Zitat: von Nutzer2276770
Manche Menschen möchten wohl lieber im Mittelalter leben. Schnellgerichte haben in einem Rechtsstaat nichts zu suchen.
Solange "Waffengleichheit" zwischen den Prozessparteien gewährleistet ist, sind Schnellgerichte sogar die bessere Wahl. Die ewig lange Zeit zwischen der Begehung der Tat und der endgültigen richterlichen Feststellung beinhaltet in sich weiteres Unrecht. Das gilt im "Dieselskandal" genauso wie im Strafrecht.
Dabei hat das Strafrecht ja auch eine "erzieherische Aufgabe". Und jeder Pädagoge weiß, dass die erzieherische Wirkung einer Strafe umso besser ist, je unmittelbarer sie auf die Verfehlung (oder zumindest ihre Entdeckung) folgt.
Die Frage wäre also, wie man auch bei Verfahrensbeschleunigung die Waffengleichheit sicherstellt. Hierzu sollte die moderne Technik doch viele Möglichkeiten bereithalten - von der Zeugenbefragung via Videokonferenz über das Vorhalten einer gemeinsamen Prozessakte beim Gericht, auf die die Prozessbeteiligten für jeden Teil eigene Zugriffsrechte erhalten bis zur fast völligen Abschaffung von Zeiten für die Zustellung.
Damit würde es nicht nur "gerechter", sondern es könnten auch noch viele Kosten gespart werden.
Schädlich für den Rechtsstaat sind vielmehr diverse Prozessverschleppungsstrategien.
Manche Menschen möchten wohl lieber im Mittelalter leben. Schnellgerichte haben in einem Rechtsstaat nichts zu suchen.
Zitat: von Nutzer486998
Wer einen Strafbefehl nicht mitbekommt, der ist entweder ständig betrunken, ständig unter Drogen oder liegt im Koma, oder fallen Ihnen noch weitere Gründe ein, weshalb man einen Strafbefehl nicht mitbekommt?
Ja, Probleme mit der POST! Ich warte seit einem Monat dass ein Brief von mir einer Bekannten zugestellt wird. Und ich selbst habe oft genug Fehlwürfe im Briefkasten, wenn der übliche Postbote in Urlaub oder krank ist.
Zitat: von Petent
Strafe muss auf dem Fuss folgen. Das schützt die Gesellschaft schnell vor Täter, bei deren Taten es keinen weiteren Aufklärungsbedarf gibt. Die Rechte des Angeklagten bleiben gewahrt, da der weitere Instanzenweg unverändert bleibt und komplizierte Verfahren an die normalen Gerichte abgegeben werden können.
Ich stolpere über die Akzeptanz von: ....es keinen weiteren Aufklärungsbedarf gibt.
und der daraus folgenden einseitigen (für mich irrigen) Annahme: ....das schützt die Gesellschaft ....
Also Widerspruch!
Natürlich sind Fristen zwischen (zu beweisender) Tat und Eröffnung des Verfahrens teilweise immens lang. Trotzdem darf es - für mich - nicht zweierlei Recht bzw. Rechtssprechung geben; selbst wenn das eine Recht bereits durch die StPO (§ 419) eingeschränkt wird. (Allerdings auch hier mit Einschränkung der Einschränkung!) Die Petition fordert nämlich darüber hinaus wirklich Schnellgerichte bzw. Aburteilungen. Vor Letzterem sollten wir uns hüten.
Keine Mitzeichnung.
Gruß
Keine ausreichenden Deutschkenntnisse oder zu verpeilt um die Bedeutung des Schreibens zu realisieren, geschweige denn der Möglichkeit, Einspruch einzulegen.
Und ja, die Erfahrung zeigt, dass Leute sehr verpeilt sind.
"Hilfe, ich hab nen Strafbefehl bekommen, was soll ich tun?"
"Ach ja, den hab ich auch vor zwei Wochen bekommen, was tut mensch da?"
Und dann ist es zu spät, irgendwas zu tun.
Und ja, das ist mehr oder weniger eigenes Erleben.
Außerdem: überfordert damit, den Briefkasten zu leeren (ja, auch solche Menschen gibt es) oder Briefe aufzumachen, weil einfach alles zu viel ist. Da ist es ein mühsamer Erfolg, die Person dazu zu bringen, wenigstens gelbe Briefe aufzumachen…
Wer einen Strafbefehl nicht mitbekommt, der ist entweder ständig betrunken, ständig unter Drogen oder liegt im Koma, oder fallen Ihnen noch weitere Gründe ein, weshalb man einen Strafbefehl nicht mitbekommt?
Eine weitere Petition, die etwas fordert, das es schon lange gibt: §§417ff StPO regeln genau das:
Ein beschleunigtes Verfahren, wenn die Beweislage einfach ist, wo nicht mehr als ein Jahr Haft verhängt werden darf. (Extrembeispiel: 1968 wurde Beate Klarsfeld noch am Tag ihrer Ohrfeige gegen Altnazi und Bundeskanzler Kiesinger zu einem Jahr Haft verurteilt)
Eine ordentliche Verteidigung ist in so einem Verfahren nicht möglich, da a) keine Vorbereitung möglich ist und b) Beweisanträge ohne weitere Begründung abgelehnt werden, was im normalen Strafverfahren nicht möglich ist.
Die Staatsanwaltschaft Leipzig wendet Schnellverfahren kaum noch an, weil sie sich nicht lohnen.
Oft ist die einfache Beweislage nicht gegeben, gerade wenn kein Geständnis vorliegt. Außerdem gibt es ja die Berufung, weshalb das Verfahren trotzdem länger dauert.
(Quelle: www.lvz.de/Leipzig/Lokales/Schnellverfahren-sind-ein-Flop-Sie-kosten-zu-viel-Zeit)
Worauf auch verwiesen wird: Es gibt noch etwas viel hinterhältigeres: Den Strafbefehl. Da gibt es gar keine Verhandlung, wenn eins nicht rechtzeitig Einspruch einlegt. Da kann die Staatsanwaltschaft einfach (ok, es muss noch die Unterschrift eines Richters drunter) auf gut Glück Leute zu Geldstrafen verurteilen und manche kriegen es noch nichtmal mit, oder verpassen die Einspruchsfrist...