baby der Familienname des anderen Ehemannes, bald geändert sein. Immer einen Schritt nach dem anderen tun, so, wie es das deutsche Gesetz ausreichend ermöglicht.

Das Kind würde also nicht merken, dass ihm etwas (Zitat:) "angetan" worden sei. Wenn Sie diese "Untat" jedoch als großes Unrecht empfinden, hätten Sie und die Kindsmutter vielleicht den Zeitpunkt der neuen Familienplanung etwas planmäßiger überdenken können.

Empfehlenswert wäre allerdings in einer (Zitat:) "modernen Gesellschaft" auch eine genetische Abstammungsfeststellung, um mit beruhigender Gewissheit die Vaterschaftsanerkennung-Urkunde unterschreiben zu können.

Sie schreiben etwas vorwurfsvoll (Zitat): "Die Biologie war vor der Gesetzgebung da!"
Historisch betrachtet, haben Sie sogar Recht. Doch als es noch keine Gesetzgebung gab, richteten sich die zivilisierten Menschen nach anderen gesellschaftlichen "Gesetzen", den Regeln eines harmonischen Zusammenlebens der Großfamilie, des Sippenverbandes, der Siedlungsgemeinschaft.
Erst allmählich, ab ca. dem 12.Jahrhundert entwickelten sich im europäischen Siedlungsraum aus der Notwendigkeit der zusätzlichen Kennzeichnung heraus, der Familienname, der dem Rufnamen beigefügt wurde. Die Herausbildung der endgültigen Familiennamen (Vaternamen/Patronymika oder Mutternamen/Metronymika) waren danach ein langer und komplizierter gesellschaftlicher Prozess.

Wenn Sie allerdings eine Überarbeitung des derzeit tatsächlich grenzenlosen, oftmals verwirrenden und deutsche Traditionen brechenden, deutschen Namensrechtes (ausgehend seit Gründung der Reichsstandesämter ca. 1874-1876) anstreben wollten, dann hätten Sie eine grundsätzlich andere Petition formulieren müssen.

56 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Nutzer150299 | Thu May 03 09:00:31 CEST 2018 - Thu May 03 09:00:31 CEST 2018

Ich würde eine Lösung bevorzugen, die den noch Eheleuten ermöglicht, dem Kind auch den Geburtsnamen eines der Partner zu geben.

Begründung:

Es gibt Staaten, welche die Staatsbürgerschaft über die männliche Linie definieren.
Wenn also der "neue" Vater z.B. iranischer Bürger ist, erhält das Kind automatisch auch die iranischeStaatsbürgerschaft, was ggfls. unerwünscht ist.

Jedefalls ganz so einfach ist die Sache u.U. nicht.

Grundsätzlich sollte auch die Frage geklärt werden, ob im Fall der Scheidung und des Trennungsjahrs die gesetzliche Vermutung, der (noch) Ehemann sei der Vater haltbar ist. Immerhin kostet die Änderung der Vaterschaft um die 2000 Euro.

Da die Fortschritte in der Gentechnik m.E. auch vaterlose Kinder erwarten läßt ( Eizelle einer Frau wird mit dem Genmaterial einer anderen Frau in vitrio befruchtet ) ist wohl eine gesamte Neuregelung angezeigt, zumal der Gesetzgeber bereits jetzt Leihmutterschaften kräftig ignoriert.

In der Ukraine z.B. ist Leihmutterschaft legal. Sind die genetischen Eltern deutsche Bürger, gelten diese nach ukrainischem Recht als Eltern, während die Mutter nach deutschem Recht die ukrainische Leihmutter ist. Als Vater gilt der Ehemann der Leihmutter.

Hier erzwingt der Gesetzgeber völlig lebensfremde juristische Entscheidungen.
Zitat:
Ein in der Ukraine von einer ukrainischen Leihmutter geborenes Kind hat nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin auch dann keinen Anspruch auf Ausstellung eines deutschen Reisepasses, wenn es genetisch von deutschen Staatsangehörigen abstammt.
Zitat - Ende

Quelle http://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2012/pressemitteilung.425573.php

Sorry, Gesetzgeber, über Jahrhunderte machen wir uns Hemd wegen deutscher Abstammung und dann reicht diese auch nicht ?

3 Personen finden diesen Beitrag hilfreich