CYBERYOGI =CO=Windler | Wed Aug 08 03:48:42 CEST 2018 - Wed Aug 08 03:48:42 CEST 2018

Zitat:
Text der Petition

Der Bundestag möge beschließen, dass die direkte oder indirekte Verwendung von so genanntem Separatoren- oder 3-mm-Fleisch bei der Herstellung von Lebensmitteln verboten wird...

Warum das denn??? Wenn der Mensch sich schon erdreistet noch immer Tiere zu essen, soll er gefälligst weitestgehend das ganze Tier verwerten, und nicht nur einzelne "Fliet-" oder "Edelstücke". Alles andere ist Ressourcenverschwendung, die in ihrer Maßlosigkeit u.a. Umwelt-/Klimabelastung und Tierleid (durch Anzahl zusätzlich qualvoll aufwachsender Tiere) in die Höhe treibt.
Zitat: von Sindbad_Seefahrer
Persönlich habe ich noch nie "derartiges, wie "Seperatorenfleisch-XYZ" gelesen oder sonstwie auf einer Fertig-iwas-Verpackung lesen dürfen, aber wenn es derzeit sowieso von den Herstellern praktiziert wird, wird ein Verbot auch nichts nützen.


Separatorenfleisch (in der Werbung eher mit dem appetitlich klingenden Denglischwort "Pulled Pork" oder "Pulled Beef" bezeichnet) ist ein aktiver Beitrag zu vollständiger Tierverwertung. Begriffe wie "Schlachtabfälle" gehören besser ganz aus dem Vokabular gestrichen, soweit es sich nicht um verseuchte oder sonstig klar gesundheitsschädliche Bestandteile handelt. Nur die Kennzeichnung könnte ggf. verbessert werden.


(keine Mitzeichnung)

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rupert1159 | Mon Aug 06 15:58:10 CEST 2018 - Mon Aug 06 15:58:10 CEST 2018

Naja: bei dem ,was sich Viele so freiwillig reinziehen(1.- Döner,Billig-Burger usw.)
kann es ja auch egal sein,wenn Lippen und Är...che im Leberkäs landen.
Solange sie nachlesen können,was alles drin ist(iclu der ganzen E-Nummern) geht das schon in Ordnung.

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Malika2000 | Sun Aug 05 23:49:08 CEST 2018 - Sun Aug 05 23:49:08 CEST 2018

Na dann mal guten Appetit. Beim Biobauern gibt es keine Schlachtabfälle die in der Nahrung landen, welche für Menschen bestimmt ist.
Schlachtabfälle werden im allgemeinen als Hunde- und Katzenfutter verarbeitet, dazu gehören Augen, Krallen. Schnäbel usw.
Wer so etwas der Nahrung für Menschen zufügt- insbesondere bei diesem Überfluss an Fleischprodukten- der gehört ins Gefängnis. Kommen Schlachtabfälle auch in ein Menue für unsere Politiker? Das wäre dann ja ebenso möglich....

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Sindbad_Seefahrer | Sat Aug 04 05:07:50 CEST 2018 - Sat Aug 04 05:07:50 CEST 2018

Zitat: von Petent
Zu diesem Thema schaue man sich einmal die entsprechende Dokumentation des ZDF an

Bitte könnten Sie "Stichworte" von Beiträgen des ÖR anbringen; welchen Doku-Beitrag meinen Sie?

Eine Kennzeichnungs-und Informationspflicht besteht bereits!
s.u.
Zitat:
Nach derzeitiger Rechtslage ist der Verbraucher über die Verwendung von Separatorenfleisch eindeutig zu informieren. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass die diesbezüglichen Informationen direkt vom Separatorenfleisch-Hersteller bis an den Produzenten von Fleischerzeugnissen weitergegeben werden, damit dieser eine korrekte Kennzeichnung des Endproduktes vornehmen kann. Hierzu gibt es schon seit geraumer Zeit eindeutige Gerichtsurteile, die eventuelle Rechtsunsicherheiten ausgeräumt haben (z.B. Beschluss des OVG Niedersachen, Az.: 11 ME 74/05 / 3 B 39/04 vom 10.08.2006).

Aber nicht nur für Fleischerzeugnisse in Fertigpackungen wird die Kennzeichnung im Zutatenverzeichnis gefordert, sondern auch bei der Abgabe loser Ware, beispielsweise in der Gastronomie oder beim Verkauf über die Theke. Der Verbraucher muss aufgrund der ihm gegebenen Informationen, wie etwa eine entsprechende Kennzeichnung auf dem Schild an der Ware oder auf der Speisekarte, befähigt sein eine qualifizierte Kaufentscheidung zu treffen.

Wird Separatorenfleisch in einem Fleischerzeugnis jedoch ausschließlich oder zum überwiegenden Anteil verarbeitet, wird gemäß Leitsatz-Ziffer 2.11 der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuches eine neue Verkehrsbezeichnung erforderlich, aus der die Abweichung von der Verkehrsauffassung deutlich hervorgeht, z.B. „Separatorenfleisch-Fleischwurst“ [3].


Quelle:
https://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/warengruppen/wc_07_fleischerzeugnisse/et_separatorenfleisch.htm

Persönlich habe ich noch nie "derartiges, wie "Seperatorenfleisch-XYZ" gelesen oder sonstwie auf einer Fertig-iwas-Verpackung lesen dürfen, aber wenn es derzeit sowieso von den Herstellern praktiziert wird, wird ein Verbot auch nichts nützen.

Und deshalb Mitzeichnung!

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Heinz 548 | Fri Aug 03 02:36:50 CEST 2018 - Fri Aug 03 02:36:50 CEST 2018

Den Ausführungen von rupert1159 schliesse ich mich an. Nicht verbieten, sondern kennzeichnen! Dann habe ich die Wahl ob ich dieses „Fleisch“ kaufe oder nicht.

Allerdings: Es muss doch immer alles schön billig sein und zumindest jeden Tag ein Batzen Fleisch auf den Teller. Vielleicht hilft da auch einfach mal Fleischverzicht....

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rupert1159 | Thu Aug 02 10:55:53 CEST 2018 - Thu Aug 02 10:55:53 CEST 2018

bei entsprechender Verarbeitung merkt es der Konsument garnicht.Drüm verschwindet es auch tonnenweise in rätselhafter Art.Trotzdem: verbieten?Nein!Sondern Kennzeichnungspflicht.
Ein geschlachtetes Tier sollte zu 100% verwertet werden.
Nicht nur das Filet essen undden Rest wegschmeissen.

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