Nutzer754786 | Fri May 25 16:03:52 CEST 2018 - Fri May 25 16:03:52 CEST 2018

Andererseits hat der Petent aber vom Grundsatz her nicht Unrecht. Wer z. B. mal Gelder von Schuldnern auf dem Klageweg eintreiben musste, macht durchaus große Augen, wenn er sieht, wieviel man da zunächst mal vorstrecken muss, damit überhaupt mal ein Justizbeschäftigter, Jurist oder gar Richter den Finger krumm macht - oder in einer Amtsstube der Drucker anspringt und vollautomatisiert den Mahnbescheid ausspuckt und versendet, mit den Daten, die man gerade zuvor online selber eingegeben hat. Da ist wirklich jeder Cent gerechtfertigt, klar. Aber um Ihren schönen Totschlag-Schmähbegriff aufzugreifen und zu ergänzen: Es gibt neben Prozesshanseln auch Profi-Schuldner, die es bei dreistelligen Beträgen einfach mal darauf ankommen lassen - wegen 400 € wird der Gläubiger schon nichts machen. Und warum können die das machen? Weil alles, was man vor Gericht macht, und sei es noch so standardisiert, computerisiert und automatisiert, gleich ein Vermögen kostet. Der Anzahl der „echten“ Kläger mit berechtigten Anliegen, die man damit davon abhält, zu ihrem Recht zu kommen, dürfte weitaus höher sein als die der „Prozesshansel“.

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Michael Meß | Sat May 19 10:38:54 CEST 2018 - Sat May 19 10:38:54 CEST 2018

Zitat: von Der_Max
Trotzdem sollte man mal über die Forderung nachdenken, weil die PKH nur Privatpersonen zusteht. Der berühmte "Kleinselbständige", dessen Angemessenheit der Rechnung bestritten wird, bekommt sie nicht.

Wenn die Gegenseite mangelhafte Ausführung behauptet und auch noch ein Gutachten vorzufinanzieren ist, kommen da, z.B. zur ausstehenden Rechnung von 5.000 € recht schnell noch mal 2.000 € vorzufinanzierende Gerichtskosten.

Ich denke, dass es der Rechtsfindung und dem Rechtsfrieden nicht abträglich wäre, wenn die Gerichtskosten in Zivilprozessen nach der mündlichen Urteilsverkündung fällig werden. Sind sie nicht gezahlt, wird das Urteil nicht zugestellt, so dass die juristischen Folgen nicht eintreten. Aber der Grundsatz, dass auch der Staat zu seinem Geld kommt, wäre eingehalten.



Damit wird das Problem aber nur aufgeschoben.
Dann hat man zwar einen Prozeß gewonnen, aber kann nicht vollstrecken, weil man erst mal die teuren Gutachterkosten im Voraus bezahlen muß und das Geld dafür nicht hat.
Die Gegenseite hat dann aber noch ganz viel Zeit, um z. B. Werte beiseitezuschieben, zu verbrauchen, etc., so daß man dann anschließend ins Leere vollstreckt, falls man das Geld zusammen hat.

Ich fände es sinnvoller, wenn die Vorkasse sich ausschließlich auf die normalen Gerichtsgebühren beziehen würde und Gutachten gesondert behandelt werden.
Wenn das Gericht ein Gutachten will, muß niemand vorstrecken. Wenn eine Partei ein Gutachten verlangt, so muß sie dafür bezahlen. Dann soll die Gegenseite das Recht haben, ein Gegengutachten ohne Vorschußpflicht zu bekommen.
Dann wäre das Risiko fair verteilt und man würde dazu angehalten mit teuren Gutachten sparsam umzugehen.
Nach dem Urteil werden dann die Gerichtskosten und andere Kosten wie ja schon heute unter den Parteien im Verhältnis des Erfolges aufgeteilt, unter Anrechnung der bereits gezahlten Vorschüsse auf die noch zu entrichtenden Zahlungen. Bei Überzahlungen wird dann im Sinne der Ausfallsicherheit erst erstattet, sobald die verurteilte Gegenseite bezahlt hat oder der Betrag von ihr erfolgreich eingetrieben wurde.

Die finanzstärkere Partei wird gegenüber einer finanzschwächeren Partei wohl lieber sparsam mit Gutachten sein, da ja eventuell das Risiko besteht, das Geld nicht wiederzubekommen und die Gegenseite durch das vorschußfreie Gegengutachten gleich gestellt wird.
Ebenso wird die finanzschwächere Partei wegen der Vorschußpflicht eher davon absehen, ein Gutachten zu verlangen.
Und so wird der Prozeß günstiger, da der Richter dann allein entscheidet, sofern er nicht selber ein Gutachten einholen will, wofür kein Vorschuß erhoben wird.

Nach dem Urteil kann sofort vollstreckt werden. Für die Gerichtskosten soll vorrangig der haften, der bezahlen soll, nachrangig die andere Partei.
Dann sollte es noch eine Härtefallregelung geben, nach der der nachrangigen Partei die Ausfallhaftung ganz oder teilweise erlassen werden kann, falls dies angemessen erscheint.

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Forttik | Wed May 02 19:30:38 CEST 2018 - Wed May 02 19:30:38 CEST 2018

ja, das kommt ja auch ständig vor, dass Menschen mit wenig Geld wegen wenigen Euro Streitsumme einfach mal umziehen und es woanders erneut versuchen.

Der Dt. Bundestag in Berlin, der rechtswidrigerweise die Parteispenden-Transparenz behinderte (die Gesetzeswidrigkeit wurde schon von mehreren Gerichten bestätigt) muss sich übrigens keine Gedanken darüber machen, ob die Verfahren hinreichend erfolgreich sein können.

Obwohl es hier genauso aus dem "Staatssäckel", wie Sie es nennen fließt.
Aber halt nicht zugunsten eines Bürgers mit einem durchschnittlichen Einkommen bei Berufen ohne Abitur, sondern weil finanziell potente Vereinigungen ("Parteien") und Politiker die Gegenseite finanziell und zeitlich ausbluten lassen wollen.
Das unter "Demokratie" und "verfassungsgemäß" zu subsumieren ist pure Blasphemie.

Weil man sich hier an die Netiquette halten muss darf man noch nicht mal schreiben, was diese Abgeordneten für mich sind.

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Der_Max | Wed May 02 18:05:01 CEST 2018 - Wed May 02 18:05:01 CEST 2018

Trotzdem sollte man mal über die Forderung nachdenken, weil die PKH nur Privatpersonen zusteht. Der berühmte "Kleinselbständige", dessen Angemessenheit der Rechnung bestritten wird, bekommt sie nicht.

Wenn die Gegenseite mangelhafte Ausführung behauptet und auch noch ein Gutachten vorzufinanzieren ist, kommen da, z.B. zur ausstehenden Rechnung von 5.000 € recht schnell noch mal 2.000 € vorzufinanzierende Gerichtskosten.

Ich denke, dass es der Rechtsfindung und dem Rechtsfrieden nicht abträglich wäre, wenn die Gerichtskosten in Zivilprozessen nach der mündlichen Urteilsverkündung fällig werden. Sind sie nicht gezahlt, wird das Urteil nicht zugestellt, so dass die juristischen Folgen nicht eintreten. Aber der Grundsatz, dass auch der Staat zu seinem Geld kommt, wäre eingehalten.

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