CYBERYOGI =CO=Windler | Wed Aug 08 05:49:06 CEST 2018 - Wed Aug 08 05:49:06 CEST 2018

Jugendämter sind oft die eigentlichen Kindesmissbraucher - nämlich wenn Schreibtischtäter aufgrund wagen Verdachts (z.B. zu niedrigem IQ der Mutter) Kinder in Anstalten sperren. Sexuelle Gewalt sollte nicht strenger als jedwede andere Gewalt bestraft werden. Sexverteufelung als etwas "grundsätzlich böses" hat in einer aufklärerischen Gesellschaft nicht verloren.

Eher schon sollten auch die Strafen für nichtsexuelle Lustgewalt ("Happy Slapping"-Handyvideos etc. zur Erregung von Schadenfreude) in der Strafhöhe jener von sexueller Gewalt angeglichen werden. Z.B. muss die Durchführung von Foltershows endlich strafbar sein, denn wir brauchen eine auf Förderung von Empathie und Vernunft aufbauende Rechtsprechung statt von Höllendroherwahn abgeleiteter Spießermoral.

Meist gehen Foltershows mit Körperverletzung zur Erregung von Schadenfreude einher, was endlich als Kandidatenmissbrauch verboten gehört, denn sie gehört gesetzlich gleich eingestuft wie Gewaltpornographie. Ob Gewalt sexueller- oder Schaden-Freude dient ist ethisch und neurologisch unerheblich. Wie bei Kinderpornos werden durch den Anblick nicht nur Kinder sondern auch Erwachsene gefährdet durch Gewöhnung an solch sadistische Exzesse ihr Mitgefühl zu verlieren. Gleiches gilt für Verherrlichung sadistischer Tierquälerei. Daher mache ich folgenden Gesetzesvorschlag.

Zusatz zu §4 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags:

"Grundsätzlich verboten ist die Herbeiführung echter Körperverletzung an Mensch oder Tier zur Erregung von Schadenfreude und öffentliche Verbreitung solcher Inhalte für Unterhaltungszwecke. Dieses gilt auch bei vorgetäuschter Körperverletzung, wenn Aufmachung und Beschreibung des Werks (z.B. Spielshow, Reality-Show oder Pseudo-Dokumentation) glaubhaft den Eindruck zu erwecken versucht das Gezeigte sei echt.

Sinngemäß gleiches gilt für Herbeiführung schwerer psychischer Gewalt für Unterhaltungszwecke. Verboten ist hier speziell auch das demonstrative Zerstören wertvoller oder geliebter Gegenstände aus dem Eigentum von Kandidaten als Einsatz ("Pfand") eines Gewinnspiels.

Das Verbot gilt wo Schadenfreude entweder offensichtlicher Hauptzweck ist, oder Herbeiführung echter Körperverletzung oder psychischer Gewalt unter Hintenansetzung sonstiger menschlicher Bezüge in grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund rückt und der Mensch oder Tier empathielos als bloßes austauschbares Objekt eines Unterhaltungsspiels vorgeführt wird. Zentraler Kernpunkt ist hier, dass die Taten echt sind oder zumindest Zuschauern suggerieren keine schauspielerische Inszenierung oder Simulation zu sehen. Schadenfreude ist als ein Hauptzweck zu bewerten, wenn sie durch Comedy-Elemente wie Gelächter oder Verhöhnung gequälter Personen oder Tiere besonders betont wird."

Um fortwährende absichtliche Verstöße reicher Medienkonzerne durch im Etat eingeplante regelmäßige Zahlung des Bußgelds zu verhindern (max. 500000€ nach §24 JMStV - was mutmaßlich bloß als optionale Kostenanteil solcher Shows mitversichert wird) und wirksame Abschreckung zu erreichen, braucht der Rundfunkstaatsvertrag für Fernsehsender folgenden Zusatz: "Ein wissentlich wiederholter 2. gleichartiger Verstoß innerhalb von 7 Jahren führt zur automatischen Entziehung der Sendelizenz."

Verschärfung des Strafrechts:

Organisierte Förderung körperverletzender Schmerzspiele oder solcher Mutproben mit Zuschauerbelustigung als Hauptzweck (z.B. im Rahmen einer Bühnen- oder TV-Show) ist Kandidatenmissbrauch und wie Zwangsprostitution mit Gefängnis zu bestrafen. Die Haftstrafe für Organisatoren solcher Ausbeutung ist mit mindestens 1/2 bis 1 Jahr zu bemessen und bei gewerblicher Veranstaltung mit einer mehr als gewinnabschöpfend hohen Geldstrafe zu kombinieren. Ebenso verboten sei die Herbeiführung bleibender körperlicher Veränderungen (z.B. Tattoo, Piercing, Body-Modification) oder Verabreichung von Drogen oder Rauschmitteln als Bestrafung oder Demütigung für Verlierer eines Spiels oder einer Wette. Etwaige Einwilligungsverträge für Kandidaten mit dem Veranstalter sind sittenwidrig und nichtig. Das Verbot gilt auch für Aufrufe zu solchen Taten im Internet (z.B. auf Videoplattformen) sobald ein Wettbewerbs- oder Gewinnspielcharakter vorliegt. Straffrei bleibt, wer solche Spiele spontan einvernehmlich und ohne Gewinnerzielungsabsicht im engen Freundeskreis (z.B. auf einer Party) durchführt.

Ein mindestens gleich hohes Strafmaß gelte für organisierte Förderung von Tierquälerei oder dem Töten von Tieren mit Zuschauerbelustigung als Hauptzweck (z.B. im Rahmen einer Bühnen- oder TV-Show).


Gefahr durch Jugendämter

Ob es bei häuslicher Gewalt Kindern gut tun kann, "vorsorglich" aus Konfliktfamilien in "sichere" staatliche Anstalten verschleppt zu werden ist hingegen sehr zweifelhaft, und traumatisiert oft viel mehr als z.B. eine gelegentliche Ohrfeige durch Eltern. Jugendämter haben i.a. schon zuviel Macht, und wenn solche chronisch überforderten Schreibtischtäter mit einem schnellen Stempelschlag das Lebensschicksal von Kindern besiegeln, richtet das häufig noch viel mehr Schaden an als ein (mäßig) prügelndes Elter. Das jeweilige Elter müsste therapiert werden, nicht die Kinder! Trotzdem muss es klare Gesetze gegen häusliche Gewalt geben.


=> KEINE Mitzeichnung.

10 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

MonchiB | Wed Aug 08 05:45:28 CEST 2018 - Wed Aug 08 05:45:28 CEST 2018

Hy
mir wurde Pädophilie vorgeworfen, durch gezielte Aktionen Beweise getürkt. Lia wurde dafür psychologisch auf ein Erziehungsfähigkeitsgutachten (das JA wusste das!!!) vorbereitet, was dann sich so für mich anhörte fass dich da unten an das tun alle kleinen Mädchen. zieh dir dein Höschen runter und sie tat es. Bei dem Besuch mit meiner Schwester und jetzt toten Oma wurde sie vaginal verletzt und Sperma in den Mund gespritzt.
Und mir wurde einer gehustet …. und extra Husten ausgelöst.....
Ich wurde betreut um mich handlungsunfähig zu machen...Die Zuständige Jugendamtsmitarbeiterin sitzt jetzt in der Betreuungsbehörde.

fMRT Lügenscan
Dann der Punkt wo ich Zeuge der Vergewaltigung war, zu das er zufällig meinen Eltern gegenüber wohnte... Er aus meiner Wohnung kam und ich bins nachher gewesen....

5 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Heinz 55 | Sat Aug 04 08:59:30 CEST 2018 - Sat Aug 04 08:59:30 CEST 2018

Auf Verdacht dass Kinder misshandelt werden reicht es NICHT als beweis.
Wenn man beweisen kann dass Kinder misshandelt wird und dies bei Polizei / Jugendamt angezeigt muss die Behörde schneller arbeiten denn wenn gar NICHT gehandelt wird oder die Bearbeitung Behörde schleppend verzögert wird muss misshandelte Kinder noch mehr leiden bzw bis zum Tod der misshandelte Kinder führen - dass kann man in Medien nach verfolgen und es gab genug Petitionen in dieser Richtung -.
Kinderpornografie bzw kinderporno filmen muss grundsätzlich von Regierung gesetzlich verboten werden bzw die Täter härter bestrafen und die Bearbeitung von Polizei / Jugendamt / Gerichte schneller bearbeitet werden und NICHT solange die Bearbeitung hinausgezögert werden - das kann man in Medien nach verfolgen und es gab sogar Petitionen in dieser Richtung -..
Kindergarten / horten / Schulen / Kinderärzte müssen schneller handeln wenn feststellbar ist dass Kinder misshandelt wurden durch Gespräche und Untersuchungen wo dann gesetzliche massnahme eingeschaltet werden muss durch Polizei / Jugendamt / Gerichten damit Täter seine Strafe bekommen tut.
Gesetzlich müsste Täter härter bestraft werden.

Zum Schluss :
Normalerweise ist diese Petition berechtigt aber was mich stört - auf Verdacht OHNE beweise - da kann so viele verdächtig werden und die unschuldigen deren Leben zerstört werden beispielsweise meine Mutter wurde verdächtig mich als Kind zu misshandeln weil ich schrie wie am Spieß bei katheder wechseln denn es tat sehr weh wo Nachbarschaft bei Polizei auf Verdacht meine Mutter angezeigt wurde. Meine Mutter bat die Polizisten die katheder zu wechseln und die Polizei tat es und ich schrie vor Schmerzen wo der Beweis war dass ich als Kind von meiner Mutter NICHT misshandelt wurde weil ich von Geburt an krank geboren wurde - seitdem hat meine Mutter von der Polizei ihre Ruhe -.
Ich werde diese Petition weiterhin beobachten weil ich finde diese Petition sehr interessant.

Heutige Zusatz meiner seite :
Danke an Mitglied " ich finde ihren Beitrag hilfreich " bewertet hat.

17 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

StefanJ-- | Fri Aug 03 16:16:20 CEST 2018 - Fri Aug 03 16:16:20 CEST 2018

Zitat: von Nutzer1106666
Mit diesem Getöse schießen Sie am Ziel vorbei; ich nenne es klar Täterschutz vor Opferschutz.

Mit Ihrem Getöse schießen Sie klar an der Petition vorbei.

"Täter" ist erst jemand, der von einem Gericht rechtskräftig als solcher verurteilt wurde. Und nicht jemand, der einer Straftat verdächtigt, beschuldigt oder sogar nur verleumdet wird. Von daher kann dieser angebliche "Täterschutz" erst nach einer Verurteilung greifen. Aber dann ist es egal, weil ja dann dieser angebliche "Täterschutz" eh hinfällig ist und der Täter im Knast oder in der geschlossenen Psychiatrie sitzt.

Dieser Beitrag wurde vom Moderator gekürzt, da er offensichtlich unsachlich war. Bitte beachten Sie die Richtlinie.

Zitat:
Hast du etwas getan, was sonst keiner tut?
Hast du hohe Schuhe oder gar einen Hut
...

9 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

asdfg554 | Fri Aug 03 12:15:53 CEST 2018 - Fri Aug 03 12:15:53 CEST 2018

Zitat: von Hey Lu
Was möchtest du eigentlich sagen?



Nun, dass es den Kinderschützern ganz gut anstünde, erst mal Rauchern ins Gewissen zu reden und sich dann eine substantiellere Petition auszudenken. Ist das nicht klar geworden?

6 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Hey Lu | Fri Aug 03 10:07:00 CEST 2018 - Fri Aug 03 10:07:00 CEST 2018

Was möchtest du eigentlich sagen?

11 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Nutzer1106666 | Thu Aug 02 18:41:10 CEST 2018 - Thu Aug 02 18:41:10 CEST 2018

Mit diesem Getöse schießen Sie am Ziel vorbei; ich nenne es klar Täterschutz vor Opferschutz.

15 Personen finden diesen Beitrag hilfreich